Bundesminister:innen ist es grundsätzlich freigestellt, auf welchem Wege sie ihre dienstliche Kommunikation tätigen. Es gibt keine rechtliche Verpflichtung zur Nutzung der Bundestags-E-Mail. So steht es in der Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Kleine Anfrage des FDP-Abgeordneten Christian Jung, über die die Berliner Zeitung zuerst berichtete.
Verkehrsminister Scheuer durfte wohl private E-Mail dienstlich nutzen
Anlass für die Frage bot dem Abgeordneten Jung seine Tätigkeit im Untersuchungsausschuss zur Pkw-Maut. Dort hätten Beweismittel gefehlt, da Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) wohl sein privates Mailkonto auch dienstlich genutzt habe. Die fehlenden E-Mails hätten zu einer „erheblichen Behinderung und Verzögerung“ der Ermittlungen geführt, sagt Jung gegenüber netzpolitik.org.
Jung fragte daraufhin bei der Bundesregierung nach, ob die Nutzung privater E-Mail-Konten zu dienstlichen Zwecken rechtmäßig sei. Das Bundesinnenministerium bestätigte das am Montag: Es gibt kein Gesetz und keine Verordnung, die Regierungsmitgliedern vorschreibt, auf welchen Wegen sie kommunizieren dürfen.
Durch die Nutzung privater E-Mail-Konten seien „Verschleierung und Vertuschung viel leichter möglich“ als bei einem Dienst-Account, kritisiert Jung. Zudem könne in solchen Fällen nicht der Schutz der Daten durch die Technikabteilung des Bundestags gewährleistet werden.
Grüne fordern Archivierung aller dienstlicher Kommunikation
Der sicherheitspolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, Tobias Lindner, sieht dahinter noch ein größeres Problem. Ihm zufolge ist die Nutzung der offiziellen Infrastruktur allein nicht genug. Er bezeichnet die aktuellen Regelungen zur Archivierung digitaler Kommunikation im Bundestag insgesamt als unzureichend.
Lindner hatte letztes Jahr Strafanzeige gegen die ehemalige Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) gestellt wegen des Verdachts der Beweismittelvernichtung. Von der Leyen hatte alle Daten von ihrem Diensthandy löschen lassen, obwohl es noch einen laufenden Untersuchungsausschuss zur sogenannten „Berateraffäre“ gab. Eine Wiederherstellung der Nachrichten von dem Diensthandy wäre zu diesem Zeitpunkt wohl nur gerichtlich durchsetzbar gewesen.
Um parlamentarische Kontrolle zukünftig zu gewährleisten, seien deshalb „regelmäßige Back-Ups das Mindeste“, sagt Lindner gegenüber netzpolitik.org.
Das passt zu der schon lange kutlivierten Gewohnheit, dass Regierungsmitglieder Akten ihrer Amtsgeschaefte in ihren Privatraeumen einlagern und damit sowohl Bundesarchis als auch Historikern entziehen.
Transparenz und Rechenschaftspflicht sind die Feinde eines erfolgreichen Politikers, jedenfalls nach den derzeit von den meisten Buergern gewaehlten Kriterien. Und die muessen immer dreister werden, der Wettbewerb ist hart.
Man kann nur noch den Kopf schütteln. Allen anderen muten diese Leute immer mehr Regelungen zu, sie selbst genießen in vielen Bereichen rechtsfreie Räume.
? aber jede Firma in der BRD muss jede geschäftsrelevante eMail für 10 Jahre „leicht durchsuchbar“ archivieren. Aber ein Bundestags-Abgeordner/Minister nicht?
Ja, darf sogar seine geschäftlichen Daten unbestrafbar löschen?
(Mich wundert allerdings, dass keine Zoom-Teams-Skype-Chats archiviert werden müssen, in denen ja alles mögliche „Hintenherum“ besprochen werden könnte…kommt wohl noch. War früher ja technisch nicht möglich, alle Kommunikation inhaltlich mitzuschneiden..)
Chats sind wie Telefonate ersteinmal nicht per se zu verakten, sondern nur, wenn der Inhalt Bedeutung für den Vorgang hat. Eine komplette „zu den Akten“-nahme würde analoge wie elektronische Akten komplett überfüllen und die Übersichtlichkeit wäre dahin. Daher müssen Amtsträger:innen wichtige Informationen z.B. als Vermerk zu den Akten geben.
Menschlich verständlich, juristisch nicht ist die Unfähigkeit vieler Amtsträger:innen, private, dienstliche und Abgeordnetentätigkeiten zu trennen.
Folgenden Artikel empfehle ich als Ergänzung: https://justiz-und-recht.de/akten-in-der-verwaltung/
Danke für die Info.
„Daher müssen Amtsträger:innen wichtige Informationen z.B. als Vermerk zu den Akten geben.“
Und sie tun es auch immer, auch wenn sie sich selbst ‚reinreiten würden?
Glaub ich nicht. Wie sollte denn nachgewiesen werden, das sie den Vermerk „Vergessen“ haben?
Wenn nicht einmal die Metadaten gespeichert werden dürfen(Remember den Abgeordneten der täglich stundenlang 0190-Stöhn-Line „dienstlich“ angerufen hatte und nicht ermittelt werden konnte, weil ebend die Nummern nicht gespeichert werden dürfen…)
Ich glaube heute ist das 60er-Jahre Argument “ elektronische Akten komplett überfüllen und die Übersichtlichkeit wäre dahin. “ nicht mehr gegeben.
Petabyte große Platten können sich heute auch kleine Firmen leisten
und „Voice-to-text“ klappt heute sehr gut (vgl. YT automatisch erzeugte Untertitel).
Und:
Schon zu wissen das die Möglichkeit besteht, das das Gespräch aufgezeichnet werden könnte, ändert die Art zu denken. (Vgl. Volkszählungs-Urteil).
Vielen Dank für die Berichterstattung über den problematischen Umgang von Amtsträger:innen – die ggf. auch Abgeordnete sind! Davon müsste es mehr geben.
In Ihrem ersten Abschnitt schreiben Sie: „Bundesminister:innen ist es grundsätzlich freigestellt, auf welchem Wege sie ihre dienstliche Kommunikation tätigen. Es gibt keine rechtliche Verpflichtung zur Nutzung der Bundestags-E-Mail.“
Ich verstehe die Schriftliche Frage Jungs so, dass er nach E-Mail-Adressen aus den Domains der jeweiligen Bundesministerien fragt. Grundsätzlich sind ja nicht alle BMs auch MdBs. Einzig bei parlamentarischen Staatssekretär:innen wäre ggf. noch die Nutzung eines Postfach des Bundestags entfernt verständlich.
Damit komme ich zu dem Punkt, schon bei der Antwort auf den Kommentar von „Paul“ angedeutet, dass Minister:innen mehrere Arten von Kommunikation trennen müssen. Einerseits betrifft dies ihre Partei-, andererseits ihr Abgeordneten-, Minister:innen- und private Kommunikation. Was früher die Briefkopfaffären waren, müssten heute quasi E-Mail-Header-Affären sein.
Wenn Minister:innen ihren Stab aus Parteien etc. immer mit in ihre Minister:innen-Büros mitnehmen oder ständig zwischen diesen rotieren lassen, wird eine Sensibilisierung selten erfolgreich stattfinden – leider.
Jo. Das mit dem Trennen der Kommunkation ist schwer.
Viele Firmen haben daher, um die Steuerrechtlich Aufzeichungs-Pflichten ohne extremen Aufwand, erfüllen zu können, ihren Mitarbeitern jede private Kommunikation über Firmen „Domains“ verboten.
So entsteht kein Problem, alles was an eMail rein und raus geht ungeprüft zu speichern:
Es ist alle dienstlich. (Und wenn der Mitarbeiter privat angeschrieben wird hat er die Anweisung das abzuwimmeln.
Die Komplett-Speicherung(heute kein Problem mehr, trotz Spam) erfolgt verschlüsselt und kann nur von der Steuerprüfung im konkreten Fall geöffnet werden.
Somit sind auch private Irrläufer kein Problem: DIese können, da nicht teil eines Geschäftsvorganges, nicht entschlüsselt werden.
Ich meine, wenn man das den kleinen Bürgern zumutet, warum nicht auch den „Mini-Stern“?
Es dürfte sich doch klar um eine Gesetzeslücke handeln.
Teilweise handelt es sich doch auch um datenschutzwürdige Daten, die m.E. nicht einfach in „private Archive/Datenträger“ gespeichert werden dürfen.
Was sagt denn der/die Datenschutzbeauftragte der Parteien und der Bundesregierung dazu ?