Bundesminister:innen ist es grundsätzlich freigestellt, auf welchem Wege sie ihre dienstliche Kommunikation tätigen. Es gibt keine rechtliche Verpflichtung zur Nutzung der Bundestags-E-Mail. So steht es in der Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Kleine Anfrage des FDP-Abgeordneten Christian Jung, über die die Berliner Zeitung zuerst berichtete.
Verkehrsminister Scheuer durfte wohl private E‑Mail dienstlich nutzen
Anlass für die Frage bot dem Abgeordneten Jung seine Tätigkeit im Untersuchungsausschuss zur Pkw-Maut. Dort hätten Beweismittel gefehlt, da Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) wohl sein privates Mailkonto auch dienstlich genutzt habe. Die fehlenden E‑Mails hätten zu einer „erheblichen Behinderung und Verzögerung“ der Ermittlungen geführt, sagt Jung gegenüber netzpolitik.org.
Jung fragte daraufhin bei der Bundesregierung nach, ob die Nutzung privater E‑Mail-Konten zu dienstlichen Zwecken rechtmäßig sei. Das Bundesinnenministerium bestätigte das am Montag: Es gibt kein Gesetz und keine Verordnung, die Regierungsmitgliedern vorschreibt, auf welchen Wegen sie kommunizieren dürfen.
Durch die Nutzung privater E‑Mail-Konten seien „Verschleierung und Vertuschung viel leichter möglich“ als bei einem Dienst-Account, kritisiert Jung. Zudem könne in solchen Fällen nicht der Schutz der Daten durch die Technikabteilung des Bundestags gewährleistet werden.
Grüne fordern Archivierung aller dienstlicher Kommunikation
Der sicherheitspolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, Tobias Lindner, sieht dahinter noch ein größeres Problem. Ihm zufolge ist die Nutzung der offiziellen Infrastruktur allein nicht genug. Er bezeichnet die aktuellen Regelungen zur Archivierung digitaler Kommunikation im Bundestag insgesamt als unzureichend.
Lindner hatte letztes Jahr Strafanzeige gegen die ehemalige Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) gestellt wegen des Verdachts der Beweismittelvernichtung. Von der Leyen hatte alle Daten von ihrem Diensthandy löschen lassen, obwohl es noch einen laufenden Untersuchungsausschuss zur sogenannten „Berateraffäre“ gab. Eine Wiederherstellung der Nachrichten von dem Diensthandy wäre zu diesem Zeitpunkt wohl nur gerichtlich durchsetzbar gewesen.
Um parlamentarische Kontrolle zukünftig zu gewährleisten, seien deshalb „regelmäßige Back-Ups das Mindeste“, sagt Lindner gegenüber netzpolitik.org.
