Die Arbeit von Abgeordneten und Minister:innen soll nachvollziehbar sein. Doch es gibt keine rechtliche Regelung, die ihnen vorschreibt, auf welchem Wege sie dienstliche Kommunikation verschicken dürfen.
In den kommenden Jahren sollen die Rechte für die Nutzung frei werdender Funkfrequenzen neu vergeben werden. Auf diese Frequenzblöcke spitzen besonders Mobilfunkbetreiber. Doch die Corona-Pandemie zeigt anschaulich, dass der Rundfunk und die Kulturwirtschaft bei der Neuvergabe nicht unter die Räder kommen dürfen. Das schreiben vier Bundestagsabgeordnete in einem parteiübergreifenden Gastbeitrag.