Kein Verein ist ein Verein ist kein Verein – im Labyrinth des Vereinsrechtes kann sich verlieren, wer diese Woche die Gerichtsentscheidung über das Verbot von linksunten.indymedia verfolgt hat. Im Vorhinein haben wir das aber dennoch gewagt und zusammengefasst, worum es am Mittwoch in Leipzig vor dem Bundesverwaltungsgericht ging. Die Kläger:innen konnten dort dann aber gar nicht inhaltlich argumentieren, was im Namen Pressefreiheit wünschenswert gewesen wäre: Ihre Klage, argumentierte das Verfassungsgericht, sei ungültig, weil gegen das Verbot eines Vereines nur dessen Mitglieder klagen könnten.
Total raffinierte Ideen für mehr IT-Sicherheit
Horst Seehofers Innenministerium hatte Pläne für ein Hackback der Bundespolizei entwickelt, die wir dokumentierten. Sowohl aus der Opposition im Parlament als auch von Stimmen außerhalb des Bundestages gab es scharfe Kritik für diese Idee. Im aktuellen Entwurf für das Gesetz sollen sie aber gar nicht mehr stehen.
Sinnvoller wäre es vermutlich, das Innenministerium würde sich mal mit dem BKA zusammensetzen. Dann könnten sie untersuchen, wie es eigentlich sein kann, dass das BKA vor Halle nicht mitbekam, dass der Anschlag online angekündigt wurde. Auch aus dem Justizministerium kam diese Woche ein Gesetzentwurf, der mehr Überwachung als Sicherheit verkaufen soll. Warum Lambrecht hofft, Bürger:innen durch das Abgreifen von Passwörtern vor Kriminalität zu schützen, bleibt rätselhaft.
Ein IT-Sicherheitsexperte, mit dem wir gesprochen haben, schlussfolgert: Es gehe vor allem darum, ohne Trojaner Internetaktivitäten von verdächtigten Bürger:innen überwachen zu können – die in Deutschland, wie ein europäisches Urteil bekräftigt, auch weiterhin nicht mit anonymen Prepaid-SIM-Karten kommunizieren werden dürfen.
Huawei, TikTok und Drohnen
Die EU empfiehlt: Die Mitgliedsstaaten sollen bei den Anbietern von 5G-Infrastruktur einen Herstellermix verwenden, es gibt also indirekt ein Go für Huawei.
Italienische Datenschützer:innen wollen derweil gegen TikTok aktiv werden, der Plattform mit dem fragwürdigen Moderationsregeln. Jugendschutz werde bei TikTok missachtet, deshalb möchten sie mit anderen Datenschutzbeauftragten aus der EU darüber beraten, wie mit den Verstößen umgegangen werden soll.
Unhinterfragt bleibt gleichzeitig die massive Luftüberwachung über dem Mittelmeer und das, obwohl die eingesetzten Drohnen nicht einmal zuverlässig starten, wie sich diese Woche herausstellte.
Bei einer Anhörung im Bundestag erinnerten der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber und mehrere andere Fachleute daran, dass Verschlüsselung die Grundrechte schützt. Umso wahrer mit Blick auf den dänischen Vorratsdatenskandal, der diese Woche im EU-Parlament wieder Thema war.
Langsamkeitswettbewerbe
Schleppend voran geht es ja bekanntermaßen bei den internationalen Bemühungen in Sachen Klimaschutz – und auch Hersteller von elektronische Geräten sehen da nach wie vor kaum Handlungsbedarf. Nicht einmal auf einen Minimalkonsens wie gemeinsame Ladegeräte für alle Handys kann man sich im Sinne der Ressourceneffizienz einigen. Blöd fürs städtische Klima wäre auch der Bau eines Amazon-Turms in Berlin, den das Bündnis „Berlin vs. Amazon“ zu verhindern versucht. Einen der Aktivisten hat netzpolitik.org zur Arbeit des Bündnisses interviewt.
„Gemächlich“ ist auch das Stichwort, um die Umsetzung des Digitalpaktes Schule in Berlin zu beschreiben oder die Aufarbeitung eines Hacker-Angriffs auf ein UN-Gremium. Zu dem Angriff, der im Sommer geschah, hat das Gremium erst jetzt gezwungenermaßen in Folge eines Leaks Stellung bezogen. Zum Ende der Woche gibt es aber auch eine schöne Nachricht für die digitale Gesellschaft: Ein Wikipedianer aus Hamburg die Bundesverdienstmedaille bekommen. Ein Novum, mit dem er hoffentlich nicht allein auf weiter Flur bleibt.
Wir wünschen euch ein schönes Wochenende!
Im ersten Absatz unterm Bild hat sich ein klassischer freudscher Verschreiber mit Folgefehler eingemogelt.
„worum es am Mittwoch in Karlsruhe ging. (…) argumentierte das Verfassungsgericht…“
Es war eine Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Das steht auch in Eurem eigenen Artikel dazu – wäre aber schade, wenn das hier falsch stehen bliebe.