Recht auf anonyme KommunikationKlage gegen Verbot anonymer Prepaid-SIM-Karten gescheitert

In einem an diesem Donnerstag veröffentlichten Urteil hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte das Verbot anonymer Prepaid-SIM-Karten in Deutschland bestätigt. Durch das Sammeln der dabei erhobenen Daten würden keine Rechte verletzt.

Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte CC-BY-NC-ND 2.0 Latvian Foreign Ministry

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat heute entschieden, dass das Verbot anonymer Prepaid-SIM-Karten in Deutschland rechtmäßig war. In seinem Urteil befand der EGMR, dass die Ausweispflicht beim Kauf einer SIM-Karte lediglich einen „begrenzten Eingriff in die Rechte“ der Kläger darstellt.

Der EU-Abgeordnete Patrick Breyer (Piratenpartei) hatte schon 2012 Beschwerde beim EGMR erhoben, nachdem seine Verfassungsbeschwerde vom Bundesverfassungsgericht abgewiesen worden war. Er begründete diesen Schritt damit, dass die Zwangsidentifizierung beim Kauf einer Prepaidkarte eine freie und unbefangene Kommunikation und Internetnutzung gefährde.

Zwangsidentifizierung seit 2004

Konkret hat sich das Gericht mit der 2004 eingeführten Verpflichtung (§ 111 TKG) von Mobilfunkbetreibern befasst, Prepaidkarten nur nach Angabe von Name, Anschrift und Geburtsdatum des Kaufenden freizuschalten. Seit Juli 2017 sind die Betreiber außerdem dazu verpflichtet, diese Angaben mithilfe eines Ausweisdokumentes zu überprüfen.

Ziel der Maßnahmen ist es, die anonyme Nutzung von Prepaidkarten durch Terroristen zu verhindern. Laut Breyer können Menschen, die es darauf anlegen, jedoch einfach Karten aus anderen EU-Mitgliedsstaaten kaufen. Eine Zwangsidentifizierung sei deshalb auch für Strafverfolger nicht notwendig. Unter den Maßnahmen würde eher andere leiden:

Anonymität [ist] essenziell für Presseinformanten, für die anonyme Äußerung unliebsamer Meinungen im Internet und für die vertrauliche Koordinierung politischer Proteste.

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3 Ergänzungen

  1. Ich finde das Urteil Schwachsinn da jeder trotzdem denn anderen eine Sim kaufen kann auf sein Namen und trotzdem Unfug betrieben werden kann damit also Sicherheit sieht anders aus und Terroristen haben eh ein Satelliten Telefon also ist das mit der Begründung Schwachsinn .

    1. Ja, das Urteil ist Schwachsinn, da hast du Recht.
      Trotzdem würde ich sagen es ist so, dass der Anschlussinhaber, auf dessen Name die SIM läuft, mindestens eine Teilschuld bekäme, wenn ein anderer damit Blödsinn macht.
      Ein Satelliten-Telefon kriegt man eher nicht ohne Vertrag oder anonym…
      Anonyme SIM gibts glaube noch in Niederlande.
      Wer kriminell genug ist findet immer einen Weg. Die Leidtragenden sind die normalen, die jetzt nur unötigen Mehraufwand beim SIM-Kauf haben. Es war alles mal leichter im Neuland Internet

  2. WIRKUNG = 0. MAN KANN BEREITS KARTEN VON VF O2 etc bereits frei und aktiviert im Internet bestellen.
    Nutze diese nur und wenn es dannach geht, müssten freie Hotspots auch wie oben genannt geschützt werden.

    Also m.M. Quatsch Hoch3

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