Keine Gnade bei Schülerreferat im Netz: EuGH-Urteil verlängert Abmahnung von Bagatellen

Auch ein Schülerreferat darf nicht einfach Fotos aus dem Internet verwenden, wenn es online gestellt wird. Das hat der Europäische Gerichtshof zu Gunsten des Abmahners entschieden. Der Generalanwalt des Gerichts sah keine Urheberrechtsverletzung, weil Schülerin und Lehrer „sorgfältig“ gehandelt hätten.

Bild der spanischen Stadt Córdoba, das unter einer offenen Lizenz verfügbar ist. (Bearbeitung: Leonhard Dobusch) CC-BY 2.0 James (Jim) Gordon

Wie im April berichtet hatte eine Schülerin einer Gesamtschule in Nordrhein-Westfalen ein Foto der spanischen Stadt Córdoba im Internet gefunden und für ein Referat verwendet. Das fertige Referat samt Foto und Link zur Quelle stellte sie auf der Internetseite der Schule ein, was den professionellen Fotografen Dirk Renckhoff zur Klage gegen die Stadt und das Land NRW veranlasste.

Angesichts der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zur Einbettung von anderswo gehosteten Inhalten („Framing“) wollte der deutsche Bundesgerichtshof vom EuGH wissen, ob ein Link auf die Quelle auch bei neu hochgeladenem Bild eine zulässige Nutzung darstellen kann. Denn bei Einbettungen hatte der EuGH entschieden, dass dadurch kein „neues Publikum“ erreicht wird. Das separate Hochladen im „Córdoba“-Fall mache jedoch, so der EuGH in seinem Urteil, einen Unterschied:

Denn ein solches Einstellen auf eine andere Website als die, auf der die ursprüngliche Wiedergabe erfolgte, könnte sich dahin auswirken, dass es dem Urheberrechtsinhaber unmöglich oder zumindest erheblich erschwert wird, sein Recht vorbeugender Art auszuüben und zu verlangen, dass die Wiedergabe des Werks beendet wird, gegebenenfalls indem dieses von der Website genommen wird, auf der es mit seiner Zustimmung wiedergegeben worden ist, oder indem die einem Dritten zuvor erteilte Zustimmung widerrufen wird.

Des weiteren betont der EuGH in seinem Urteil die grundlegende Bedeutung von „Hyperlinks“, die „zum guten Funktionieren des Internets beitragen“. Da Nutzung des Fotos auch von einer anderen Ausnahmeregelung („Schranke“) wie zum Beispiel jener für den Bildungsbereich nicht erfasst ist – das Referat war ja nicht nur im Unterricht sondern öffentlich im Internet zugänglich gemacht worden –, fiel die Entscheidung damit zu Gunsten des Fotografen aus.

EuGH ignoriert Empfehlung des Generalanwalts

Mit keinem Wort geht der EuGH in seinem Urteil aber auf die Argumentation des Generalanwalts ein, der in seinem Schlussantrag zum umgekehrten Ergebnis gekommen war. Dieser hatte den nicht-kommerziellen Charakter der Nutzung, das Anbringen des Links zur Originalquelle, die bloß untergeordnete Bedeutung der Nutzung für das Gesamtwerk sowie das Fehlen von Hinweisen auf Nutzungseinschränkungen betont. In der Gesamtbetrachtung war der Generalanwalt demnach zur Empfehlung gelangt, die Nutzung der Schule als rechtmäßig einzustufen. Eine Sichtweise, die durchaus kompatibel mit früheren EuGH-Entscheidungen wie jener zur Linkfreiheit ist, bei denen stark zwischen gewerblichen, profitorientierten Webseiten mit strengen Sorgfaltspflichten und nicht-kommerziellen, quasi privaten Nutzungen unterschieden wird.

Auf alle diese Punkte geht der EuGH nicht ein. Es bleibt damit beim bestehenden Rechtsregime, wonach grundsätzlich keine Nutzung ohne Zustimmung der Rechteinhaber im Einzelfall möglich ist, sofern es nicht unter eine Ausnahme wie das Zitatrecht oder Satire fällt. Eine solche Rechteklärung ist in vielen Situationen – so auch in diesem Fall – unrealistisch, weil mit großen Kosten verbunden, ohne dass dadurch den Rechteinhabern relevante Einnahmen zukommen würden. Der EuGH spielt damit den Ball zurück an den europäischen Gesetzgeber, der das Urheberrecht alltagstauglicher gestalten müsste. Eine diesbezüglich hilfreiche Ausnahme für Bagatellnutzungen wie die hier verhandelte ist in aktuellen Reformvorschlägen jedoch nicht vorgesehen.

Deine Spende für digitale Freiheitsrechte

Wir berichten über aktuelle netzpolitische Entwicklungen, decken Skandale auf und stoßen Debatten an. Dabei sind wir vollkommen unabhängig. Denn unser Kampf für digitale Freiheitsrechte finanziert sich zu fast 100 Prozent aus den Spenden unserer Leser:innen.

72 Ergänzungen

  1. Sorry, das verstehe ich nicht. Wie eben schon auf Twitter geschrieben: da googelt ne Schülerin n urheberrechtlich geschütztes Bild ausm Netz, Lehrer sind zu doof, ihr und der Klasse zu erklären, dass man das nicht veröffentlichen soll (wäre das nicht ein schönes Lern-Beispiel gewesen?), dann wird das ganze noch im Netz veröffentlicht – und ihr glaubt, dass man da irgendeine „fair use“ Schranke haben soll, weils ja für Bildungszwecke ist? Kann das bitte noch mal klar erklärt werden, warum der Fotograf nicht sauer sein soll? Ich fänds auch ungeil, wenn Fotos von mir ungefragt in irgendwelche Referate eingebaut würden und mit Billigung eines ganzen Bundeslandes frech behauptet würde, dass das schon so ok ist.

    Dachte, „das Urheberrecht wird zur Bürgerpflicht“, wie im „Internet Manifest“ postuliert. War das nicht so gemeint, dass die Leute selbst denken sollen, bedeutet, dass sie das Urheberrecht in Grundzügen selbst kennen und beachten sollen, zumindest, wenn sie mit Klarnamen posten? Ist damit vielmehr gemeint, dass das Freigeben aller Bilder für öffentliche Zwecke, Bildungszwecke Bürgerpflicht wird?

    Oder habe ich irgendwie verpasst, dass das Bild in das Referat irgendwie nur embedded wurde und deswegen irgendwelche technischen Besonderheiten ziehen (wäre für mich jetzt auch nicht sofort überzeugend, aber könnte man ja noch mal erklären).

    1. Sehe ich anders. Ich glaube nicht, dass es ein sinnvoller Ansatz ist, sämtliche Internetnutzende zu halben Urheberrechtsexperten machen zu wollen, nur damit sie nicht ständig Urheberrechte verletzen. Oder Schulen dazu aufzufordern, ja keine Referate online zu stellen, weil da ja irgendein ein Bild abgemahnt werden könnte. Genau diese Situation haben wir aber derzeit.

      Wäre der EuGH dem Generalanwalt gefolgt, wäre damit durchaus eine klare Linie richterlicher Rechtsfortbildung erkennbar geworden: was früher private Nutzungshandlungen waren, also z.B. Verwendung eines Bildes für eine Geburtstagszeitung oder eben eine Hausarbeit, spielt sich heute zunehmend online und damit digital-öffentlich ab. Eine gewerbliche Relevanz haben derartige Nutzungen jedoch nicht. Damit solche quasi-privaten Veröffentlichungen nicht gleich behandelt werden wie gewerbliche Nutzungen, würde zunehmend deutlicher zwischen gewerblichen und nicht-kommerziellen Nutzungen unterschieden.

      Klar, das ist im EU-Urheberrecht so nicht vorgesehen, in den praktischen Folgen aber mit einer größeren Alltagstauglichkeit des Urheberrecht verbunden. Und es entspricht dem Gleichheitsgrundsatz, Gleiches gleich und Ungleiches ungleich zu behandeln. Wenn man dann findet, für so etwas sollte es – analog zur Vergütung von Privatkopien – eine pauschale Vergütung geben, dann bräuchte es eben eine vergütete Bagatell- und Remixschranke.

      1. Man muss kein Urheberrechtsexperte zu sein, es reicht schon das Ding zwischen den Ohren zu benutzen *grundsätzlich nichts* zu veröffentlichen wenn man nicht *ausdrücklich* die Rechte hat. Abgesehen davon ist eine Schule eine Anstalt öffentlichen Rechts und hat das zu wissen.

        1. Wenn es wenigstens so einfach wäre. Ist es aber nicht. Für bestimmte Zwecke ist es auch heute schon erlaubt, Inhalte aus dem Netz quasi „einfach so“, das heißt ohne Rechteklärung im Einzelfall, zu verwenden. Das ist zum Beispiel bei einem Zitat oder bei einer Parodie oder Satire so. Auch im Bildungsbereich sind bestimmte Nutzungen ohne Rechteklärung im Einzelfall erlaubt. Die Nutzung des Bildes im Rahmen eines Referats in der Schule ist von so einer Ausnahme gedeckt.

          Und da habe ich die grenzüberschreitende Dimension noch nichtmal andiskutiert. In Österreich könnte – Betonung auf Konjunktiv, es gibt noch keine Rechtsprechung dazu – der hier verhandelte Fall unter das 2015 flexibilisierte Zitatrecht fallen.

          1. Also bitte, nun stellt euch doch nicht extra unwissend. Eine Veröffentlichung auf der Webseite der Schule ist eindeutig und meiner Meinung nach auch für jeden Laien erkennbar keine Verwendung innerhalb des Referats mehr, sondern eine Neuveröffentlichung. Wer sich nach den Abmahnungen von Karins Kochbuch zur Jahrtausendwende nicht mit dem UrhG auseinander gesetzt hat, hat es sowieso nicht anders verdient.

        2. Ich schlage vor, grundsätzlich alle Theaterbesucher beim Verlassen des Theaters zu verhaften, außer sie können detailliert die Einkommenssituation der Nachkommen des Autors erklären. Man muss sich nur mal klarmachen, dass das Finanzimperium des Fotografen jetzt zusammenbricht, weil ein Schüler ein Referat über Cordoba gemacht hat.

          Finde ich nicht wesentlich unlogischer :-P

      2. Das Urheberrecht unterscheidet nicht zwischen gewerblicher und „privater“ Nutzung. Es wäre ja auch noch schöner, wenn Privatleute einfach fremdes Gut nutzen dürften indem sie es frei verbreiten. Noch viel abstruser erscheint mir die Frage ob jeder Nutzer ein Spezialist im Urheberrecht werden müsse. Ich denke nein, man muss nur wissen, dass man im Zweifelsfall immer geistiges Eigentum stiehlt. Und ich denke ja, denn jeder, der sich auf diese Straße begibt sollte die Verkehrsregeln kennen und befolgen. Schon die Ausführungen des Autors zeigen deutlich, dass es sehr wohl möglich ist Werke für den Unterricht zu verwenden; dort sollten sie dann aber auch bleiben.

    2. Nicht(!), dass ich den aktuellen status quo in Sachen (Netz)Urheberrechtspolitik auch nur irgendwie gut finde (sprichwörtliches „Minenfeld“), aber an ein Gesetzt sollten sich alle halten müssen, die sich im Gebiet dieses Gesetzes bewegen. Auch Kinder, oder Schüler im Rahmen des Unterrichts. Nur weil ein Kind ein Bild/Bonbon kopiert/klaut, macht es das für den Urheber/Besitzer nicht besser. (Wiedergutmachung ungleich Strafe)

      „Fair-Use Gesetz“ von der Politik und „Du kannst nicht alles haben, auch wenn du es willst. Erst fragen, dann nehmen/kopieren!“ von Eltern/Lehrkräften wäre mein Wunsch.

      (eine Meinung, keine Fakten)

    3. Woher sollten Lehrer/Schüler denn wissen, dass der Link zur Bildquelle nicht reicht?
      Zusätzlich zum Lehramt noch mal sechs Jahre Jura?
      Und warum ist das (im nicht-kommerziellen Bereich „Bildung“) überhaupt so? Und der Generalanwalt ist sicherlich auch einfach „zu dumm“, da er sich dafür ausgesprochen hat die Nutzung als rechtmäßig einzustufen?

      1. Woher soll der Bankräuber wissen dass Banküberfälle verboten sind? Es ist egal, denn er hat es zu wissen. Gleiches gilt für die Schule.

        1. Kann doch nur Getrolle von Ihnen sein, sich hier darüber zu empören, dass Laien eine nach Ihrer Ansicht eindeutige Rechtslage anders ausgelegt haben, als sie es taten, obwohl mit dem Generalanwalt mindestens ein Experte die Lage ebenfalls anders beurteilte. Wenn Sie nichts diesen Umstand Berücksichtigendes mehr beizutragen haben, kann man Ihre Kommentare in dieser Sache wohl getrost ignorieren.

        2. Wenn jemand Material öffentlich im Internet hochläd und nicht mit Wasserzeichen etc versiegelt, sollte es angesehen werden als zur allgemeinen Verfügbarkeit nutzbar gemacht. Dieses ganze Gesetz ist einfach lächerlich und Schüler zu verklagen ein Bild für ein Referat zu nutzen ist erbärmlich. Er sollte sich eher freuen das sein Mist verwendet wird bzw gratis Werbung für ihn gemacht wird, da die Schülerin so nett war sogar die Quelle zu verlinken statt nur so Bild zu nehmen. Gott unser EU geht immer mehr den Bach runter mit bullshit Regeln und Kontrollzwang.

    4. Uff…
      Nee der Fotograf ist ganz klar einfach ne Arschnase, der die Chance auf Geld gerochen hat. Wäre es so, dass er das einfach nicht will hätte es auch eine Mail an den Webmaster/die Schule getan mit dem Hinweis, dass er das nicht will. Oder auf Unterlassung klagen.

      Aber nein, hier wird die Urheberrechtskeule ausgepackt, weil da im Zweifelsfall dann halt Kohle dran hängt.
      Und die Rechnung zahlt dann, ich hätte nicht für möglich gehalten, dass mir das Mal über die digitalen Lippen kommt, der Steuerzahler!!1!11!

      Also genial! Schülerin begeht Gesetzesbruch ohne Opfer und Vadder Staat bezahlt Herrn Arschnase sein schönes Córdoba Bild ?

      1. Eine Abmahnung ist doch nichts anderes als die Forderung ein bestimmtest Verhalten für die Zukunft zu unterlassen.
        Und sogar billiger als dies vor Gericht zu machen. Das ist auch ohne vorherige Abmahnung gar nicht so sinnvoll.

  2. Tja, Thema Medienkompetenz an der Schule. Da gehört auch dies dazu. Vielleicht sollten Lehrerinnen ihre Schüler dazu anhalten, gezielt nach explizit verwendbaren Materialien zu suchen. Mit dem Hinweis auf entsprechende Creative Commons Lizenzen könnte man beginnen. Aber was verlangt man von Behörden und Institutionen, die von Open Source und freien Lizenzen ja offenbar nichts wissen wollen. Wer Lizenzgebühren an Microsoft, Adobe und Co. ausgibt, sollte auch kein Problem damit haben, wenn Schülerinnen Geld für die Nutzung von geschützten Werken an die Urheber zahlen….

    1. Man könnte es so ausdrücken: die Schule zahlt eine Strafe dafür, dass sie ihren Schülern (und Lehrern, oder wer die Website pflegt) keine Medienkompetenz beigebracht hat. Es müssen ja auch nicht alle Beteiligten Experten sein, hätte ja gereicht, wenn der Admin der Homepage beim Einstellen des Referats kurz mal geguckt hätte, ob das so passt, bzw. nachgefragt hätte, ob alle Beteiligten sich sicher sind, dass sie den Datenschutz eingehalten haben.
      Wenn man auf der anderen Seite bedenkt, was Schulen noch alles nicht hinkriegen, was zu ihren Kernaufgaben gehört, dann muss man sich gaaaaar nicht mehr wundern.
      Allerdings scheint die Rechtslage jetzt auch nicht grade kristallklar zu sein, wenn der Richter strenger entscheidet als die Empfehlung der Staatsanwaltschaft.

      1. Die Strafe begleicht die zuständige Schulbehörde aus deinen Steuerzahlungen. Unsere Bildungswesen kann bestimmt viel besser machen aber zusätzliche Mittel für Urheberrechtsexperten für die Internetauftritte der Schulen sind bestimmt nicht das, was ich mir vorstelle.

    2. Richtig, der Fall ist ein ganz klares Organisationsverschulden. Wenn ein Unternehmen ein Bild unrechtmäßig Verwendet und der Fotograf geklagt hätte würde hier sicher dem Fotografen applaudiert. Aber wehe die Beteiligten ändern sich, dann ist der Täter plötzlich das Opfer…

    3. Dies ist eine überaus vernünftige Ansicht. Und sehr einfach anzuwenden. Fotos auf Wikimedia Commons sind urheberrechtsmässig überprüft und dürfen mit Angabe der Quelle frei benutzt werden.

  3. Ich denke, dass bzgl. der Rechtmäßigkeit der Nutzung für das Referat innerhalb der Schule keine Zweifel bestehen.
    Für die Webseite der Schule hat es nach meinem Empfinden einen Verantwortlichen zu geben, dem mindestens die Grundzüge des Urheberrechts bekannt sein müssen. Im Sinne des Generalanwalts könnte man argumentieren, dass der Veantwortliche mit der Quellenangabe und den weiteren genannten Gründen seiner Verantwortung für den nichtkommerziellen Auftritt einer Bildungseinrichtung nachgekommen ist und würde damit vermeiden, die Diskussion erneut anzufachen, wie sehr das Urheberrecht den Bildungsbereich behindert und speziell in Deutschland die Spaltung der Gesellschaft vorantreibt, indem Bildung zunehmend ein Privileg für Wohlhabende wird.

    Von daher sehe ich das Urteil als einen weiteren Schritt auf dem Weg, die Absurdität des geltenden Urheberrechts zu zeigen und kann Verantwortliche im Bildungsbereich immer besser verstehen, die daran keinen Gedanken mehr verschwenden, sondern versuchen, engagiert ihrer Arbeit nachzugehen.

  4. Ich sehe das anders:

    Zum einen zeigt Ihr eigener Beitrag ja, dass es nicht so schwierig ist, ein Bild der Stadt Cordoba zu finden, das man mit CC-Lizenz verwenden darf. In dem Fall geht es also nicht darum, das Bildung, Erziehung, Wissenschaft eingeschränkt werden, weil man ausgerechnet dieses eine, spezielle (und eben nunmal urheberrechtlich geschützte) Bild nicht ohne Zustimmung des Urhebers veröffentlichen darf.

    Zum anderen sehe ich nicht ein, warum ein Urheber hinnehmen müssen soll, dass sein Werk anders genutzt wird, als von ihm gestattet. Ich könnte mir ja auch das Auto meines Nachbarn einfach mal ohne dessen Zustimmung „für nicht-kommerzielle Zwecke“ ausleihen, weil ich gerad Lust dazu habe und mir irgend welche Ausreden ausdenke, warum ich das jetzt gerade unbedingt tun muss. Der soll sich nicht so haben, oder? (okay, Polemik Ende)

    Ich sehe auch Probleme bei der Abwägung, wo nicht-kommerzielle Nutzung endet und kommerzielle beginnt. Was wäre bei einer Privatschule? Da könnte man deren Website durchaus als kommerziell betrachten, weil sie zumindest teilweise dazudient, Werbung für die Schule zu machen. Ich denke, die Abgrenzung ist da nahezu unmöglich und würde noch mehr Rechtsunsicherheit schaffen. (Und denken wir nur an die Influencer-Debatte und den Claims von Influencer, in Wirklichkeit doch nur eine harmlosen, nicht-kommerziellen, privaten Instagram-Account zu betreiben, obwohl jeder klar denkende Mensch erkennen kann, dass es eben genau das nicht ist).

    Aber:

    Ich sehe eine dringende Notwendigkeit, die Gesetze dahingehend zu ändern, dass Abmahnungen in solchen Fällen nicht mehr greifen. Auch wenn ich in diesem speziellen Fall keine explizit missbräuchlich Abmahnung sehe, ist es doch ein viel zu hartes Mittel. Da braucht es eine kostenarme oder kostenfreie Vorstufe zur Abmahnung, um Fälle von Unwissenheit, Ahnungslosigkeit, Naivität abzufedern.

    Eine einfache, schnelle E-Mail an die Schule hätte wohl auch gereicht, um das Bild offline zu nehmen. (und falls nicht, bliebe ja immer noch der juristische Weg via Abmahung etc.).

    Insofern:

    Bitte nicht immer neue Plädoyers für Gesetzesänderungen, die zu noch mehr Abschaffung von Eigenverantwortung, Denken und gesundem Menschenverstand führen. Eine Demokratie muss von seinen Bürgern erwarten und verlangen, dass sie sich mit den Regeln der Gesellschaft, mit Gesetzen auseinandersetzen und sich kundig machen und das eigene Gehirn benutzen.

    Not tut aber auch eine wesentlich konsequentere Medien-Erziehung und Förderung von Medien-Kompetenz, und zwar nicht nur in den Schulen, sondern auch in der Erwachsenenbildung. Da sehe ich großen Handlungsbedarf des Staates.

    1. Ich (als Urheber) würde dann eben statt einer Abmahnung zu schicken direkt eine einstweilige Verfügung beantragen. Das ist für mich – wenn sich der Antragsgegner nicht zur Wehr setzt – genauso billig, für den Gegner jedoch teurer und Risikoreicher. Insofern: Schafft die Abmahnungen ruhig ab. ^^

      1. Kann man in Bilddateien nicht irgendeine Information versehen, die google leicht auslehbar macht, z.B. dass jene Bildatei Creative Commons Lizens hat oder generell frei ist? Es sollte doch irgendwie technisch möglich sein Bildersuche auf freie Pics zu beschränken für google. Als kommerzieler Verwerter kann man dann wie gehabt alles finden. Das würde dann vermutlich ähnlich wie mti dem LSR laufen, das kein Schwein mehr geschützte Werke zu Auge bekommt, gibt ja genügend freie Bildchen. Aber es ist ja Sache der Künstler ein Vertriebs oder Werbeweg für Ihren content zu finden, da dürfen die gerne dran tüfteln wie die Verlage.

  5. Ich arbeite als Lehrer an einer Berufsschule im Bereich Medientechnik. Den Schülern ist, wenn diese bei uns ankommen, bis auf wenige Ausnahmen, überhaupt nichts vom Urheberrecht bekannt. Den Schülern wird aber schnell klar, warum ein Urheberrecht durchaus sinnvoll ist, auch wenn das aktuelle sicherlich nicht perfekt ist. Problematischer sind hier eher sehr viele KollegInnen, die mich bei Anmerkungen eher belächeln und meinen, es wäre doch egal und es würde schon nichts passieren. Selbst die Schulleitung schaltet hier auf Durchzug!

    1. Das wird sicher nahezu überall der Fall sein. Deswegen kann man die Entscheidung des EuGH erst recht nur begrüßen.

  6. Es ist gegenüber der im Beitrag vertretenen Meinung durchaus zu begrüßen, dass der EuGH nicht auf die Argumentation des Generalanwalts in dessen Schlussanträgen eingegangen ist, sondern seine eigene Entscheidung getroffen hat.
    Der Generalanwalt verkannte in seiner Argumentation bereits, an welcher Stelle die einzelnen Kriterien des Gerichtshof aus den Entscheidungen Svennson und GS Media/Sanoma zu prüfen sind. Beispielsweise verstand der Generalanwalt das Kenntniskriterium aus GS Media so, dass Kenntnis hinsichtlich der Rechtswidrigkeit der eigenen Wiedergabehandlung vorliegen muss. Dies ist schlichtweg falsch. Der EuGH stellt mit seinem Kenntniskriterium darauf ab, ob der Wiedergebende Kenntnis von der Rechtswidrigkeit der Quelle, also Kenntnis von der Rechtswidrigkeit der Veröffentlichung des Werks durch den unmittelbar Handelnden hat. Dieses Kriterium ist gerade nicht beim Wiedergabebegriff relevant.
    Die Sichtweise des Generalanwalts ist gerade nicht kompatibel mit früheren Entscheidungen des EuGH, wie z.B. den hier erwähnten Entscheidungen zum Linking. Dort wird zwar auch auf Kriterien wie „Kenntnis von der Rechtswidrigkeit“ oder „Gewinnerzielungsabsicht“ abgestellt. Die Fälle betreffen jedoch aufgrund der weiten Definition des Wiedergabebegriffs des EuGH Konstellationen, in denen ein Dritter einen Link auf eine legale bzw. illegale Quelle setzt. Bei Renckhoff hingegen handelt es sich um einen klassischen Fall der unmittelbaren Rechtsverletzung durch Upload eines geschützten Fotos. Es fehlt gerade der unmittelbar Handelnde, bezüglich dessen Handlung man Kenntnis haben muss, um eine öffentliche Wiedergabe vorzunehmen.
    Die Argumente des EuGH überzeugen. Sie verhindern eine faktische Erschöpfung der Rechte des Urhebers, welche gerade nicht in Art. 3 Abs. 3 InfoSocRL vorgesehen ist. Darüber hinaus entstand die Rechtsprechung zum Linking aus der Überlegung heraus, dass das Internet ohne das Setzen von Links nicht mehr funktionieren würde. Dieser Umstand spielt beim Upload eines Fotos keine Rolle, da z.B. Suchmaschinen nur verlinken, nicht aber auch Inhalte auf Ihren Trefferseiten hochladen. Zudem steht die Entscheidung des EuGH im Einklang mit dem hohem Schutzniveau der InfoSocRL, welches ausdrücklich in den Erwägungsgründen 9 und 10 statuiert ist.

  7. Mit Nichten legte der BGH die Frage vor, “ob ein Link auf die Quelle auch bei neu hochgeladenem Bild eine zulässige Nutzung darstellen kann”. Vielmehr stand zu beantworten, ob eine öffentliche Wiedergabe vorliegt, wenn eine Fotografie auf eine Webseite “eingestellt”, dass heißt hochgeladen wird (siehe Rn. 13).
    Das Verlinken auf rechtmäßige Inhalte ist – wie auch das Framing selbiger Werke und Leistungsschutzrechte – seit Svensson keine öffentliche Wiedergabe. Diese Frage war mithin bereits beantwortet. Im gestern ergangenen Urteil setzt sich der EuGH gerade ausführlich mit der Frage auseinander, worin die Unterschiede zwischen dem Upload und dem Linking liegen.
    Letzteres ist für die Funktionsfähigkeit des Internets essentiell, anders als das Uploaden (i. e. rechtlich gesprochen: das öffentlich Zugänglichmachen im Sinne des § 19a UrhG), argumentierte der EuGH (Rn. 40).

  8. Das Grundproblem ist der bis zur Anspruchshaltung verklärte Glaube des digitalen Mainstream an die quasi uneingeschränkte Gratiskultur im Internet. Digital- und Medienkompetenz? Fehlanzeige! Hauptsache bequem, kostet nix und jede Woche gibt’s das neueste WhatsApp-Feature frei WLAN für alle. Ignorance is bliss!

  9. Auch wenn das etwas vom hiesigen Fall abschweift: Wie verhält sich die Situation denn mit dem Zitierrecht (UrhG §51)?
    Hätte die Schülerin in dem Referat das Bild also nicht eigenständig, zur Illustration, sondern im Sinne eines Zitats verwendet, hätte die Nutzung ok sein müssen, oder? „Im Sinne eines Zitats“ meint z.B. man bezieht sich im selbst geschriebenen Text darauf, benutzt es zur Untermauerung einer Aussage, als Be-/Widerleg.
    Das Beispiel könnte man noch weiter verkomplizieren: Angenommen jemand erstellt eine wissenschaftliche Arbeit und zitiert eine Abbildung eines anderen Rechteinhabers (Bildzitat). (Soweit sollte alles noch ok sein.) Jetzt möchte der/die Wissenschaftler/in die wiss. Arbeit unter eine CC-BY Lizenz stellen (z.B. der Open Access Richtlinie der Uni folgend). Wäre _das_ mit dem Zitat eines anderen nicht-CC Werkes kompatibel?

  10. Wenn tatsächlich die Schülerin das auf die Schulwebseite gepostet hat und nicht jemand anders wie z.B. die Lehrer. Dann haben die Lehrer doch eine mitschuld das die Schüler nicht richtig aufgeklärt werden bezüglich Urheberrechte. Und außerdem hat der Verantwortliche für die Webseite auch eine mitschuld.
    Jeder Schüler der Bilder benötigt, sucht im Internet nach passende Bilder die derjenige braucht.
    Das ja auch in Ordnung ist, solange diese Werke nicht Öffentlich werden.
    Richtig wäre es gewesen das Referat ohne des Fotos zu Veröffentlichen.
    Oder ein Alternatives Bild Suchen das zur freien Verwendung freigegeben ist und die Quellen mit angeben.

    In diesem Fall trägt nicht nur die Schülerin die Schuld, sondern die Hauptschuld trägt die Schule für mangelnde Aufklärung und Kontrolle.

  11. Diebstahl ist Diebstahl. Ich kann ja auch nicht in einen Laden gehen und Süßigkeiten klauen, weil ich die dann so schön thematisch im Referat erwähnen kann
    Sorry, aber der Fotograf wurde eindeutig beklaut. Wenn Schüler schon von ihren Lehrer und Schulleitern ermutigt werden, anderer Leute Arbeit und Erwerb einfach zu stehlen, werden sie das als Erwachsene im Job auch nicht anders handhaben. Und wer bezahlt dann diejenigen, die nach Cordoba reisen, ein Hotelzimmer mieten, tagelang recherchieren, mehrmals zu günstigen Stunden bestimmte Aussichtspunkte besuchen, tausende Bilder verschießen, bis sie das EINE haben? Und da soll sich der Fotograf nicht ärgern, wenn Fredie Schlau das einfach mal so ins Internet stellt?
    Welche Rechtsauffassung wird denn da vertreten?

    1. > Diebstahl ist Diebstahl. Ich kann ja auch nicht in einen Laden gehen und Süßigkeiten klauen, weil ich die dann so schön thematisch im Referat erwähnen kann
      > Sorry, aber der Fotograf wurde eindeutig beklaut.

      Was passiert ist (Urheberrechtsverletzung) ist m.E. auch nicht ok, aber beklaut wurde da niemand. Wenn du in einen Laden gehst und Süßigkeiten klaust, so waren dort zuvor Süßigkeiten und danach sind dort weniger/keine mehr. Im vorliegenden Fall wurde aber eine Kopie des Fotos ohne Erlaubnis genutzt. Der Fotograf hat immer noch sein Foto/Original. Das UrhG kennt den Begriff „Diebstahl“ nicht (einfach mal nachlesen).
      Das Anfertigen der Kopie eines Fotos auf einer Webseite ist zulässig (die Alternative wäre technisch nicht praktikabel), nicht erlaubt ist jedoch die Nutzung ohne Erlaubnis/geeignete Lizenz.

  12. Die erste Frage wäre doch, ob es eindeutig zu erkennen war, dass es sich bei den Fotos um ein kommerzielles Angebot handelt und nicht um Urlaubsbilder vom letzten Sommerurlaub.

    Der Generalanwalt hat ja – so steht es oben – auf Unzulänglichkeiten wie „[…] das Fehlen von Hinweisen auf Nutzungseinschränkungen […]“ hingewiesen.

    Wenn ein professioneller Fotograf nicht möchte, dass seine Fotos aus dem Internet weiterverwendet werden, gibt es dafür einfache und wirksame technische Lösungen in Form von Wasserzeichen, Schriftzügen auf den Bildern oder durch das Deaktivieren der Funktion ‚Grafik speichern‘ durch entsprechenden Code auf der Internetseite. Vgl.: Hobbyfotograf vs. professioneller Fotograf.

    Sollte der professionelle Fotograf die Veröffentlichung des Referates nicht auch als Chance sehen, eine weiteres Referenzobjekt vorweisen zu können und die Verbreitung seines Firmen-Namens und des Links zu seiner Seite als kostenfreie Werbung zu betrachten?
    Oder waren es am Ende doch nur Urlaubsbilder vom letzten Urlaub und der Urlauber war zufälligerweise auch als Fotograf haupt- oder nebenberuflich tätig?

  13. Der General-Staatsanwalt hat Recht: dieses Urteil ist einfach dumm (sorry aber ist so). Außerdem steht der Aufwand (Zeit, Geld) für solche Urteile in keiner Relation zu deren Nutzen für die Allgemeinheit. Denn jetzt werden die Ratten aus Ihren Löchern gekrochen kommen um Geld abzustauben. Das EU Parlament hat mit den neuen Datenschutzgesetzen nicht im Namen der Mehrheit der Menschen im Internet und dieses Urteil und andere + noch folgende wird weder den Unternehmern/ „content creatorn“ noch der Usern etwas Gutes tun auf lange Sicht. Es gibt dadurch immer mehr „bait“ Seiten zum runterladen von Urheberrechtsgeschützten Inhalten, nur damit man den „ahnungslosen“ Nutzern Anwaltsrechnungen oder Klagen schicken kann.
    Denn Fakt ist zum Beispiel, dass viele Spielehersteller und Musiker niemals den Erfolg oder die Verkäufe gehabt hätten, wenn sie durch piratierte Versionen Ihrer Kreationen viel bekannter geworden wären als ohne, weil eine viel größere Anzahl der Menschen sie jetzt kennt und in vielen Fällen so sehr mag um nun Geld für deren content auszugeben.
    Ich verstehe nicht wie so viele Menschen so blind sein können und nicht sehen, was diese Gesetze mit dem Internet und sowohl den gewerblichen als auch den privaten Nutzern machen werden.
    Und weil die Quellenangabe mit Link im Referat der Schülerin aus dem Artikel vorhanden war, könnte man anstatt blabla Urheberrechte mal daran denken, dass es fast wie Werbung für den Fotografen ist und, dass dieser mit 100%er Sicherheit keine finanziellen Nachteile aus der Veröffentlichung seines Fotos, auf dem noch nicht mal irgendeine Person zu sehen ist, ziehen kann.
    Ich habe absolut kein Problem wenn man z.B. Content, den ich frei zur Verfügung stelle verwendet wie auch immer man will, wenn darauf keine Menschen zu sehen sind oder dieser für irgendeine politische oder „illegale“ Aktivität verwendet wird.

  14. Der werte Herr Renckhoff soll sich schämen. Es hat ihn wahrscheinlich irrsinnig viel Geld gekostet, seine AGB und seine Datennutzungserklärungso zu formulieren / formulien zu lassen.
    ine Information gibt er aber nicht :
    Hat er alle Personen, die er photographiert hat, schriftlich um Erlaubnis gefragt, ob er das Bild, in welcher Form auch immer, veöffentlichen darf ? Was würde er machen, wenn eine von Ihm photographierte Person mit einer Veöffentlichung jeglicher Art nicht einverstanden ist ? Denn letztlich verstösst eine unerlaubte Veröffentlichung gegen die Prsönlichkeitsrechte des photographierten Menschen.

  15. Alles, was man ins Netz stellt, ist frei verwendbar! Alles andere ist Abzocke, Betrug und muß massiv bestraft werden mit min. 1 Million Euro und 10 Jahre Haft. Hier will man mit Hilfe der Juristen, diese müssen lebenslanges Berufsverbot erhalten für Beihilfe bei der Abzocke! Dieses Unwesen muß beseitigt werden!

  16. Ich finde die Entscheidung richtig. Zu meinen Zeiten hat man im Gymnasium Referate dann angefangen zu schreiben, als man als Kind auch die nötige geistige Reife entwickelt hatte, um in die Bibliiothek zu gehen, selbst zu recherchieren, eigene Gedanken zu entwickeln und aufzuschreiben und ggf. auch eigenes Bildmaterial einzubinden.

    Heutzutage wird mit Referateschreiben schon in der Grundschule begonnen, wo die Kinfer damit heillos überfordert sind, und das Referateschreiben verkommt daher zu einem „kopier dir was von woanders zusammen“. Im Gymansium in Klasse 5 gibts dann gleich nur noch Themen ohne irgendwelche Anleitung wo man Material dazu finden kann, die Kinder gehen also zu Google und kupfern fleißig ab. Wollen wir eine Generation von asiatischen Kopierern heranziehen?

    Weniger und dafür höherwertige Referate mit eigenen Inhalten, so sollte das in der Schule laufen. Das erzieht Respekt vor fremdem Schaffen ebenso wie eigene Arbeitsfähig- und -willigkeit. Erfordert freilich von den Lehrern und Schülern, dass sie den Kindern auch helfen, Material zu finden und zu entwickeln …

    1. @Tobias: Was soll an der Entscheidung richtig sein? Selber Bildmaterial beschaffen ist in vielen Referaten schlichtweg nicht möglich, wie es in diesem der Fall war.

      Zum Teil finde ich aber deine Meinung gerechtfertigt. Nur der erste Satz nicht wirklich überlegt.
      Da wie im ersten Satz geschrieben, kann man schlecht selber Material beschaffen wenn es eine andere Stadt oder so betrifft. Allerdings hätte es bestimmt auch Bilder gegeben die eindeutig zur freien Verwendung sind mit Vermerk. Da muss ich dir ein klein wenig recht geben, das kann keiner beurteilen wie umfangreich die Schülerin gesucht hat bzw. ob sie auch wusste wie Google richtig verwendet wird. Um auch die richtigen Suchergebnisse zu erhalten.

      Allerdings das eine Schulwebseite solche Konsequenten mit sich zieht finde ich schon etwas hart.
      Vor allem hätte der Urheber auch einfach eine Nachricht an die Schule schreiben können. Alles kann man unnötig verkomplizieren. Gerade bei Schulen sollten Urheber schon mal ein Auge zudrücken. Da sieht man mal wie unsozial der Urheber ist. Mal völlig das Urheberrecht beiseite gelassen.
      Da es nun mal online ist für jeden, hätte der Verantwortliche für die Webseite das ein Lehrer ist eigentlich handeln sollen. Demnach ist die Schuld nicht nur bei der Schülerin zu suchen.

      In der Regel werden Referate auch nicht Veröffentlich und wenn dann sollte dies ohne das Bildmaterial erfolgen. Da sowas meistens nicht selbst fotografiert ist. Falls ja und alles selber gemacht wurde, sind das natürlich wieder andere Spielregeln.

  17. Es wäre einfach zu regeln: Wer ein Foto braucht von was auch immer, um es innerhalb einer eigenen Arbeit zu veröffentlichen, der nutze Wikimedia. Alle Fotos und andere Medien sind hier bezüglich Copyright überprüft und dürfen mit entsprechendem Hinweis auch im Internet veröffentlicht werden. Heute befinden sich 48.603.143 (knapp 50 Millionen) frei verwendbare Mediendateien auf Wikimedia Commons. Von überall auf der Welt und aus allen Bereichen. Cordoba z.B. heute 33.258 Fotos zu Cordoba. Da sollte sich was finden lassen.

    Konsequent angewendet würde dieses natürlich alle benachteiligen, die Ihre Fotos ins Internet stellen, um damit Geld zu verdienen.

  18. wenn man will, dass bildung frei, universell, leicht und effektiv für jedermann zu erlangen ist, dann
    muss das urheberrecht fallen. für alles.
    wenn ich etwas mache…nur um auf mein recht zu pochen, dann verhalte ich mich asozial.
    das urheberrecht ist eine gigantische arbeitsbeschaffungsmassnahme für juristen, die von der materie meist nichts wissen und nur ein schwammiges gebilde namens „recht“ bedienen.
    so kommt die menschheit nicht weiter….
    aber das soll sie ja vll auch nicht.

      1. war ja klar, dass so eine antwort kommen musste.

        demnächst erwirbt jemand die rechte am 1×1 …und es gibt ja solch elementares schon bei genänderungen, saatgut und ähnlichem….

        da unterstelle ich rein pekuniäre absichten, welche grundsätzlich verwerflich sind.
        wenn jemand nicht will, dass das, was ER, angeblich vll auch noch, GESCHAFFEN hat, niemand sonst oder nur gegen bares, verwenden darf, dann soll er sich doch damit in sein kämmerlein zurückziehen und sich daran ergötzen.

        niemand hat irgendetwas ERfunden….bestenfalls gefunden. reicht er den obulus weiter an das, was ihn dazu befähigte?

          1. würde mal sagen: ich hab es beantwortet:

            wenn man etwas macht: ein foto, ein schriftstück, ein musikstück…einen einfall hat und ihn veröffentlicht, so kann man nicht einfach sagen, wer das verwendet, anguckt, hört oder was weiss ich….der muss zahlen. man hat doch ohne auftrag gehandelt….
            ich weiss wie das läuft… man kritzelt etwas zu papier..setzt das in die öffentlichkeit , meldet es bei wort und bild…. und dann fliesst irgenwie geld.
            ich kann also die ganze menshcheit vollsülzen……und das recht verhilft mir zu kasssieren? wa sist das denn für ein unsinn.
            das müsste doch jedem einleuchten, dass das so nicht geht.
            der „veröffentlichende“ ist doch meist sehr daran interessiert, dass man seine ergüsse wahrnimmt…
            die menschen bezahlen also sein persönliches sendungsbewusstsein?
            das ist absolut unüblich.
            ich geh doch auch nicht durch die strasse, und streiche den leuten die gartenzäune grün…. dann hab ich umgehend eine anzeige am hals…. warum also darf ein „autor“ meine ohren und augen …meinen bildschirm …belästigen un bekommt etwas dafür?

            das ist ein krasser vergleich…sicher. aber denk mal drüber nach.

            und nun mal her mit der kohle, dass ich dir das erklärt habe.

          2. Sorry, habe die Antwort auf Grund Interpunktion, Grammatik aber vor allem Inhaltlich nur zur Hälfte ertragen. Was bitte hat das mit diesem Urteil zu tun?

    1. Juristen entwickeln sich nach meiner Meinung „langsam“ zu Menschenfeinden! Nur um Menschen zu schädigen, ab zu zocken. „Schleuserindustrie“ ist ein Stichwort. Juristen sind nicht für das Recht, Gerechtigkait, asondern fast nur noch um „reich“ werden. So holen diese Juristen vorsätzlich, gewissenlos ins Land unmengen von Kriminellen! Leider werden diese Personen nie Opfer! Schon einmal vernommen: Kriminelle Person ins Land geholt und das weibliche Umwelt wurde dann vergewaltigt von dem ins Land geholten? Haben sich die Opfer gefreut über die „Wohltaten“??? Freute sich der Jurist auch riesig über die gelungene 2. Chance???

      1. vor allem: wieso darf der jurist eigentlich einfach so ein gesetzbuch verwenden? lauert da kein urheberrecht drauf? moses ? irgend ein alter römer? das wär doch ein geschäftsmodell für den italienischen staat: urheberrecht auf römisches recht? und die griechen könnten sich dumm und dusselig an der emokratischen idee verdienen…..
        hat archimedes keine nachkommen …und leonardo da vinci?

      2. Liebe Neckbeards, Hillbillies, Rednecks und Meinungsfreiheit-Schreier, niemand möchte Eure Meinung unterdrücken oder gar zensieren, aber verbreitet sie doch bitte unter Euresgleichen. Denn Eure „Freie Meinung“ interessiert hier schlicht und ergreifend niemanden. Bitteschön, gern geschehen.

        1. Und dann gibts noch diese Unechten, die sich anmaßen ungefragt für andere zu sprechen und zu entscheiden, was für sie wichtig ist und was nicht?! Solche Typen machen wohl auch vor Hausbriefkästen keinen Halt, bis die mal vom falschen erwischt werden… Viel Spaß dann! :D

  19. Fotografen wird es einfach zu einfach gemacht. Jeder Autofahrer muss sein Auto abschliessen und gegen Diebstahl sichern, denn man könnte jemanden zum Diebstahl von Wertgegenständen oder unbefugtes Fahren verführen. Sonst bekommt man 15€ Strafe. Und die Musikindustrie macht es es auch mit DRM. Privatkopie immernoch erlaubt, wenn man keinen Kopierschutz umgeht. Und was hindert den Mann bei Rechtsklick auf das Bild eine Meldung aufpoppen zu lassen, mit der Warnung, dass man das Bild nicht einfach nehmen darf? Von echten Kopier und Download Schutzsystemen ganz zu schweigen. Ausserdem ist es eine Frechheit 1000e von Euros über das Gericht einzufordern, wenn sonst keine Sau das Bild für 0,99€ kaufen würde. Die passen zu Ihren Rechtsanwälten, die jeden Furz abmahnen, weil jemand anderes nicht Jura studiert hat. In Grund und Boden schämen sollen die sich und vom Pöbel durch das Dorf getrieben werden. Echte Fotografen und Anwälte verdienen anders ihr Geld. Auf ehrliche Weise.

  20. Total krank, dieses sogenannte Urheberrrecht. Die meisten merken das nur nicht, da sie damit aufgewachsen sind.
    Ist es eigentlich schon eine Urheberrechtsverletzung, einen Satz öffentlich auszusprechen, dem irgendjemand anders schon einmal so gesagt hat? Nein? Keine Sorge das kommt noch. Dann könnte jemand eine Datenbank anlegen in denen schon einmal gesagte Wortkombinationen gespeichert sind und urheberrechtlich schützen lassen. Jeder der einen Satz öffentlich ausspricht ist somit abgabepflichtig.
    Das ist gar nicht so weit hergeholt. Das Absingen von Kinderliedern im Kindergarten ist ja auch schon gebührenpflichtig. Oder irgendwo ein Foto schießen und veröffentlichen, damit sitzt man auch schon in der Juristiechen Falle. Einfach vollkommen krank und keiner merkt’s.

  21. Sorry im Voraus wenn ich mit meiner Frage etwas naiv erscheine aber warum überhaupt hat Renckhoff geklagt bzw. wurde seine Klage zugelassen, ist er der geschädigte, und nicht Dobusch? Des Weiteren sollte dieser Fall unbedingt an allen Schulen und auch sonst so großräumig wie möglich verbreitet werden um in Zukunft sowas zu vermriden. Die Regeln sind ganz einfach, wie bei anderen Eigentumsfragen auch: Fragen ob Seiteninhalte benutzt und/oder verlinkt werden dürfen und die schriftliche Erlaubnis wenigstens drei mal auf drei verschiedenen Datenträgern wie z.B. USB-Sticks abspeichern/sichern, ist das so schwer? Wenn es sich um den Eigentum anderer handelt, muß man sich diese Mühe schon machen und dankbar sein, daß man das benutzen darf. Verlangt der Urheber Gegenleistungen in Geld oder Geldeswert, die man nicht erbringen will, kann man nach anderen Medieninhalten suchen, sonst hat man evtl. eine der genannten Klagen am Hals.

    Zum Thema Kopiersperren auf Internetseiten: Wenn ich mein Fahrrad ungesichert irgendwo abstelle heißt das noch lange nicht, daß das dann auch von anderen Personen einfach so mitgenommen werden darf, sollte klar sein. Andererseits scheinen es Seitenbetreiber darauf anzulegen Kopierer zu verklagen indem keine Kopiersperre eingesetzt wird und damit den Naiven das Kopieren und Weiterverwenden erheblich erleichtert wird. Wie war das nochmal mit „Verleitung zum Diebstahl“?

    Ich kann in gewissem Maße Urheber verstehen aber in diesem Fall stehe ich auf der Seite der Schülerin, man darf nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen. Der Schülerin wünsche ich alles Gute und daß sie so gut und schnell wie möglich damit fertig wird.

  22. Erschreckend, mit welch Selbstverständlichkeit die breite Masse freie Nutzung von durch Urheber geschaffenen Werken geradezu für selbstverständlich erachtet. Am lautesten schreien dann aber vermutlich wieder diejenigen, die sich auch darüber beschweren, dass sie ja die vielen Hartz4-Schmarotzer und Asylanten bezahlen müssen…

    1. hast du irgenendwas ….. wie oft willst du hier pauschal alle bei AGL2 !!!! einordnen? bist du arbeitgeber und beschäftigst unter mindestlohn und entlässt die leute gern?

      1. Bitte lesen Sie meinen Beitrag nochmal. Wenn Sie ihn verstanden haben, dürfen Sie gerne mit inhaltlichem Bezug antworten.

  23. @knipster: Klar darf ich das Fahrrad nicht einfach mitnehmen. Aber es gibt Menschen, die man dazu verleitet. Deren Begründung ist auch ganz einfach. Fahrrad steht nicht angeschlossen rum, also herrenlos. Herrenlos gehört keinem, ich hab es gefunden, also meins! Selbst wenn man ein paar Leute fragen würde, ob das Fahrrad einem gehört… Man kann ja nicht alle Nachbarn in allen Häusern befragen. Daher sollte man es IMMER abschliessen!
    Genauso darf man ja auch eine Frau, die nackt durch die Gegend läuft, nicht einfach so vergewaltigen. Aber selbst da gibt es nicht so harte Strafen. 1,5 Jahre auf Bewährung, heisst im Grunde mit dem erhobenen Zeigefinger winken!

    @Anonymous: Ich weiss ja nicht, welchen Strauch Du geraucht hast, aber es geht hier nicht um „Hartz4-Schmarotzer und Asylanten“, noch bin ich ein Hartz4-Empfänger, falls Du meinst mich in diesen Topf werfen zu müssen. Ich komme selbst aus der Software-Branche. Und ich denke wir haben schon viel früher mit diesen Problemen kämpfen müssen. Alle haben wie wild Software kopiert, verteilt, runtergeladen und und und. Aber wir haben unsere Hausaufgaben gemacht.
    Konzerne und helle Köpfe schützen auch Ihre Werke. Nennt man Patent. Wenn man also ernsthaft sein Werk schützen will, sollte man es nicht selbst in der Öffentlichkeit verbreiten. Softwarehersteller geben schliesslich auch Ihre Werke zur Verfügung. Kann man kostenlos runterladen und dann hat man eine kostenlose Nutzungsdauer oder Einschränkungen zur Vollversion. Wenn man will geht alles.
    Ausserdem geht es vor allem einmal um die generelle Situation. Es wird kein Geld damit verdient oder jemand verschafft sich dadurch einen finanziellen Vorteil. Also private oder kommerzielle Nutzung.
    Und da kommen wir mit dem Internet in einen interessanten Konflikt. Jemand stellt öffentlich seine Werke aus. Auf einem Marktplatz. Dann kann ich im Vorbeigehen Bilder machen. Das kann er mir nicht verbieten, schliesslich könnte ich sie zur Dokumentation bei einer Anzeige gegen ihn verwenden. Wenn ich diese Bilder wiederum Freunden zeige und die sich einen Abzug machen und ihren Freunden weiter zeigen, ist es immernoch alles im Normalbereich. Derjenige, der die Bilder öffentlich gemacht hat wollte, dass alle sie sehen. Umgekehrt ist es bei jemandem, der die Bilder nur in einer Ausstellung zeigt. Man muss Eintritt zahlen, man weiss, dass er damit Geld verdienen möchte und nur den Leuten gegen Bezahlung die Bilder zeigt. Dort steht auch extra noch einmal dran KEINE FOTOS! Kann man im Internet gleichsetzen mit Bildportalen, die ein Wasserzeichen haben oder Webseiten mit Memberzugang.
    Ansonsten hat einer der Vorredner schon recht damit, dass die Photographen erst einmal alle beweisen müssen, dass die Leute, aber auch die Gegend fotografiert werden durfte. Dokumente aller auf einem Bild zu sehenden Menschen sowie Gebäude! Dann würden nie wieder Fotos gemacht. Schliesslich haben die Menschen ja ein Recht auf Ihr Bild. Nur wenn sie nicht wissen, dass sie fotografiert wurden, kann man das Recht nicht einfordern. Bei Gebäuden gilt das gleiche. Oder was meinst Du, warum Google Streetview in Deutschland Probleme hat, während man in der restlichen Welt einfach so alles online sehen kann?

    1. Klar müssen Fotografen nachweisen, dass erkennbare einzelne Personen, die entscheidender Teil des Bildmotives sind, ihr Einverständnis gaben. Die Handhabung des Rechtes am eigenen Bild ist von Land zu Land verschieden. In D braucht man die Einwilligung. Es sei denn, es handelt sich um einen belebten Platz, und die einzelne abgebildete Person ist nicht relevant für das Motiv. Es gibt sicherlich schwammige Grenzen, aber ich denke, es ist verständlich.
      Alles, was man von öffentlichen Straßen aus sehen kann, Häuser, Gärten usw. darf meines Wissens nach fotografiert werden ohne Erlaubnis. IN Parks, also auf deren Gelände, z.B. Sanssouci ist Fotografieren zwar erlaubt, aber die kommerzielle Nutzung geht nur mit Genehmigung. (Man google bei Interesse „Fotoagentur Ostkreuz“ und „Sanssouci“)
      Die Frage, ob die Befürworter des Urheberrechtsignorierens ohne Lohn arbeiten, ist absolut berechtigt. Auch wenn ein Fotograf seine Bilder ins Netz stellt, ist das immer noch seine ARBEIT, die er selbstverständlich gut verkaufen will, denn er lebt davon. Seine Werke liegen im Netz quasi im Schaufenster, dass potentielle Kunden anfragen können. Wasserzeichen oder nicht, ist egal. Zu sagen, es sei Werbung, wenn es illegal benutzt wird, ist Blödsinn. Das wäre, als sagte man einem Bäcker, er möge doch froh sein, wenn die Kunden seine Brötchen, die sie ihm stehlen, lecker finden und das anderen erzählen. Vielleicht kauft dann mal irgendwann einer eins.
      Auch geistige Arbeit ist Arbeit. Manchmal steckt viel Zeit und Energie in einem Bild oder Buch oder was auch immer, manchmal ist man als Fotograf zur richtigen Zeit am richtigen Ort und hat einfach Glück mit dem Motiv. Das ist eben so bei dem Beruf.
      Im Netz gibt es nichts „Herrenloses“, und selbst eine auf der Straße gefundene Sache darf man nicht behalten (Stichwort „Fundunterschlagung“).
      Es gibt interessante Fälle zu dem Thema. Richard Prince tippte auf Instagram eine belanglose Zeile zu einem fremden Bild dazu, was seinen Eigenanteil an einem Kunstwerk darstellte. (Ist Bedingung bei Kunstwerken, die man sein eigen nennen will: Ein Eigenanteil. Aber wie groß der sein muss, ist Auslegungssache.) Dann machte er Screenshots (also er lud nichts runter, hatte aber das Motiv in Bildschirmauflösung mit seiner Zeile) und verkaufte die groß auf Leinwand gezogen. Prominentestes Bsp. ist ein Bild von Do Deere (einfach googeln Doo deere und Richard Prince), die von den zig Tausend Dollar, die das Bild kostete, keinen Cent sah nach eigenen Angaben. Geschah aber in den USA. In D würde die getippte Zeile als Eigenanteil sicher nicht reichen.
      Was die Frage der nicht-kommerziellen Nutzung angeht – man will vielleicht auch nicht von bestimmten politischen Gruppen „genutzt“ werden als Künstler, damit man mit denen nicht in einen Topf geschmissen wird.
      Was Worte angeht: Es gibt ab und an mal Fälle, wo Seltsames geschieht. Die Autorin Faleena Hopkins hat sich meines Wissens nach das Wort „cocky“ in Titeln von Büchern schützen lassen. Das Wort ist im alltäglichen englischen Sprachgebrauch. Es ist auch noch nicht ganz vom Tisch, so weit ich weiß.
      Ab und an hört man von Musikern, die meinen, ein anderer hätte sie kopiert mit den ersten drei Noten. Da gibt es auch Richtlinien, wieviel noch kein Klau ist.
      Urheberrecht schützt die Schaffenden, damit sie weiter schaffen können. Und sie wollen von ihrer Arbeit leben, wie jeder Angestellte, Arbeiter, Handwerker, Beamte, … auch.

  24. Ich bin hin- und hergerissen, ob ich schreiend davonlaufen oder laut lachen soll ob des hier angehäuften Halbwissens, der vielen hinkenden Vergleiche und der offensichtlichen Schwierigkeiten der meisten, um was es hier eigentlich geht.

    1. wir wissen nur zu gut worum es geht. und, ja, dir braucht man mit vergleichen nicht zu kommen, du bist resistent.
      wenn dieses trend aber verstärkend anhält…. dazu dann auch noch die internet-kriminalität….. dann
      können wir uns von diesem medium einfach verabschieden….wir brauchen es nicht, wenn es dazu dient, vera….. zu werden.
      es will sich doch niemand an so einem bild(wie oben gezeigt) bereichern….. es diente ausbildungszwecken.
      möglicherweise haben diese art urheber lange weile….. ihr einziges einkommen: morgends den rechner anmachen…..google bildersuche…. und dann mal sehen, wer abzumahnen ist.
      das kann sehr einträglich sein.
      wo ist da aber die grenze. einer mahnt den anderen ab…. wie hochproduktiv ist das.

      1. Oder ganz einfach: Einfach nicht nehmen, was einem nicht gehört. Funktioniert im realen Leben meistens auch ganz gut. Komischerweise wird es da akzeptiert. Im Internet nicht. Wieso?

        1. Besser noch:

          Nicht online stellen, was nicht genutzt werden darf.
          Wenn man das Bild zu Hause ins Fotoalbum klebt, ist es am sichersten geschützt.

          Michael

  25. Ich kann nicht glauben, was auf diesem Planeten so alles passiert (und nicht passiert). Mir erscheint (das) alles surreal, im Großen wie im Kleinen. „Das Leben ist scheiße, aber die Grafik ist geil“ (Urheber unbekannt, sorry). Und dann noch so Kommentare wie von Anonymous Interuptus vom 13.08. um 15:02 Uhr „Genauso darf man ja auch eine Frau, die nackt durch die Gegend läuft, nicht einfach so vergewaltigen.“ Ach so, wenn eine Frau nackt „durch die Gegend läuft“, heißt das für Anonymous Interuptus, daß er sie nicht vergewaltigen darf, weil das Gesetz das verbietet, aber ansonsten wäre das dann wohl OK, oder wie?

    Das Internet ist voll von wichtigtuerischen Möchtegernen, die – wenn sie nicht mehr weiterwissen oder widerlegt werden – sogar andere beleidigen etc.

    Zeit sinnvoll nutzen und sich nicht freiwillig rumärgern sieht anders aus. Wie blöd muß man sein…

  26. Ganz ehrlich – das Urheberrecht in Ehren, aber:

    Wer eine Schülerin wegen einem Referat verklagt, der sollte sich mal überlegen, wo er seine Fotos für seine Referate hergenommen hat.
    Oder sollte seine Bilder mit Wasserzeichen schützen, damit sie unmissverständlich seine sind.

    Es wird mit einem solchen Referat nichts verdient (außer eine Schulnote), es wird nichts beworben und es gibt auch sonst keinerlei kommerzielle Verwendung. Und ob die Schule einen Vorteil hat, weil sie ein Referat über irgendeine italienische Stadt online stellt!?
    Meinetwegen hätte der Fotograf hätte einfach verlangen können, dass das Referat nicht mehr online zu finden ist.

    Als ob ein eingebettetes Bild weniger Zuschauer erreicht als ein separat hochgeladenes – das ist unglaubwürdig, auch, wenn es in der Rechtssprechung so üblich ist, es so zu bewerten!

    Michael

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.