Es ist eine überraschende Wendung im jahrelangen Streit um die Zukunft des Urheberrechts in Europa: Das EU-Parlament stimmte heute gegen die die Erteilung eines Verhandlungsmandats für die Urheberrechtsreform. Damit lehnten die Abgeordneten den Vorschlag zu verpflichtenden Uploadfiltern und einem EU-weiten Leistungsschutzrecht mit klarer Mehrheit vorerst ab. Diese Vorschläge brächten laut Meinung zahlreicher Stimmen aus Zivilgesellschaft und Wissenschaft eine starke Einschränkung der Netzfreiheit mit sich. Noch sind die Filterpflicht und das Leistungsschutzrecht allerdings nicht verhindert: Denn noch hat sich das Parlament nicht auf eine Position für die Verhandlungen hinter verschlossenen Türen in den Trilog-Verhandlungen mit der Kommission und den Mitgliedstaaten festgelegt. Das wird sich laut der EU-Abgeordneten Julia Reda nun erst Mitte September klären. Bei dieser Abstimmung im EU-Parlament wird dann über die umstrittenen Vorschläge für Uploadfilter und Leistungsschutzrecht einzeln abgestimmt.
Der Abstimmung waren jahrelange Kontroversen vorausgegangen. Die EU-Kommission legte 2016 den ersten Entwurf für die Copyright-Reform vor. Ziel der Überarbeitung ist ein zeitgemäßes Urheberrecht für das Internet, allerdings stärkten bisherige EU-Vorschläge hauptsächlich die Position der Urheberrechtsverwerter. Auf zeitgemäße Ideen wie ein Recht auf Remix und großzügige Ausnahmeregeln für nichtkommerzielle Verwendung von Inhalten im Internet verzichtet sie hingegen.
Wie es zur Abfuhr kam
Verantwortlich für die Ausarbeitung des Vorschlagstextes, der nun dem Parlament vorgelegt wurde, war der EU-Abgeordnete Axel Voss. Der CDU-Politiker bemühte sich, die Vorschläge der Kommission weiter zu verschärfen und positionierte sich als Hardliner. Noch vor der Abstimmung betonte Voss, die gemachten Vorschläge zur Filterpflicht und dem Leistungsschutzrecht brächten „keinerlei Beeinträchtigung“ für einzelne Nutzer. Damit stieß er offenkundig vielen Abgeordneten sauer auf, die sich nun gegen entscheidende Punkte seines Vorschlages wandten.
Nach dem heutigen Votum gab es Jubelrufe aus den Reihen der Befürworter eines zeitgemäßen Urheberrechts.
Die Schlacht ist noch nicht geschlagen. Aber mit der Ablehnung für den Voss-Entwurf als Verhandlungsmandat errang die Zivilgesellschaft einen wichtigen Etappensieg. Es gilt nun für sie, den Widerstand im Parlament gegen Filterpflicht und Leistungsschutzrecht zu zementieren und diese Position auch bei den Verhandlungen über einen abschließenden Text geltend zu machen.
