Am 24. September ist Bundestagswahl. Was sind die netzpolitischen Forderungen der politischen Parteien? Wir haben die Wahlprogramme analysiert und präsentieren in einer Artikelserie, wer was verspricht – und welche Themen unter den Tisch fallen. Im fünften Teil dieser Serie geht es um Überwachung und Innere Sicherheit.
CDU und SPD schweigen zur Vorratsdatenspeicherung
Manchmal ist Schweigen genauso aussagekräftig wie Reden, beispielsweise, wenn es um das Verhältnis von CDU und SPD zur Vorratsdatenspeicherung geht. Sie wurde in der aktuellen Legislatur von der Großen Koalition wieder eingeführt, in der Zwischenzeit beurteilte sie ein deutsches Gericht als EU-rechtswidrig. Halten SPD und Union dennoch an der anlasslosen Verkehrsdatenspeicherung fest? In ihren Wahlprogrammen verlieren sie dazu kein Wort. Lediglich die CSU lässt sich im Bayernplan zum Thema aus. Sie will die derzeit geltende Vorratsdatenspeicherung ausweiten – auf E‑Mail-Anbieter und Betreiber Sozialer Medien. Überall in Deutschland soll, wie in Bayern bereits Realität, der Verfassungsschutz auf die Daten zugreifen dürfen. Dazu will die CSU noch die Speicherdauer für alle Daten auf sechs Monate anheben.
Linke, Grüne und FDP wollen keine massenhafte Verkehrsdatenspeicherung, wobei die FDP das „Quick-Freeze“-Verfahren als Gegenvorschlag ins Spiel bringt. Strafverfolgungsbehörden sollen dabei Verkehrsdaten „einfrieren“ können. „Ob den Ermittlern die Daten tatsächlich zu Verfügung gestellt (‚aufgetaut’) werden, entscheidet dann ein unabhängiges Gericht […]“
Haltungen wenden sich hin zu „gezielter“ Videoüberwachung
Die CDU will an „öffentlichen Gefahrenorten“ sogenannte intelligente Videoüberwachung einführen, wie sie gerade am Bahnhof Berlin-Südkreuz ausprobiert wird. Darüber hinaus will sie eine „Mindestspeicherfrist“ für die Videoaufnahmen. Welche Dauer ihr vorschwebt, erwähnt sie nicht.
Die Pläne der SPD zu Videoüberwachung sind unkonkret: „Wo Videotechnik hilft, Gefahren vorzubeugen und Beweise zu sichern, soll sie eingesetzt werden.“ Die rechtlichen Grundlagen dafür seien vorhanden, so die Sozialdemokraten. Vermehrt soll die Technik an Bahnhöfen eingesetzt werden. Ob die obige Aussage jedoch bedeutet, dass Videoüberwachung nur da eingesetzt werden soll, wo sie nachweislich hilft, führt die SPD nicht explizit aus. Doch auf eine solche Evaluierung warten Datenschützer schon lange. Das fordern die Grünen. Sie wollen zwar keine flächendeckende Videoüberwachung, haben aber nichts gegen einen anlassbezogenen, transparenten und verhältnismäßigen Einsatz, der nach einer Evaluation regelmäßig neu genehmigt werden muss. Dass sich die Grünen zunehmend weniger vehement gegen Videoüberwachung stellen, verdeutlichen auch Äußerungen von Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt, die sich im August für eine gezielte Videoüberwachung an zentralen Plätzen aussprach.
Die Linken sind ohne weitere Ausführungen gegen „allgegenwärtige“ Überwachungskameras. Am umfänglichsten äußert sich die FDP, die das Mittel „verantwortungsvoll“ einsetzen will. Sie erklärt, dass mehr Videoüberwachung kein geeignetes Terror-Abwehrmittel sei, aber im Nachgang bei der Verfolgung von Tätern helfen könne. Ähnlich wie die Grünen fordert sie daher eine Einzelfallprüfung neuer Kameras sowie ein automatisiertes Überschreiben der Daten nach 48 Stunden. Sie erwähnt außerdem „die Tendenz, mehr Videoüberwachung durch private Stellen zuzulassen“ kritisch und merkt an, Videoüberwachung könne keine Beamten auf der Straße ersetzen.
CDU „bekennt“ sich zum BND
Die CDU hat eine klare, positive Haltung zu Geheimdiensten, Polizei und Sicherheitsbehörden: „Sie haben den Anspruch darauf, dass wir alles tun, um ihnen die Ausübung ihres Dienstes zu verbessern. Personell, materiell und rechtlich, wenn es um die Verabschiedung notwendiger Gesetze geht.“ Gemeinsam mit der CSU „bekennt“ sie sich zum Bundesnachrichtendienst und betont, die Zusammenarbeit des BND „mit anderen Diensten weltweit“ sei unerlässlich.
Laut Aussage der Sozialdemokraten habe der von Edward Snowden aufgedeckte NSA-Skandal die Menschen verunsichert. Das „Freiheitsversprechen des Netzes“ müsse zurückgewonnen werden, es brauche ein „Völkerrecht des Netzes“. Darüberhinaus rühmt sie sich damit, den BND reformiert und aus der „rechtlichen Grauzone“ herausgeholt zu haben. Im Klartext: Sie hat zusammen mit der Union das legalisiert, was der BND vorher an illegalen Aktivitäten unternommen hat. Das hat dem deutschen Auslandsgeheimdienst eine deutliche Befugniserweiterung beschert und dazu Spionage im Inland legalisiert. Daran will die SPD festhalten und den Abschlussbericht des NSA-Untersuchungsausschusses als Basis nehmen. Vermutlich nur den Mehrheitsteil, in dem keine schlimmen Probleme festgestellt wurden.
Grüne und FDP: Einzelbeobachtung statt Massenüberwachung
Die Grünen betonen, es sei wichtig, lieber einzelne Personen gründlich zu beobachten, anstatt alle flächendeckend und anlasslos zu überwachen. Das beziehen sie sowohl auf Geheimdienste als auch auf Polizeien. Ähnlich positioniert sich die FDP. Sie argumentiert, eine „lückenlose“ Überwachung sei nicht gerechtfertigt, vor Datenabfragen sei mehr richterliche Kontrolle nötig. Flächendeckendes Datensammeln sei darüber hinaus nicht geeignet, Terrorismus zu bekämpfen. Das hätten die letzten Terroranschläge gezeigt: „Ein Großteil der Terroristen, die in den vergangenen Jahren in Europa Mordanschläge verübten, waren den Behörden bekannt – und dennoch konnten sie ihre Verbrechen begehen.“ Daher will sie mehr Personal, nicht mehr Daten.
Dennoch greift die FDP auf den Begriff des „Gefährders“ zurück und meint damit „gewaltbereite salafistische Extremisten“. Diese sollen „gezielt“ identifiziert und überwacht werden, konkret schlägt sie elektronische Fußfesseln vor.
Die Linke verurteilt pauschales Datensammeln ebenso und spricht sich explizit gegen Vorratsdatenspeicherung, Bestandsdatenauskunft, Online-Durchsuchungen, nichtindividualisierte Funkzellenabfragen, allgegenwärtige Videoüberwachung, Späh- und Lauschangriffe sowie Rasterfahndung aus. Sie will als einzige große Partei die Geheimdienste abschaffen, zuerst den Verfassungsschutz und „perspektivisch“ den ganzen Rest. Denn: „Verbrechen zu bekämpfen und Gefahren abzuwehren ist Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden.“
Datengesetz statt Datenschutzgesetz für die CDU
Eine Schleierfahndung, also verdachtsunabhängige Personenkontrollen, wünscht sich die CDU ganz ausdrücklich deutschlandweit. Sie will ebenso den Datenaustausch zwischen Sicherheitsbehörden vereinfachen und „DNA-Spuren zur Ermittlung des äußeren Erscheinungsbildes, der Herkunft oder des Alters eines Straftäters oder Verdächtigen heranziehen.“ Ein „Datengesetz“ soll die Interessen von Sicherheitsbehörden und Betroffenen sicherstellen. Im gleichen Gesetz soll übrigens der Datenzugang für wirtschaftliche Interessen geregelt werden, nach Vorgaben der europäischen Datenschutzgrundverordnung. Mit dem Arbeitstitel hat die CDU den „Schutz“ aus „Datenschutz“ schonmal gestrichen und sendet damit ein eindeutiges Signal, in welche Richtung sie steuert.
Die SPD will Gesetze „zur Bekämpfung von Terror und Gewalt“ verschärfen, wo es notwendig ist und gleichzeitig Ansätze wie Deradikalisierung verfolgen. Was genau sie unter notwendig versteht, verrät sie nicht und bleibt damit flexibel für potenzielle Koalitionspartner. Was sie aber konkret verlangt: eine verbesserte Zusammenarbeit von Polizei und Verfassungsschutz, stärkere Kontrollen an den Schengen-Außengrenzen, effektivere Kooperation der europäischen Sicherheitsbehörden und ein Anti-Terrorzentrum auf europäischer Ebene. Oder auch: mehr Datenaustausch. Zudem will sie die Möglichkeiten von Telekommunikationsüberwachung bei schwerer Steuerhinterziehung erweitern.
Beim Thema staatliches Hacking verlaufen die Linien ähnlich wie bei den übrigen Themen: Grüne, Linke und FDP sind dagegen. Die Parteien der aktuellen Großen Koalition haben erst vor Kurzem den erweiterten Einsatz von Staatstrojanern beschlossen. Die FDP verurteilt explizit auch die staatliche Beteiligung an digitalen Grau- und Schwarzmärkten. Damit kritisiert sie, dass der Staat Sicherheitslücken einkauft. Alle drei Parteien wollen das Bundesamt für Sicherheit unabhängig vom Bundesinnenministerium machen und es so stärken.
Hinweis zur Auswahl der verglichenen Parteien: Wir haben solche Parteien untersucht, die in den Umfragen des vergangenen Halbjahres bundesweit mindestens einmal bei über fünf Prozent lagen. Parteien, deren Wertesystem auf gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit basiert, haben wir in diesen Vergleich nicht mit aufgenommen.

