Hallo und herzlich willkommen zu unserem netzpolitischen Wochenrückblick, Ausgabe 6! Die USA scheinen die EU beim Thema Netzneutralität überholen zu wollen und erstaunt stellten wir fest, dass es in Großbritannien auch Gerichte gibt, die Entscheidungen gegen den eigenen Geheimdienst fällen. Bei beiden steckt natürlich der Teufel im Detail. Aber der Reihe nach.
Das PCLOB, eine unabhängige amerikanische Instanz, die die Rechtmäßigkeit der Einschränkungen der grundlegenden Freiheitsrechte der Amerikaner durch Anti-Terror-Maßnahmen prüft, hat diese Woche noch einmal darauf hingewiesen, dass die US-Regierung die anlasslose Massenüberwachung der Telekommunikation jederzeit beenden könnte, ohne den US-Kongress überhaupt zu involvieren. US-Präsident Obama ist jedoch daran gescheitert, eine Geheimdienst-„Reform“ einzuleiten, die er vor einem Jahr zumindest für amerikanische Inländer versprochen hatte.
Der zweite Teil unseres Videointerviews mit William Binney, dem Preisträger des Sam Adams Award 2014, Thomas Drake, Jesselyn Radack und Coleen Rowley beschäftigt sich mit der Gefährdung der allgemeinen Sicherheit und auch Freiheit durch Massenüberwachung. Binney nennt diese Überwachung aller eine „nach innen gerichtete Mission des Scheiterns“.
Die US-Regulierungsbehörde FCC plant einen Vorschlag für eine rechtliche Basis zur Absicherung der Netzneutralität. Das wird von Befürwortern der Netzneutralität schon länger gefordert, und es bleibt zu erwarten, wie genau abgestimmt wird und wie die Debatte in den USA auch die hiesigen Diskussionen beeinflussen könnte. Wir haben hierzu ein paar Reaktionen gesammelt.
Es gab auch wieder etwas Neues zur Vorratsdatenspeicherung von Reisedaten, denn bei einem Treffen der Innen- und Justizminister der EU und der USA im Juni letzten Jahres wurde deutlich, dass im Fokus dieses Vorgehens vor allem auch Flüchtlinge stehen, aber das wurde in den Schlussfolgerungen nur am Rande erwähnt.
Uns wurde der aktualisierte Vorhabensbericht der Bundesregierung zugespielt. Unsere Analyse zeigt, welche Punkte sich verändert haben und welche netzpolitisch relevanten Vorhaben hinzukamen.
Am Donnerstag fand auch wieder der #NSAUA statt, von dem Andre erneut live berichtete.
Bereits vorher machte der Bundestagsausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (GO) deutlich, dass die öffentlichen Sitzungen schon durch die Saalöffentlichkeit ausreichend zugänglich sind und sprach sich eher gegen ausführliche Berichterstattung durch Bloggen oder Twittern aus. Die amtlichen Protokolle sollen dabei weiterhin nicht veröffentlicht werden.
Die deutsche Telekom will ihre Präsenz am Internetknoten DE-CIX verstärken, offiziell mit der Begründung den ausländischen Diensten das Abhören zu erschweren, indem „Daten auf möglichst kurzen Strecken vom Sender zum Empfänger gelangen“. Das ist aber PR-Sprech. Es besteht eher die Gefahr, dass die Telekom die Überwachungsdebatte, um politischen Druck auf kleine Anbieter auszuüben.
Wie man erkennen kann, ob man selbst, oder jemand, den man kennt, sich langsam in Richtung Jihad radikalisiert, hat die französische Regierung auf einem Plakat zusammengefasst, was selbstredend zu Gegenentwürfen seitens La Quadrature du Net und EDRi führte.
In einem Gastbeitrag beleuchtete Dr. Stefan Heumann, der Programmleiter der „Europäischen Digitalen Agenda“ ausführlich, welche Erkenntnisse es nach eineinhalb Jahren Überwachungsdebatte gibt.
Derweil hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts verabschiedet.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) haben bisher im Bereich Datenschutz weitgehend versagt. Was die Politik tun könnte, um daran etwas zu ändern?
Wie unterschiedlich Nachrichtenseiten mit der Privatsphäre ihrer Leser umgehen, kann man unserem Top-50-Ranking der vertracktesten News-Seiten entnehmen.
Die Geldprobleme Werner Kochs vom GnuPG-Projekt gehören vorerst der Vergangenheit an. Durch einen Spendenaufruf auf ProPublica wurden mehr als 120.000 Euro innerhalb eines Tages gespendet. Zusätzlich haben die Core Infrastructure Initiative der Linux Foundation 60.000 und Stripe sowie Facebook je 50.000 US-Dollar für dieses Jahr zugesichert. Und auch die Wau Holland Stiftung sammelt. Herzlichen Glückwunsch.
Die Urheberrechtsforscher Paul Heald, Martin Kretschmer und Kris Erickson haben sich in ihrem Aufsatz „The Valuation of Unprotected Works“ mit der Frage beschäftig, wie viel freies Wissen wert ist und haben dafür den Wert von Public-Domain-Bildern auf Wikipedia-Seiten analysiert.
Diese Woche wurde diskutiert ob die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff ihr Amt zugunsten eines Bundestagsmandat aufgibt. Würde sie trotzdem ihr Meinung zur Vorratsdatenspeicherung beibehalten? Sie bleibt aber im Amt und die CDU/CSU verliert ein Mandat im Bundestag.
Bei der Berliner Polizei sind Antworten auf Informationsfreiheitsgesetz-Anfragen mit Kosten für Privatpersonen verbunden. Kurios: Ihre Mails sind deutlich teurer als Briefe.
Das wars soweit, bleibt uns nur noch der Hinweis auf unser 14-Tage-Rückblick-Feature für den vollen Durchblick – und natürlich den besten Wünschen für ein regenfreies Wochenende!
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