Der Journalist und Podcaster Philip Banse hat für das Deutschlandradio Kultur aufgeschrieben, warum die Kontrolle von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bisher im Bereich Datenschutz weitgehend versagt & was die Politik tun könnte, um daran etwas zu ändern.
Das ist ein wichtiger Beitrag zur Datenschutz-Debatte, insbesondere auch um die Datenschutz-Grundverordnung, die derzeit auf EU-Ebene verhandelt wird. Denn die Inhaltskontrolle von AGB ist eigentlich ein großer Erfolg für den Verbraucherschutz: Viele Klauseln in AGB, die Verbraucher unangemessen benachteiligen, sind inzwischen schlicht und einfach unwirksam. Zuerst haben Gerichte bestimmte Regelungen für ungültig befunden, weil sie erkannt haben, dass kaum jemand AGB wirklich prüft, ehe er/sie einem Vertrag zustimmt, und dass man oft auch gar keine Alternative dazu hat, blind zuzustimmen. Der Gesetzgeber hat dann in den 1970er Jahren die wesentlichen Regeln aus der Rechtsprechung in ein Gesetz gegossen (das „Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen“), dessen Regelungen inzwischen im Bürgerlichen Gesetzbuch ihren Platz gefunden haben (§ 307 ff. BGB). Ein schönes Beispiel, wie sich das Recht – wenn auch langsam – in Richtung eines besseren Verbraucherschutzes entwickeln kann, wenn Gerichte progressiv denken und der Gesetzgeber diese Impulse aufnimmt.
Philip Banse meint nun: Aus dieser Erfolgsgeschichte könnte man für den Bereich Datenschutz viel lernen, wo immer noch meist das Motto regiert: Einwilligung abnicken – und praktisch komplett die Kontrolle über die eigenen Daten verlieren. Es müsste aber mehr geklagt werden, und der Gesetzgeber müsste dafür sorgen, dass solche Klagen auch Erfolg versprechen – etwa indem er Regelungen zur Inhaltskontrolle von Daten-Klauseln schafft. Lesenswert.
Transparenzhinweis: Ich habe Philip im Vorfeld Fragen zur Rechtslage beantwortet.