Der europäische Kampf um Netzneutralität geht in die letzte Runde. Am kommenden Dienstag, den 27. Oktober, stimmt das Plenum des europäischen Parlaments über den Trilog-Kompromiss ab, der im vergangenen Sommer ausgehandelt wurde. Der Text weist jedoch an entscheidenden Stellen gravierende Schwächen auf, die spürbare Folgen für alle haben:
- Spezialdienste durch die Hintertür. Bezahlte Überholspuren werden möglich, wenn ein bestimmter Dienst ein „spezifisches Qualitätsniveau“ benötigt, das ein herkömmlicher Internetzugangsdienst nicht bieten kann. Jedoch lässt der Text die Definition eines bestimmten Qualitätsniveaus vermissen, was Netzbetreiber dazu nutzen dürften, sich die Übertragung gewisser Inhalte extra bezahlen zu lassen. Ein Vertreter von Vodafone sprach erst unlängst auf einer eco-Veranstaltung ausdrücklich von hoch aufgelöstem Videomaterial, das man auf Überholspuren auslagern könnte – kostenpflichtig, versteht sich.
- Zero-Rating-Angebote bleiben erlaubt. Diensteanbieter können sich das Privileg erkaufen, ihre Angebote nicht auf das monatliche Datentransfervolumen anrechnen zu lassen. Entsprechend bevorzugte Anwendungen werden dadurch attraktiver, da Nutzer nicht befürchten müssen, ihr Transferlimit zu sprengen. Alle anderen Dienste, insbesondere die finanzschwacher Anbieter, müssten sich auf indirekte Diskriminierung einstellen.
- Drosselung bestimmter Anwendungen. Netzbetreibern wird erlaubt, Datenpakete in „objektiv verschiedene Verkehrskategorien“ einzuteilen, um „die Gesamtqualität und das Nutzererlebnis zu optimieren“. Damit öffnet der Text die Tür für die Verlangsamung unliebsamer Dienste, etwa P2P-Anwendungen wie BitTorrent. Zudem könnten auch verschlüsselte Verbindungen ausgebremst werden, da sich mittels Deep Packet Inspection (DPI) nicht in die einzelnen Pakete blicken lässt, um ihren Inhalt zu ermitteln.
- Drosselung bei „drohender Netzüberlastung“. Netzbetreiber dürfen bereits dann zu „Verkehrsmanagementmaßnahmen“ greifen, sollte sich eine Überlastung des Netzes abzeichnen. Allerdings ist nicht klar definiert, wann eine „drohender Netzüberlastung“ beginnt. Die schwammige Formulierung könnte dazu führen, dass Provider bestimmte Verkehrskategorien ständig drosseln und bei einer Beschwerde darauf verweisen, dass eine Überlastung unmittelbar bevorgestanden hätte und man deshalb eingreifen musste.
Ein zusätzliches, generelles Problem der EU-Verordnung besteht darin, dass es einzelnen Mitgliedsstaaten nicht mehr möglich wäre, strengere Regeln zu erlassen, wie es beispielsweise in Slowenien oder den Niederlanden der Fall ist.
Dass strenge Netzneutralitätsregeln notwendig sind, um Diskriminierung zu verhindern, wissen nicht nur Experten, Bürgerrechtsgruppen oder Blog-Betreiber. Erst gestern haben sich die Gremienvorsitzenden der Medienanstalten und der ARD dafür stark gemacht, „Netzneutralität umfassend zu sichern“. Und auch die Bevölkerung spricht sich klar für die Beibehaltung der Netzneutralität aus, unabhängig von der jeweiligen Parteipräferenz.
Dem Parlament bleibt in der anstehenden Abstimmung eine letzte Chance, die Schlupflöcher zu schließen und das nach dem Best-Effort-Prinzip arbeitende, diskriminierungsfreie Internet zu erhalten. Seit heute liegen konkrete Änderungsanträge vor, die diese Mängel beheben und die vorhandenen Unklarheiten beseitigen.
Damit der letzte Rettungsversuch Aussicht auf Erfolg hat, ist nun Druck auf unentschlossene EU-Abgeordnete notwendig. Einen einfachen Weg dazu bietet die Plattform Save The Internet, die es ermöglicht, Abgeordnete kostenlos anzurufen und sie dazu aufzufordern, die Änderungsanträge zu unterstützen (der Antrag A8-0300/1 der rechtslastigen EFDD-Group kann getrost ignoriert werden).
Viel Zeit bleibt nicht mehr, deshalb: Jetzt handeln!
