Spaß mit Informationsfreiheit: Bundeskanzleramt lehnt Anfrage ab, Beauftragter empfiehlt: nochmal fragen

Das Bundeskanzleramt verweigert noch immer die Herausgabe von Kabinettsprotokollen zum Leistungsschutzrecht. Ursprünglich wurde unsere Informationsfreiheits-Anfrage abgelehnt, weil das Gesetzgebungsverfahren damals noch nicht abgeschlossen war. Der Rat des Bundesbeauftragten zur andauernden Verweigerung: Wir sollen die Anfrage einfach nochmal stellen.

Im Oktober 2012 haben wir eine Anfrage auf FragDenStaat.de gestellt, in der wir das Bundeskanzleramt nach „allen Dokumente zum Thema Leistungsschutzrecht, besonders der Rolle von Staatsminister Eckart von Klaeden“ gebeten haben. Im Dezember kam dann die etwas verblüffende Antwort:

Eine Auskunft nach Informationsfreiheitsgesetz wurde abgelehnt, weil eine vorzeitige Bekanntgabe der Informationen den Erfolg der Entscheidung vereiteln würde.

Nachdem das Gesetz im März von Bundestag und Bundesrat beschlossen wurde, ist diese Begründung hinfällig geworden. Trotzdem will das Kanzleramt die Dokumente noch immer nicht herausgeben, auch nicht auf Anfrage des Bundesbeauftragten für die Informationsfreiheit. Also empfiehlt der uns […] die Anfrage einfach nochmal zu stellen:

Leider hat das Bundeskanzleramt seine Position hinsichtlich Ihres Antrags auf Informationszugang nicht verändert. Obwohl das Gesetzgebungsverfahren zum Entwurf eines Siebenten Gesetzes zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes („Leistungsschutzrecht“) mittlerweile mit dem Beschluss der Bundesrates vom 22. März 2013 (BR-Drs. 162/13 Beschluss) abgeschlossen ist, wird an der Einstufung der Kabinettsprotokolle als Verschlusssache der Stufe VS-Geheim festgehalten. Dabei wird übersehen, dass der Versagungsgrund des § 3 Nr. 4 IFG zeitlich begrenzt ist.

Es überzeugt auch nicht der Hinweis des Bundeskanzleramts, die in seinen Akten befindlichen Stellungnahmen Dritter seien allgemein zugänglich und daher nach § 9 Abs. 3 IFG nicht herauszugeben. Hier hätte Ihnen zumindest die genaue Fundstelle mitgeteilt werden müssen, wo die begehrten Informationen zu finden sind.

Nicht nachvollziehen kann ich die Rechtsauffassung, dass Pressemitteilungen und Stellungnahmen als Teil der behördeninternen Beratung nach § 3 Nr. 3 Buchst. b und § 4 Abs. 1 S. 1 IFG dem Informationszugang verschlossen sein sollen. § 4 Abs. 1 S. 2 IFG bestimmt ausdrücklich, dass Stellungnahmen Dritter gerade nicht dem Schutz des behördlichen Entscheidungsprozesses unterliegen.

Angesichts des Abschlusses des Gesetzgebungsverfahrens könnte es angeraten sein, einen erneuten IFG-Antrag insbesondere auf Einsicht in die Kabinettsprotokolle zu stellen. Das Bundeskanzleramt müsste dann begründen, warum es die weitere Einstufung der Informationen für erforderlich hält.

Meinetwegen – also haben wir nochmal eine Anfrage gestellt, diesmal nach den „Kabinettsprotokollen zum Prozess um das Leistungsschutz für Presseverlage.“

Dem Geist der Informationsfreiheit entspricht das nicht wirklich.

2 Ergänzungen

  1. Kann man die Regeln für Kabinettsprotokolle irgendwo nachlesen? Ich habe das Gefühl, dass das alles etwas beliebig gehandelt wird.

    Und was ist eigentlich das Gemeinsame Ministerialblatt und warum ist das alles so fürchterlich kompliziert? Ich befürchte die wichtigen Dinge werden eh off-the-record besprochen. Zu zweit. Oder per BK-SMS.

  2. Ja klar… und wenn die IFG-Anfrage durchgeht, dann gibt es bestimmt eine ge“uhl“te Fassung.

    Solange es keine unmanipulierbare, unabwendbare Nonstop-Audio/Videoprotokolle von aller Sitzungen ind allen Räumlichkeiten gibt, solange kann man davon ausgehen, dass das alles nur Kasperletheater ist und die da ihre Märchenschreiber hinsetzen, um verfassungstreue Dialoge fürs „Protokoll“ erfinden.

    Ohne Transparenz und unabhängige Kontrolle traue ich denen einen Dreck.

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