Das Bundeskriminalamt hat seit 2001 in mindestens 38 Fällen Besucher ihrer Webseite bka.de überwacht. Das geht aus einer Antwort des Innenministeriums auf eine Anfrage des Bundestagsabgeordneten Andrej Hunko hervor. Auch Landesbehörden hat das BKA bei dieser umstrittenen Ermittlungsmethode unterstützt, mindestens 130 mal.
Fahndungsseiten auf den Webseiten der Polizei aufzurufen, kann gefährlich sein. Wer sich zu oft informiert, kann schnell verdächtig werden.
Nachdem netzpolitik.org letzte Woche berichtete, dass das Bundeskriminalamt „in mehreren Fällen“ die so genannte „Homepageüberwachung“ einsetzte, hat Andrej Hunko von der Linksfraktion im Bundestag mal nachgefragt, wie oft Bundesbehörden so etwas machen. In der Antwort heißt es:
Das Bundeskriminalamt (BKA) führte zwischen 2001 und 2008 in 38 Fällen Homepageüberwachungen auf der Webseite des BKA auf Anordnung der jeweils zuständigen Staatsanwaltschaft durch. In weiteren 130 Fällen hat das BKA Länderdienststellen bei Homepageüberwachungen auf Webseiten der ersuchenden Länderdienststellen im Rahmen dortiger Ermittlungsverfahren unterstützt.
Eine vollständige, detaillierte Auflistung der einzelnen Homepageüberwachungen nach Dienststellen, Zeitpunkt und Dauer ist nicht mehr möglich, da diese Informationen mangels Aufbewahrungserfordernis bereits gelöscht werden sind.
Zudem wurde gefragt, in wie vielen Fällen sich Hinweise ergaben, „die auf anderen Wegen nicht erlangt werden wären“. Die Antwort des Innenministeriums: „bei einer Vielzahl“. Welche Hinweise das waren und warum die nicht anders ermittelt werden konnten, sagt das Ministerium nicht. Stattdessen listet man nochmal die drei Fälle auf, die das BKA auch Robert Clausen auf Gulli mitteilte.
Da sich die Frage nicht auf das BKA beschränkte, sondern alle Bundesbehörden einschließt, gibt es auch eine Antwort für die Bundespolizei:
Die Bundespolizei hat im Jahre 2006 der Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen und der zuständigen sachleitenden Staatsanwaltschaft eine Website mit einer Öffentlichkeitsfahndung innerhalb der Bundespolizeiinternetpräsenz zur Verfügung gestellt. Die Homepageüberwachung dieser Website erfolgte jedoch nicht durch die Bundespolizei, sondern lag in der Zuständigkeit des Polizeipräsidiums Essen.
Auch Landesbehörden dürften die Homepageüberwachung wiederholt eingesetzt haben, bis das Justizministerium diese staatliche Surfprotokollierung im Februar 2009 untersagte. Konkrete Zahlen dafür gibt es jedoch leider noch nicht. Vielleicht möchten ja ein paar Landtags-Abgeordnete mal ihre Regierung fragen.