Leutheusser-Schnarrenberger für Internet „ohne Zensur und Missbrauch“

Die Justizministerin schreibt im Editorial der aktuellen Ausgabe von Kommunikation und Recht über ihre Haltung zur staatlichen Internetregulierung. Beim Kampf gegen Kinderpornographie im Netz sei „Löschen statt sperren […] der neue Grundsatz der Bundesregierung“. Zugleich fordert die FDP-Politikerin eine „Stiftung Datenschutz“ nach Vorbild der Stiftung Warentest.

Bei den Inhalten des Netzes steht dagegen die Freiheit vom Staat im Vordergrund. Aber der alte Leviathan ist längst nicht mehr die einzige Gefahr für die persönliche Freiheit, sie droht heute auch von mächtigen ökonomischen Interessen, vom „rotten neighbor“ oder von Kriminellen. Wer im Netz in eine Abo-Falle tappt, zum Phishing-Opfer wird, Kinderpornographie ansehen muss, Raubkopierern aufsitzt oder virtuell an den Pranger gestellt wird, der will nicht auf die Selbstregulierung des Netzes warten. Der richtet seine Erwartungen an die Regierung, das Parlament und notfalls auch an die Polizei. Wir brauchen daher ein Internet, das frei ist von staatlicher Überregulierung und Zensur, das aber auch möglichst frei von privatem Missbrauch ist.

Wie ein Vorgehen gegen Urheberrechtsverletzer ohne staatliches Eingreifen aussehen könnte, kann man derzeit in Großbritannien beobachten. Der Digital Economy Bill sieht dort ein Three-Strikes-Modell vor, bei dem die ISPs ohne richterliches Eingreifen direkt mit den Rechteinhabern zusammenarbeiten.

(via)

9 Ergänzungen

  1. Selbstjustiz ist toll, das werden die Briten bald merken.

    Wie definiert man eigentlich Rechteinhaber?

    Dürfte ich in Großbritannien, wenn „irgendein Werk“ von mir irgendwie kopiert wird direkt Sanktionen gegen den bösen Terroristen verlangen?

    Das System lädt doch geradezu zu Missbrauch ein, da NUR der Anschlussinhaber ermittelt wird, nicht der echte Täter. Wer sich in nen WLAN beim Nachbarn hackt kann dem also ganz schnell ganz viel Ärger machen wenn er will.

    Davon ab wird das Internet nie frei sein von privatem Missbrauch. Solange die Gier den Menschen beherrscht und Gewinne locken wird trotz aller Warnungen immer wieder jemand auf irgendwelche Links in fragwürdigen E-Mails klicken oder irgendwo seine Daten angeben, um ein Programm (das eigentlich kostenlos ist) herunterzuladen.

  2. Diese Frau hat als Opposition gegen die VDS geklagt – nun lässt sie sich nicht mal zur Verhandlung blicken.
    Gegen die Weitergabe der SWIFT-Daten war sie.
    Und gegen Nackt-Scanner. Aber für noch einen Hotelgutschein (mit 5er-Karte für den Wellnessbereich und Buffett) lässt sich über Körperscanner natürlich reden…

    Sie ist nichts als die Folklore-Beauftragte der FDP (Sabi-Pop), mehr nicht.
    Die beste Wahlhelferin der Piraten eben.

    Die neuesten Äusserungen von CDUlern bei den Urheberrechten lassen nichts Gutes erahnen.

  3. Danke für den Artikel! Eine kleine grammatikalische Korinthenkackerei: Mit „Digital Economy Bill“ ist bekanntermaßen ja keine Person namens William gemeint, sondern ein Gesetz. Das Wort stammt nämlich vom Lateinischen „bulla“ (kennt man im Deutschen von der Goldene Bulle des Hl. Römischen Reiches dt. Nation) und wäre daher am treffendsten mit „die Bill“ und nicht „der Bill“ zu bezeichnen :)

    1. @Phil:

      Also ehrlich, warum hier über zwei Bande gespielt werden sollte, erschließt sich mir nicht. Entweder nennt man es „Das Bill“ (ist im englischen Original nämlich sächlich) oder wählt den Namen der deutschen Entsprechung (der Gesetzentwurf bzw. die Gesetzesvorlage).

      Jipiieeh, es lebe die Wahlfreiheit!

  4. @Phil

    ich habe immer wieder mit den Artikeln für englische Gesetze etc. zu kämpfen – so genau kannte ich mich aber nicht aus mit der Herleitung. Ich werde versuchen, das in Zukunft zu beherzigen :)

  5. Ich verstehe noch nicht ganz, was der letzte Absatz mit dem Zitat und der Einladung inhaltlich zu tun haben soll. Wo hat denn bitte Frau Leutheusser-Schnarrenberger „Vorgehen … ohne staatliches Eingreifen“ propagiert?

  6. Das Internet ist noch was ganz neues für uns und wir fürchten es wie jede gottlose Erfindung, die auf neue Art und Weise den Menschen zu Verbrechen befähigte.

    Aber das ist es doch. Es wird niemals absolute Verbrechensbekämpfung im Internet geben – weil es auch im richtigen Leben keine absolute Verbrechensbekämpfung gibt. Niemals wird die Statistik die Information 0 Straftaten tragen.

    Wie wäre es daher mit besserer Aufklärung über die Gefahren dieses neuen Mediums? Einen Dummen kann man nicht dafür beschützen, auf Betrüger reinzufallen, dafür müsste man ihn besser betreuen, als seine eigene Mutter – wenn er aber weiß, worauf er achten muss, kann er der Falle entgehen.

    Wie wäre es neben der Stiftung Datenschutz mit einer Stiftung „digitale Sucht- und Kriminalitätsprävention“. Nur mal ein Gedankenspiel. Eine Stiftung, die sich dafür einsetzt mit dem gewaltigen Medium Internet richtig umgehen zu können.

  7. @Maschinist: Richtig, sie hat, als sie in der Opposition war, gegen die VDS geklagt.
    Nun ist sie Mittglied der Bundesregierung.
    Auf welcher Seite hätte sie Deiner Meinung nach am BVG auftreten sollen?
    Als Klägerin? Super, sie verklagt sich quasi selbst.
    Als Beklagte? Dann hätte sie faktisch von ihrer Klage abrücken müssen.
    Beide Positionen?

    Egal was sie gemacht hätte, es wäre ihr als Verrat oder was auch immer angehängt worden.

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