JMStV in NRW: Die Wende nach dem Shitstorm?

Sticky: Wer meine Notiztabelle zum JMStV ergänzen kann oder Korrekturen hat: Bitte in die Kommentare. Mail geht natürlich auch. Danke!

Eigentlich hat Jens heute Nachmittag schon alles zum Thema geschrieben, ich kann es daher bei einer Kurzfassung belassen:

Nachdem gestern Nachmittag bekannt wurde, dass sich SPD & Grüne in Nordrhein-Westfalen auf eine Zustimmung zum JMStV geeinigt hatten, brach im Netz ein Shitstorm los, der in seiner Heftigkeit wohl auch den ein oder anderen Abgeordneten in Düsseldorf überrascht haben dürfte.

Auslöser und Ziel waren nicht zuletzt die Grünen, die ihre Zustimmung zum umstrittenen Vertragswerk mit “parlamentarischen Gründen” rechtfertigten. Man sei ja eigentlich gegen den Vertrag, könne aber nicht anders. Gut, die Ausrede hatten wir im Prinzip ja schon im September gehört.

Dass die (Vor-)Entscheidung unmittelbar vor der wohl entscheidenden Fraktionssitzung der SPD lanciert wurde und auch sonst eher selten die kleinere Partei einer Koalation die Zielrichtung vorgibt, wurde dabei von vielen Kommentatoren übersehen.

Sitzverteilung 15. Wahlperiode NRWSei’s drum, der Protest war laut, wichtig und angemessen. Viel wichtiger aber: Beim JMStV geht es längst nicht nur um die Interessen einer gerne als Randgruppe abgetanen „Netz-Community“ – ebenso wenig, wie es in Stuttgart um einen Bahnhof geht.

Es ist eine verrückte Welt, aber: Politiker sehen sich auf einmal mit politisch interessierten Bürgern konfrontiert, die eine transparente und an Sachargumenten orientierte Politik einfordern (Brief von Daniel Bär, PDF).

Wie sagte Max Winde noch gleich:

Ihr werdet euch noch wünschen wir wären politikverdrossen.

Tja, und nun haben wir den Salat. Bzw. ihr, liebe Abgeordnete (nicht nur) in NRW. Und wisst ihr was? Genau deshalb freut es mich, was ich vorhin bei Jens gelesen habe. So schreiben die NRW-Grünen aktuell auf ihrer Webseite:

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Jürgen Ertelt twittert:

frisch aus dem Landtag NRW : #spd -Fraktion im Landtag hat Beratung und Entscheidung über #jmstv um eine Woche verschoben. strike!

Scheint fast, als hätte das mit der (Vor-)Entscheidung nicht ganz so gut geklappt, wie es sich die Initiatoren vorgestellt hatten. Gut so. Und für uns/euch/alle die Chance, den Abgeordneten mit Argumenten bei der Entscheidungsfindung zu helfen. Hier ein paar Argumente (Und lasst eure Finger bitte von fremden Servern, danke!):

# Lesepflicht für alle: 17 Fragen zum neuen JMStV (t3n)
# Arguliner der Piratenpatei (PDF)
# Stellungnahme des AK Zensur (PDF)
# Blogschließungen wg. JMStV (Linus), siehe auch VZlog

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37 Ergänzungen

  1. „Und lasst eure Finger bitte von fremden Servern, danke!“… lol

    Im Ernst: Wir sollten uns nicht nur auf die SPD/Grünen konzentrieren, dazu ist deren nicht vorhandene Mehrheit zu knapp. Was ist die Position der Linken und der gelben Gefahr? wie viele CDU-Leute kann man mit ins Boot holen? zwei, drei?

    Und am Tag der Entscheidung sollte man versuchen die Verbrecher, die diesen Mist befürworten (friedlich) am betreten des Parlaments zu hindern, etwa durch Sitzblockaden.

  2. Haha, damit treiben diese „Jugendschützer“ nur noch mehr Leute auf Datenabgreifer-Plattformen wie Facebook. Wir nehmen sie gern. Danke, Jungs!

  3. Dass die (Vor-)Entscheidung unmittelbar vor der wohl entscheidenden Fraktionssitzung der SPD lanciert wurde und auch sonst eher selten die kleinere Partei einer Koalation die Zielrichtung vorgibt, wurde dabei von vielen Kommentatoren übersehen.

    Erklären bitte. Es habe nicht alle so viel Zeit zwischen den Zeilen zu lesen. Die meisten wollen doch nur, dass was Braunes auf die Rotorblätter trifft.

    Also bitte einmal kurz einbetten.

    Was ist doof und unklar am JMStV und was ist in NRW los?

  4. @Florian: Zur Position von Linken und FDP in NRW siehe http://www.netzpolitik.org/2010/jmstv-meinungsschnippsel-aus-nrw/

    Die Linke scheint gegen den JMStV stimmen zu wollen, die FDP bekundet, dass “eine Zustimmung zum Staatsvertrag ohne erkennbare Nachbesserungen für die FDP problematisch” sei, hält sich aber alle Optionen offen.

    Und ja, die (Nicht-)Mehrheit von SPD und Grünen ist zu dünn. Zumal ohne Fraktionsbeschluss ja bereits 24 Stimmen + CDU für eine Annahme reichen.

    Für einzelne CDU-Abgebordnete dürfte es allerdings weit schwieriger werden, eine Entscheidung gegen die (unterstellte) Fraktionsposition zu treffen.

    Soweit ich weiß, wurden bei den Mailings der letzten Tage aber auch die Abgeordneten der CDU angeschrieben. Das ein oder andere persönliche Gespräch ist wohl auch gelaufen.

  5. @fagri: Meinst Du meine Frage? Habe ich mich unklar ausgedrückt?

    Was ist denn bei Dir angekommen? Der obere Teil ist ein Zitat aus dem Artikel …

    Woran erkennst Du bei mir eine ungewöhnliche Sicht von Demokratie?

    Ich hätte gerne eine Artikel der mehr erläutert, was beim JMStV unklar ist und was die Hintergründe bei der gestrigen Grünenentscheidung sind. Ist das zu viel verlangt?

  6. @Florian: Ja, Sitzblockaden – das können die Grünen ja auch gut – oder sogar besser …

    Noch besser wären evtl. konkrete Vorschlage zur Verbesserung des JMStV der Unklarheiten beseitigt oder einige Punkte ganz entfernt.

  7. @Icke:

    Erklären bitte. Es habe nicht alle so viel Zeit zwischen den Zeilen zu lesen.

    Du musst nicht zwischen den Zeilen lesen. Hin und wieder mitzulesen, wäre allerdings hilfreich. Das Thema ist komplex, ich kann nicht bei jedem Blogeintrag von vorne anfangen.

    Zur (Vor-)Entscheidung hatte ich erst gestern und am Donnerstag etwas geschrieben, im letzten Absatz ist auch nochmal ein Link.

    Eigentlich ist es einfach: Ursprünglich sollte/wollte die SPD in einer Fraktionssitzung entscheiden, wie bzw. ob die Abgeordneten der SPD geschlossen für/gegen den JMStV stimmen.

    Es gibt zwei prinzipiell Möglichkeiten:

    a) (Vor-)Abstimmung in einer Fraktionssitzung, anschließend wird der Beschluss geschlossen im Plenum vertreten. Oder, in Zahlen: Wenn sich die Genossen auf eine geschlossene Abstimmung einigen und 34 der 67 Abgeordneten in der Fraktionsitzung gegen den JMStV stimmen, sind die Mitglieder der Fraktion gehalten, dem Staatsvertrag auch bei der Abstimmung Mitte Dezember im Plenum die Zustimmung zu verweigern. Das wäre aus netzpolitischer Sicht das Wunschergebnis.

    b) Einigt man sich in der Fraktion nicht auf eine geschlossene Position und gibt die Abstimmung frei, müssten wohl mindestens 42 der 67 SPD-Abgeordneten gegen den Staatsvertrag votieren – Ausgehend davon, dass sich Grüne, FDP und Linke komplett raushalten (Für eine Mehrheit sind 91 der ingesamt 181 Stimmen erforderlich) und die CDU (wo es inzwischen auch Gegenstimmen geben soll) zustimmt, was doch eher unwahrscheinlich ist.

    Da 34 eindeutig weniger als 42 sind, dürfte die Entscheidung, ob der JMStV in Nordrhein-Westfalen kippt, also in einer der nächsten Fraktionssitzungen der NRW-SPD fallen.

    Zunächst schien die Sache klar, in den letzten Tagen und Wochen wurde immer mehr Abgeordnete bekannt, die Bedenken hatten und gegen den JMStV stimmen wollten.

    Dadurch, dass es nun eine (Vor-)Entscheidung gab (und man darf annehmen, dass sie _nicht_ von den Grünen durchgesetzt wurde), sind die Optionen in der bzw. den Fraktionssitzungen natürlich beschränkt.

    Zumindest dürfte dies die Intention gewesen sein.

    @Silvie: Keine Ahnung, wo dein Problem liegt, ist mir aber auch egal. Such dir eine andere Klowand. Danke.

  8. @icke:

    Noch besser wären evtl. konkrete Vorschlage zur Verbesserung des JMStV der Unklarheiten beseitigt oder einige Punkte ganz entfernt.

    Sorry, auch wenn gute Vorschläge natürlich immer gut sind: Im Moment geht es nur um die Frage, ob und welche Länder der im Juni beschlossenen Fassung des Staatsvertrags zustimmen.

    Man kann an einem Staatsvertrag nicht nachträglich nichts verbessern, da für jede Änderung die Zustimmung aller Landesparlamente erforderlich wäre. Oder, wie Jens schreibt:

    Kann man den JMStV nicht mehr ändern?

    Nein! Eigentlich kann man einen Staatsvertrag nach Unterzeichnung nicht mehr ändern. Zwar können die einzelnen Bundesländer je nach Bedarf ruhig die eine Protokollerklärung oder den anderen Entschließungsantrag beschließen – aber eine rechtliche Bedeutung hat primär das Hauptwerk, welches unverändert bleibt. […]

    Da das Vertragswerk weitgehend hinter verschlossenen Türen und auch ohne Beteiligung der Parlamente und Öffentlichkeit verhandelt wurde, gab es auch praktisch keine Chance, signifikante Verbesserungsvorschläge einzubringen oder nachträglich Punkte zu entfernen.

    Die Vorschläge, die nach massive Kritik noch berücksichtigt wurden, ändern leider nichts daran, dass der gesamte Vertrag in weiten Teilen ein struktureller Totalausfall ist.

  9. @Jörg-Olaf Schäfers: Danke für die Hinweise/ Deine Zeit. Ich habe es soweit fast verstanden – wenn da nicht noch die anderen Faktoren bei einer Minderheitsregierung zu beachten wären: Die anderen Parteien …

    Evtl. mag man noch mal ein wenig den Artikel oben updaten, für die, die aus Zeit/Schlaf/Lebensmangel hier unten nicht mitlesen …

  10. Ich stelle jetzt mal eine Theorie auf..

    Das ist einfach eine Methode der Grünen um eine spätere Zustimmung zum JMStV besser zu „kommunizieren“. Nachher sagt man, wir sind zwar dagegen aber unsere Abgeordnete sind (fast) frei und haben halt zugestimmt :)

    Weder Kraft noch die Grünen können es sich leisten den JMStV abzulehnen. Kraft möchte gerne Kanzlerkandidatin werden und brauchte dafür die Unterstützung von Beck. Und die Grünen wollen dem JMStV zustimmen, um „ein Zeichen für die Kinder zu setzen“. So wie sie schon für die Internetzensur gestimmt haben obwohl sie ja eigentlich dagegen sind. Symbolpolitik halt.

  11. Hm – wenn ich mir die FSM-Seite durchlese, beschleicht mich das Gefühl, dass der ganze Bohei um diese Verordnung eher ein Sturm im Wasserglas ist: http://www.fsm.de/de/jmstv-2011

    Darin steht unter anderem:

    Frage: Ich habe meine Webseite gekennzeichnet, vielleicht aber versehentlich mit einer falschen Altersstufe. Besteht die Gefahr, dass ich ein Bußgeld zahlen muss?

    Antwort:Die Gefahr eines Bußgeldes besteht nur dann, wenn die Altersstufe vorwerfbar falsch gewählt wurde.

    Frage: Bin ich nach dem neuen JMStV verpflichtet, mein Angebot zu kennzeichnen?

    Antwort: Nein. Grundsätzlich gilt: Inhalte können im Internet frei angeboten werden, ohne dass der Anbieter aus jugendschutzrechtlicher Sicht aktiv werden muss.

  12. @Thomas: Und die Möglichkeit, dass die FSM als direkt profitierende Organisation eine ganz eigene Sichtweise auf die Dinge hat und mit ihrer FAQ aktive Lobbyarbeit betreibt, kannst du ausschließen? Ich empfehle zum Ausgleich http://t3n.de/news/neuer-jmstv-286977/

    Richtig ist, dass ein Bußgeld derzeit für die meisten von uns unwahrscheinlich ist. Tatsächlich dürften die meisten kritischen Punkte im JMStV derzeit nur wenige Anbieter konkret betreffen.

    Das Problem ist, dass mit dem JMStV ein Brückenkopf eingerichtet wird (daher helfen Entschließungsanträge auch nix) und einige Punkte eben doch kritisch sind – zum Beispiel, wenn man Videospiele oder DVDs bespricht. Oder eben die Sache mit den Kommentaren/Inhalten Dritter (da dürfte man regelmäßig in der Haftungsfalle sein, wenn man mitdiskutiert, also positive Kenntnis unterstellt werden kann).

    Die zweite Antwort ist in dieser Form meines Erachtens schlicht falsch. Selbst wenn man über die – lausig formulierte – 12er-Regelung diskutieren will (wie es Udo Vetter tut), ist man ab dem 01. Januar ruckzuck in der jugendschutzrechtlichen Haftungsfalle.

  13. @KinNeko:

    Das ist einfach eine Methode der Grünen um eine spätere Zustimmung zum JMStV besser zu “kommunizieren”.

    Das hätten sie einfach haben können.

    Weder Kraft noch die Grünen können es sich leisten den JMStV abzulehnen. Kraft möchte gerne Kanzlerkandidatin werden und brauchte dafür die Unterstützung von Beck.

    Das hingegen ist ein guter Punkt (Und eines der Top-Gerüchte derzeit in Düsseldorf ,). Bis auf die Grünen, die einen solchen Deal richtig teuer machen könnten. Haben sie aber nicht, afaik.

    Und die Grünen wollen dem JMStV zustimmen, um “ein Zeichen für die Kinder zu setzen”. […] Symbolpolitik halt.

    Das, denke ich, kann man auschließen. Zumindest als Ziel auf Partei- oder Fraktionsebene. Einzeltäter mit entsprechendem Sendungsbewusstsein mag es geben.

  14. die Grünen haben doch bereits in Hamburg und Thüringen bewiesen, dass sie – sofern sie an der Macht sind – keine Probleme haben dafür zu stimmen. Notwendig wäre es da auch nicht gewesen, SPD+CDU haben eigentlich stets genug Stimmen um den Untergang des Abendlandes zu besiegeln.
    Wäre da nicht dieser unglückliche Tweet gewesen, wäre auch die Stimmung in NRW nicht so aufgebauscht…

    Hoffen kann man, ja. Aber die Hoffnung ist gering

  15. @Lama: In Thüringen haben die Grüne aus der Opposition zugestimmt. Das war in der Tat maximal unverständlich. In Hamburg kann man immer noch mit dem zu diesem Zeitpunkt noch gültigen Koalitionsvertrag argumentieren.

    Wäre da nicht dieser unglückliche Tweet gewesen, […]

    Vielleicht war der gar nicht so unglücklich. Vielleicht hat da tatsächlich jemand nachgedacht ,)

  16. „parlamentarische Zwänge“. Finde die Formulierung noch seltsamer und das sagt irgendwie auch was über deren Selbstverständnis aus. (Warum schrieb man nicht „Koalitionsfrieden“)

  17. Ich habe mir das Blog zum Thema von Udo Vetter durchgelesen – der die Aussagen der FSM bestätigt – und um einige weitere wichtige Details ergänzt:

    „Überdies werden sich die viele Blogger darauf berufen können, (auch) tagesaktuelle, gesellschaftlich relevante Themen zu diskutieren und damit auf der Ebene üblicher redaktioneller Angebote zu stehen. Diese sind aber grundsätzlich von den Vorschriften ausgenommen.“

    Quelle:
    http://www.lawblog.de/index.php/archives/2010/12/01/warum-blogger-gelassen-bleiben-konnen/

    Wie t3n dazu kommt, angesichts dessen solche offenbar falschen Aussagen zu treffen, ist mir ehrlich gesagt schleierhaft.

  18. @Thomas: Bei allem Respekt für Udo Vetter, aber seine Ausführungen scheinen mir nicht nur reichlich optimistisch und auch inhaltlich zum Teil nicht haltbar (Siehe dazu auch die Ausführungen von Prof. Dr. Thomas Hoeren im Beck-Blog).

    Gerade der oben zitierten Absatz, dass sich viele Blogger darauf berufen können, tagesaktuelle Themen zu behandeln und deshalb von den Vorschriften ausgenommen zu sein, ist extrem dünnes Eis, auf das ich mich im Zweifel nicht verlassen würde (Und wir sind hier wohl eines der Blogs, wo es tatsächlich funktionieren könnte).

    Ganz abgesehen davon, dass er überhaupt nur einen verschwindend kleinen Teil der mir bekannten Blogs betrifft.

    Wie t3n dazu kommt, angesichts dessen solche offenbar falschen Aussagen zu treffen, ist mir ehrlich gesagt schleierhaft.

    Der Text bei t3n stammt von „Schenke & Dramburg“. Einer Berliner Kanzlei, die sich auf IT-Recht spezialsiert hat.

    Udo Vetter ist von Haus aus Strafrechtler mit Schwerpunkt Wirtschafts- und Steuerstrafrecht. Ich schätze Vetter wirklich sehr, in diesem Fall würde ich aber eher auf die Berliner Spezialisten und Prof. Hoeren wetten.

  19. Ich denke, §5 spricht da eine unmissverständliche Sprache:

    „Entwicklungsbeeinträchtigende Angebote
    (1) Sofern Anbieter Angebote, die geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen, verbreiten oder zugänglich machen, haben sie dafür Sorge zu tragen, dass Kinder oder Jugendliche der betroffenen Altersstufen sie üblicherweise
    nicht wahrnehmen.“

    Im Umkehrschluss heißt das, wenn mein Angebot dazu nicht geeignet ist, braucht mich das auch nicht zu kümmern.

    Was meint t3n dazu:

    F: Wer ist von dem Gesetz betroffen?

    A: Praktisch alle, die im Internet Inhalte erstellen.

  20. @Thomas: So langsam frage ich mich, ob das hier eine Beschäftigungstherapie für mich werden soll, oder ob es sich um das lausigste Astroturfing handelt, das mir in den letzten Wochen untergekommen ist.

    Fakt ist, dass die wenigsten Menschen rechtssicher beurteilen können, wann bzw. ob ein Angebot entwicklungsbeeinträchtigend bzw. im Kontext des JMStV relevant ist. Bei Fotos von spielenden Hunden mag das noch trivial sein, bei vielen anderen Dingen nicht.

    Sehr schön zu sehen war das in einem Testlauf des AK Zensur. Von ~10.000 abgegebenen Einstufungen waren 80% falsch.

    Im Umkehrschluss heißt das, wenn mein Angebot dazu nicht geeignet ist, braucht mich das auch nicht zu kümmern.

    Richtig. Die FSM formuliert es etwas präziser:

    Es kann in der Tat schwierig sein, die „passende“ Altersstufe zu bestimmen. Bei unproblematischen Inhalten wird dies in der Regel kein Problem sein.

    Gleichwohl dürfte die Antwort von Schenke & Dramburg deutlich näher an der Realität sein, insbesondere bei der Einbindung von fremder Inhalte (Ja, auch das interpretieren Udo Vetter und die FSM anders …). Wobei, nein, die FSM formuliert es sogar halbwegs verständlich (zumindest wenn man die Debatte der letzten Jahre verfolgt hat, was man auch nicht von jedem Betroffenen erwarten kann):

    Voran zu stellen ist hierbei, dass Plattformanbieter nicht für Drittinhalte haften, solange sie keine Kenntnis davon haben. Plattformanbieter sind also ganz allgemein hinsichtlich unbekanntem Inhalt von Dritten (Foreneinträge, Kommentare etc.) jugendmedienschutzrechtlich nicht in der Pflicht, solange keine Kenntnis besteht

    Ich habe die entscheidende Teile oben mal markiert. Der Nachweis, ob man Kenntnis hatte (ich hatte den Punkt oben ja schon) ist nämlich alles andere als trivial und dürfte gerade bei mitdiskutierenden Bloggern regelmäßig zum Nachteil des Anbieters ausgelegt werden.

  21. Ja-Nee, ist klar: ab 1.1.2011 Gelten neue Regelungen: Das Internet wird jugendfrei – Juhu!

    Also wenn ich -Scheiße- hier erwähne, gehe ich oder sonst wer in den Knast oder zahlen zwei bis drei Jahresgehälter Strafe. Richtig so!

    Tja, die Kleinen sollte man schützen, keine Frage. Aber dieser Jugendmedienschutz taugt einen Scheiß, weil der Mist kommt dann eben von ukrainischen oder kongolesischen Servern oder sonst woher.

    Irgendjemand müsste mal unseren -offenbar von Geburt an begriffsstutzigen und zum Teil vergreisten- Politkern erklären, dass das Internet kein Straßenverkehr mit Nummernschildern und Führerschein ist: „Haben Sie da gerade [Scheiße] gesagt, dann bitte Personalausweis und Führerschein. Na das wird aber nicht billig, lieber Internetteilnehmer… [GRINS]“

    Also besser ist, wir passen lieber alle selbst auf unsere Kniebeißer auf – Der Staat kann es nicht! Diese alten Knochen und Knochinnen(dabei sind einige von denen noch nicht mal 40) können zwar klug bei Mate-Tee rumschwatzen, raffen aber gar nichts!. Nicht einmal die Bankenkriese haben sie kommen sehen und das war bisher der Gipfel der Blindheit.

    Die armen Gerichte. Die halbseidenen Abmahn-Anwälte haben jetzt schon Ihre kilometerlangen Abmahnlisten verfasst. Um je 800,00 EUR von jeden Websitebetreiber, Blogger… usw. ihre „Bearbeitungsgebühr“ abzufassen. Wenn nicht, dann Zack! ab zum Gericht. Ich schätze so 5.000 Klagen/Tag bis zum 30. Januar 2011. Wer diesen Quatsch letztlich bezahlt?? Ja, genau!!!

    Zum letzten Mal straffrei: „SCHEISSE :-)“

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.