Unser letzter Politiker des Tages, Stefan Müller, hat auf Abgeordnetenwatch endlich mal Stellung genommen. Der Parlamentarischer Geschäftsführer der CSU-Landesgruppe im Bundestag hatte in einem Gastkommentar in der Bild-Zeitung für die Vorratsdatenspeicherung geworben und darin mit Zahlen argumentiert, die sich bei näherer Betrachtung als Lügenmärchen erwiesen haben. Darüber haben wir u.a. im Beitrag „Stefan Müller und der Statistik-freie Raum“ nochmal berichtet. Nun gibt es eine Antwort auf Abgeordnetenwatch zu der Frage, er seine Zahlen denn her habe. Dort gibt er zu, dass er die Zahlen nicht überprüft, sondern einfach nur von einer fehlerhaften Quelle abgeschrieben habe. Und präsentiert plötzlich eine neue Zahl:
„Im Nachhinein hat sich allerdings herausgestellt, dass der erschreckend geringe Aufklärungswert (7 von 1000) zwar aus einem aktuellen Ermittlungsverfahren stammt, in dieser Form jedoch nicht verallgemeinerungsfähig ist. In anderen Ermittlungsverfahren konnte eine höhere Anzahl von Tatverdächtigen ermittelt werden, so dass die Aufklärungsquote derzeit insgesamt bei knapp über 20 % liegt.“
Wie kommt Stefan Müller plötzlich auf 20% Aufklärungsquote? Wir wissen es nicht, haben aber mal bei Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung nachgefragt. Er hat uns eine einfache Rechnung auf Basis der aktuellen Zahlen des BKA gemacht, die gerade erst in der WELT im Rahmen der Vorratsdatenspeicherungs-Werbekampagne veröffentlicht wurden:
„Meine Rechnung hiervon ausgehend: Laut BKA-Expertise sollen von 701 Fällen Straftaten bei 49 Anschlüssen ’nicht‘, bei 133 Anschlüssen nur ‚unvollständig‘ aufgeklärt worden sein. Das entspricht einer Aufklärungsquote von 74%. Diese Aufklärungsquote übersteigt die durchschnittliche Aufklärungsquote von 55% bei weitem und belegt keinerlei Handlungsbedarf. Soweit Straftaten laut BKA nur erschwert oder verzögert aufgeklärt werden konnten, macht eine geringe Verzögerung oder Erschwerung keine VDS erforderlich, wenn die Aufklärung letztlich gelingt.
Umgekehrt belief sich die Aufklärungsquote auch während der verdachtslosen Vorratsdatenspeicherung im Jahr 2009 auf 75,7% bei Internetdelikten (Bundeskriminalamt, Polizeiliche Kriminalstatistik 2009, Seite 243) und 55% bei sonstigen Delikten. Mit Vorratsdatenspeicherung wurde also auch keine signifikant höhere Aufklärungsrate erzielt. Vor diesem Hintergrund belegen die Zahlen des Bundeskriminalamts keinen Bedarf nach einer Erfassung sämtlicher Verbindungsdaten. Die 20% von Müller jetzt sind aus der Luft gegriffen. 2008 wurden ohne VDS bei gleicher Speicherdauer 80% der Internetdelikte aufgeklärt.“
Demagogie ist schon schwer, wenn die eigenen Zahlen einfach überprüfbar sind.
Und wer fragt jetzt nochmal Stefan Müller bei Abgeordnetenwatch, wo er die 20% Aufklärungsquote gefunden hat? Einer geht noch, mal schauen, was die nächste Begründung ist!Laut BKA-Expertise sollen von 701 Fällen Straftaten bei 49 Anschlüssen ’nicht‘, bei 133 Anschlüssen nur ‚unvollständig‘ aufgeklärt worden sein.“
Falls jemand aus der Ferne einen lauten Schlag gehöhrt haben sollte: Das war mein Kopf, der eben auf die Tischplatte geknallt ist.
*geht sich dann mal den Eisbeutel holen*
Allgemein finden gewisse Straftaten nur selten statt, bei denen – leider auch bei einer sehr intensiven und langfristigen VDS kaum ein besseres Ermittlungsergebnis zu erwarten ist – außer bei unachtsamen Suchtkranken, welche nicht wissen: das Mobiltelefon des Opfers auszuschalten!
bei sexuellen Nötigungsdelikten oder Beschämungskonflikten, müsste – wenn schon – sowieso mindestens 45 Jahre gespeichert werden – der Täter ist gestorben, was hilft der Aufklärungserfolg?
Eigentlich ist der Kriminalpolizei nicht verboten mit Ausländischen Diensten zusammen zu arbeiten!
Dass heißt sie könnten VDS maximieren bis zum absoluten (Chat-Scann).
Alles speichern.
Es hilft aber nichts wenn es nicht ordentlich sortiert und gelagert wird. 1000 Beamte benötigt dies dennoch – wird wohl zuviel Arbeit, für zu wenig Erfolg sein.
Dazu benötigen unsere Dienste etwa 2000 Sprachwissenschaftler sonst gibt es kein Verstehen in etwa 40% des Content.
Vorbeugung ist damit immer noch nicht gemacht, die schafft sich mit der Sicherheit der Aufklärbarkeit und der Wegsperrungssicherheit sowieso ab!
Zum Text:
Es ist eine interessante Rechenleistung – sowas kann in die Knobelecke einer großen Zeitung gestellt werden, vielleicht schafft das Knobelvolk die Lösung?
Es wird vom „KiPo-Lobby-Verein“ in die falsche Richtung gearbeitet – es entsteht der Eindruck:
da soll den realen Reform-Pädophilen der Druck genommen werden, in dem das Internet von den Unfähigen und Übertreibern gesäubert, (sowie andere Wirtschafts-, Politik- und Ökoaktive- Gruppen, -Firmen gleich mit wegsperrbar sind).
Maximilian Schreck hat geschrieben (nicht Wort wörtlich): „dass die hinter der Lobby-Gruppe stehenden Förderer nicht unterschiedlicher sein könnten!“ und wer sind die Hintergrund-Manager in den Lobbyisten-Finanzierungs-Gruppen?
WikiLeaks, Whistleblower, „Spy4Demokracy“: muss mal aufgeklärt werden – wir und unsere Nerven werden verbrannt an den Ablenkungsmanövern dieser Strategen!
Gruß Anselm.
Sorry, wenn ich den Quasidagegenschlumpf geben muss, aber: Von einer vollständig beantworteten BKA-Anfrage auf einen aufgeklärten Fall abzustellen UND daraus eine „Aufklärungsquote von 74%“ zu errechnen, ist mehr als abenteuerlich.
In der realen Welt käme auch niemand auf die Idee, nach einer erfolgreichen Halterabfrage eines Fluchtfahrzeugs von einem aufgeklärten Bankraub zu reden, oder?
@Jörg-Olaf Schäfers: Ich hab jetzt das Original-BKA-Papier nicht gelesen, aber in dem WELT-Artikel ist nicht die Rede von einem aufgeklärten Fall, sondern das klingt nach verschiedenen Fällen und verschiedenen Erfolgsquoten.
Ich habe auf abgeordnetenwatch mal nachgehakt. :)
Für die Akten: die Zahl stammt von: Jörg Ziercke!
http://www.abgeordnetenwatch.de/frage-575-37829–f267731.html#q267731