Finde den Fehler in der Spiegel-Meldung: Union will Speicherung von Verbindungsdaten durchpauken.
Die Union will die FDP mit einer „öffentlichen Kampagne“ schnell zu einem neuen Gesetz für die umstrittene Speicherung von Kommunikations-Verbindungsdaten bewegen. Das kündigten konservative Abgeordnete in einer internen Koalitionsrunde an.
Diese Kampagne müssen die konservativen Abgeordneten nicht ankündigen, die Kampagne läuft ja bereits seit dem Sommerloch, wie wir hier mehrfach schon erwähnt haben. Übrigens warten wir immer noch auf eine Korrektur der Lügenmärchen des CSU-Abgeordneten Stefan Müller in der Bildzeitung, wo dieser mal kurz das Bundesverfassungsgericht für einen Rückgang der Aufklärungsquote auf unter 1% verantwortlich machte.

Aber zurück zum Thema: Unser Bundesinnenminister Thomas de Maiziere hat nach Angaben des Spiegels angekündigt: „Das Gesetz wird kommen“. Und dazu darf BKA-Chef Ziercke mal wieder eine mediale Horrorshow zusammenstellen und die Wahrscheinlichkeit dürfte groß sein, dass diese nach einem kritischen Blick wieder in sich zusammenfallen dürfte (Wie so oft in der Vergangenenheit).
Ende dieser Woche will er Experten des Bundeskriminalamts (BKA) in Berlin anhand möglichst spektakulärer Fälle belegen lassen, dass es wegen der aktuell fehlenden Speicherpflicht tatsächlich blinde Flecken in der Verbrechensbekämpfung gibt. Am Mittwoch hatte bereits BKA-Chef Jörg Ziercke vor dem Innenausschuss Morde an Polizisten als Beispiel genannt. Im Justizministerium sieht man die Polizeiauftritte kritisch. Es könne nicht sein, dass nachgeordnete Bundesbehörden Öffentlichkeitsarbeit gegen die FDP machten.
Update: Ralf Bendrath ergänzt passend in den Kommentaren:
Die versuchen hier offenbar genau das, was mit SWIFT und anderen Überwachungsprojekten gemacht wurde: Man sucht ein paar krasse Fälle heraus, die ohne die Daten nicht oder nur schwer aufgeklärt worden wären. Damit beweist man aber nur, dass die Daten manchmal /nützlich/ sind für die Strafverfolger. Das Kriterium für einen flächendeckenden Eingriff in de Grundrechte der BürgerInnen ist aber, dass sie /”verhältnismäßig und notwendig in einer demokratischen Gesellschaft”/ sein müssen, so der EGMR und sogar der Text der VDS-Richtlinie der EU. Bei genau diesem Nachweis ist die EU-Kommission momentan sehr am Schwimmen, weil ihnen die Daten dafür fehlen. Ich bezweifle sehr, dass die Bundesregierung ihn hinbekommt.