DPA tickerte gestern Aussagen von BKA-Chef Ziercke zur Vorratsdatenspeicherung „BKA: Fehlendes Gesetz lähmt Internet-Ermittlungen“ . Da die Aussagen meist unkritisch übernommen wurden, hat Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung diese kritisch kommentiert:
a) In der DPA-Meldung heißt es: „Das Bundeskriminalamt sieht sich bei Internet-Kriminalität weitgehend hilflos, weil es seit einem halben Jahr kein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung mehr gibt. ’60 Prozent der Ermittlungen gehen ins Leere’, sagte BKA-Präsident Jörg Ziercke am Montag in Berlin.“
Richtig ist, dass vor Einführung der Vorratsspeicherung von Internet-Verbindungsdaten am 01.01.2009 80% der bekannt gewordenen Internetdelikte aufgeklärt werden konnten, nicht anders als heute. Dass gegenwärtig 60% der Ermittlungen ins Leere gingen, kann dementsprechend nicht zutreffen.
b) „Das Bundesverfassungsgericht hatte im März die bisherigen Regelungen zur Datenspeicherung gekippt. Nach Expertenangaben nimmt unterdessen die Internet-Kriminalität zu, vor allem im Online-Bankverkehr.“
Am meisten nahm die registrierte Internetkriminalität während der Geltung der Vorratsdatenspeicherung im Jahr 2009 zu: Die Zahl der bekannt gewordenen Internetdelikte stieg von 167.451 (2008) auf 206.909 registrierte Internet-Straftaten (2009). Die Vorratsdatenspeicherung hatte keinerlei Einfluss auf diese Entwicklung. Im Übrigen lässt die Zahl der polizeilich registrierten Straftaten keine Rückschlüsse auf die Entwicklung der tatsächlichen Kriminalität zu.
c) „In bis zu 85 Prozent der Fälle könne seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts die IP-Adresse eines Computers, der für eine Straftat benutzt worden sei, keinem bestimmten Nutzer mehr zugeordnet werden, sagte Ziercke.“
80% der Straftaten ließen und lassen sich auch ohne Vorratsdatenspeicherung aufklären, wie die Kriminalstatistik des BKA für die Jahre 2005–2008 belegt. Die Einführung der Vorratsdatenspeicherung hat die Aufklärungsrate nicht ansteigen lassen.
d) „Bei mehr als zwei Drittel der 893 unbeantworteten Anfragen gehe es um Kinderpornografie.“
Im Jahr 2008, als keine Daten über Internetverbindungen auf Vorrat gespeichert wurden, wurden laut Kriminalstatistik 87,5% der bekannten Fälle der Verbreitung von Kinderpornografie im Internet aufgeklärt. Heute kann dies nicht anders sein.
e) „Wenn sie Kraftfahrzeug-Kennzeichen haben, dürfen sie beim Kraftfahrtbundesamt anfragen, um den Inhaber des Fahrzeugs festzustellen“.
Die Identifizierbarkeit von Internetnutzern ist während der bestehenden Verbindung auch ohne Vorratsdatenspeicherung gegeben. Der Vergleichbarkeit von Internet und Straßenverkehr steht im Übrigen entgegen, dass Mitfahrgelegenheiten, Fahrräder und öffentlicher Personenverkehr identifizierungsfrei genutzt werden können.
f) „Das Bundesverfassungsgericht hatte im März das bisherige Gesetz für verfassungswidrig erklärt. Allerdings erteilte es der Speicherung von Telekommunikationsdaten keine generelle Absage. Für ein neues Gesetz formulierten die Richter eine Reihe von Auflagen. Die schwarz-gelbe Koalition streitet noch immer über die neuen Regeln.“
Das Bundesverfassungsgericht hatte über die Vereinbarkeit der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung mit der EU-Grundrechtecharta nicht zu entscheiden. Dies wird der Europäische Gerichtshof nachholen. Die schwarz-gelbe Koalition streitet auch nicht über neue Regeln, sondern ist sich uneins, ob es überhaupt neuer Regeln bedarf. Der FDP-Bundesparteitag hat die Wiedereinführung einer verdachtslosen Erfassung aller Verbindungsdaten klar abgelehnt. Die EU-Kommission prüft gerade eine Änderung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung.
Am Samstag kann man gegen die Vorratsdatenspeicherung und andere Überwachungsmaßnahmen in Berlin auf die Straße gehen und demonstrieren. Der Wettbericht kündigt bisher 22 Grad und Sonne an.