Am Montag haben wir Stefan Müller, Parlamentarischer Geschäftsführer der CSU-Landesgruppe im Bundestag, zum Politiker des Tages erklärt. Seine Glanzleistung war ein ziemlich Faktenfreier Meinungsbeitrag zur Vorratsdatenspeicherung in der Bild-Zeitung. Auf knappen Raum schaffte Müller es, einerseits das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung aus dem April 2010 für 200.000 Straftaten im Jahre 2009 verantwortlich zu machen. Andererseits erklärte er mal kurz das Urteil dafür verantwortlich, dass die Aufklärungsquote im Netz auf unter 1% gesunken sei (Von 1000 Kriminellen… können nur sieben identifiziert werden), während die offizielle Polizeistatistik bei rund 75% liegt.
Torsten Kleinz hat mal nachgefragt, wo die Zahlen herkommen. Ein Ursprung konnte in einem Artikel der Rheinischen Post gefunden werden, die wiederum BKA-Chef Ziercke damit zitierte. Da stand:
Nachhaltig ermahnte Ziercke die Politik, das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung anzupacken. Derzeit könne vieles nicht aufgeklärt werden. Unter 1000 Verdächtigen hätten vor dem Stopp der Speicherung mehr als 800 ermittelt werden können, jetzt seien es noch sieben.
Das BKA weiß aber nichts davon und antwortete auf Nachfrage:
Auf unsere Nachfrage hat das Bundeskriminalamt diese Formulierung dementiert: der BKA-Präsident habe in einer Pressekonferenz zwar ein Ermittlungsverfahren beschrieben, bei dem von 1100 IP-Adressen nur zehn nachverfolgt werden konnten und zu acht (sic!) Verdächtigen führten. Ein allgemeines Bild der Aufklärungsquote bei Internet-Straftaten spiegelt dieser Extremfall jedoch nicht wieder. Der Zusammenhang sei eventuell missverstanden worden, erklärt das Bundeskriminalamt.
Unklar ist, ob Stefan Müller seine Falschaussagen korrigieren möchte.