Gegen Kinderpornographie im Netz – aber richtig

Ursula von der LeyenBundesfamilienministerin Ursula von der Leyen fordert nun – grade rechtzeitig zum Start des IT-Gipfels – dazu auf, dass Internetprovider über das Telemediengesetz in die Pflicht genommen werden sollen, Filtersysteme für das Internet vorzuhalten.

Ihr Ziel ist es „gegen die Flut der Bilder einen Damm zu bauen“: ISPs sollen verpflichtet werden den Zugriff auf durch das BKA bestimmte Websites zu unterbinden.

Ich schätze die Arbeit der Kinderpornographie-Abteilung des BKAs sehr. Erst vor kurzem hatte ich die Gelegenheit mich mit einer leitenden Beamtin dieser Abteilung zu unterhalten. Diese forderte im Gespräch zunächst den Zugriff auf die Daten der Vorratsdatenspeicherung – „Access-Blocking“, wie es Frau von der Leyen nun fordert, hatte sie allerdings auch schon auf dem Zettel.

Meine ehrliche Einschätzung dazu ist: Beide Maßnahmen können maximal kurzzeitig (für vielleicht ein Jahr) die Aufklärungsquote leicht erhöhen bzw. eine Verbreitung des Materials unterbinden. Danach würden sie die Ermittlungen eher behindern, als bereichern. Es gibt tausend und eine Möglichkeit die Vorratsdatenspeicherung zu Umgehen – ferner können Kriminelle auch mit Trojanern oder Fake-IP-Adressen arbeiten, um unbescholtene Mitbürger in den Verdacht zu ziehen.

Das nun geforderte Access-Blocking ist ebenfalls nicht zielführend: Dieses lässt sich mit Anonymisierungsdiensten oder Proxies im Ausland ebenso umgehen, wie die Vorratsdatenspeicherung. Es würde letztlich nur Kosten mit sich ziehen und nebenbei unter der Absicht der Verbrechensbekämpfung eine Infrastruktur schaffen, die sich sehr leicht missbrauchen lässt, um Zensurmaßnahmen umzusetzen. Denn defakto ist es nichts anderes: Der Staat verlangt an dieser Stelle ein System, dass Inhalte nach ihrer Quelle filtern soll. Sollte dies einmal etabliert sein, wäre es sicher nur ein Frage der Zeit, bis andere Inhalte in Frage kommen. Die Kontrollierbarkeit dieses Apparats würde mit zunehmenden Umfang massiv sinken.

Zielführend wäre es hingegen mehr auf das so genannte „Notice & Takedown“-Verfahren zu setzen: Bei diesem werden lediglich die Internetprovider, welche die Server, von denen Kinderpornographie aus abrufbar ist, informiert. Diese sind dann angehalten den Server direkt an der Quelle vom Netz zu nehmen bzw. die relevanten Inhalte zu sperren.

Denn auch Ursula von der Leyen sagt in ihrem heutigen Interview im Hamburger Abendblatt: „Das Allerwichtigste ist, dass das BKA wie bisher Täter ermittelt und gezielt Quellen schließt.“ Genau, die Quellen – nicht die unbeteiligten Dienstleister: Wenn ein Versandhaus illegale Waren verschickt, kann man der Post schließlich auch nicht sagen, dass sie keine Pakete mehr von diesem Händler zustellen soll.

Oft wird an dieser Stelle entgegnet, dass es für das „Notice & Takedown“-Vorgehen nicht die notwendigen internationalen Abkommen existieren – dann wäre doch eine Baustelle, auf die man sich als ambitionierter Politiker begeben können. Ich bin mir sicher, dass die allermeisten ISPs keinen Bock drauf haben Pädophile als „Kunden“ zu führen und für jeden Hinweis dieser Art dankbar sind, die Kisten auch zügig vom Netz nehmen und sogar bei der Ermittlung der Identität behilflich sein würden. Wahrscheinlich wäre es sogar schlauer, erst einmal auf diese freiwillige Art der Kooperation mit Providern zu setzen, als eine internationale Definition von „illegalen Inhalten“ abzuwarten. Probiert-es-doch-einfach-mal-aus.

Der Austausch von Kinderpornos ist schließlich nur das Symptom einen viel tieferliegenden Problems, dass sich nur gesellschaftlich und nicht technisch lösen lässt.

Nachtrag: Ein weiterer zielführender Vorschlag meinerseits, der im Sinne unserer Bundesministerin auch tatsächlich etwas bewirken kann, ist es besorgte Eltern darauf Aufmerksam zu machen, dass sie an ihren eigenem PC Filter installieren können: Anstatt unwirksame Filtersystem auf Kosten der ProviderKunden oder des Staates zu entwickeln, sollten vielleicht einfach ein paar passende Plugins für die gängigsten Betriebssysteme programmiert werden, mit denen Eltern ihren Kindern den Zugriff die in der BKA-Liste erfassten Websites sperren können.

Ein http-Proxy unter bluemchenwiese.bmfsfj.de wär doch schonmal ein Anfang.

Update: Eco, der Branchenverband der Provider kommentiert in seiner heutigen Pressemitteilung die Forderung von der Leyens sehr ähnlich:

Leider zeigt die Praxis, dass so genannte Internet-‚Sperren’ lediglich Scheinerfolge erzielen. Sie verdrängen das Geschehen aus dem für alle sichtbaren Bereich, aber dadurch wird das Leid keines einzigen Kindes unterbunden, kein einziger Täter gefasst und kein einziges Bild aus dem Internet entfernt. Es ist nach Meinung aller technischen Experten nicht machbar, den Zugang zu diesen Machwerken unmöglich zu machen, wie es die Familienministerin fordert. Effizienter und wirksamer ist es, an der Quelle anzusetzen. Mit unserer Internet-Beschwerdestelle sammeln wir Hinweise, mit denen in internationaler Zusammenarbeit und in enger Kooperation zwischen Strafverfolgern und Wirtschaft erfolgreich Täter überführt und illegale Inhalte entfernt werden. Diese erfolgreiche Kooperation wollen wir fortsetzen.

Update II: Alvar Freude vom Fitug hat dazu einen offenen Brief an Frau von der Leyen geschrieben (Danke Tim).

Deine Spende für digitale Freiheitsrechte

Wir berichten über aktuelle netzpolitische Entwicklungen, decken Skandale auf und stoßen Debatten an. Dabei sind wir vollkommen unabhängig. Denn unser Kampf für digitale Freiheitsrechte finanziert sich zu fast 100 Prozent aus den Spenden unserer Leser:innen.

11 Ergänzungen

  1. Ich bin genau der gleichen Meinung, daß „Notice & Take Down“ vor Access Blocking greifen sollte. Als kleiner Hoster habe ich zwar noch den Überblick, was meine Kunden auf ihrem Webspace treiben, aber wenn einem mal was durchgeht und vom eigenen Server aus so ein Dreck verbreitet würde, möchte ich darüber informiert werden, um die Seiten eigenhändig sperren und Strafanzeige erstatten zu können. Eine simple Zugangssperre von Deutschland aus hätte ja nicht nur den Nachteil, daß man als Hoster evtl. gar nicht über das problematische Angebot informiert wird. Bei einer IP-Sperre wären mitunter auch noch hunderte oder bei größeren Hostern sogar zehntausende anderer Kunden betroffen, deren Präsenzen auch nicht mehr erreichbar wären. Das dürfte rechtlich hochproblematisch sein.

    Rechtlich genauso problematisch finde ich, daß „ISPs […] verpflichtet werden [sollen], den Zugriff auf durch das BKA bestimmte Websites zu unterbinden.“

    Bei Kinderpornographie ist noch recht eindeutig entscheidbar, was illegal ist und was nicht, aber ich bin mir sicher, daß das, wenn es das einmal gibt, auch auf andere Angebote ausgeweitet wird. Und dann ist man auf Gedeih und Verderb dem BKA ausgeliefert? In unserem Rechtsstaat kann doch die Exekutive gar keine endgültige Entscheidung darüber treffen, welcher Content illegal ist! M. E. ist hier mindestens eine richterliche Eilentscheidung notwendig.

    Die Möglichkeit, trotzdem von Deutschland aus auf die gesperrten Seiten zugreifen zu können, besteht natürlich auch noch.

    Fazit: Frau von der Leyen, gut gemeint ist nicht gut gemacht! Sehen Sie zu, daß Sie durch internationale Vereinbarungen Mittel schaffen, um diesen Dreck von den Servern runterzukriegen, anstatt im Alleingang in Deutschland Zugangssperren einzuführen! Das ist sinnfrei!

  2. Damnn beantrage ich mal beim Provider mich von der Sperrung auzunehmen, mir aber keine Bilder mehr zu liefern. Somit müsste sich die Zensur auch umgehen lassen ;)

  3. Dass Missbrauch bestraft gehört, ist wohl eine gesellschaftlich anerkannte Vorstellung. Gibt es aber eigentlich Evaluationen, inwiefern die Verfolgung von Besitzern entsprechender Bilddateien bei der Vermeidung von Verbrechen hilft (bei anderen Taten hat die Verfolgung von Aufnahmen ja eher untergeordnete Priorität) ? Könnte man diese Mittel vielleicht effektiver einsetzen (Stichwort Aktion Himmel) ? Insbesondere die Erfindung von Jugendpornografie lässt ja befürchten, dass der ursprünglich angegebene Zweck in den Hintergrund gerät.

    Im Übrigen: Was die Wortwahl angeht, finde ich Alvars Bezeichnung Pädokriminelle besser geeignet als das oft verwendete „Pädophile“ – eine sexuelle Präferenz an sich ist (noch) nicht kriminell !

  4. http://dieweltistgarnichtso.net/ “Pädophile” ist, wie mir vom Deutschen Kinderschutzbund überliefert wurde, wirklich nicht das richtige Wort!
    Denn es bedeutet einfach nur, Kinder zu lieben, und das tun wir doch alle!
    Es wird sogar berichtet das die Pädokriminellen, dieses Wort, in die Öffentlichkeit gestreut haben.
    Ich werde ab heute auf jeden Fall, nur noch das Wort „Pädokriminelle“ gebrauchen!

    Vielen Dank

    MfG.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.