Die Positionen der Parteien und Jugendverbände zu Internetsperrungen

Das Thema „Internetsperrungen für Filesharing“ hatten wir in den letzten Wochen recht häufig hier behandelt. Am vergangenen Montag habe ich dazu einen kleinen Fragekatalog zu Internetsperrungen, Tauschbörsen und Urheberrechtspolitik an die fünf im Bundestag sitzenden Parteien und ihre Jugendverbände geschrieben, um ihre Position zu erfahren. Meine Hoffnung war, dass diese auch antworten. Immerhin wird dieses politische Blog recht häufig gelesen und verlinkt. Und die Aktion ist ein kleiner Testballon, wie Parteien und Jugendverbände auf politische Blogs reagieren. Immerhin werden Presseanfragen in der Regel auch recht schnell beantwortet.

Nach acht Tagen sieht das Ergebnis aber sehr mager aus. Von zehn verschickten Mails habe ich drei Antworten bekommen. Bei einigen bekam ich eine automatisch generierte Mail, dass meine Mail eingetroffen ist. Die SPD vertröstete mich auf gestern und die Linkspartei auf frühestens diese Woche. Von FDP und CDU kam überhaupt nichts. Von ihren Jugendverbänden Julis und Junge Union auch nichts. Bündnis 90 / Die Grünen, Grüne Jugend und JUSOS haben recht schnell geantwortet. Mag sein, dass in den nächsten Tagen noch die eine oder andere Antwort eintrifft. Die werde ich dann in diese Übersicht dazu packen.

Update: Am 14. Mai kam die Antwort der SPD. Und am 16. Mai antwortet die Linkspartei.

Die Antwort der Parteien:

Anmerkungen: Die Grünen haben recht schnell geantwortet, was auch daran liegt, dass diese sich schon länger damit beschäftigen und auch explizit zu den Internetsperrungen mit einer Pressemitteilung Stellung genommen haben. Das hat die FDP auch, allerdings vertrat Frau Leutheusser-Schnarrenberger in ihrer Pressemitteilung die Meinung, dass die Forderung nach Internetsperrungen unterstützenswert wäre. Mir hätte ja schon ausgereicht, wenn überhaupt von der Pressestelle ein Verweis auf diese Pressemitteilung als Antwort gekommen wäre, aber gar nichts?

1.) Aktuell ist die Forderung nach Internetsperrungen für Tauschbörsen-Nutzung. Wie ist die Position Ihrer Partei dazu?

Bündnis 90/Die Grünen: „Der Einsatz jeglicher Techniken um Inhalte und Verbreitungswege des Internets zu sperren, lehnen wir kategorisch ab. Gerade der Einsatz von Filtersoftware bietet keinen Schutz und eröffnet unglaubliche Missbrauchspotentiale. Sperrungen von Internetzugängen für Tauschbörsen-NutzerInnen ist damit völlig unverhältnismäßig und löst keine Probleme. Besonders die Vorstellung das Internetdienstanbieter diese Aufgaben übernehmen sollen, würde sie in die Rolle des Hilfssheriffs versetzen, sie müssten entscheiden wer Zugang erhält und bei wem der Zugang gesperrt wird, das ist aber nicht ihre Aufgabe.“

SPD: „Freiheit im Internet ist ein hohes Gut für uns. Es gibt natürlich wie immer Grenzen. Wie überall findet die Freiheit des Users seine Grenzen dort, wo hierdurch Rechte andere betroffen werden. Das betrifft vor allem Datenschutzrechte, Persönlichkeitsrechte aber auch Urheberrechte. Wir sind dafür, das geistige Eigentum, so wie jedes andere Eigentum, geschützt werden muss. Allerdings sehen wir die Entwicklung, so wie sie etwa in Frankreich zurzeit voranschreitet, skeptisch: Eine Behörde zu schaffen, die bei Rechtsverletzungen im Internet Warnhinweise an die Verletzer versendet und bei wiederholten Rechtsverletzungen Sanktionen bis zur Abschaltung des Internet Zugangs verhängt, erscheint nicht zielführend. Sicher muss auf der Basis der bestehenden Rechtsmöglichkeiten eine Lösung für beide Seiten gefunden werden (siehe auch Antwort zu Frage 2). “

Die Linke: „Die Forderung nach Internetsperrungen basiert auf den Interessen von Industrie und Lobbyverbänden, die von Teilen der Politik teils blind, teils bewusst aufgegriffen wird. Sie ist nicht nur völlig überzogen, rechtspolitisch maßlos und unvernünftig, sondern zeugt auch von wenig Verständnis für die Belange der digitalen Welt, der Bedeutung der Meinungsfreiheit und des praktischen Umgangs der Nutzerinnen und Nutzer mit dem Thema. Technische Maßnahmen wie Zugangssperren, Filter oder Software-basierte Begrenzungen lehnt DIE LINKE grundsätzlich ab. Das Strafrecht ist immer nur ultima ratio. Massive Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften – insbesondere bei Urheberrechtsverletzungen im großen Stil bzw. gewerblichen Umfang – müssen im Einzelfall sanktioniert werden können. Allerdings darf es niemals eine Sanktion geben, die aufgrund von Bagatelldelikten eine Internetsperrung zur Folge hat. Der Zugang zum Netz entscheidet über die digitale Freiheit des Individuums. Daher darf es keine staatliche Sanktion geben, die dem Einzelnen das Recht auf Zugang zu Informationen und die Ausübung von Meinungsfreiheit im Netz erschwert oder verbietet. Da die Einrichtung und Nutzung von Tauschbörsen eine wichtige Entwicklung zum schnellen und kostenfreien weltweiten Austausch von Daten darstellt und nicht grundsätzlich mit möglicherweise illegalem Verhalten gleichgesetzt werden darf, muss auch darauf hin gearbeitet werden, dass eine Enttabuisierung stattfindet. Ob einzelne Verstöße beispielsweise gegen das Urheberrecht juristisch verfolgt werden, muss im Einzelfall und mit Augenmaß entschieden werden. DIE LINKE fordert hier eine Bagatellgrenze, um eine Kriminalisierung breiter Schichten der Bevölkerung und der Nutzerinnen und Nutzer zu verhindern.“

2.) Die Praxis der Musikindustrie ist, Tauschbörsennutzern hohe Abmahnungen zu schicken. Wie stehen Sie zu dieser Praxis?

Bündnis 90/Die Grünen: „Die Musikindustrie untergräbt mit ihrem Vorgehen ihre Glaubwürdikeit. Produktpiraterie und kommerziellen Handel zu bekämpfen ist richtig und sinnvoll, gegen PrivatnutzerInnen so vorzugehen und sie mit massiven Kosten zu belegen dagegen völlig falsch. Die Musikindustrie lässt das Bild entstehen, dass der Privatrechner mit 100 MP3s das Problem der Musikindustrie ist, die Probleme liegen aber völlig woanders. Besonders auch der Missbrauch des Justizapparats für die eigenen Ermittlungen zeugt von einem komischen Rechtsverständnis. Wer Anzeigen stellt, bei denen von vornherein klar ist, dass sie eingestellt werden, nur um an die entsprechenden Namen und Verbindungsinformationen zu kommen, handelt entgegen dem allgemeinen Rechtsverständnis.“

SPD: „Rechtsschutz für diejenigen, deren Urheberrechte verletzt werden, muss auch im Internet selbstverständlich sein. Was hingegen nicht toleriert werden kann, ist, dass in letzter Zeit eine regelrechte Abmahnungsindustrie entstanden ist. Es darf nicht sein, dass bspw. der 13-jährige Schüler, der einige Musikstücke aus dem Internet herunterlädt und dabei durchaus Urheberrechtsverletzungen begeht, im Anschluss von findigen Rechtsanwälten mit hohen Anwaltsgebühren überzogen wird. Dieser unerfreulichen Praxis hat nun der Gesetzgeber einen Riegel
vorgeschoben: Mit dem „Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung der Rechte geistigen Eigentums“ sind die Gebühren für Rechtsanwälte in einfach gelagerten Fällen auf maximal 100 Euro beschränkt. “

Die Linke: „Die bisherige Praxis von Abmahnungen inklusive völlig überzogener Forderungen für Anwaltsgebühren und fiktive Lizenzgebühren stellt eines der zentralen Hindernisse einer freien Netzkultur dar. Wer Zigtausende, oftmals gleichlautende Abmahnungen samt Unterlassungserklärungen wegen Urheberrechtsverstößen verschickt, handelt rechtsmissbräuchlich. Ein solches Verhalten gefährdet nicht nur die Funktionsfähigkeit der Gerichte, sondern stellt eine massive Kriminalisierung der Nutzerinnen und Nutzer des Netzes dar. DIE LINKE setzt sich gegen massenhafte Abmahnungen von Nutzerinnen und Nutzern ein. Wir fordern nicht nur eine gesetzliche Bagatellgrenze, sondern begrüßen es auch, eine Höchstgebühr für Abmahnungen bei solchen Verstößen einzuführen. Durch die Abmahnpraxis der letzten Jahre hat die Musikindustrie rechtsstaatliche Verfahrensweisen, wie die Stellung von Pro-Forma-Anzeigen, um an die Daten potentieller Nutzerinnen und Nutzer zu kommen und diese anschließend zivilrechtlich verfolgen zu können, missbraucht. Es ist zu begrüßen, dass erste deutsche Gerichte sich weigern, aufgrund der oftmals sehr dünnen Fakten- und Beweislage, als Handlanger der Unterhaltungsindustrie zu agieren. Die jahrelange Knebelung der Nutzerinnen und Nutzer durch den Einsatz von DRM-Techniken und die gleichzeitige massive Einschüchterung und Verfolgung aufgrund von Bagatellverstößen bilden einen der wesentlichen Gründe, dass Tauschbörsen einen solchen Siegeszug angetreten haben. DIE LINKE fordert deswegen eine neue Kultur des Umgangs mit Tauschbörsen. Diese müssen als Ausprägung einer digitalen Kultur anerkannt werden.“

3.) Befürworten Sie ein Verbot von Tauschbörsen?

Bündnis 90/Die Grünen: „Wir lehnen ein Verbot von Tauschbörsen ab.“

SPD: „Nein, wie oben erwähnt, darf es aber nicht dazu kommen, dass (urheber-) rechtsfreie Räume entstehen. Das Medium Tauschbörse ist ein Instrument, das sich geradezu anbietet, dass Menschen selbst produzierte Inhalte präsentieren und austauschen.“

Linkspartei: „Wer Tauschbörsen verbieten will, führt einerseits einen Kampf gegen Windmühlen und verkennt andererseits deren technologische Bedeutung für den weltweiten Austausch von Daten. Tauschbörsen sind ein technisches Kommunikationsmittel. Sie dienen der computergestützten Verbreitung von Information und Wissen und sind nicht allein auf Urheberrechtsverstöße zu reduzieren. Ein Verbot von Tauschbörsen geht deshalb in jeglicher Hinsicht an der Lösung oder einem adäquaten Umgang mit dem Problem vorbei.“

4.) Befürworten Sie eine Legalisierung von Filesharing? Wenn ja: Wie sollte diese aussehen?

Bündnis 90/Die Grünen: „Das Problem ist nicht das Filesharing. Das Problem liegt vielmehr darin das die entsprechenden Akteure nicht den Willen haben für einen fairen Interessensausgleich im digitalen Zeitalter zwischen KünstlerInnen und VerbraucherInnen einzutreten. Das heutige Urheberrecht ist nicht mehr zeitgemäß für die digitale Welt und hier gilt es neue Ideen zu entwickeln. Besonders die Musikwirtschaft hängt an Konzepten aus dem letzten Jahrtausend. Wir Grüne treten für einen Schutz geistigen Eigentums ein, aber gegen Repression und Einsatz technisch rückwärtsgewandter Lösungen. Wir wollen die Rechte der VerbraucherInnen im digitalen Zeitalter stärken und sie nicht den Interessen von einzelnen Großunternehmen aussetzen.“

SPD: „Wer verbietet Filesharing?“

Die Linke: „Grundsätzlich ist der Datenaustausch innerhalb eines Peer-to-Peer-Netzwerkes nichts Illegales. Die Frage einer Legalisierung stellt sich deshalb insbesondere hinsichtlich des Austauschs von urheberrechtlich geschützten Dateien. Hier gilt es genau abzuwägen, wie die Interessen der Nutzerinnen und Nutzer mit denen der Urheberinnen und Urheber in Einklang gebracht werden können. Es stellt sich aber die Frage, wo der Ausgangspunkt des Problems liegt. Filesharing ist nur ein Ausdruck des Wunsches der Nutzerinnen und Nutzer, nicht durch Verfallsdaten und Nutzungsbeschränkungen (DRM) der Film- oder Musikindustrie in ihrer Nutzung beeinträchtigt zu sein. Auch ist Filesharing eine Reaktion auf die nach wie vor nicht durchsetzungsfeste Privatkopie. Trotz Zahlung von Pauschalvergütungen wird die rechtlich erlaubte private Kopie faktisch unmöglich gemacht. Gleichzeitig stellen Filesharing-Netzwerke auch ein großes virtuelles Gedächtnis von verfügbaren Inhalten dar. Jede Vernetzung und jede Möglichkeit des Datenaustauschs stellt eine wichtige technische Entwicklung dar. Mit einem generellen Verbot von Filesharing würde man diese Entwicklung bremsen, aber nicht aufhalten können. Populistische Verbotsforderungen gehen deshalb an der Realität vorbei. DIE LINKE ist gegen ein Verbot von Filesharing, da es weder zielführend noch effektiv ist, um einen Ausgleich der unterschiedlichen Interessen im Netz herzustellen. Das Urheberrecht muss im Sinne der Nutzerinnen und Nutzer reformiert werden: Drakonische Strafandrohungen und Kriminalisierung müssen verhindert, Transparenz darüber, was genau und zu welchen Bedingungen sanktioniert ist, geschaffen und klare Regelungen gefunden werden, wie die Urheberinnen und Urheber ohne große Reibungsverluste durch Interessen von zwischengeschalteten Dritten an ihre Tantieme kommen. Die Entwicklung neuer Vertriebsmodelle und neuer Tausch- und Verteilungsstrukturen – auch mithilfe von Filesharing – stellen dazu eine wichtige Herausforderung dar.“

5.) Wie stehen Sie zu Alternativen Modellen wie Creative Commons und Wikipedia?

Bündnis 90/Die Grünen: „Die Idee von alternativen Lizenzen begrüßen wir ausdrücklich und nutzen sie selber schon zum Teil. Es wird ein Weg gezeigt wie man die Interessen des Künstlers mit denen der Verbraucher in Einklang bringen kann. Dabei hat besonders der Künstler mehr Freiheiten als bisher, indem er jedesmal selber entscheiden kann welche genaue Lizenz er nutzen möchte. Die Entwicklung von GPL zu CC zeigt, das sich die Idee weiterentwickelt und somit den Bedürfnissen einer foranstreitenden Digitalisierung nicht im Wege steht. Wir haben zuletzt in unserem medienpolitischen Grundsatzbeschluss die Nutzung beispielsweise von Creative Commons Lizenzen gefordert um somit die breite Nutzung auch im Internet von Eigenproduktionen der öffentlich-rechtlichen Anstalten zu gewährleisten.“

SPD: „Wir verweisen auf die Antwort auf Frage 1.“

Die Linke: „Die fortschreitende Privatisierung und Kommerzialisierung von Information und Wissen bilden eine Grunddeterminante im heraufziehenden digitalen Kapitalismus. Eine Verteidigung von frei verfügbaren Inhalten im Netz, somit von kollektiven Formen des Wissens, ist aus Sicht der LINKEN eine zentrale medienpolitische Aufgabe in den nächsten Jahren. Alternative Modelle wie Creative Commons und Wikipedia stellen wichtige, wenngleich nicht hinreichende Formen dar, den Herausforderungen der industriellen Aneignung und Vereinnahmung von Wissen im Digitalzeitalter zu begegnen. Die Entwicklung der Creative Commons-Lizenz (CC) stellt eine bedeutsame Entwicklung hinsichtlich einer Verbesserung des bestehenden Lizenzsystems dar. CC ist aber weder ganz ausgereift, noch kann es alle auftretenden Fragen erschöpfend beantworten. Für diejenigen, die darauf angewiesen sind, mit kreativen Inhalten und Veröffentlichungen ihr Leben zu bestreiten, sind die bereitgestellten Lösungen oft nicht ausreichend. Etwas anderes gilt für Veröffentlichungen, die durch öffentliche Gelder und Forschungsmittel finanziert werden. Hier sollte es eine Zwangsverpflichtung zur jederzeitigen kostenlosen Nutzbarkeit durch alle interessierten Nutzerinnen und Nutzer geben. Dies kann beispielsweise durch Verwendung von CC-Lizenzen geschehen. Hierunter sollten auch die Online-Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks erfasst werden. Der grundsätzlich erhobene Anspruch, durch eigene Lizenzierungsmodelle die Verfügbarkeit von Wissen zu gewährleisten, ist eine elementare Voraussetzung für freie Inhalte. DIE LINKE unterstützt deswegen die Weiterentwicklung und Anwendung alternativer Modelle zur Lizenzierung und zur kollektiven Rechtewahrnehmung. Die Online-Enzyklopädie Wikipedia ist das Vorzeigeprojekt von nutzergenerierten Inhalten unter einer alternativen Lizenz (GNU). Dass die Summe des Wissens durch eine Vielzahl von Nutzerinnen und Nutzer größer ist, als die von einzelnen Fachleuten, zeigt das Projekt eindrucksvoll. Der besondere Verdienst der Macherinnen und Macher ist es, dass der status quo nicht beibehalten wird, sondern eine stetige Verbesserung und Ausdifferenzierung erfolgt. Künftig sicherzustellen gilt es, dass eine einseitige Vermarktung dieser frei erstellten Inhalte nicht erfolgen kann. WikiaSearch, das Suchmaschinenprojekt des Wikipedia-Gründers, ist dementgegen ein Negativbeispiel. DIE LINKE unterstützt Projekte wie die Wikipedia. Dabei vertrauen wir auf die Selbstkontrolle durch die Nutzerinnen und die Nutzer. Die Einflussnahme durch strafrechtliche Sanktionsmaßnahmen lehnen wir – auch wenn Einzelne in unseren Reihen dazu gelegentlich andere Positionen vertreten – grundsätzlich ab, da dadurch versucht wird, klassische Strafmechanismen der analogen auf die digitale Welt zu übertragen. Diese Übernahme geht aber an vielen Punkten fehl und wird dem Stand und der Qualität der Diskussion und der Bearbeitung der Inhalte nicht gerecht.“

Die Jugendorganisationen:

Die Jugendorganisationen hatten ich zuerst angeschrieben, daher sind auch zwei Fragen mehr im Fragenkatalog. Mein Ziel war erstmal, überhaupt zu erfahren, ob diese sich mit dem Themenkomplex schon auseinander gesetzt haben. Immerhin dürften diese auch altersmässig näher am Internet dran sein. Sollte dies nicht der Fall sein, war eine weitere motivation von mir, sie überhaupt mal zu einer Stellungnahme zu bewegen und eine eigene Meinung/Position zu entwickeln.

Hier sind die Antworten der Jugendorganisationen:

1.) Aktuell ist die Forderung nach Internetsperrungen für Tauschbörsen-Nutzung. Wie ist die Position Ihrer Organisation dazu?

JUSOS: „Das restriktive Instrument einer Sperrung des Internetzugangs halten wir – erstmal ganz unabhängig von der Bewertung von Tauschbörsen selbst – für völlig unverhältnismäßig und zudem für höchst unpraktikabel. Der Zugang zu Informationen ist zur demokratischen Willensbildung essenziell, deshalb darf heute kein Mensch vom Zugang zum Internet ausgeschlossen werden.“

Grüne Jugend: Die GRÜNE JUGEND spricht sich prinzipiell gegen Internetsperrungen aus. Wir halten es nicht für zielführend, Einzelpersonen einen erheblichen Teil ihres Gestaltungs-, Kommunikations- und damit Lebensumfeldes zu entziehen. Bei dem von uns favorisierten Modell einer steuerähnlichen Kulturflatrate für digitale Inhalte wäre dies von Grund auf sowieso nicht nötig.

2.) Die Praxis der Musikindustrie ist, Tauschbörsennutzern hohe Abmahnungen zu schicken. Wie stehen Sie zu dieser Praxis?

JUSOS: „Klar ist, dass alle Maßnahmen verhältnismäßig sein müssen. Hohe Abmahnungen als Reaktion auf das Herunterladen von ein, zwei Liedern sind das sicher nicht. Die Frage lässt sich allerdings nicht pauschal beantworten. Solange es illegal ist, Musik runterzuladen, ist das Verhalten der Musikindustrie erst einmal legal – allerdings stellt sich die Frage, wie die Musikindustrie an die Daten der Tauschbörsennutzer gelangt. Die Privatsphäre der Internetnutzer ist für uns im Vergleich zu den Verwertungsinteressen der Film- und Musikindustrie das höherwertige Rechtsgut.“

Grüne Jugend: „Die GRÜNE JUGEND hält die Kriminalisierung von TauschbörsennutzerInnen für unnötig. Dahingehend ist auch das Versenden von Abmahnungen unseres Erachtens ein überzogenes Mittel.“

3.) Befürwortet Sie ein Verbot von Tauschbörsen?

JUSOS: „Nein. Tauschbörsen ermöglichen auf einfache Art und Weise einen Austausch von Inhalten aller Art. Vielen Internetnutzern geht es gerade darum, ihre Inhalte weit zu verbreiten, und allen, die Interesse daran haben, zugänglich zu machen. Selbst wenn Tauschbörsen zu illegalen Zwecken missbraucht werden, kann es nicht sein, dass deshalb das Instrument Tauschbörse an sich verboten wird. Grundsätzlich sind wir gegen eine leichtfertige Kriminalisierung von Tauschbörsennutzern.“

Grüne Jugend: „Nein, die GRÜNE JUGEND sieht Tauschbörsen als eine kostengünstige und schlanke Möglichkeit, unkompliziert mit Menschen auf aller Welt Daten auszutauschen. Mit einer Kulturflatrate wäre es auch sinnfrei, nur noch bestimmte Downloadwege zuzulassen und andere zu verbieten.“

4.) Künstler sehen das Urheberrecht unter anderem als Schutz dafür, darüber zu bestimmen, in welchem Kontext ihre Werke erscheinen. Wie wollen Sie dies künftig gewährleisten?

JUSOS: „Wir halten es für denkbar, dass dies mit einem flexibleren Urheberrechtssystem wie Creative Commons oder anderen, vergleichbaren Lizenzsystemen gewährleistet werden könnte – siehe auch Antwort zu Frage Nr. 6. Eine weitere Möglichkeit könnte eine sog. „Kulturflatrate“ darstellen, bei der durch eine pauschale monatliche Abgabe auf Breitband-Internetzugänge Urheberrechtsvergütungen abgegolten würden.“

Grüne Jugend: „Hier sollte zu aller erst ein Unterschied zwischen kommerziellen und nicht-kommerziellen VerwenderInnen gemacht werden. Kommerzielle sollten immer fragen müssen und – wenn durch die Verwendung eines Kulturgutes Mehrwert entsteht – auch dafür angemessen zahlen. Nicht-Kommerzielle sollten die KünstlerInnen über die Verwendung ihrer Güter informieren. Sobald die KünstlerInnen Widerspruch einlegen, ist die weitere Verwendung in diesem Kontext oder von dieser Person/Organisation untersagt. Zudem können KünstlerInnen mit individuellen Lizenzen,wie dies beispielsweise unter dem Creative Commons Modell schon möglich ist, die Verwendungsmöglichkeiten von vornherein beschränken. Moderne KünstlerInnen entwickeln selbst inzwischen eine andere Haltung zu ihren Inhalten bzw. Werken, die von der derzeit gebräuchlichen Handhabung des UrheberInnenrechtes abweicht. So setze letztens – um ein prominentes Beispiel zu nennen – die Band Radiohead den Preis für ihr Album „In Rainbows“ nicht konkret fest, sondern es stand den Fans frei, wie viel Geld ihnen die Musik wert ist. Unbekannte KünstlerInnen veröffentlichen, um bekannt zu werden und die kreative Weiterentwicklung ihrer Werke durch andere anzuregen, ihre Musik inzwischen immer öfter unter freien Lizenzen.“

5.) Befürworten Sie eine Legalisierung von Filesharing? Wenn ja: Wie sollte diese aussehen?

JUSOS: „Filesharing, also der Austausch von Dateien, ist an sich ja nicht verboten. Verboten ist nur, bestimmte Dateien und Inhalte weiterzugeben, eben solche, bei denen das Urheberrecht eine Weitergabe verbietet. Anknüpfungspunkt für die Diskussion muss aus unserer Sicht daher nicht die Technik Filesharing, sondern das Urheberrecht sein. Darauf zielen ja auch Ihre nächsten Fragen ab. Klar ist aber auch: Die Verbreitung von illegallem Material wie Kinderpornografie oder rechtsextreme Inhalte muss in jedem Fall entscheiden verfolgt und bestraft werden.“

Grüne Jugend „Faires Filesharing ist möglich, deswegen spricht sich die GRÜNE JUGEND für eine Legalisierung von Filesharing aus. Mit dem Modell einer Kulturflatrate ist es sowieso hinfällig, von welcher Quelle aus Daten auf ein Speichermedium gelangen.“

6.) Wie stehen Sie zu Alternativen Modellen wie Creative Commons und Wikipedia?

JUSOS: „Wir halten die von Ihnen genannten Lizenzmodelle für vorbildlich. Kultur bzw. Inhalte aller Art sind nicht mehr statisch wie vor der Digitalisierung der Medien und vor der Erfindung des Internets, sondern flexibel. Deshalb brauchen wir auch flexible Lizenzen, sodass es denjenigen, die Inhalte schaffen, unkompliziert und ohne nervigen Aufwand möglich ist, zu bestimmen, was mit ihren Inhalten geschehen darf und was nicht. Creative Commons ist aber kein Allheilmittel. Es verändert nicht das Urheberrecht, sondern flexibilisiert und vereinfacht nur seine Anwendung. Klar ist: Auch mit Werkzeugen wie Creative Commons haben Künstlerinnen und Künstler die Möglichkeit, zu bestimmen, dass Inhalte nicht oder nur gegen Gebühr weitergegeben werden dürfen.

Grüne Jugend: „Die GRÜNE JUGEND begrüßt derartige Entwicklungen, da sie kreative Prozesse ermöglichen anstatt zu behindern.“

7.) Die Idee des Urheberrechts war immer, eine Balance zwischen den Interessen der Allgemeinheit und den Interessen der Künstler zu schaffen. Sehen Sie diese Balance gewährleistet?

JUSOS: „Das Urheberrecht ist politisch sehr umstritten, dies ist sich auch nach der letzten Urheberrechtsreform, die zum Jahresbeginn in Kraft trat, nach wie vor der Fall. Angesichts der gegensätzlichen Interessen, die Rechteinhaber/Verwerter und Nutzer haben, ist dies nicht weiter verwunderlich. Grundsätzlich gewährleistet das Urheberrecht den Ausgleich zwischen den Interessen der Allgemeinheit und der Rechtverwerter nach wie vor in vielen Bereichen. Allerdings wurde das Urheberrecht in den letzten Jahren häufig zu Gunsten der Rechteverwerter und Urheber verschärft, mit der Folge dass viele Inhalte für viele Menschen nicht mehr zugänglich sind.“

Grüne Jugend: „Derzeit schlägt diese „Balance“ unserer Ansicht nach in eine ganz andere Richtung aus. Weder die KünstlerInnen noch die Allgemeinheit können ihre Interessen als gewahrt sehen, denn das derzeitige UrheberInnenrecht bevorteilt lediglich Konzerne – also Platten- und Vertriebsfirmen, sowie größere Handelsketten –, die an UrheberInnenrechtsverletzungen Geld verdienen möchten.“

Anmerkungen:

Eine kleine Feinheit ist die Grussformel: Während die Grüne Jugend mit „Liebe Grüsse“ abschliesst, sind es bei den JUSOS sofort „sozialistische Grüsse“.

27 Ergänzungen

    1. Na die GPL is älter und auf Software ausgelegt, insofern sind die CC Lizenzen, wie viele andere auch, weitere Entwicklungen der Freien Lizenzen.

      Eher Grund nach den Rauchwaren zu Fragen scheint mir ja zwei Zeilen später die „foranstreitende“ Digitalisierung zu sein.

      Warum nur die CDU und FDP immer noch nicht antworten?

  1. Die Frage ist dabei wie das die Musikindustrie begründen will dass die bösen Tauschbörsenbenutzer an ihrer Pleite schuld sind. Die Ursachen liegen aber ganz wo anders:

    1. Zu hohe Selbstkosten, dadurch zu hohe Preise.
    2. Unfähigkeit das Internet als Verkaufsplattform zu benutzen.
    3. Betrügereien, die Künstler werden von den Plattenfirmen betrogen

    Diese Informationen können jederzeit auf der Homepage des Liedermachers und Autors Peter Rentzch, auch bekannt unter „Tabuzone“ bzw. Petty Behlinda. Ach zum Thema Pressefreiheit, Lügen und Betrug kann der Besucher der Website sehr viel dazulernen.

    http://www.tabuzone.de.ms/

    Und hier die neue Homepage:

    http://www.goodlifecom.de/tabuzone/index.htm

    mfg

    Admin GLC

  2. Tip: Der Link ist nicht klickbar, im Quelltext steht statt „href“ „gref“. Der echte Link findet sich hier.

    Sozialistische Grüße !
    (Nein, ich wähle nicht die SPD.)

  3. Das mit GPL zu CC ist mir auch peinlich. Ich distanziere mich von solchen Fehlern, die in meiner Partei passieren! Hab damit nix zu tun (mich fragt ja keiner …)

  4. @ Julia: „Mich fragt ja keiner“ – Dann machst du irgendwas falsch. Als Mitglied des Parteirates solltest du diverse Möglichkeiten haben, dafür zu sorgen, dass sie dich fragen. Gerade bei diesem Themenbereich.

    @ erlehmann: Danke für den korrekten Link. Leider kann ich den Original-Kommentar auch als Netzpolitik-Autor nicht mehr editieren, da gibt es offenbar eine zeitliche Beschränkung.

  5. also ich denke mal, auch wenn ich kein grüner bin, dass das mit dem „von gpl zu cc“ in etwa so gemeint ist, dass die spannweite siche zwischen gpl und cc bewegt, also „von gpl bis cc“.

  6. Die LINKE verblüfft mich doch immer wieder mit ihrer Wortwahl. Mir war überhaupt nicht bekannt (und der Sinn verschließt sich mir noch immer), dass man das Wort Determinante so benutzen kann. Ich stelle mir gerade die digitalkapitalistische Matrix vor aus der sich diese berechnet…

    1. Die Antwort ist ganz einfach: Die Linksjugend hat uns keine Antworten gesendet. Daher können wir auch nichts veröffentlichen.

  7. Woups,

    die Piratenpartei, so lustig der Name und wie unwählbar sie nun sein mögen … sind leider nicht gefragt worden. Ich weiß, die Masse aller klein und kleinst Parteien nun alle an zu schreiben mag viel Arbeit erscheinen, aber wäre es nicht interessant zu erfahren was die geantwortet hätten?

    Schöne Grüße … ;-)
    Thorsten

  8. Nö, fand ich nicht so spannend. Ich wollte die Positionen der relevanten Parteien befragen und diese dazu bekommen, sich mit der Thematik zu beschäftigen und Stellung zu beziehen.

  9. Dae Link auf die Pro-zensur-pressemitteilung der fdp geht nicht mehr, es wird weitergeleitet auf die startseite von liberale.de

  10. Ich denke das diese Gedanken nicht nur auf die Musikindustrie oder auf das Filesharing beschränkt werden sollten. Es sollte generell eine Untersuchen der Vorgehensweise von Anwälten, die sich auf diesem Thema Spezialisiert haben, stattfinden. Eine Abmahnindustrie ist sicherlich für niemanden hilfreich, Aufklärung schon eher.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.