6.000 Klagen gegen Vorratsdatenspeicherung

Menschen aus allen Bereichen der Bevölkerung wehren sich gegen Pläne der Bundesregierung, Daten über ihre Kommunikationspartner, ihr Bewegungsverhalten und ihre Internetnutzung auf Vorrat zu protokollieren. Bereits am ersten Tag der vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung letzte Woche gestarteten „Sammel-Verfassungsbeschwerde“ kündigten 3.700 besorgte Bürgerinnen und Bürger ihre Teilnahme an. Inzwischen wollen über 6.000 Menschen nach Karlsruhe ziehen, falls der Bundestag die von der Koalition für 2007 geplante Vorratsdatenspeicherung beschließt.

Der Berliner Rechtsanwalt Meinhard Starostik, der die Vertretung der Beschwerdeführer vor dem Bundesverfassungsgericht übernimmt, freut sich über die „waschkörbeweise eingehenden Vollmachten“. Die Vollmachten seien „derzeit vor allem politische Willensbekundungen der künftigen Beschwerdeführer“, so der Anwalt. „Sie drücken die große Besorgnis vieler Bürger aus, dass die Mehrheit der Abgeordneten des Bundestages ein verfassungswidriges Gesetz verabschieden wird, das wieder einmal Elemente des totalitären Überwachungsstaates beinhaltet. Ich hoffe, dass die Abgeordneten diesen Gesetzentwurf schnellstens in den Papierkorb befördern und dass die Verfassungsbeschwerde nie erhoben werden muss.“

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung veröffentlichte am Donnerstag einen Bericht des Bundeskriminalamts vom November 2005, der die Erforderlichkeit der Vorratsdatenspeicherung belegen soll. Dem Bericht zufolge konnten in den letzten Jahren 381 Straftaten wegen fehlender Telekommunikationsdaten nicht aufgeklärt werden, vor allem in den Bereichen Internetbetrug, Austausch von Kinderpornografie und Diebstahl. „Die genannten 381 Fälle machen weniger als 0,001% der 6,4 Mio. jährlich begangenen Straftaten aus“, kommentiert Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. „Laut Kriminalstatistik bleiben Jahr für Jahr 2,8 Mio. Delikte aller Art unaufgeklärt, meistens weil die Täter keine Spuren hinterlassen haben. Vor diesem Hintergrund ist nicht einzusehen, warum gerade die Nutzer von Telefon, Handy und Internet unter Generalverdacht gestellt werden sollten, zumal die Aufklärungsquote in diesem Bereich schon jetzt überdurchschnittlich hoch ist. In einer freiheitlichen Demokratie ist es eine Selbstverständlichkeit, dass die Spurensicherung nur im Verdachtsfall losgeschickt wird und der Staat nicht jeden Bürger vorsorglich als potenziellen Verbrecher behandeln darf.“

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