Bundestag verabschiedet 2. Korb der Urheberrechtsnovelle

Heute ist der Tag der Entscheidung in Sachen zweiter Korb Urheberrecht. Zumindest das letzte Abnicken, die Entscheidungen sind in den letzten Tagen gefällt worden. Der Prozess heisst zweiter Korb, weil die Umsetzung der European Copyright Directive (EUCD) im ersten Versuch ein wenig fehlerhaft war. Um den „ersten Korb“ trotzdem zeitnah abzuschliessen, hat man einfach alles in den zweiten Korb ausgelagert. Und auch jetzt rufen die ersten wieder nach dem dritten Korb, weil vieles ungeklärt oder umstritten ist. Ein kurzer Blick auf die Anfänge des Gesetzesprozess zeigt den ersten Eintrag dieses Blogs zum zweiten Korb am 10. September 2004.

Was sind die Knackpunkte, die Reaktionen und was sagt die Berichterstattung? Dies wollen wir hier ausführlich aus Verbrauchersicht dokumentieren.

Die wichtigsten Knackpunkte aus unserer Sicht:

Die Privatkopie

Eine durchsetzungsfähige Privatkopie gibt es immer noch nicht. Verbraucher dürfen immer noch nicht souverän mit kopiergeschützten Medien umgehen. Die analoge Privatkopie ist durchsetzbar, die digitale nicht. Verbraucherinteressen spielen hier keine Rolle. Stattdessen werden alte Geschäftsmodelle geschützt. Mit allen Risiken und Nebenwirkungen. Ausser den Grünen, den Wissenschaftsverbänden und den Verbraucherzentralen hat sich leider niemand dafür interessiert.

Bekämpfung der Tauschbörsen

Die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Bekämpfung der Nutzung von Tauschbörsen zum privaten und nicht-kommerziellen Kopieren von urheberrechtlich geschützten Werken sollten eigentlich schon im ersten Korb geschaffen werden. Allerdings machte man dort einen kleinen juristischen Formulierungsfehler, der jetzt korrigiert wurde. Bisher traute sich z.B. die Musikindustrie nur, den Upload von urheberrechtlich geschützten Werken in Tauschbörseb hinein (Bereitstellung) durch Massenabmahnungen zu bekämpfen. Durch die Änderung soll es jetzt auch möglich sein, den Download zu bekämpfen. Das Justizministerium hatte eine „Bagatellklausel“ in den Gesetzesentwurf aufgenommen, damit junge Menschen nicht für den unerlaubten Download eines Songs strafrechtlich belangt werden können. Die Union hat sich aber zusammen mit der Lobby durchgesetzt und die Bagatellklausel ist raus. Gleichzeitig muss man auch verschiedene andere Gesetze im Blick haben, die zusammen ein Framework zur Bekämpfung von Tauschbörsennutzern darstellen werden. Die „EU Richtlinie zur Durchsetzung von Geistigen Eigentum“ wird gerade debattiert. Die Lobbys der Unterhaltungsindustrie möchte zusammen mit der Union ein Auskunftsrecht ohne Richtervorbehalt schaffen. Die Musikindustrie möchte bei Urheberrechtsverletzungen direkt vom Provider Auskunft erhalten, wer hinter einer IP-Adresse sitzt. Der Richter und der Rechtsstaat stären da nur. Und damit man auch ausreichend Datenmaterial zur Verfügung hat, möchte man auch wiederum auf die Daten der Vorratsdatenspeicherung zugreifen können. Auch hier unterstützt die CDU/CSU die Positionen der Musik- und Filmindustrie. Eine zukunftsfähige Lösung der Marktsituation wird damit nicht erreicht. Stattdessen schafft man die Kriminalisierung der Schulhöfe.

In aller Kürze nochmal das Framework zur Bekämpfung der Tauschbörsen (Wenn sich die Union durchsetzt) : Urheberrecht + Durchsetzungsrichtlinie + Vorratsdatenspeicherung.

Hochschul- und Forschungsbereich

Im Hochschul- und Forschungsbereich gibt es zwar jetzt teilweise klarere Regeln, ob sie aber in der Praxis anwendbar sind, bleibt äußerst fragwürdig. Die gesetzlichen Auflagen für öffentliche Bibliotheken schränken diese bei der Bereitstellung digitaler Medien in ihrer Zukunftsfähigkeit erheblich ein – die Informationsversorgung der Bevölkerung ist durch solche praxisfremden und bürokratischen Regelungen zukünftig schwerer zu gewährleisten. Durch die starke Beschränkung des Wissenszugangs — etwa für Schulklassen und Hochschulseminare – und die Privilegierung von Verlagsinteressen wird dem Selbstbestimmungsrecht der Wissenschaft und den Anforderungen von Ausbildung und Lehre nicht ausreichend Rechnung getragen. Schullehrer die zur Vor- oder Nachbereitung des Unterrichts Auszüge aus Schulbüchern nutzen, müssen dies jeweils vorab einzeln mit dem jeweiligen Schulbuchverlag klären, ansonsten verstoßen sie gegen das Recht. Studenten und Wissenschaftler müssen sich umstellen. Der bequeme Service von Subito, sich Artikel per Mail zuschicken zu lassen, wird die rechtliche Grundlage entzogen. Demnächst kommen Artikel dann wieder richtig modern und schnell mit der Post.

Die Reaktionen der Parteien:

SPD-Fraktion: Erfolg beim Urheberrecht: Novelle schuetzt Rechte der Urheber

SPD: Die SPD hält Wort: Das neue Urheberrecht stärkt die Position der Urheber in Deutschland.

Das heute vom Bundestag verabschiedete „Zweite Gesetz zur Regelung des Urheberechts in der Informationsgesellschaft“ macht das in die Jahre gekommene Urheberrecht fit für das 21. Jahrhundert.

FDP-Fraktion: Koalition lehnt es ab, Benachteiligung deutscher Hotels bei Kabelweitersendung abzuschaffen (Kein Scherz)

Grüne Fraktion: Urheberrecht, 2. Korb – Ein Gesetz mit Licht und Schatten

Grüne Jugend: Erst informieren, dann regieren: Urheberrechtsnovelle ablehnen!

Grüne: Bundesregierung gibt Verbrauchern einen Korb.

„Wir bedauern die heutige Verabschiedung des zweiten Korbs zur Urheberrechtsnovelle im Bundestag. Die Bundesregierung und ihre Fraktionen haben sich mit dieser Novelle von knallharten Lobbyinteressen einwickeln lassen und geben den Verbraucherinnen und Verbrauchern in Deutschland einen Korb. So werden die Interessen von Verwertern überdurchschnittlich gegenüber den der Verbraucher gestärkt. Der Schritt in das digitale Zeitalter wurde mit dieser Novelle vertan. Der Aufbruch in die Wissensgesellschaft des 21. Jahrhunderts ist zumindest im Urheberrecht nicht angekommen. Damit haben weder die Bundesregierung noch die SPD es geschafft, gegebene Versprechen einzuhalten: Fehlanzeige für verbraucherfreundliche Regelung im Bereich der Hochschule und Wissenschaft, für Filmschaffende und Tauschbörsennutzern.

CDU/CSU-Fraktion: Union stärkt geistiges Eigentum.

Für die Union ist der Schutz des Eigentums – des geistigen wie des Sacheigentums – auch in Zukunft ein Kernbestand ihres politischen Programms. Diese politische Maxime wird uns daher auch bei den bevorstehenden Gesetzesprojekten zum Urheberrecht und zum geistigen Eigentum insgesamt leiten.

Linksfraktion: Urheberrecht: Vor Geräte- und Verlagslobby eingeknickt.

Der sogenannte Zweite Korb der Urheberrechtsnovelle hat sein Ziel, einen vernünftigen Interessenausgleich zwischen Urhebern, Nutzern und Verwertern sowie Bildung und Wissenschaft zu schaffen, verfehlt. Union und SPD sind vor der Geräte- und Verlagslobby eingenickt. Der Zugang zu Wissen und Informationen wird verteuert und verengt. Die Privatkopie ist nicht durchsetzungsfest gestaltet. Eine Bagatellklausel zur Verhinderung der Kriminalisierung ganzer Schulhöfe fehlt und das Vergütungssystem bedeutet einen Systemwechsel zu Lasten der Kreativen. Diese Ablehnungsgründe hat die Fraktion DIE LINKE in einem eigenen Entschließungsantrag deutlich gemacht.

Kulturstaatsminister Bernd Neumann: Kulturpolitischer Erfolg bei neuer Urheberrechtsnovelle.

Die im Referentenentwurf noch enthaltene Bagatellklausel, die illegales Kopieren in einem begrenzten Umfang straffrei gestellt hätte, konnte durch Intervention von Staatsminister Bernd Neumann bereits im Vorfeld beseitigt werden. Eine solche Klausel wäre ein verheerendes Signal im Hinblick auf den Urheberschutz gewesen.

Verbände und Organisationen:

Aktionsbündniss “Urheberrecht fuer Bildung und Wissenschaft” : Aufruf zur Ablehnung

Bundesverband Verbraucherzentralen: Neues Urheberrecht: Nutzer digitaler Medien weiterhin ohne Rechte

Wer digitale Inhalte kopieren will, ist auch künftig dem Belieben der Rechteinhaber ausgeliefert. „Der Anspruch, eine eigens gekaufte Musik-CD auf seinen MP3 Player zu übertragen oder eine Sicherungskopie anzufertigen, wird weiter eine Illusion bleiben. Die wenig praktikable Praxis: Vor dem Download einer Datei muss der Nutzer in Zukunft stets prüfen, ob die Datei im Internet legal angeboten wird. Wie der Nutzer beurteilen soll, welche Angebote „offensichtlich rechtswidrig“ sind, bleibt schleierhaft. Der vzbv kritisiert das Fehlen rechtlicher Rahmenbedingungen für den Einsatz von Kopierschutzsystemen. „Die Nutzung von Kopierschutzsystemen, insbesondere DRM-Systemen, ist mit zahllosen Problemen verbunden. so von Braunmühl. Diese würden nach wie vor ungelöst bei den Nutzern abgeladen. Darüber hinaus sieht der vzbv in dem Votum eine Gefahr für die Wissensgesellschaft. „Bildung, Forschung und Unterricht werden vom digitalen Wissen abgeschnitten“, sagte von Braunmühl. So soll der elektronische Dokumentenversand durch Bibliotheken nur noch dann erlaubt sein, wenn die Verlage kein eigenes elektronisches Angebot vorhalten. Für Schulen ist das Recht zum Einsatz digitaler Kopien im Unterricht lediglich bis Ende 2008 zulässig.

Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM): Bundestag beschließt neues Urheberrecht.

IFPI: Musikwirtschaft prüft Verfassungsbeschwerde gegen neues Urheberrecht: “Vom Kopieren können Künstler und Kreative nicht leben”

„Nach endlosen Verhandlungen und Konsultationen hat der Gesetzgeber eine wichtige Chance verpasst, den Schutz geistigen Eigentums an die radikal veränderten Rahmenbedingungen in der digitalen Welt anzupassen“, so Haentjes weiter.[…] Positiv bewertete Haentjes, dass die geplante Bagatellklausel aus dem Gesetz gestrichen wurde: „Wenn ein Song, ein Film oder ein Hörbuch weniger wert sein soll als eine geklaute Dose Cola, dann würde in unserem Rechtssystem etwas komplett schief laufen.“ Der Vorwurf der Kriminalisierung von Jugendlichen sei schlicht falsch. So hätten Rechteinhaber beispielsweise bei Internetpiraterie immer noch keine andere Möglichkeit, als über die Staatsanwälte zu gehen.

DJV: Kampf für Urheber hat sich gelohnt.

Presseberichterstattung:

Heise: Forderungen nach „drittem Korb“ der Urheberrechtsnovelle.

Golem: Urheberrechtsnovelle auf der Überholspur.

ZDNet: Bitkom kritisiert geplante Erhöhung von IT-Abgaben

Tonspion: Urheberrechtsreform schränkt Nutzerrechte weiter ein.

Deutschlandfunk: Urheberrecht kontra Forschung (MP3)

Heute werden im Bundestag neue Regeln zum Urheberrecht verabschiedet, die einen Ausgleich zwischen den Inhabern von Urheberrechten und den Verbrauchern erreichen sollen. Nach Ansicht vieler Forscher behindert die Novelle aber die wissenschaftliche Arbeit und schränkt den freien Zugriff auf Forschungsergebnisse ein. Studierende müssten für die Ausleihe von Fachliteratur Lizenzgebühren bezahlen. Auch der Deutsche Bibliotheksverband hofft auf eine wissenschaftsfreundlichere Reform der Reform.

ZDNet: Bundestag entscheidet über neues Urheberrechtsgesetz.

Der Deutsche Bundestag hat heute erneut über das Urheberrechtsgesetz beraten und den gestern vom Rechtsausschuss abgesegneten Regierungsentwurf verabschiedet. CDU/CSU, SPD und FDP bezeichneten das Gesetz als eines der wichtigsten Vorhaben der aktuellen Wahlperiode. Es stelle einen angemessenen Ausgleich zwischen den Rechten der Urheber und den Interessen der Verbraucher her.

dpa tickert gerade: Privatkopien weiter möglich – Bundestag reformiert Urheberrecht

Privatkopien von nicht geschützten CDs oder DVDs bleiben weiterhin erlaubt. Nach monatelangen Debatten wollte der Bundestag am Donnerstag eine Reform des Urheberrechts verabschieden. Offensichtlich rechtswidrige Angebote aus Internet-Tauschbörsen wie zum Beispiel aktuelle Kinofilme dürfen demnach weder heruntergeladen noch als Privatkopie vervielfältigt werden. Mit der Novelle werde das Urheberrecht an das Internet-Zeitalter angepasst, erklärte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) laut einer vorab verbreiteten Erklärung. DVDs oder CDs zum Privatgebrauch dürfen allerdings nicht erstellt werden, wenn dafür ein Kopierschutz geknackt werden muss. Es gibt kein «Recht auf Privatkopie» zu Lasten des Rechtinhabers, betonte das Justizministerium. Die Reform des Urheberrechts galt als eines größten justizpolitischen Reformvorhaben der vergangenen Jahre.

Taz: Urheberrecht auf der Höhe der Zeit.

Spiegel Online hat ein längeres Interview mit Grietje Bettin, der medienpolitischen Sprecherin der Grünen-Fraktion: Noch nicht das Ende vom Lied?

SPIEGEL ONLINE: Was bedeutet diese Regelung eigentlich für den ganz normalen, dreizehnjährigen Alltagskriminellen? Der sich per P2P, ICQ oder auf dem Schulhof mit Raubkopien versorgt?

Bettin: Wir hätten uns gewünscht, dass die Kriminalisierung der Schulhöfe mit Hilfe einer Bagatellklausel gestoppt wird, wenn Jugendliche da wirklich nur zum eigenen Gebrauch Kopien tauschen. Das entspricht doch einfach einer neuen gesellschaftlichen Realität – und auch der Realität der Staatsanwaltschaften, die gar nicht in der Lage sind, jede Bagatellurheberrechtsverletzung zu verfolgen. Hier wird mit Kanonen auf Spatzen geschossen. Wir hätten die Verfolgung auf dem Schulhof gern verhindert, das ist aber leider nicht aufgenommen worden. Im Übrigen reden wir hier vom strafrechtlichen Bereich. Zivilrechtlich können Urheberrechtsverletzer schon jetzt belangt werden mit Unterlassungsklagen und Schadensersatzforderungen.

SPIEGEL ONLINE: Riskante Zeiten auch für Eltern…

Bettin: Die haben in digitalen Zeiten sowieso schon eine Menge zu hüten. Das wird nicht einfacher werden, wenn man hier der gesellschaftlichen Realität nicht Rechnung trägt.

tagesschau.de: Eckpunkte des neuen Urheberrechts – Privatkopieren bleibt möglich

Neu ist die Einschränkung, dass Kopien nicht mehr „von offensichtlich rechtswidrig zugänglich gemachten Vorlagen“ erstellt werden dürfen, womit speziell die Verbreitung von Kopien über Tauschbörsen unterbunden werden soll. Bislang galt das nur für „offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlagen“. Damit ist nicht nur der Upload sondern auch der Download künftig im Regelfall verboten. Bereits im vergangenen Jahr gekippt wurde die ursprünglich von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries geplante Bagatellklausel. Über diese sollten geringe Urheberrechtsverletzungen speziell im Hinblick auf die Nutzung von Tauschbörsen durch Minderjährige zumindest von einer strafrechtlichen Verfolgung ausgenommen werden.

Heise: Bundestag segnet neues Urheberrecht ab

(Sabine Leutheusser-Schnarrenberger von der FDP) Erleichtert zeigte sich die Ex-Justizministerin ferner mit Vertretern der Union und Teilen der SPD, „dass die Bagatellklausel wieder gestrichen worden ist“. Gerade bei geringfügigen Verletzungen biete das geltende Recht schon ausreichende Möglichkeiten, „nicht zu einer Verurteilung zu kommen“. Andere Bestimmungen hätten dem „Verfall der Wertschätzung des geistigen Eigentums“ Vorschub geleistet.[…]
(Günter Krings von der CDU:) Zudem habe das Parlament das Problem der „intelligenten Aufnahmesoftware“ aus Online-Radios zu lösen, in der Krings „rechtlich nichts anderes als eine illegale Tauschbörse“ sieht. Auch der „Freibier-Mentalität in der Wissenschaft müssen wir Einhalt gebieten“. Für Norbert Geis von der CSU kann mit dem 2. Korb der Schlusspunkt der Novelle ebenfalls nicht erreicht sein. Vordringlichste Aufgabe der Politik ist es ihm zufolge im Urheberrechtsbereich, „den Menschen da draußen klar zu machen, dass es um verfassungsmäßig geschützte Rechte geht“.

Reuters: Bundestag verabschiedet neues Urheberrecht

Netzwelt: Neues Urheberrecht beschlossen.

Eine Verschlechterung trifft die Verbraucher mit dem Wegfall der so genannten Bagatellklausel. Darin sollte das geringfügige Nutzen von Tauschbörsen zu illegalen Zwecken straffrei ausfallen. Nun ist auch der kleinste Verstoß strafbar. Allerdings bleibt fraglich wie sich die Staatsanwaltschaften in der Praxis verhalten werden. Eventuell werden diese kleine Verfahren wegen Geringfügigkeit einstellen. Statt wie bisher nur der Upload ist in Zukunft auch der Download geschützter Musik in den meisten Fällen verboten.

Golem: Urheberrechtsnovelle vom Bundestag verabschiedet.

Taz: Schutz für Künstler aktualisiert.

Die Gesetzesnovelle betrifft regelt alles, von Tauschbörsen im Internet bis zur Verwertung alter Werke. Doch was ändert sich tatsächlich für den Kunden?

Heise: Heftige Schelte für die neue Urheberrechtsnovelle.

Handelsblatt: Beim Kopieren gelten bald neue Regeln.

Ein klein wenig Hintergrund zum Nachlesen und informieren:

5. Juli 2007: Hintergrund: Urheberrecht im digitalen Zeitalter (Sammlung verschiedener Audio- und Videointerviews von netzpolitik.org)
3. Oktober 2006: Digital Rights Management
31. August 2006: Kopierschutz entmündigt!
13. Juli 2006: Massive Kritik an Urheberrechtspolitik von den Verbraucherzentralen (Mit Video-Interviews)
22. März 2006: Reaktionen zum 2. Korb Kabinettsbeschluss.
26. Januar 2006: Live-Stream von Urheberrechtsanhörung.
12. Januar 2005: Keine Veränderung beim Urheberrecht
10. September 2004: Eckpunkte zum neuen Urheberrecht.

22 Ergänzungen

  1. P2P? AB INS AUSLAND!
    ====================

    Tja, dann werde ich wohl den Zugangspunkt zum öffentlichen Netz ins Ausland verlegen. Dahin, wo man nicht zum gläsernen Surfer wird.

    Nach Schweden: [www.relakks.com]
    Oder in die Schweiz: [www.swissvpn.net]

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