Das Auskunftsrecht für Rechteinhaber in der Diskussion

Bei ZDF-Heute gibt es einen aktuellen Artikel zur Debatte rund um das sogenannte Auskunftsrecht. Dies wird gerade bei der Umsetzung der sogenannten EU-Durchsetzungsrichtlinie diskutiert. Grösster Streitpunkt ist momentan der mögliche Zugriff von Rechteinhabern auf Daten, die zukünftig mit der Vorratsdatenspeicherung gesammelt werden müssen. Diese wiederum wurde damals mit dem Argument der Terrorbekämpfung eingeführt. Und nicht zur Bekämpfung von Tauschbörsen-Nutzern. Das wollen die Lobby-Verbände der Unterhaltungsindustrie jetzt durchsetzen. Und die Union setzt sich im Bundesrat, Bundestag und in der Regierung für deren Rechte ein. Und nicht für die Rechte der Bürger. Die Wahrscheinlichkeit ist gross, dass sich die Union wie meist gegen die SPD durchsetzen wird, bzw. diese mal wieder umfällt.

Hier ist der ZDF-Artikel: Wer hat Anspruch auf die Daten von morgen?

In der deutschen Musik- und Filmbranche wecken die riesigen Datenberge von morgen heute schon Begehrlichkeiten. Damit ihr Auskunftsrecht nicht leerläuft, verlangen sie ein Zugriffsrecht auf die an sich streng zweckgebundenen Daten – am liebsten ohne Richtervorbehalt. Im Bundesrat stießen solche Forderungen auf offene Ohren. Die Bundesregierung müsse sicherstellen, „dass eine weitere Verwendung der zukünftig zu speichernden Verkehrsdaten auch zur Erfüllung zivilrechtlicher Auskunftsansprüche (…) möglich sein soll“, brachte sich der Bundesrat in Stellung. Zum Richtervorbehalt äußerte sich die Länderkammer nicht.

Daten- und Verbraucherschützer schlagen Alarm. „Schon allein die Speicherung aller Verkehrsdaten ist höchst problematisch, diese aber an Privatpersonen zur Verfolgung von Rechtsverletzern herauszugeben, geht zu weit“, erklärte Patrick von Braunmühl vom Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) kürzlich während einer Anhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages. Auch Peter Schaar, Bundesbeauftragter für den Datenschutz, wandte sich energisch gegen die Absicht des Bundesrats, die Datenspeicherung auf Vorrat nun auch zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen zu nutzen. Damit würden sich „die schlimmsten Befürchtungen“ erfüllen, erklärte Schaar.

Hier sind zwei Zusammenfassungen der letzten Anhörung:

Heise: Experten streiten über Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte.
Heute im Bundestag: Buch- und Phonowirtschaft beklagen Produktpiraterie über das Internet.

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4 Ergänzungen

  1. Was in der Presseberichterstattung zu meinem großen Bedauern nicht richtig rumkommt ist, dass diese Veranstaltung eigentlich für die Rechteinhaber nicht gut gelaufen ist. Sie haben zwar gejammert, dass sie mit dem neuen Gesetz nur „Steine statt Brot“ bekommen, und dringend noch viel weitergehende Rechte ohne jede Schranke brauchen, aber dies wenig fundiert begründen können.

    Von den neun geladenen Experten hatten sie – hinsichtlich der Frage einer weiteren Verschärfung – sechs gegen sich. So wurde den drei Vertretern der Rechteinhaber vorgehalten, dass auch Musik-, Film-, und Verlagswirtschaft kein Interesse daran haben können, mit ausufernden Massenverfahren die Justiz bzw. die Provider lahm zu legen. Dem wussten sie nichs zu entgegnen. Sehr interessant war auch der Informatiker Federrat, der sagte dass eine Begrenzung der Abmahnkosten auf 50 Euro noch zu hoch gegriffen sei, wenn die Rechteinhaber ihre Spider-Software am Start haben, mit der sie die IP-Adressen von Filesharern demnächst vollautomatisch abgrasen.

    Siehe auch den folgendne Beitrag im Heise-Forum:
    http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=12981725&forum_id=119203

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