Nach dem Landgericht Hamburg hat nun auch das Landgericht Düsseldorf entscheiden, dass man für den Betrieb eines offenen WLAN-Hotspots als „Störer“ haftet, wenn jemand darüber Urheberrechtsverletzungen begeht. In diesem Fall gab es einstweilige Verfügungen gegen drei Personen, die von „Gangsta-Rapper“ Bushido wegen Filesharing verklagt worden waren. Ein Rentner hatte erklärt, er wisse gar nicht, wer […]