WLAN
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: USA: Kampf um Recht auf WLAN-Sabotage.
: USA: Kampf um Recht auf WLAN-Sabotage. Absurde politische Ideen für 400: USA: Kampf um Recht auf WLAN-Sabotage.
Die US-Regulierungsbehörde FCC soll festlegen, dass die Sabotage fremder WLANs über eigenem Grund legal ist. Das wünschen sich die Hotelkette Marriott und der Branchenverband der US-Hotellerie. Unterstützt werden sie von Netzwerkausrüstern wie Cisco. Gegen die Legalisierung der Sabotage sprechen sich unter anderem Google und Microsoft aus.
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: CDU will (doch) kein offenes, flächendeckendes WLAN für alle.
: CDU will (doch) kein offenes, flächendeckendes WLAN für alle. Die CDU hat vergangene Woche auf ihrem Parteitag auch Beschlüsse zu Netzpolitik gefällt. Über den Antrag, der Staatstrojaner und Vorratsdatenspeicherung fordert, hatten wir im Vorfeld berichtet. Eine BEwertung des größeren Antrages liegt noch auf meiner „Müsste man mal“-Liste, aber das Blog „Offene Netze und Recht“ hat schon die Position zur Störerhaftung analysiert: CDU will (doch) kein offenes, flächendeckendes WLAN für alle.
Statt “WLAN für jeden” und “gewerblich und nicht-gewerblich” lesen wir jetzt also eine doppelte Einschränkung, nämlich auf:
- öffentliche Gebäuden, in der Bahn und auf Flughäfen, und
- personell nur Restaurants, Cafés, Hotels und andere Einrichtungen.
Dafür sollen Anbieter öffentlicher WLAN-Netze den Access Providern gleichgestellt werden … Von flächendeckendem WLAN “für jeden” ist leider nicht mehr die Rede.
Haben sie aber auch nur in der Digitalen Agenda abgeschrieben.
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: Störerhaftung: Linke und Grüne bringen Gesetzesentwurf der Digitalen Gesellschaft im Bundestag ein
Bild: <a href="https://www.flickr.com/photos/gunes_t/252218894">gunes t</a>. Lizenz: Creative Commons <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.0/">BY-NC-SA 2.0</a>. : Störerhaftung: Linke und Grüne bringen Gesetzesentwurf der Digitalen Gesellschaft im Bundestag ein Für Betreiber öffentlicher WLANs soll die Störerhaftung nicht gelten. Das fordern Linke und Grüne in einem Gesetzesentwurf, basierend auf einer Vorlage des Vereins Digitale Gesellschaft. Erst gestern kritisierte eine neue Studie den Mangel öffentlicher Funknetze in Deutschland.
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: Sigmar Gabriel stolpert ahnungslos durchs Neuland: Bullshit zu Störerhaftung und Strafrecht
Symbolbild der Bundesregierung für die Digitale Agenda. Stecker statt WLAN. : Sigmar Gabriel stolpert ahnungslos durchs Neuland: Bullshit zu Störerhaftung und Strafrecht Die Digitale Agenda der Bundesregierung hat hier ja schon aus verschiedenen Perspektiven ihr Fett wegbekommen. Uns erreichte zum Aspekt WLAN-Störerhaftung ein Gastbeitrag von einem Berliner Ministerialen, der aus naheliegenden Gründen ungenannt bleiben möchte.
Die Digitale Agenda der Bundesregierung hat von Presse und Interessenverbänden ein fast ausschließlich negatives Echo erfahren. Eine besonders krasse Fehlleistung hat indes der Herr Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel, abgeliefert, als er bei der Präsentation der Agenda erläuterte, warum die Bundesregierung anscheinend nicht vorhat, die Störerhaftung für WLAN-Betreiber konsequent abzuschaffen. Diese Wortmeldung Gabriels – für die er vom CDU-Mann de Maizière sogleich zum Innenminister ehrenhalber ernannt wurde – war aus rechtlicher Sicht völliger Unsinn, garniert mit einer Menge Bingo-verdächtiger Buzzwords. Weil Gabriels Worte so exemplarisch stehen für die Arroganz, mit der sich die Agenda an vielen Stellen über tatsächliche und rechtliche Realitäten hinwegsetzt, möchte ich dieses Detail gern einmal näher beleuchten.
Gefragt wurde Gabriel von Melissa Eddy von der International New York Times (Position 59:02 im Video):
Herr Gabriel, Sie wollen, dass Deutschland jetzt wieder eine Führungsposition in der digitalen Industrie bekommt. Aber wenn Leute aus dem Ausland nach Deutschland kommen, aus führenden Ländern in Asien oder den USA, dann stößt man zuerst darauf, wie schwierig es ist ein öffentliches WLAN zu finden. In anderen Ländern gilt WLAN als ein freier, öffentlicher Raum. Das ist in Deutschland ganz anders. Wie wollen Sie denn die freie Entfaltung des Internets, von Technologie und großen Firmen wie Google mit dem deutschen Fokus auf Sicherheit vereinbaren?
Eine berechtigte Frage – darüber wundere ich mich auch schon seit Jahren. Der Digitale Gesellschaft e.V. hat hierzu auch schon 2012 einen Vorschlag gemacht, wie das Telemediengesetz gefixt werden könnte. Krass aber die Antwort von Gabriel (59:49):
Also erstens, es gibt diese notwendige Abwägung die Sie vornehmen müssen. Wir bereiten gerade auf der Basis des Koalitionsvertrages, steht übrigens auch in der Digitalen Agenda drin, eine gesetzgeberische Regelung vor, bei der Kaffeehausbesitzer, das Hotel, der Flughafen, nicht mehr sozusagen derjenige ist, der dann als sogenannter Störer in Haft genommen wird, wenn über die Nutzung des WLAN einer seiner Kunden dort Handlungen begeht, die strafbar sind und die justiziabel sind. Trotzdem werden wir über die Frage zu entscheiden haben, wie wir sozusagen mit den Instrumenten, die Herr de Maizière vorhin genannt hat, verhindern, dass dort ein Freiraum für Kriminalität entsteht.
Schon im Auftakt seiner Antwort wirft Gabriel damit zwei juristische Fragen durcheinander, die rein gar nichts miteinander zu tun haben: Störerhaftung einerseits und „Kriminalität“ bzw. „strafbar“ andererseits. Das ist deswegen falsch, weil die Störerhaftung allein die zivilrechtliche Haftung betrifft, also die Frage, ob ein Privater, dessen Rechte von wem auch immer angeblich über ein WLAN beeinträchtigt werden, von dem WLAN-Betreiber Unterlassung verlangen kann (Stichworte: Abmahnung, Schadensersatz). Bei „Kriminalität“ und Strafbarkeit geht es hingegen um die strafrechtliche Verantwortlichkeit (Stichworte: Staatsanwalt, Anklage, Strafen). Und im Strafrecht gibt es schon heute keine Störerhaftung für andere, sondern ausschließlich eine Verantwortung für eigenes schuldhaftes Handeln. Das sind also juristisch gesehen zwei Welten – und Gabriels Antwort ist damit rechtlich betrachtet einfach Unsinn.
Aber weiter im O‑Ton des Herrn Bundesministers:
Das ist eine weder technisch noch gesetzgeberisch abgeschlossene Frage bei uns, trotzdem glaube ich, dass man der nicht ausweichen kann. Ich meine, wir wollen ja keinen Aufruf starten, dass du anonym in bestimmten Orten in der Öffentlichkeit übers Internet Kriminalität vorbereiten kannst, weil wir ein Gesetz gemacht haben, das dort sozusagen niemand mehr haftbar gemacht werden kann was dort stattfindet.
Gabriel tut hier so, als wenn die Abschaffung der Störerhaftung dazu führen würde, dass „niemand mehr haftbar gemacht werden kann“, wenn er „Kriminalität vorbereiten“ will. Wie wir eben gesehen haben, ist das aber Unfug: Denn die Störerhaftung betrifft ohnehin nur die Frage der zivilrechtlichen Haftung auf Unterlassung. Mit „Kriminalität“ hat sie hingegen nichts zu tun. Strafrechtlich haften WLAN-Betreiber schon heute nicht für die Dinge, die andere Menschen im WLAN anstellen, sofern sie nicht ausnahmsweise wissentlich und willentlich an fremden Straftaten mitwirken. In einem solchen Ausnahmefall sind sie dann aber nicht etwa wegen der Störerhaftung „dran“, sondern aufgrund eigener strafrechtlicher Verantwortlichkeit.
Und weiter im Text:
Trotzdem, hier am Beispiel anderer europäischer Länder – man muss gar nicht bis in die USA gehen, gehen Sie ins Baltikum – wollen wir diese Störerhaftung des sozusagen Immobilienbesitzers, des Betreibers der Einrichtungen, die WLAN anbieten, die wollen wir beseitigen. Aber dass Sie immer wieder in dieser Debatte auch die sozusagen Auseinandersetzung führen müssen, wie viel Freiheit im Netz und unternehmerische Gestaltungsmöglichkeit und wie viel Sicherheit zum Schutz der Privatsphäre, das finde ich, ist doch absolut normal.
Klar, Freiheit und Sicherheit mögen gelegentlich in Konflikt geraten – doch die Störerhaftungs-Debatte hat mit „Sicherheit“ in Form der Kriminalitätsbekämpfung nichts zu tun, einfach weil sich mit der Abschaffung der Störerhaftung an der strafrechtlichen Lage überhaupt nichts ändern würde. Rien, niente, nothing.
Siggi Pop hat also schlicht die falsche Platte aufgelegt, als er im Kontext der Störerhaftung auf mehr „Sicherheit“ setzte.
Bleibt die Frage, warum Gabriel – immerhin kein Dorfbürgermeister, sondern Chef von hunderten teils hochqualifizierten Beamten – die Menschen in Deutschland und unsere Gäste (vermittelt über die versammelte internationale Presse) für dumm verkauft. Möglich, dass er die rechtlichen Fragen einfach nicht durchblickt (er ist ja kein Jurist), möglich, dass er von seinen Einflüsterern in der Chefetage an der Berliner Scharnhorststraße selbst an der Nase herum geführt wird. Tragisch bleibt es dennoch, dass Gabriel und mit ihm die Bundesregierung hier ein derart klägliches Bild abgeliefert hat. Man wundert sich, warum Gabriel nicht einfach Leute fragt, die sich mit Internet-Recht auskennen – die gibt es schließlich auch in und nahe der SPD.
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: Rheinische Post: Gesetzesentwurf fertig – Keine Störerhaftung mehr, aber nicht für Private
CC-BY-SA: <a href="https://secure.flickr.com/photos/fboyd/3507672573/">Florian Boyd</a> : Rheinische Post: Gesetzesentwurf fertig – Keine Störerhaftung mehr, aber nicht für Private Einem Bericht der Rheinischen Post zufolge sei der Gesetzesentwurf zur Novellierung der Störerhaftung bei freien W‑LANs fertig. Man habe sich darauf geeinigt, das Haftungsprivileg des Telemediengesetzes auf Betreiber von Cafes und Hotels auszudehnen, was diese in Zukunft vor Abmahnungen für über ihren Internetanschluss begangene Urheberrechtsverstöße und das Herunterladen illegaler Inhalte schützt. Sie müssen nun nur noch ihrer Pflicht zur Ermahnung nachkommen, das Internet bitte nur für legale Zwecke zu nutzen.
Wie bereits in dem von uns veröffentlichen Entwurf der Digitalen Agenda abzusehen, ist die Reformidee nur halbherzig. Hieß es im Koalitionsvertrag noch, die Störerhaftung solle ein Ende haben, hinkt der aktuelle Entwurf hinterher. Privatmenschen wie etwa Freifunker, die ihr Internet der Allgemeinheit zur Verfügung stellen wollen, tragen weiterhin ein immenses rechtliches Risiko und werden abgeschreckt. In Berlin haben erst kürzlich Freifunker Klage eingereicht, nicht für mutmaßliches Filesharing durch unbekannte Nutzer verantwortlich gemacht zu werden.
Im Herbst soll der Entwurf aus dem Wirtschaftsministerium im Bundestag diskutiert werden. Wir würden den Abgeordneten empfehlen, mal einen Blick in ein vorgeschlagenes Mustergesetz der Digitalen Gesellschaft zu werfen, da steckt nämlich echtes freies W‑LAN drin. Hilft auch beim „Breitband für Alle“-Vorhaben.
Da wie so oft nur auf den Gesetzesentwurf Bezug genommen, dieser aber nicht veröffentlich wird, versuchen wir unser möglichstes, ihn zu bekommen. Denn:
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: Wardriving war gestern: Katze scannt offene WLANs (mit Video vom Talk)
: Wardriving war gestern: Katze scannt offene WLANs (mit Video vom Talk)
Catcontent mal anders: Siam-Katze „Coco“ scannte jüngst unbewusst die Nachbarschaft ihres Herrchens Gene Bransfield (@gbransfield) in einem Vorort von Washington DC nach offenen WLANs und fand dabei eine überraschende Anzahl komplett offener oder nur durch leicht zu knackende WEP-Schlüssel geschützte Funknetze.Wie Bransfield gerade in seinem Vortrag auf der DEF CON in Las Vegas berichtete, hat er ein spezielles Halsband namens „WarKitteh“ entwickelt, das er seiner Katze um den Hals legte, bevor sie sich in seinem Kiez auf Mäusejagd machte. Trotz des etwas reißerischen Titels des Talks – „How To Weaponize Your Pets“ (Wie Du Deine Haustiere in Waffen verwandeln kannst) – ist Bransfields Ziel durchaus friedlich: Er möchte mit seinem Hack darauf hinweisen, wie gefährlich schlecht gesicherte Funknetze sind.
Das stimmt sicher, insbesondere wenn die Betreiber ihre Netze aus Versehen öffnen/unzureichend sichern und darüber außerdem offene Dienste betreiben, etwa Datei-Freigaben ohne Passwort. Andererseits wäre es wünschenswert, dass möglichst viele Menschen (auch) offene Netze betreiben – aber natürlich besser in einem eigenen VLAN, wenigstens logisch getrennt vom privat genutzten Netzwerk. In den USA ist das Teilen des Internet-Zugangs auch kein Problem, weil es dort de facto keine Störerhaftung gibt.
In diesem Internet gibt es auch ein Video von Bransfields Talk mit demselben Titel bei den „Shmoocon Firesides 2014″, in dem er auch noch andere Hacks wie den „Denial of Service Dog“ vorstellt. Der Timestamp-Link geht beim Embedding gerade nicht, der spannende Teil beginnt bei 1h25m14s (Youtube-Link mit Timestamp).
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: Russland: Vorratsdatenspeicherung für offene WLANs
CC-BY-SA: <a href="https://secure.flickr.com/photos/fboyd/3507672573/">Florian Boyd</a> : Russland: Vorratsdatenspeicherung für offene WLANs Russland schafft die anonyme Nutzung von offenen WLANs ab. Durch eine neue Verordnung werden Betreiber von offenen WLANs verpflichtet, von ihren Nutzern die MAC-Adressen (individuelle Hardware-Identifikationsnummer) sowie Name und Passnummer aufzuschreiben, und diese Daten für sechs Monate vorzuhalten.
Gleichzeitig müssen sich alle Anbieter von offenen WLANs als „Persönliche Datenverarbeiter“ staatlich registrieren. Wer das nicht tut, riskiert eine Strafe.
Als Begründung wird die Schaffung von Sicherheit durch eine Abschaffung von Anonymität und der aktuelle Informationskrieg mit der USA genannt. Der eigentliche Grund dürfte vor allem mehr Kontrolle und eine weitere Einschränkung von Informations- und Meinungsfreiheit sein. Global Voices zitiert den Vorsitzenden des Netzpolitik-Ausschuss des russischen Parlaments, Vadim Dengin:
We’re talking about security. There’s an information war going on. Anonymous connection to the Internet in public places allows to engage in illegal activity with impunity. It can be very difficult to find the perpetrator. Americans are afraid of war, right now it’s best for them to wage war in the information sphere. They have beefed up the “Voice of America” holding. Those interested in destabilization are trying to saturate the web with crooks, fascists and extremists. Everything connected to the Internet must have identification.
Auch im benachbarten EU-Ausland gibt es ähnliche Regelungen, wenn auch mit anderen Begründungen. In Italien muss man sich auch überall registrieren und der eigene Pass wird eingescannt. Fand ich persönlich auf meinem letzten Italien-Trip etwas unwürdig, zumal ich keine Lust hatte, einem nicht vertrauenswürdig aussehenden Internet-Cafe eine Kopie meines Passes zu überlassen, wo die dort einsehbaren Daten auch prima zum Identitätsdiebstahl genutzt werden können.
Und was kommt in Deutschland?
Die Bundesregierung plant demnächst das Telemediengesetz zu reformieren. Dazu gehört auch die Störerhaftung. Diese könnte man elegant beseitigen, wie ein Gesetzesvorschlag des Digitale Gesellschaft e.V. zeigt. Allerdings liest sich die Ankündigung in der von uns gestern geleakten Vorhabendokumentation der Bundesregierung etwas anders:
Umfassende Rechtssicherheit wird indes nur erreicht, wenn der Betreiber eines öffentlichen WLAN auch nicht länger als Störer auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann. Daher wird zusätzlich im TMG klargestellt, dass auch kein Anspruch auf Unterlassen besteht, sofern der Betreiber eines öffentlichen WLAN zumutbare Pflichten erfüllt hat. Das Kriterium der „zumutbaren Pflicht“ sollte durch Fallbeispiele konkretisiert werden.
Auf die „zumutbaren Pflichten“ sind wir mal gespannt.
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: Luftnummer voraus? Bundesregierung will Störerhaftung wohl nur für kommerzielle WLANs abschaffen
Freies W-LAN | Foto: Erin Pettigrew/flickr.com | CC-BY-2.0 : Luftnummer voraus? Bundesregierung will Störerhaftung wohl nur für kommerzielle WLANs abschaffen In ungewöhnlichen scharfen Worten kommentiert Stefan Schulz in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung den Entwurf einer „Digitalen Agenda“ der Bundesregierung, deren aktuellen Stand netzpolitik.org gestern zur Diskussion gestellt hat: „Der digitalen Agenda der Bundesregierung geht die Luft aus“, so pränatal-diagnostiziert der Soziologe die Pläne, die im Kompetenzwirrwarr diverser Ministerien derzeit ausgehandelt werden. Ob das harte Urteil in ganzer Breite berechtigt ist lässt sich derzeit noch nicht abschätzen. Klar scheint aber zu sein: In Sachen Störerhaftung droht ein vergifteter Kompromiss, der sich auf die kurze Formel bringen lässt: Bonbons für kommerzielle WLAN-Betreiber, bittere Pillen für private.
Worum geht es? Wer anderen einen Zugang zum Internet bietet, haftet normalerweise nicht dafür, was diese Menschen im Netz treiben – so wie die Post nicht haftet, wenn jemand Beleidigungen oder Erpressungen per Brief verschickt. Dieses „Providerprivileg“ ist in § 8 Abs. 1 des Telemediengesetzes geregelt und gilt „eigentlich“ – also nach dem Wortlaut des Gesetzes – für kommerzielle Provider wie die Telekom ebenso wie für “Nebenbei-Provider”, also etwa Freifunker, Cafes und Hotels. Denn das Gesetz unterscheidet nicht danach, ob jemand den Internet-Zugang gegen Entgelt – wie Telekommunikationsunternehmen – oder gratis anbietet oder ob er dazwischen steht: Cafes und Restaurants etwa verlangen meist keine Gegenleistung, verfolgen aber trotzdem wirtschaftliche Ziele, da sie natürlich ihren Umsatz steigern wollen.
Trotz dieser Gesetzeslage herrscht derzeit in Deutschland eine im internationalen Vergleich einmalige Rechtsunsicherheit. Zwar käme niemand auf den Gedanken, etwa die Telekom für Urheberrechtsverletzungen abzumahnen, die über ihre Access Points begangen werden. Anders sieht die Lage aber für “Nebenbei-Provider” wie Freifunker, Cafes und Hotels aus: Der Bundesgerichtshof hat 2010 in seiner (halbwegs) einschlägigen Entscheidung “Sommer unseres Lebens” zur Haftung von WLAN-Betreibern das einschlägige Providerprivileg nicht einmal erwähnt, wohl aber das offensichtlich abwegige Privileg für Hosting-Provider diskutiert, das im Gesetz direkt danach geregelt ist (wer hat da „Neuland“ gesagt?). Daher ist rechtlich derzeit ungeklärt, ob sich auch Betreiber von WLANs auf die Haftungsbefreiung berufen können, die nicht dem klassischen Bild eines Providers entsprechen. Folge: In Deutschland herrscht vergleichsweise “Funkstille auf dem Bürgersteig”, während man z.B. in den USA dauernd auf offene Netze trifft, die freundliche Menschen der Allgemeinheit zur Verfügung stellen.
Wie ließe sich das Problem lösen? Ganz einfach eigentlich: indem das Gesetz leicht ergänzt und das Providerprivileg ausdrücklich für auch auf WLANs anwendbar erklärt wird. Genau dies sieht ein Muster-Gesetzentwurf vor, den der Digitale Gesellschaft e.V. bereits 2012 veröffentlicht hat.
Der Koalitionsvertrag der Großen Koalition vom vergangenen Herbst ließ dann in der Tat die Hoffnung aufkeimen, dass der Störerhaftung ein Ende gemacht werden soll, heißt es doch dort:
Die Potenziale von lokalen Funknetzen (WLAN) als Zugang zum Internet im öffentlichen Raum müssen ausgeschöpft werden. Wir wollen, dass in deutschen Städten mobiles Internet über WLAN für jeden verfügbar ist. Wir werden die gesetzlichen Grundlagen für die Nutzung dieser offenen Netze und deren Anbieter schaffen. Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber ist dringend geboten, etwa durch Klarstellung der Haftungsregelungen (Analog zu Accessprovidern)
Über „Analog zu Accessprovidern“ kann man natürlich streiten, denn WLAN-Betreiber sind einfach Accessprovider. Aber wie auch immer – wenn man sich im Ziel so einig ist, würde man annehmen, dass die Politik einfach den Digiges-Vorschlag aufgreift, der in einer Anhörung im Bundestag im Mai 2013 von den Sachverständigen Bestnoten bekam … ?
Das wäre wohl zu schön um wahr zu sein. Jedenfalls im gegenwärtigen Entwurf der Digitalen Agenda heißt es:
Mobiles Internet über WLAN soll künftig für jeden und jede verfügbar sein. Wir schaffen Rechtssicherheit beim öffentlichen Zugang zu lokalen Funknetzen, indem wir klarstellen, dass die Anbieter solcher WLANs im öffentlichen Bereich, beispielsweise Flughäfen, Hotels Cafés als Accessprovider von der Haftung freigestellt sind. Einen entsprechenden Gesetzentwurf werden wir im August 2014 vorlegen.
Wie immer bei Gesetzen kommt es auf die Details an, die wir noch nicht kennen. Aber im Text der Agenda werden nur kommerzielle „Nebenbei-Provider“ genannt, nicht aber gänzlich private. Das beträfe vor allem die Freifunker, aber auch andere Privatleute, die aus Freundlichkeit ihren Internet-Anschluss teilen: Sie würden vom Provider-Privileg nicht profitieren, und im Umkehrschluss wäre damit wohl klar, dass das Privileg für sie gerade nicht gilt.
Auch wenn wir also bisher nur den Entwurf der „Digitalen Agenda“ kennen, nicht aber deren endgültige Fassung oder gar den entsprechenden Gesetzentwurf: Es lässt aufhorchen, dass plötzlich nur noch Beispiele gewerblicher WLANs genannt werden. Zudem berichtet die Süddeutsche Zeitung ausdrücklich: „Privatpersonen bleiben von dieser Regelung ausgeschlossen“.
Die Zivilgesellschaft sollte an diesem Punkt jedenfalls sehr genau hinsehen: So schön freie Netze in Cafes sind – auch private Netz-Spender dürfen in Zukunft nicht weiter gegenüber kommerziellen Providern diskriminiert werden. Gegebenenfalls müsste der Bundestag hier nachbessern, falls der Gesetzentwurf der Bundesregierung die Freifunker und anderer Privatleute tatsächlich im Regen stehen lassen sollte. Aber noch besteht ja Hoffnung, dass schon die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorlegt, der alle WLAN-Provider gleichermaßen endlich wieder ruhig schlafen lässt.
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: Sachstandsbericht WLAN-Anschluss im Schienenverkehr
CC-BY-SA <a href="https://commons.wikimedia.org/wiki/File:ICE_3_Fahlenbach.jpg">Sebastian Terfloth/Wikimedia Commons</a> : Sachstandsbericht WLAN-Anschluss im Schienenverkehr Das Ministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat dem Verkehrsausschuss im Deutschen Bundestag einen Sachstandsbericht zum Thema „WLAN-Anschluss im Schienenverkehr“ verschickt (PDF). Darin gibt es einige Hintergründe zum Thema zu lesen.
Seit zehn Jahren kooperiere die Deutsche Bahn mit der Deutschen Telekom und im April 2014 sollen „125 der größten deutschen Bahnhöfe mit WLAN-Anschlüssen ausgerüstet sein“. Dieser Service ist für 30 Minuten kostenlos, danach wird es im Rahmen der Deutsche Telekom-Hotspot-Tarife kostenpflichtig. Das soll sich auch nicht ändern.
Bezüglich der WLAN-Ausstattung in ICEs heißt es:
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: Freut die NSA: WLAN-Passwörter mit Android automatisch zu Google senden
: Freut die NSA: WLAN-Passwörter mit Android automatisch zu Google senden Der IT-Consultant und Kolumnist Michael Horowitz stellt bei Computerworld die Vermutung auf, dass Google in fast jedes WLAN reinkommen könnte, weil in deren Datenbanken viele WLAN-Passwörter gespeichert sind: Google knows nearly every Wi-Fi password in the world. Und wenn diese bei Google gespeichert sind, dann muss die NSA auch nicht versuchen, die WLAN-Verschlüsselung zu knacken, sondern kann einfach bei Google nachschauen. Also kommt die NSA in fast jedes WLAN rein, wenn sie will. Toller Service! Die Empfehlung von Horowitz ist: Ändert Eure WLAN-Passwörter.
Und wie kommen die Passwörter zu Google? Wenn man ein Android hat und nicht alle „nach Hause telefonieren“ Häckchen in den Einstellungen weg geklickt hat, dann werden alle WLAN-Passwörter bei Google auf den Servern gebackuped.
Das Problem löst sich natürlich nicht, wenn man weiterhin diese Daten zu Google schickt. Und so kann man das bei Androids ausstellen:
In die „Einstellungen“ gehen, dann dort in „Sichern & zurücksetzen“, da dann das Häckchen hinter „Meine Daten sichern“ weg klicken. Hab ich direkt nach Neukauf gemacht und mein Smartphone funktioniert trotzdem prima. Möglicherweise hat man etwas weniger Komfort, aber ich hab bisher nichts vermisst und mir ist es auch wichtiger, dass ich der NSA nicht meine WLAN-Passwörter schenke.
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: re:log – Interaktive Karte visualisiert Besucherströme der re:publica 2013 anhand von W‑LAN-Daten
: re:log – Interaktive Karte visualisiert Besucherströme der re:publica 2013 anhand von W‑LAN-Daten Der Aufenthaltsort und die Wege aller Geräte, die das W‑LAN auf der re:publica 2013 verwendet haben, sind jetzt auf einer interaktiven Karte nachvollziehbar. Eine Web-Anwendung visualisiert die Besucherströme der Konferenz, die anonymen Rohdaten gibt es zum Download. Die Visualisierung zeigt, dass Mobilfunkgeräte mobile Tracking-Devices sind – und was die beliebtesten Veranstaltungen waren.
Da das W‑LAN und das Internet auf der diesjährigen re:publica funktionierte, wurde es auch fleißig genutzt. Mehr als 6.700 Geräte haben sich eingebucht. Der Datensatz, wann welches Gerät (identifiziert anhand der Hardware-Adresse des jeweiligen WLAN-Adapters) welchen Wireless Access Point verwendet hat, ist jetzt anonymisiert (also ohne die MAC-Adressen) zum Download erhältlich: republica13-wlan-data.csv.zip (1,5 MB) Dank dafür geht an die Netzwerk-Techniker von picocell und newthinking. Die Daten sehen so aus:
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: Anhörung im Bundestag zu Störerhaftung / Telemediengesetz / WLAN
: Anhörung im Bundestag zu Störerhaftung / Telemediengesetz / WLAN In der 32. Sitzung des Unterausschusses Neue Medien im Deutschen Bundestag findet heute ab 13:00 Uhr eine Öffentliche Anhörung zum Thema „Änderung des Telemediengesetzes“ sowie „Potentiale der WLAN-Netze“ statt. Davon soll es gleich einen Live-Stream geben.
Eingeladene Sachverständige sind:
Ulf Buermeyer, Richter am Landgericht Berlin / Digitale Gesellschaft e.V.
Dr. Christoph Clément, Kabel Deutschland, München
Alexander Purreger, FON Wireless, Ltd, London
Prof. Michael Rotert, eco, Verband der deutschen Internetwirtschaft e.VEs geht konkret um diese beiden Papiere (Links bitte in Kommentare)
Gesetzentwurf der Abgeordneten Halina Wawzyniak, Jan Korte, Nicole Gohlke, weiterer
Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes – Störerhaftung
BT-Drucksache 17/11137Antrag der Abgeordneten Lars Klingbeil, Martin Dörmann, Doris Barnett, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
Potenziale von WLAN-Netzen nutzen und Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber schaffen
BT-Drucksache 17/11145Wir bloggen hier etwas mit.
Die Sitzung beginnt mit einer Schweigeminute für den gestern verstorbenen Max Stadler (Parl. Staatssekretär im Bundesjustizministerium / MdB).
Geplant sind drei Minuten Einführung pro Sachverständigen, dann erste Fragerunde.
Ulf Buermeyer startet. Möchte Situation der Gewerbetreibenden in Vordergrund stellen, die WLAN-Netze ihren Kunden zur Verfügung stellen wollen. Verweist auf Umfrage in Blogs in der vergangenen Woche zur Rechtsunsicherheit von Gewerbetreibenden. „Ich kann Ihnen sagen: Die Angst geht um in Deutschland, die Angst der Gewerbetreibenden vor Abmahnungen bei offenen WLANs“.
Es werde nach Providern erster und zweiter Klasse unterschieden.
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: Freifunk verbindet!
: Freifunk verbindet! Philipp Seefeldt hat ein neues Freifunk-Imagevideo gemacht. In 90 Sekunden wird kompakt und gut die Idee von freien Funknetzen erklärt: Freifunk verbindet!
Freifunk verbindet! from Philipp Seefeldt on Vimeo.
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: Freies WLAN: Freifunk Berlin auf dem Rathaus Kreuzberg, Freifunk Rheinland abgemahnt
: Freies WLAN: Freifunk Berlin auf dem Rathaus Kreuzberg, Freifunk Rheinland abgemahnt
Im Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin gibt es jetzt ein freies WLAN-Netz zur kostenlosen und freien Nutzung des Internets. Um die Störerhaftung zu umgehen, wird der Internet-Verkehr durch ein VPN in Schweden geleitet. Freifunk Rheinland tat das nicht und will jetzt nach Abmahnungen gerichtlich Rechtssicherheit im Bezug auf die Störerhaftung herstellen – und sammelt dafür Spenden.Am 20. Juni 2012 beschloss die Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg:
Das Bezirksamt wird aufbauend auf DS/1684/III beauftragt, gemeinsam mit der Initiative Freifunk 100 öffentliche WLAN-AccessPoints in den bezirklichen Gebäuden (im Eigentum des Bezirks oder gemietet) einzurichten, in denen eine Versorgung der Öffentlichkeit mit frei zugänglichem Internet sinnvoll erscheint. Kriterien hierfür wären etwa ein hohes Besucher_innenaufkommen, zentrale Lage an belebten Plätzen oder großer Publikumsverkehr.
Der Bezirk trägt dabei lediglich die Kosten für die Stromversorgung, die mit etwa 10 Euro jährlich pro Gerät zu Buche schlagen. Installation und Wartung der Geräte werden von der Initiative Freifunk übernommen.
Kurz vor Weihnachten meldete Mario Behling im Freifunk-Blog die erste Installation:
Besucher des Bürgeramts im Rathaus Kreuzberg haben über ein neu eingerichtetes Freifunk-WLAN ab sofort kostenlosen, freien und zeitlich uneingeschränkten Zugang zum Internet. Neben einem Access Point im Warteraum in der dritten Etage wurden auch auf dem Dach des elfstöckigen Gebäudes drei WLAN-Router installiert. Diese Router haben durch Richtantennen eine Reichweite bis zu zehn Kilometer und stellen Verbindungen zu dem bereits über den Dächern von Berlin bestehenden Freifunk-Netz und den darin angebundenen Internetzugängen her.
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: Störerhaftung im Bundestag
: Störerhaftung im Bundestag Gestern Abend hat zu später Stunde der Deutsche Bundestag theoretisch über das Problem der Störerhaftung diskutiert. Praktisch wurden die Reden kurz vor Ende des Plenartages vorab zu Protokoll (Top 42, Seite 276) gegeben, weil man sonst kurz vor Mitternacht darüber hätte diskutieren müssen. Das zeigt auch etwas den Stellenwert, den der Deutsche Bundestag dem Thema gibt.
Konkret ging es um einen Antrag und einen Gesetzesentwurf. Die SPD-Fraktion fordert in ihrem Antrag „Potenziale von WLAN-Netzen nutzen und Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber schaffen“ die Bundesregierung auf, endlich etwas zu unternehmen und verschiedene Wege zur Lösung der Störerhaftung-Frage zu evaluieren. Dieser Antrag lehnt sich stark an den von uns kritisierten Antrag des Bundesrats zum gleichen Thema an, lässt aber die kritisierten Punkte an entscheidenden Stellen fallen. Das freut uns!
Die Linksfraktion geht weiter und hat, mit teilweise veränderter Begründung, unseren Gesetzesvorschlag vom Digitiale Gesellschaft e.V. als konkreten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes – Störerhaftung eingebracht. Die Diskussion wird im Ausschuss für Wirtschaft und Technologie fortgeführt, wohin sie überwiesen wurde.
Der erste Sprecher war Andreas G. Lämmel (CDU/CSU). Er sah für Gewerbetreibende kein Problem, denn für die sei das Problem ja schon gelöst, sie müssten einfach Nutzer identifizieren, sonst seien sie selbst schuld, wenn sie z.B. als Cafe das WLAN für die Gäste öffnen:
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: Störerhaftung im WLAN: Linksfraktion reicht Gesetzentwurf des Digitale Gesellschaft e. V. im Bundestag ein
: Störerhaftung im WLAN: Linksfraktion reicht Gesetzentwurf des Digitale Gesellschaft e. V. im Bundestag ein Betreiber von öffentlichen WLANs sollen von der Störerhaftung ausgenommen werden. Das fordert die Linkspartei in einem Gesetzentwurf, der morgen im Bundestag behandelt wird. Die Linksfraktion übernimmt damit den Gesetzentwurf des Digitale Gesellschaft e. V., nur die Begründung wurde leicht verändert.
Im Juni präsentierte der Digitale Gesellschaft e. V. einen Gesetzentwurf zur Abschaffung der Störerhaftung für Betreiber von öffentlichen WLANs. Provider haften nicht für die Inhalte ihrer Kunden, diesen Status sollten auch private Betreiber offener Funknetze erhalten.
Jetzt hat die Linksfraktion im Bundestag diesen Vorschlag übernommen. Im offiziellen Gesetzentwurf soll das Telemediengesetz geändert werden:
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: Störerhaftung im Bundesrat: WLAN-Betreiber sollen weniger haften, aber „vor unbefugter Nutzung durch Dritte“ schützen
Bild: <a href="https://secure.flickr.com/people/fboyd/">Florian Boyd</a>. Original: <a href="https://secure.flickr.com/photos/fboyd/3507672573/">Flickr</a>. Lizenz: CC <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/deed.en">BY-SA 2.0</a>. : Störerhaftung im Bundesrat: WLAN-Betreiber sollen weniger haften, aber „vor unbefugter Nutzung durch Dritte“ schützen Der Bundestag wird aufgefordert, das Haftungsrisiko für WLAN-Betreiber zu beschränken. Das hat der Bundesrat heute beschlossen. Damit soll die Störerhaftung gemildert werden, nach Ansicht
des Digitale Gesellschaft e. V. aber mit gefährlichen Nebenwirkungen.Der Deutsche Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung einen Entschließungs-Antrag der Länder Baden-Württemberg, Berlin, Hamburg und Saarland angenommen. Darin heißt es:
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: Bundesratsinitiative für mehr Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber
: Bundesratsinitiative für mehr Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber Der Senat Berlin verkündet heute: Berlin und Hamburg starten Bundesratsinitiative für mehr Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber.
Der Regierende Bürgermeister Klaus Wowereit erklärte zu der Bundesratsinitiative: „Wir wollen mit der Initiative zu einer möglichst umfassenden Verfügbarkeit des Internets beitragen. Ein höheres Maß an Rechtssicherheit ist auch wichtig zur Unterstützung des Ausbaus der digitalen Infrastruktur Berlins. Verlässliche Rahmenbedingungen sind eine Voraussetzung dafür, dass sowohl Bürgerinnen und Bürger als auch Nachbarschafts- und Freifunkinitiativen, Hotels, Wirte oder andere Anbieter offene WLAN-Internetzugänge bereitstellen können.“
Wir haben uns die Bundesratsinitiative der Sozialdemokraten beim Digitale Gesellschaft e.V. genauer angeschaut und kommen zum Ergebnis: „Gute Idee mit gefährlichen Schwächen“.
Aus Sicht der Nutzerinnen und Nutzer des Internet ist der Vorschlag unzureichend, da die SPD die Forderung des Digitale Gesellschaft e.V. nicht aufgenommen hat, auf Filterpflichten für WLAN-Betreiber zu verzichten. Nach dem SPD-Vorschlag sollen sie stattdessen nicht näher beschriebene, aber technisch sinnlose Sperrtechniken benutzen, um sich von der Haftung zu befreien. Außerdem sollen WLAN-Betreiber zukünftig ihre Nutzer persönlich identifizieren müssen, um Strafverfolgung und Abmahnungen sicherzustellen, anstatt sie zu begrenzen. “Wenn die großen Provider wie etwa Telekom und Kabel Deutschland – völlig zu Recht – ihren Nutzerinnen und Nutzern nicht hinterher schnüffeln müssen, was sie im Internet tun – warum sollte das ein Mini-Provider müssen, der ein öffentliches WLAN betreibt?”
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: Open Government: Deutsche Bundesgesetze und ‑verordnungen jetzt auch als Git Repository
: Open Government: Deutsche Bundesgesetze und ‑verordnungen jetzt auch als Git Repository
Die Bundesgesetze und ‑verordnungen gibt es jetzt auch als Git Repository auf GitHub. Damit sollen Entstehung, Entwicklung und Aktualisierung von Gesetzen über die Zeit einfach nachvollziehbar werden. So kann auch die Zivilgesellschaft „Patches“ vorschlagen – der Verein Digitale Gesellschaft hat seinen Gesetzentwurf zur WLAN-Störerhaftung eingearbeitet.Der Open Data Aktivist Stefan Wehrmeyer hat das Bundes-Git gestartet: Alle Deutschen Bundesgesetze und ‑verordnungen im Markdown-Format, aus dem auch HTML fällt. Als Quelle diente das offizielle Portal gesetze-im-internet.de. Aus der README:
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: Berlin startet Interessenbekundungsverfahren für Offenes WLAN
: Berlin startet Interessenbekundungsverfahren für Offenes WLAN Seit mehr als sechs Jahren verspricht die Berliner Politik ein Freies oder Offenes WLAN. Regelmäßig vor Wahlkämpfen werden die Versprechen wiederholt, um dann nach dem Wahlkampf der knappen Haushaltslage zum Opfer zu fallen. Aber nachdem es mittlerweile in fast alle anderen Metropolen weltweit zumindest in Teilbereichen mehr offene WLANs gibt als in Berlin ist es mal wieder Zeit für eine neue Initiative. In Berlin nennt sich das „Interessenbekundungsverfahren“. Das Ziel ist, einen Kooperationspartner zu finden, der „im öffentlichen Raum ein möglichst umfassendes WLAN-Netz“ anbietet, „das für die Nutzerinnen und Nutzer gebührenfrei“ sein soll. In einer sicher ironisch gemeinten Anlehnung an die Datenautobahnen von Helmut Kohl erklärt der Chef der Senatskanzlei, Staatssekretär Björn Böhning die Motivation: „Der Ausbau der digitalen Infrastruktur in unserer Stadt ist ein zentrales netzpolitisches Ziel des Berliner Senats. Freie WLAN-Netze sind die Schienen der Informationsgesellschaft.“
Nun gibt es schon einzelne Player, die auf den Markt wollen.
