Russland schafft die anonyme Nutzung von offenen WLANs ab. Durch eine neue Verordnung werden Betreiber von offenen WLANs verpflichtet, von ihren Nutzern die MAC-Adressen (individuelle Hardware-Identifikationsnummer) sowie Name und Passnummer aufzuschreiben, und diese Daten für sechs Monate vorzuhalten.
Gleichzeitig müssen sich alle Anbieter von offenen WLANs als „Persönliche Datenverarbeiter“ staatlich registrieren. Wer das nicht tut, riskiert eine Strafe.
Als Begründung wird die Schaffung von Sicherheit durch eine Abschaffung von Anonymität und der aktuelle Informationskrieg mit der USA genannt. Der eigentliche Grund dürfte vor allem mehr Kontrolle und eine weitere Einschränkung von Informations- und Meinungsfreiheit sein. Global Voices zitiert den Vorsitzenden des Netzpolitik-Ausschuss des russischen Parlaments, Vadim Dengin:
We’re talking about security. There’s an information war going on. Anonymous connection to the Internet in public places allows to engage in illegal activity with impunity. It can be very difficult to find the perpetrator. Americans are afraid of war, right now it’s best for them to wage war in the information sphere. They have beefed up the “Voice of America” holding. Those interested in destabilization are trying to saturate the web with crooks, fascists and extremists. Everything connected to the Internet must have identification.
Auch im benachbarten EU-Ausland gibt es ähnliche Regelungen, wenn auch mit anderen Begründungen. In Italien muss man sich auch überall registrieren und der eigene Pass wird eingescannt. Fand ich persönlich auf meinem letzten Italien-Trip etwas unwürdig, zumal ich keine Lust hatte, einem nicht vertrauenswürdig aussehenden Internet-Cafe eine Kopie meines Passes zu überlassen, wo die dort einsehbaren Daten auch prima zum Identitätsdiebstahl genutzt werden können.
Und was kommt in Deutschland?
Die Bundesregierung plant demnächst das Telemediengesetz zu reformieren. Dazu gehört auch die Störerhaftung. Diese könnte man elegant beseitigen, wie ein Gesetzesvorschlag des Digitale Gesellschaft e.V. zeigt. Allerdings liest sich die Ankündigung in der von uns gestern geleakten Vorhabendokumentation der Bundesregierung etwas anders:
Umfassende Rechtssicherheit wird indes nur erreicht, wenn der Betreiber eines öffentlichen WLAN auch nicht länger als Störer auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann. Daher wird zusätzlich im TMG klargestellt, dass auch kein Anspruch auf Unterlassen besteht, sofern der Betreiber eines öffentlichen WLAN zumutbare Pflichten erfüllt hat. Das Kriterium der „zumutbaren Pflicht“ sollte durch Fallbeispiele konkretisiert werden.
Auf die „zumutbaren Pflichten“ sind wir mal gespannt.
