Die Digitale Agenda der Bundesregierung hat hier ja schon aus verschiedenen Perspektiven ihr Fett wegbekommen. Uns erreichte zum Aspekt WLAN-Störerhaftung ein Gastbeitrag von einem Berliner Ministerialen, der aus naheliegenden Gründen ungenannt bleiben möchte.
Die Digitale Agenda der Bundesregierung hat von Presse und Interessenverbänden ein fast ausschließlich negatives Echo erfahren. Eine besonders krasse Fehlleistung hat indes der Herr Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel, abgeliefert, als er bei der Präsentation der Agenda erläuterte, warum die Bundesregierung anscheinend nicht vorhat, die Störerhaftung für WLAN-Betreiber konsequent abzuschaffen. Diese Wortmeldung Gabriels – für die er vom CDU-Mann de Maizière sogleich zum Innenminister ehrenhalber ernannt wurde – war aus rechtlicher Sicht völliger Unsinn, garniert mit einer Menge Bingo-verdächtiger Buzzwords. Weil Gabriels Worte so exemplarisch stehen für die Arroganz, mit der sich die Agenda an vielen Stellen über tatsächliche und rechtliche Realitäten hinwegsetzt, möchte ich dieses Detail gern einmal näher beleuchten.
Gefragt wurde Gabriel von Melissa Eddy von der International New York Times (Position 59:02 im Video):
Herr Gabriel, Sie wollen, dass Deutschland jetzt wieder eine Führungsposition in der digitalen Industrie bekommt. Aber wenn Leute aus dem Ausland nach Deutschland kommen, aus führenden Ländern in Asien oder den USA, dann stößt man zuerst darauf, wie schwierig es ist ein öffentliches WLAN zu finden. In anderen Ländern gilt WLAN als ein freier, öffentlicher Raum. Das ist in Deutschland ganz anders. Wie wollen Sie denn die freie Entfaltung des Internets, von Technologie und großen Firmen wie Google mit dem deutschen Fokus auf Sicherheit vereinbaren?
Eine berechtigte Frage – darüber wundere ich mich auch schon seit Jahren. Der Digitale Gesellschaft e.V. hat hierzu auch schon 2012 einen Vorschlag gemacht, wie das Telemediengesetz gefixt werden könnte. Krass aber die Antwort von Gabriel (59:49):
Also erstens, es gibt diese notwendige Abwägung die Sie vornehmen müssen. Wir bereiten gerade auf der Basis des Koalitionsvertrages, steht übrigens auch in der Digitalen Agenda drin, eine gesetzgeberische Regelung vor, bei der Kaffeehausbesitzer, das Hotel, der Flughafen, nicht mehr sozusagen derjenige ist, der dann als sogenannter Störer in Haft genommen wird, wenn über die Nutzung des WLAN einer seiner Kunden dort Handlungen begeht, die strafbar sind und die justiziabel sind. Trotzdem werden wir über die Frage zu entscheiden haben, wie wir sozusagen mit den Instrumenten, die Herr de Maizière vorhin genannt hat, verhindern, dass dort ein Freiraum für Kriminalität entsteht.
Schon im Auftakt seiner Antwort wirft Gabriel damit zwei juristische Fragen durcheinander, die rein gar nichts miteinander zu tun haben: Störerhaftung einerseits und „Kriminalität“ bzw. „strafbar“ andererseits. Das ist deswegen falsch, weil die Störerhaftung allein die zivilrechtliche Haftung betrifft, also die Frage, ob ein Privater, dessen Rechte von wem auch immer angeblich über ein WLAN beeinträchtigt werden, von dem WLAN-Betreiber Unterlassung verlangen kann (Stichworte: Abmahnung, Schadensersatz). Bei „Kriminalität“ und Strafbarkeit geht es hingegen um die strafrechtliche Verantwortlichkeit (Stichworte: Staatsanwalt, Anklage, Strafen). Und im Strafrecht gibt es schon heute keine Störerhaftung für andere, sondern ausschließlich eine Verantwortung für eigenes schuldhaftes Handeln. Das sind also juristisch gesehen zwei Welten – und Gabriels Antwort ist damit rechtlich betrachtet einfach Unsinn.
Aber weiter im O‑Ton des Herrn Bundesministers:
Das ist eine weder technisch noch gesetzgeberisch abgeschlossene Frage bei uns, trotzdem glaube ich, dass man der nicht ausweichen kann. Ich meine, wir wollen ja keinen Aufruf starten, dass du anonym in bestimmten Orten in der Öffentlichkeit übers Internet Kriminalität vorbereiten kannst, weil wir ein Gesetz gemacht haben, das dort sozusagen niemand mehr haftbar gemacht werden kann was dort stattfindet.
Gabriel tut hier so, als wenn die Abschaffung der Störerhaftung dazu führen würde, dass „niemand mehr haftbar gemacht werden kann“, wenn er „Kriminalität vorbereiten“ will. Wie wir eben gesehen haben, ist das aber Unfug: Denn die Störerhaftung betrifft ohnehin nur die Frage der zivilrechtlichen Haftung auf Unterlassung. Mit „Kriminalität“ hat sie hingegen nichts zu tun. Strafrechtlich haften WLAN-Betreiber schon heute nicht für die Dinge, die andere Menschen im WLAN anstellen, sofern sie nicht ausnahmsweise wissentlich und willentlich an fremden Straftaten mitwirken. In einem solchen Ausnahmefall sind sie dann aber nicht etwa wegen der Störerhaftung „dran“, sondern aufgrund eigener strafrechtlicher Verantwortlichkeit.
Und weiter im Text:
Trotzdem, hier am Beispiel anderer europäischer Länder – man muss gar nicht bis in die USA gehen, gehen Sie ins Baltikum – wollen wir diese Störerhaftung des sozusagen Immobilienbesitzers, des Betreibers der Einrichtungen, die WLAN anbieten, die wollen wir beseitigen. Aber dass Sie immer wieder in dieser Debatte auch die sozusagen Auseinandersetzung führen müssen, wie viel Freiheit im Netz und unternehmerische Gestaltungsmöglichkeit und wie viel Sicherheit zum Schutz der Privatsphäre, das finde ich, ist doch absolut normal.
Klar, Freiheit und Sicherheit mögen gelegentlich in Konflikt geraten – doch die Störerhaftungs-Debatte hat mit „Sicherheit“ in Form der Kriminalitätsbekämpfung nichts zu tun, einfach weil sich mit der Abschaffung der Störerhaftung an der strafrechtlichen Lage überhaupt nichts ändern würde. Rien, niente, nothing.
Siggi Pop hat also schlicht die falsche Platte aufgelegt, als er im Kontext der Störerhaftung auf mehr „Sicherheit“ setzte.
Bleibt die Frage, warum Gabriel – immerhin kein Dorfbürgermeister, sondern Chef von hunderten teils hochqualifizierten Beamten – die Menschen in Deutschland und unsere Gäste (vermittelt über die versammelte internationale Presse) für dumm verkauft. Möglich, dass er die rechtlichen Fragen einfach nicht durchblickt (er ist ja kein Jurist), möglich, dass er von seinen Einflüsterern in der Chefetage an der Berliner Scharnhorststraße selbst an der Nase herum geführt wird. Tragisch bleibt es dennoch, dass Gabriel und mit ihm die Bundesregierung hier ein derart klägliches Bild abgeliefert hat. Man wundert sich, warum Gabriel nicht einfach Leute fragt, die sich mit Internet-Recht auskennen – die gibt es schließlich auch in und nahe der SPD.
