WLAN
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: Netzpolitik.TV 075: Interview mit Jürgen Neumann vom Freifunk e.V.
: Netzpolitik.TV 075: Interview mit Jürgen Neumann vom Freifunk e.V.
Letzte Woche hatten wir bei uns Jürgen Neumann vom Förderverein freier Funknetze e.V., einem Verein aus dem Freifunk-Umfeld, zu Gast. Er stellt das „FreedomfighterBox“-Projekt vor, das Freifunk-Endknoten über VPN „virtuell“ nach Schweden verlegt, und erzählt uns über die Auswirkungen der WLAN-Störerhaftung. -
: Gerichtsurteil erlaubt anonyme Nutzung offener WLANs
: Gerichtsurteil erlaubt anonyme Nutzung offener WLANs
Ein bereits Mitte Januar gefälltes Urteil des Landgerichts München I, das heute veröffentlicht wurde, könnte eine kleine Revolution bei der umstrittenen Störerhaftung für offene WLANs darstellen: Die Richter stellten fest, dass Anbieter offener WLANs nicht verpflichtet sind, die Nutzerdaten ihrer Teilnehmern zu registrieren. Warum dieses Urteil weitreichende Folgen haben könnte, erklärt Michael Ebeling vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung:„Wenn eine Identifizierung von Nutzern kostenloser Hotspots nicht erforderlich ist, wie das Landgericht München festgestellt hat, dann ist sie auch nicht zulässig: Denn das Telekommunikationsgesetz verbietet die Erhebung nicht erforderlicher Daten. Also handeln alle die Anbieter kostenloser Hotspots rechtswidrig, die von Nutzern zur Zeit noch eine Anmeldung oder Registrierung verlangen, bevor der Zugang freigegeben wird. Diese Praxis muss jetzt ein Ende finden. Sie ist außerdem auch ziemlich sinnlos, weil viele Menschen bei der Registrierung schon jetzt einen Fantasienamen angeben.“
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: Die Lösung für die Störerhaftung
: Die Lösung für die Störerhaftung
Der Digitale Gesellschaft e.V. hat heute die Lösung für ein großes gesellschaftliches Problem präsentiert: Einen Gesetzesvorschlag, wie man das Problem der Störerhaftung schnell und einfach lösen kann. Diesen schenken wir gerne der deutschen PolitikAus der Pressemitteilung:
Der Digitale Gesellschaft e.V. hat heute einen Gesetzentwurf für die haftungsrechtliche Gleichstellung von normalen Bürgern sowie Gewerbetreibenden, die einen Internet-Zugang via WLAN anbieten, mit kommerziellen Internetprovidern vorgestellt (PDF). Damit sollen auch die „Mini-Provider“ von der Haftungsfreiheit profitieren, die derzeit bereits für große Provider wie etwa T‑Online gilt. So kann rechtlich sichergestellt werden, dass private Nutzer, aber z.B. auch Cafés und Geschäfte ihre Netze anderen zur Verfügung stellen können, die auf die Mitnutzung von Internetzugängen angewiesen sind, ohne unkalkulierbare Risiken in Kauf nehmen zu müssen.
Aus der umfangreichen FAQ:
Frage: Warum macht Ihr einen Gesetzesvorschlag, ist das nicht Aufgabe der Politik?
Antwort: Natürlich, und wir setzen auch darauf, dass unser Vorschlag von der Politik aufgegriffen wird. Gerade beim Thema WLAN-Haftung herrscht aber eine große Unsicherheit. Wir wissen aus vielen Gesprächen mit Politikerinnen und Politikern, dass die wenigsten sich bei dem Thema sicher fühlen. Und wenn man sicht nicht richtig auskennt, macht man lieber erst einmal gar nichts … so ist das Thema WLAN-Haftung trotz Abmahnwahnsinn bisher jahrelang liegengeblieben. Wir wollen vor allem zeigen, wie einfach es ist, das Problem der Haftung für WLANs aus der Welt zu schaffen. Deswegen bieten wir auch kein Thesenpapier an, sondern einen fertigen Gesetzentwurf – den kann man einfach kopieren und in die Parlamente tragen. Damit wollen wir zugleich die völlig unverständliche und ungerechte Diskriminierung von „Mini-Providern“ gegenüber den großen kommerziellen Providern beenden: Die großen haften schließlich, und das zu Recht, auch nicht dafür, was man über einen Internetzugang alles anstellt.
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: Freifunk-Freedom-Fighter-Box gegen Störerhaftung
: Freifunk-Freedom-Fighter-Box gegen Störerhaftung Der Verein Freie Netzwerke e.V. mit seiner Kampagne Freifunk statt Angst wird in den nächsten Wochen „Freifunk-Freedom-Fighter-Boxen“ an offenen Plätzen (z.B. Cafes und Bars) in Berlin verteilen. Bei den Boxen handelt es sich um Router die mit einer neuen Firmware ausgestattet wurden; sie können sich einen bestehenden Internetzugang teilen und betreiben ein offenes WLAN. Damit sowohl Betreiber als auch Nutzer anonym bleiben werden alle Verbindungen über einen VPN nach Schweden getunnelt. Dadurch wird auch das Problem der Störerhaftung umgangen. Bisher haftet der Betreiber eines offenen WLANs für das, was die Nutzer dort tun. Das führte dazu, dass viele Cafes und Bars ihre offenen WLANs schlossen und diese nur noch nach Anmeldung nutzbar waren. Mit den FFF-Boxen können wieder offene WLANs angeboten werden, ohne Gefahr zu laufen, angeklagt zu werden und mit zumindest einer hohen Anwaltsrechnung sitzen zu bleiben. Mit der Aktion wollen die Freifunker „ein Zeichen gegen die Störerhaftung setzen und [sich] für offene und anonyme Internet-Zugänge engagieren.“
Weitere Informationen und eine Kontaktadresse findet sich bei freifunk.net.
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: Gerichte in Finnland und New York: WLAN-Inhaber nicht für Urheberrechtsverletzung verantwortlich
: Gerichte in Finnland und New York: WLAN-Inhaber nicht für Urheberrechtsverletzung verantwortlich Die Betreiberin eines offenen WLANs ist nicht für darüber begangene Urheberrechtsverletzungen verantwortlich. Diese Entscheidung eines finnischen Gerichts könnte Auswirkungen auf EU haben. Ein New Yorker Richter geht noch weiter: Auch der Inhaber einer IP-Adresse haftet nicht.
Eine finnische Frau soll 6.000 Euro zahlen, weil über ihren Internet-Anschluss Urheberrechtsverletzungen begangen worden sein sollen. Sie betreibt ein offenes WLAN und war zur Tatzeit gar nicht zu Hause. Ein Bezirksgericht hat jetzt entschieden, „dass ein WLAN-Inhaber nicht für Vergehen Dritter verantwortlich gemacht werden kann“.
Noch besser: Das Gericht leitete das Urteil von den finnischen Umsetzungsgesetzen dreier EU-Richtlinien ab: E‑Commerce-Richtlinie, Urheberrechtsrichtlinie und Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Gegenseite kann noch Berufung einlegen. Auch eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs ist möglich.
Ein Richter in New York geht noch darüber hinaus. In einer Empfehlung vertritt er die Auffassung, dass auch der Inhaber einer IP-Adresse nicht für darüber begangene Vergehen verantwortlich gemacht werden kann. Anlass waren die bekannte Masche, IP-Adressen in Peer-to-Peer Netzwerken zu sammeln und die Anschlussinhaber dahinter zu ermitteln, um von diesen Strafzahlungen zu verlangen.
Die Einschätzung des Richters ist so schön, dass wir sie übersetzt haben:
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: Neue Bundesratsinitiative soll WLAN-Anbieter vor Abmahnungen schützen
: Neue Bundesratsinitiative soll WLAN-Anbieter vor Abmahnungen schützen Die Regierungsfraktionen im Berliner Abgeordnetenhaus stießen letzten Freitag eine Bundesratsinitiative an, die zu mehr Rechtssicherheit von Betreibern öffentlicher WLANs führen soll. Vorausgegangen war eine Abmahnwelle gegen Gaststätten mit kostenlosem Internetzugang, die einzelne Cafés schon zur Abschaltung ihrer Hotspots bewegte.
Betreiber von öffentlichen WLAN-Hotspots dürften demnach von Abmahnungen „befreit“ sein, wenn sie den Zugang ihrer Kunden nach noch festzulegenden Kriterien ausreichend überwachen.

So heißt es im Antrag ans Abgeordnetenhaus, es solle „Eine Haftung für unbefugte Nutzer […] jedenfalls dann nicht eintreten, wenn erforderliche technische Schutzmaßnahmen ihrem Zweck entsprechend wirksam gegen eine unbefugte Drittnutzung des Zugangs eingesetzt worden sind.“ Hierzu bedürfe es „einer Regelung, die die Anforderungen an die jeweils einzusetzenden Schutzmaßnahmen auch unter Zumutbarkeitskriterien eindeutig und allgemein verständlich definiert.“
Die Initiative Freifunk, die an über tausend Punkten in ganz Deutschland kostenlose Hotspots zur Verfügung stellt, begrüßt die Initiative in einer Presseerklärung. Gleichzeitig wird aber auch die Einhaltung des Telemediengesetzes angemahnt, das eine Überwachung der Nutzer durch Internetanbieter verbietet und auch eine anonyme Nutzung garantiert (Abs. 6). Fragwürdig sei auch die Verwendung des nicht näher definierten Begriffs „unbefugte Nutzer“. -
: Ansehen und Ehre der SPD auf ihrem medienpolitischen Kongresm
: Ansehen und Ehre der SPD auf ihrem medienpolitischen Kongresm Die SPD veranstaltet heute im Willy-Brandt-Haus einen medienpolitischen Kongress. Wer ins WLAN will, muss gewisse Nutzungsbedingungen vorher unterschreiben.
Um Ansehen und Ehre der SPD nicht allzusehr zu verletzen, lasse ich den brisanten Part mal unkommentiert:
Der Nutzer verpflichtet sich insbesondere, (…)
keine Inhalte zu übermittel (sic) oder darauf hinzuweisen, die ehrverletzende Äußerungen oder sonstige rechts- oder sittenwidrige Inhalte enthalten oder das Ansehen der SPD schädigen können.Sebaso fertigte ein Photo des relevanten Ausschnitts an. Keine Sorge – ich bin per UMTS online.
Update: Beim weiteren Durchblättern der Nutzungsbedingungen habe ich nichteinmal eine salvatorische Klausel gefunden. Ausgearbeitet wurde das Dokument mit Stand vom 21. August 2009 von der „Verwaltungsgesellschaft Bürohaus Berlin“.
2. Update: Später fiel mir noch der Profi-Tip ein: Eine sponsorendes Unternehmen verlieh zur Veranstaltung iPads, assoziiert über einen eigenen Accesspoint, der wohl bei der SPD mit Netz hing. – Dort musste man scheinbar nichts unterschreiben, wurde aber wohl dazu aufgefordert seinen Personalausweis als Pfand abzugeben – doof nur, dass das seit 1.11. verboten ist. #einmalvonprofisregiertwerden
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: War Googles Abhöraktion kein Code-Fehler ?
: War Googles Abhöraktion kein Code-Fehler ? Google hatt in den letzten 3 Jahren mit seinen „Street-View-Cars“ auch Kommunikationsinhalte (u.A. Websites, E‑Mails) von WLAN-Benutzern aufgezeichnet. Google hat behauptet, dass das durch einen Code-Fehler passiert ist – also genauer, dass da noch alter Code mit drin war, der eigentlich nicht gebraucht wurde und der irgendwie übersehen wurde.
Auf wired konnte ich aber heute lesen, dass ein Anwalt meint, er habe Beweise (pdf), dass Google den Code mit Absicht benutzt hat, um die Standorte der WLANs besser ermitteln zu können. Schließlich hatte Google ein Patent auf ein solches Vorgehen angemeldet.
Update
Aus den Kommentaren ist dieser Link bemerkenswert. Kristian Köhntopp bringt dort Verständnis für Googles Vorgehen auf. -
: Urteilsbegründung: BGH-Entscheidung zur WLAN-Störerhaftung
: Urteilsbegründung: BGH-Entscheidung zur WLAN-Störerhaftung Jetzt gibt es die Urteilsbegründung der BGH-Entscheidung zur Störerhaftung für WLAN-Betreiber (Urteil Az. I ZR 121/08 des BGH). Udo Vetter hat die Begründung schon beim Lawblog kommentiert: Die Abmahnspiele gehen weiter.
Im Ergebnis ändert sich also nicht besonders viel. Für die Abmahnindustrie hat sich die Hoffnung zerschlagen, jeder WLAN-Betreiber hafte automatisch für alle Daten, die durch sein Netzwerk rauschen. WLAN-Betreiber müssen ihre Netze dagegen leidlich verschlüsseln. Wobei es, dank der ja seit dem Rückzug der Strafjustiz aus diese Metier nicht mehr stattfindenden Hausdurchsuchungen, kaum kontrollierbar sein wird, ob das WLAN tatsächlich gesichert war. Außerdem muss der WLAN-Betreiber einige nachvollziehbare Dinge dazu sagen, warum er als Urheberrechtsverletzer nicht in Frage kommt. Das ist machbar. Traurig am Urteil ist, dass es dem Geschäftsmodell Massenabmahnung nicht den Boden entzieht. Aber auch für Abgemahnte ist die Entscheidung keine Katastrophe. Für sie stehen die Chancen nach wie vor gut, aus der Sache rauszukommen – ohne der Gegenseite Geld in den Rachen zu werfen.
Update: Noch ausführlicher kommentiert Telemedicus das Urteil.
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: Zehn nach halb elf: Beliebers, Daten- und Jugendschutz
: Zehn nach halb elf: Beliebers, Daten- und Jugendschutz Zugegeben, ich habe von dem, was heute im Netz passiert ist, nicht wirklich viel mitbekommen. Vorhin musste ich sogar fragen, wer oder was dieser Justin Bieber ist, der ProSieben bei Twitter einen Shitstorm eingebracht hat, den selbst ein Sascha Lobo nicht ohne weiteres weggesteckt hätte.
Für die ein oder andere emotionale Grenzreaktion im Lager der Piratenpartei sorgte am Wochenende auch Ole Reißmanns Stück „Piraten erleiden Schiffbruch“ bei Spiegel Online. Und nein, die Demo „Freiheit statt Angst“ war keine Idee der Piraten. Haben diese aber auch nie behauptet.
# Piraten erleiden Schiffbruch (Ole Reißmann, Spiegel Online)
Keine Sorge, es geht noch schlimmer. Nehmen wir nur die Berichterstattung von Spiegel Online zum Tauss-Prozess. Rainer Kaufmann hat sich die Mühe gemacht und einige Artikel der letzten Tagen einem Realitätsabgleich unterzogen. Herausgekommen ist eine Analyse einer journalistischen Kapitulationserklärung. Ebenfalls lesenswert in diesem Zusammenhang: Der Aufsatz „Der Fall Tauss und seine mediale Inszenierung“ der beiden Tauss-Anwälte Jan Mönikes und Gregor Wettberg (Achtung, 23 Seiten …):
# Tauss-Prozess: Willkommen im Boulevard (Rainer Kaufmann, bruchsal.org)
# Der Fall Tauss und seine mediale Inszenierung (PDF) (Jan Mönikes & Gregor Wettberg) -
: 10 nach 22 Uhr: Abmahnungen, Grundrechte, Pornos!
: 10 nach 22 Uhr: Abmahnungen, Grundrechte, Pornos! Ha, heute habe ich gleich zwei Aufregerthemen für unsere kleine Nachrichtensammlung! Einmal einen bösen Verbund von lokalen Radiosendern, der ein armes Uni-Radio abmahnt. Und dann noch den WDR, der sein gebührenfinanziertes Internet löschen muss!
Die Geschichte mit den Lokalradios eskalierte gestern im Blog von Herrn Fiene. Abgemahnt wurde das Logo des Campusradios Radio Q aus Münster, das den Betreibern einer Lokalradiokette hier in NRW doch ein wenig zu ähnlich zu ihrem eigenen Logo war. Herr Knüwer hat den Vorfall in seinem Blog heute noch einmal artgerecht skandalisiert (Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass Fiene und Knüwer ehemalige RadioQ-Mitarbeiter sind).
Zwischenzeitlich soll es dann zu einer Einigung gekommen sein. Behauptet der Geschäftsführer der abmahnenden Lokalradiokette in einem heute beim Herrn Fiene veröffentlichten Statement. Man verzichte auf „Schadenersatzforderungen und Mahnkosten“ und wolle ausserdem bei der Erstellung eines neuen Logos für das Campusradio behilflich sein. Klingt nett, oder? Nun, es ist, zumindest wenn man einem Kommentar bei Herrn Fiene glauben mag, wohl nur die halbe Wahrheit.
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: London soll flächendeckend WLAN bekommen
: London soll flächendeckend WLAN bekommen London soll bis zu den Olympischen Spielen 2012 flächendeckend WLAN bekommen. Das verkündete der Londoner Bürgermeister: London to Get Full Wi-fi Coverage by 2012 Olympics. Die Gründe dafür sind u.a., dass er gerne London zur Technologie-Hauptstadt machen würde.
Mayor of London, Boris Johnson has promised that „every lampost and every bus stop will one day very soon, and before the 2012 Olympics, be wi-fi enabled.“ Speaking at a Google Zeitgeist event held in Hertfordshire, Johnson added London could soon be the technology capital of the world. „Tim Berners-Lee, who invented the internet, was born in London, so we claim paternity of the internet,“ the Mayor said. „London is the home of technological innovation. We in City Hall are doing our best to keep up, and one of our most important projects is called Wi-fi London.“
Die WLAN-Antennen sollen wohl an Bushaltestellen und Straßenlaternen angebracht werden. Moment, das kommt uns doch bekannt vor: Die Berliner Politik hatte auch mal große Träume. Die sind aber mittlerweile beerdigt worden, weil WLAN-Antennen an Straßenlaternen u.a. das Straßenbild verunschönern würden.
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: Google hört keine WLANs mehr ab [update]
: Google hört keine WLANs mehr ab [update] Google meldet, dass die Street View Cars keine WLANs mehr kartographieren werden:
Nine days ago the data protection authority (DPA) in Hamburg, Germany asked to audit the WiFi data that our Street View cars collect for use in location-based products (…)
Und jetzt:
we have decided that it’s best to stop our Street View cars collecting WiFi network data entirely.
Der offizielle Grund ist allerdings kein Einsehen von Datenschutzbelangen, sondern offenbar pure Panik: Im Rahmen der internen Untersuchung kam heraus, dass die Street View Cars nicht nur SSIDs und MAC-Adressen von WLAN-Routern gescannt, sondern offenbar auch Inhalte von unverschlüsselten WLAN-Kommunikationen mitgeschnitten hatten. Das dürfte auch strafrechtlich relevant sein. (Update: Hier ist der relevantere Straftatbestand, danke an Kronkorken. Update2: Jens Ferner hat Anzeige erstattet, um anhand dieses Falles den ganzem Themenkomplex „Schwarzsurfen“ etc. mal rechtlich klären zu lassen.)
Google schiebt das derzeit auf einen Fehler beim Re-Use von Code:
In 2006 an engineer working on an experimental WiFi project wrote a piece of code that sampled all categories of publicly broadcast WiFi data. A year later, when our mobile team started a project to collect basic WiFi network data like SSID information and MAC addresses using Google’s Street View cars, they included that code in their software—although the project leaders did not want, and had no intention of using, payload data.
Sie haben also offenbar einfach alle Daten gesammelt und erstmal in ihre Datenbank geschrieben. Jetzt sind sie dabei, die in der Google-Cloud wieder zu separieren und reden mit den Behörden, ob sie die Spuren beseitigen können oder ob die noch gebraucht werden.
Update: Die Reaktion von Privacy International.
Update 2: Weitere Reaktionen des Verbraucherschutzministeriums und des Bundesdatenschutzbeauftragten.
Update 3: Kris Köhntopp hat eine schöne Analyse geschrieben, warum das so passieren konnte. Lesenswert. Sein Fazit:
Die Software, die da zur Erfassung der WLAN-Daten geschrieben und betrieben worden ist folgt der Struktur, die die Technik und der WLAN-Standard der IEEE vorgeben. Das Vorgehen, das Google bei der Erfassung der Daten zeigt, ist logisch, vernünftig und in Deutschland illegal (§89 TKG und §202b StGB, wahrscheinlich).
Die Erklärungen, die Google für das Entstehen des Fehlers gegeben hat, sind in im Kontext der Standards und im Vergleich mit anderer Software, die ähnliches leistet, konsistent und schlüssig, der Fehler, der zu dem Problem geführt hat, ist naheliegend.
Zudem hat Google das Problem umgehend zugegeben und öffentlich gemacht nachdem es entdeckt worden ist und geeignete Maßnahmen zur Eindämmung des Problems getroffen (…)
Die Sicherungsmechanismen, die Google für die Qualitätskontrolle und für die rechtliche Zulässigkeit der Datenerfassung einsetzt, sind unzureichend und der bestehende Reviewprozeß muß auf diesem Gebiet verbessert werden.
Alles in allem finde ich das recht gut nachvollziehbar und geradezu vorbildlich gehandhabt, und verstehe die Hysterie und das Fingerzeigen in der Berichterstattung nicht.
Den letzten Absatz kann ich so nicht nachvollziehen. Googles Erklärung ist glaubwürdig, ok. Dennoch sagt Kris selber, dass das vermutlich illegal war und dass die Qualitätssicherung unzureichend ist. Der Kernpunkt scheint mir zu sein, was er selber vorher auch schreibt, aber im Fazit etwas fallen lässt: Google arbeitet in der Entwicklung code-zentriert, nicht daten-zentriert. Daher scheint es mir schwierig zu sein, Datenschutzprobleme systematisch in den Blick zu bekommen.
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: BGH schränkt Folgen der Störerhaftung für WLAN-Betreiber ein
: BGH schränkt Folgen der Störerhaftung für WLAN-Betreiber ein Der Bundesgerichtshof hat heute in Sachen Störerhaftung bei WLAN-Netzen entschieden. HIer sind erste Reaktionen und Analysen. Was die Entscheidung für Freifunk & Co bedeutet, wird wohl erst bei Veröffentlichung des Urteils sichtbar,
Pressemitteilung der Bundesgerichtshof: Haftung für unzureichend gesicherten WLAN-Anschluss.
Privatpersonen können auf Unterlassung, nicht dagegen auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden, wenn ihr nicht ausreichend gesicherter WLAN-Anschluss von unberechtigten Dritten für Urheberrechtsverletzungen im Internet genutzt wird. Das hat der u. a. für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs entschieden.
Thomas Stadler: BGH: Betreiber eines W‑LANs haftet mit Einschränkungen.
Der BGH hat mit Urteil vom 12.05.2010 (Az.: I ZR 121/08) eine Haftung des Inhabers eines Internetanschlusses, über dessen W‑LAN Dritte Urheberrechtsverletzungen (Filesharing) begehen, grundsätzlich bejaht. Dabei schränkt der BGH die Verantwortlichkeit des Anschlussinhabers allerdings deutlich ein. Denn der BGH sieht nur einen Unterlassungs- aber keinen Schadensersatzanspruch als gegeben an. Vor allen Dingen möchte der BGH in diesen Fällen – anders als die Mehrheit der instanzgerichtlichen Rechtsprechung – die Regelung des § 97 a Abs. 2 UrhG anwenden, wodurch die Abmahnkosten auf einen Betrag von EUR 100,- begrenzt werden.
Jens Ferner: Anmerkung: BGH zur Störerhaftung bei WLAN-Betrieb.
Heise: BGH schränkt Folgen der Störerhaftung für WLAN-Betreiber ein.
Besonders bitter dürfte den Urheberrechtsmassenabmahnern ein Hinweis des BGH bezüglich der Höhe der Abmahngebühren aufstoßen. Der für Urheberrechtssachen zuständige 1. Senat des höchsten Gerichts merkte an, dass es seit 2008 den Absatz 2 des Paragrafen 97a Urheberechtsgesetz (UrhG) gibt. Dieser sieht eine Höchstgrenze von 100 Euro für Urheberrechtsabmahnungen dann vor, wenn es sich um „einfach gelagerte Fällen mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs“ handelt. Zwar sei diese Regelung im konkreten Fall noch nicht gültig gewesen, aber bei Fällen wie dem verhandelten fallen gegenwärtig „insofern maximal 100 Euro an“. Damit dürfte der BGH das Geschäftsmodell der Abmahnanwälte aushebeln, die mit hohen Gebühren und Schadensersatzforderungen Kasse machen.
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: Telepolis zu offenen WLANs und Anonymität im Netz
: Telepolis zu offenen WLANs und Anonymität im Netz Im Vorfeld des für den 12. Mai erwarteten Urteils des Bundesgerichtshofes zum Betrieb offener WLANs, erläutert Oliver Garcia auf Telepolis die Tragweite der Entscheidung: Insbesondere durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Integrität von Telekommunikationnetzen und zur Vorratsdatenspeicherung liege sie auf verfassungsrechtlicher Ebene:
Es ist verfehlt zu meinen, im vorliegenden Fall ginge es lediglich um die Aufstellung von rechtlichen Regeln für Funknetze. Die Frage ist im Kern eine andere, und der jetzige Streitfall kann nicht entschieden werden, ohne auf sie eine Antwort zu geben. Es geht um die Frage: Ist eine anonyme Internetnutzung rechtlich missbilligt? Ist sie eine einzudämmende Gefahr?
Diese ist schlichtweg auch nicht neu: Internetcafés, Hotels, Schulen, Bibliotheken und gute Freunde stellen auch mehr oder wenig anonym Netzzugang bereit. Allen Institutionen eine „Speicherpflicht“ aufzubürden hält Garcia für Grundgesetz-widrig:
Ein solches Pflichtenregime kann von der Rechtsprechung nicht unter Anwendung der allgemeinen Regeln der Störerhaftung und/oder der Verkehrssicherungspflicht eingeführt werden.
Eine Begründung dafür liege in der bisherigen Rechtsprechung des BGH, welche explizit ein „Recht des Internetnutzers auf Anonymität“ herleitet. Schließlich liege die Kompetenz dieses abzuschaffen auch alleinig beim Gesetzgeber.
Da müssen wir wohl weiter aufpassen, aber erstmal gespannt auf das Urteil bleiben. Jedem juristisch-Interessierten sei der ganze Artikel sehr ans Herz gelegt.
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: Infoabend: Freies WLAN für Berlin
: Infoabend: Freies WLAN für Berlin Die Berliner Freifunker sowie die hiesige Grüne Abgeordnetenhaus-Fraktion laden zu kommenden Mittwoch zu einer kleinen Informations- und Diskussionsveranstaltung über Freifunk und seine politische Dimension:
In mehreren Kurzvorträgen werden Freifunk, die dahinter steckenden Prinzipien und Techniken, wissenschaftliche und wirtschaftliche Seiten sowie der den rechtlichen Hintergrund erläutert. Im zweiten Teil soll die Frage wie wir einem „Freien WLAN“ in Berlin näher kommen können, im
Mittelpunkt stehen.Mittwoch, 31. März 2010, 19 – 21 Uhr
Radialsystem V GmbH – www.radialsystem.de
Holzmarktstraße 33 – S‑Bhf. OstbahnhofUnd um für einen anschließenden Empfang genug Schnittchen ordern zu können, bitten wir um eine kurze Mail an netzpolitik_ät_buero-ziller.de – aber auch spontan ist jedeR herzlich eingeladen.
Näheres zum Ablauf des Abends.
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: Leseempfehlungen für’s Wochenende: Schnarre & Kurz (+1)
: Leseempfehlungen für’s Wochenende: Schnarre & Kurz (+1) Bevor alle ins Wochenende abtauchen oder zum Politcamp nach Berlin aufbrechen:
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) lehnt sich ausgerechnet in einem Interview mit der Online-Ausgabe des Börsenblatts für den Deutschen Buchhandel (eines der führenden Organe der Verlegerlobby) ziemlich weit aus dem Fenster. Für die Lesefaulencer gibt es bei Heise Online eine Zusammenfassung. Und hier natürlich, noch kompakter und damit auch für die Kaffeepause geeignet:
1) Mit der schwarz-gelben Koalition wird es keine Internetsperren bei Urheberrechtsverletzungen geben.
2) Bei ACTA setze Sie sich für „für mehr Transparenz und Offenheit“ ein, um „unbegründeten Befürchtungen und Fehlinformationen vorzubeugen“. Die Verhandlungstexte (also z.B. diese hier) sollten (nun auch offiziell) veröffentlicht werden.Siehe aktuell auch: EU will „Anstiftung“ zu Copyright-Verstößen international strafbar machen bei Heise Online.
Hmmja. Ich bin ja Zwangsoptimist. Andererseits fehlt mir manchmal einfach der Glaube. Und für ein euphorisches „Go, Schnarre, go!“ bin ich einfach nicht Lyssa genug. Sei’s drum, die Worte sind vernommen, ab ins Archiv damit.
Schließlich brauchen wir noch ein paar Minuten für Constanze Kurz’ neue Kolumne im Faz.net. Constanze berichtet in der dritten Ausgabe von ihrem Treffen mit der CDU-/CSU-Fraktion, rantet ein wenig über den JMStV und liefert zum Schluß die Analogie der Woche als Cluehammer:
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: WLAN ist gut gegen Jugendgewalt
: WLAN ist gut gegen Jugendgewalt Die New York Times berichtet über eine sehr coole Idee aus Arizona, wie man hibbelige Teenager, die stundenlag in Schulbussen sitzen und sich dabei regelmäßig in die Wolle kriegen, ruhig bekommt und sogar dafür sorgt, dass sie mehr Hausaufgaben machen: Man installiert WLAN im Schulbus.
[S]chool officials mounted a mobile Internet router to bus No. 92’s sheet-metal frame, enabling students to surf the Web. The students call it the Internet Bus, and what began as a high-tech experiment has had an old-fashioned — and unexpected — result. Wi-Fi access has transformed what was often a boisterous bus ride into a rolling study hall, and behavioral problems have virtually disappeared.
“It’s made a big difference,” said J. J. Johnson, the bus’s driver. “Boys aren’t hitting each other, girls are busy, and there’s not so much jumping around.”
Die Idee wird wohl inzwischen auch in Floria, Washington DC und Missouri aufgegriffen.
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: WLAN in Berlin ist wohl vom Tisch
: WLAN in Berlin ist wohl vom Tisch Die neverending Story „Freies WLAN in Berlin“ soll wohl kommende Woche in der Senatssitzung endgültig beerdigt werden. Nach Angaben der Morgenpost Online konnten sich die Senatsverwaltungen für Stadtentwicklung und Wirtschaft nicht auf ein gemeinsames Konzept einigen. Das ist keine Neuigkeit, aber nun gibt es wohl eine Senatsvorlage der Wirtschaftsverwaltung für die kommende Sitzung am 12. Januar:
„Der Senat beschließt, die Durchführung eines Wettbewerbsverfahrens zur Errichtung eines privat finanzierten und betriebenen öffentlich zugänglichen WLAN im Berliner Innenstadtbereich unter exklusiver Nutzung der öffentlichen Verkehrsanlagen (Lichtmasten der Straßenbeleuchtung und Lichtsignalanlagen) nicht weiter zu verfolgen.“
Interessant ist mittlerweile die politische Konstellation in Berlin, nachdem sich auch die CDU mittlerweile als Befürworter eines kommunalen WLAN-Netzes zu Wort meldet. Die war jahrelang still gewesen. Nur von der FDP hab ich bisher keine Stimme zum Thema vernommen. Bleiben aber vier von fünf Parteien, die allesamt WLAN für Berlin fordern. Und der Senat scheitert an diesem Vorhaben.
Vielleicht spielt da auch ein kleiner Partei-Streit in der Koalition ein Jahr vor der nächsten Berliner Wahl eine Rolle. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung ist in SPD-Hand, während die Senatsverwaltung für Wirtschaft (usw) von Die Linke geführt wird. Etwas überrascht es doch, dass der SPD-Teil die Pläne verhindert, hatte sich die SPD mit dem Thema vor zwei Jahren doch ganz modern zeigen wollen.
Nun wird das Thema vermutlich beerdigt, was schade ist. Allerdings haben wir die Bemühungen für das Festhalten an einem „privat finanzierten und betriebenen WLAN“ immer kritisch begleitet.
Nun gibt es zwei Möglichkeiten: Endlich über eine kommunale WLAN-Versorgung nachdenken und ein echtes freies WLAN schaffen. Aber es bieten sich auch Chancen für freie Funknetze. Der Senat sollte sich nun bemühen, die Entwicklung und den Ausbau der vielfältigen freien Funknetze in Berlin zu fördern.
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: Immer noch kein freies WLAN für Berlin
: Immer noch kein freies WLAN für Berlin Die neverending Story rund um ein freies WLAN in Berlin geht mal wieder in die Verlängerung. Jetzt hat auch die CDU einen Antrag ins Abgeordnetenhaus eingebracht und in einer parlamentarischen Anfrage die Senatsverwaltung gefragt, was Stand der Dinge ist. Heise hat die Zusammenfassung. Demzufolge eignen sich die meisten Straßenlampen nicht für eine WLAN-Infrastruktur, weil die Antennen das Stadtbild verunschönen würden. In einem Großteil der Lampen im Ostteil soll es Probleme geben, die Stromversorgung zu gewährleisten. Klingt natürlich alles nach Ausreden. Warum sind zahlreiche andere Metropolen weltweit in der Lage, eine solche Infrastruktur aufzubauen?
Etwas entlarvend ist die Antwort der Staatssekretärin Almuth Nehring-Venus (Linke) von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, die Heise zitiert:
„Aus wirtschaftspolitsicher Sicht wäre ein privatbetriebenes WLAN unter Nutzung der öffentlichen Verkehrsanlagen des Landes Berlin zu begrüßen“, erklärte Nehring-Venus. Besonders für medienaffine junge Berliner und Touristen sei es wünschenswert, an jedem Ort der Innenstadt kostengünstig ins Internet zu kommen. Doch gerade an den touristisch interessanten Straßen und Plätzen dürften Betreiber die Lampen nicht nutzen, weil sie entweder stadtbildprägend oder gasbetrieben sein. Das Thema WLAN könne aber ohnehin bald überholt sein: Die Mobilfunkunternehmen bieten nach Angaben der Staatssekretärin mit Pauschaltarifen und Angeboten für Internetzugang für einen Tag „attraktive Alternativen für den mobilen Internetzugang“.
Freies WLAN wird nicht als kommunale Daseinsvorsorgen angesehen, sondern man möchte das gerne privatisieren. Was dann wieder kein freies WLAN wäre, sonderm im Extremfall eine monopolisierte Infrastruktur.
Mal schauen, ob es bis zur nächsten Berliner Landtagswahl in 2011 noch irgendwelche Schritte geben wird. Bis auf die FDP haben jetzt alle Parteien die Position entwickelt, dass Berlin ein freies WLAN braucht. Der Berliner Senat ist aber anscheinend nicht in der Lage, das dann auch umzusetzen. Und das ist schade.