Der Digitale Gesellschaft e.V. hat heute die Lösung für ein großes gesellschaftliches Problem präsentiert: Einen Gesetzesvorschlag, wie man das Problem der Störerhaftung schnell und einfach lösen kann. Diesen schenken wir gerne der deutschen Politik
Aus der Pressemitteilung:
Der Digitale Gesellschaft e.V. hat heute einen Gesetzentwurf für die haftungsrechtliche Gleichstellung von normalen Bürgern sowie Gewerbetreibenden, die einen Internet-Zugang via WLAN anbieten, mit kommerziellen Internetprovidern vorgestellt (PDF). Damit sollen auch die „Mini-Provider“ von der Haftungsfreiheit profitieren, die derzeit bereits für große Provider wie etwa T‑Online gilt. So kann rechtlich sichergestellt werden, dass private Nutzer, aber z.B. auch Cafés und Geschäfte ihre Netze anderen zur Verfügung stellen können, die auf die Mitnutzung von Internetzugängen angewiesen sind, ohne unkalkulierbare Risiken in Kauf nehmen zu müssen.
Aus der umfangreichen FAQ:
Frage: Warum macht Ihr einen Gesetzesvorschlag, ist das nicht Aufgabe der Politik?
Antwort: Natürlich, und wir setzen auch darauf, dass unser Vorschlag von der Politik aufgegriffen wird. Gerade beim Thema WLAN-Haftung herrscht aber eine große Unsicherheit. Wir wissen aus vielen Gesprächen mit Politikerinnen und Politikern, dass die wenigsten sich bei dem Thema sicher fühlen. Und wenn man sicht nicht richtig auskennt, macht man lieber erst einmal gar nichts … so ist das Thema WLAN-Haftung trotz Abmahnwahnsinn bisher jahrelang liegengeblieben. Wir wollen vor allem zeigen, wie einfach es ist, das Problem der Haftung für WLANs aus der Welt zu schaffen. Deswegen bieten wir auch kein Thesenpapier an, sondern einen fertigen Gesetzentwurf – den kann man einfach kopieren und in die Parlamente tragen. Damit wollen wir zugleich die völlig unverständliche und ungerechte Diskriminierung von „Mini-Providern“ gegenüber den großen kommerziellen Providern beenden: Die großen haften schließlich, und das zu Recht, auch nicht dafür, was man über einen Internetzugang alles anstellt.