Im baden-württembergischen Bad Saulgau (Kreis Sigmaringen) ist ein 27. Jahre junger Mann zuletzt festgenommen worden, weil er sich verdächtig machte: Er wurde Nachts vor einem Haus mit seinem Notebook sitzend von der Polizei angetroffen und klappte verdächtig sein Notebook zu. Nun hat er wohl eine Anklage wegen „Schwarzsurfens“ am Hals: Polizei erwischt „Schwarzsurfer“.
Es ist aber unter Juristen umstritten, ob es tatsächlich einen Tatbestand des „Schwarzsurfens“ gibt. Das hält die Polizei aber nicht ab:
„Es kommen verschiedene Tatbestände in Betracht“, sagt Edwin Dobler von der zuständigen Polizeidirektion Sigmaringen. Er bestätigt, dass es den Ermittlern im vorliegenden Fall um das Einloggen selbst geht und nicht um kriminelle Inhalte. Derzeit prüfe ein Spezialist für Computerkriminalität, „wo der Verdächtige sich eingeloggt hat und welche Daten da geflossen sind.“ Denkbar sei, dass der Mann einen Internetzugang nutzen wollte, ohne dafür zu bezahlen. Es werde ebenfalls geprüft, ob der Mann „Daten ausgespäht“ oder mit seiner „Funkanlage“ Nachrichten abgehört habe – so heißt es im Juristendeutsch in den Paragraphen aus insgesamt drei Gesetzen, die für das W-Lan-Surfen in Frage kommen.
Die Taz zitiert noch Frank Rosengart vom CCC:
„Nach den Berichten der letzten Zeit sollte man allerdings vom Laptop-Gebrauch in der Öffentlichkeit abraten.“ Es bestehe immer die Gefahr, dass „das Notebook mit der fast abgabefertigen Diplomarbeit konfisziert wird“.
Eine logische Forderung ist, dass kommunale WLAN-Netze nicht nur die Gefahr des „Schwarzsurfens“ beheben, sondern auch noch einen sinnvollen Beitrag zum Abbau der digitalen Spaltung in Deutschland bieten.
Ein kofisziertes Notebook ist sicher ärgerlich, wer aber seine wichtige Daten (fast abgabefertige Diplomarbeit) nicht mehrfach und regelmässig sichert ist einfach nur selbst schuld. Externe Speichermedien kosten ja heute nicht mehr die Welt.