Urheberrecht
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: Mehr offene Fragen als Antworten nach EuGH-Urteil zur Einschränkung der Linkfreiheit
Logo des EuGH : Mehr offene Fragen als Antworten nach EuGH-Urteil zur Einschränkung der Linkfreiheit Wenn eine höchstgerichtliche Entscheidung vor allem für Verwirrung und Rechtsunsicherheit sorgt, ist sie selten eine gelungene Entscheidung. Der EuGH-Entscheidung zur Linkfreiheit ist aber genau das gelungen: mehr Fragen aufzuwerfen, als zu beantworten.
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: EuGH schränkt Linkfreiheit ein: Kommerzielle Nutzer können schon mit einem Link das Urheberrecht verletzen [Updates]
Hyperlinks sind die grundlegenden Bausteine des Internets (<a href="https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Internet1.jpg">Foto</a>: Rock1997 , <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/">CC-BY-SA</a>) : EuGH schränkt Linkfreiheit ein: Kommerzielle Nutzer können schon mit einem Link das Urheberrecht verletzen [Updates] In einem aktuellen Urteil schränkt der Europäische Gerichtshof die Linkfreiheit ein. Bereits das bloße Verlinken auf online zugängliche Inhalte könne eine Urheberrechtsverletzung darstellen.
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: Nintendo verbietet Verbreitung von 564 Fanprojekten
Den Fan-Projekten würde nicht einmal ein Pilz weiterhelfen. - <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/2.0/">CC BY-NC-ND 2.0</a> via flickr/ <a href="https://www.flickr.com/photos/aviationalyours/5890628384/">Abdullah Al-Shackarchi</a> : Nintendo verbietet Verbreitung von 564 Fanprojekten Die amerikanische Tochter von Nintendo lässt 564 Fanprojekte mit Hilfe des Digital Millennium Copyright Acts offline nehmen. Grund für die Sperrung war die Verwendung von urheberrechtlich geschützter Musik, Grafiken und fiktionalen Charakteren. Die Anordnung sowie Links zu den Projekten wurden auf GitHub veröffentlicht. Die Community hat die selbst entwickelten Spiele auf der Plattform Game Jolt bereitgestellt, die einige Indiegames aus verschiedenen Genres anbietet.
Betroffen von der Sperrung sind Spiele, die sich aus dem Universum Super Mario, Legend of Zelda oder Pokémon bedient haben. Durch die Anordnung von Nintendo werden nicht die Spiele an sich, sondern deren Verbreitung verboten.
Der amerikanische DMCA ermöglicht es, Urheberrechtsverstöße im Internet juristisch zu ahnden. Er wird unter anderem von der Electronic Frontier Foundation kritisiert, weil er zum Beispiel die Meinungsfreiheit und den wirtschaftlichen Wettbewerb einschränkt.
Umstrittene YouTube-Strategie
Erst letzten Monat ließ Nintendo die Verbreitung des Fanprojekts „Pokémon Uranium“ verbieten. Das Spiel wurde in über neun Jahren Arbeit von Hobbyentwicklern programmiert. Ähnlich erging es auch einem „Metroid 2“-Remake, dessen Verbreitung ebenfalls mit Hilfe des DMCA verboten wurde.
Auch der Umgang von Nintendo mit YouTube-Videos zu eigenen Spielen ist umstritten. Um einem Urheberrechtsanspruch zu entgehen, können YouTuber an einem speziellen Programm teilnehmen. Sie wählen aus einer Liste das passende Spiel, um eine Sperrung des Videos nicht befürchten zu müssen. Im Gegenzug erhält Nintendo einen Teil der Werbeeinnahmen.
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: Interview: Warum ein Abmahnbeantworter, der Antwortschreiben generiert?
: Interview: Warum ein Abmahnbeantworter, der Antwortschreiben generiert? Wir haben in einem Interview die Juristin Beata Hubrig über den Abmahnbeantworter befragt, der unberechtigt Abgemahnten einfache Hilfe anbieten will. Sie erklärt uns, warum sich Aktivisten aus der Freifunk- und Tor-Community auf diese Weise zur Wehr setzen. Sie äußert sich auch zu der Kritik, Chaos Computer Club und Freifunk würden mit dem Abmahnbeantworter einen „Hoax“ verbreiten.
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: Geleakter Entwurf der EU-Urheberrechtsrichtlinie: Viele Versäumnisse, dafür 20 Jahre Leistungsschutzrecht
: Geleakter Entwurf der EU-Urheberrechtsrichtlinie: Viele Versäumnisse, dafür 20 Jahre Leistungsschutzrecht Der geleakte Entwurf der EU-Kommission für eine EU-Richtline zum Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt sieht kaum Änderungen an einem mit jedem Jahr unzeitgemäßeren Urheberrecht vor. Einzige weitgehende Neuerung ist ausgerechnet eine EU-Variante des in Deutschland gescheiterten Leistungsschutzrechts für Presseverleger. Mit einer Schutzfrist von 20 Jahren.
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: Mozilla Foundation startet Initiative für Urheberrechtsreform: „Make – Create – Innovate“
Screenshot der Mozilla-Petitionsseite : Mozilla Foundation startet Initiative für Urheberrechtsreform: „Make – Create – Innovate“ Die gemeinnützige Mozilla Foundation mischt sich mit einer Petition in die laufende EU-Urheberrechtsreformdebatte ein. Zentrale Forderung ist die Einführung einer offenen Ausnahmeregelung ähnlich der Fair-Use-Klausel im US-Copyright.
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: Neuer Leak, neues Leid: Kommission plant weiterhin Leistungsschutzrecht im EU-Urheberrecht
Der Kampf ums EU-Urheberrecht (<a href="https://www.flickr.com/photos/christopherdombres/5814893360/">Foto</a>: Christopher Dombres, <a href="https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/">CC0</a>) : Neuer Leak, neues Leid: Kommission plant weiterhin Leistungsschutzrecht im EU-Urheberrecht Ein neuer Leak von EU-Kommissionsdokumenten zur anstehenden EU-Urheberrechtsreform liefert auf immer mehr Seiten immer weniger weitreichende Reformvorschläge. Einzige Ausnahme: das in Deutschland und Spanien gescheiterte Leistungsschutzrecht für Presseverleger soll auf europäischer Ebene wiederauferstehen.
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: Netzpolitischer Wochenrückblick KW 31: Ein Jahr #Landesverrat
Foto: <a href="https://www.flickr.com/photos/centophobia/3190699858/">centophobia</a> <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/">[CC-BY-SA 2.0]</a> : Netzpolitischer Wochenrückblick KW 31: Ein Jahr #Landesverrat Die netzpolitische Woche zusammengefasst: Ein Jahr nach der Netzpolitik-Affäre, Deutschland ist weltweite Spitze in der Überwachungsindustrie, das Ende des Routerzwanges und neue Wege der Netzzensur.
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: Lobbyorganisation will Hersteller von Betriebssystemen zu Urheberrechtspolizei machen
Foto: <a href="https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/">CC-BY 2.0</a> <a href="https://www.flickr.com/photos/f-andrey/6820397580/sizes/k/">FAndrey</a> : Lobbyorganisation will Hersteller von Betriebssystemen zu Urheberrechtspolizei machen Wenn es nach einer schwedischen Lobbyorganisation ginge, sollen Apple, Microsoft und Google in Zukunft Urheberrechte durchsetzen. Microsoft hat eine solche Klausel schon in der Nutzungsvereinbarung.
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: Marktmacht in Schranken weisen? Studie zur Ökonomie von Ausnahmen im Bildungs- und Wissenschaftsurheberrecht
Studienautor Justus Haucap im Rahmen der Open-Access-Tage Hamburg (<a href="https://www.youtube.com/watch?v=4A-oCPNOdFI">Video-Still</a>, <a href="https://creativecommons.org/licenses/by/3.0/legalcode">CC-BY</a>) : Marktmacht in Schranken weisen? Studie zur Ökonomie von Ausnahmen im Bildungs- und Wissenschaftsurheberrecht Nach juristischen liegt jetzt auch eine ökonomische Untersuchung des deutschen Bildungs- und Wissenschaftsurheberrechts vor. Einhelliges Ergebnis ist die Kritik am unpraktikablen Status quo sowie die Forderung einer allgemeinen Bildungs- und Wissenschaftsschranke im Urheberrecht.
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: Reaktionen auf Hashtag-Regelungen bei Olympia: „Alles viel zu kompliziert“
Auszug aus einer Facebook-Post des Unternehmens Garmin : Reaktionen auf Hashtag-Regelungen bei Olympia: „Alles viel zu kompliziert“ Die neuen Regelungen bezüglich Hashtags und der Nutzung von Social Media bei den Olympischen Spielen haben für Wirbel gesorgt. Der Deutsche Olympische Sportbund versucht sich mit einer Klarstellung.
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: Das kleine Fernsehspiel: Der letzte Remix
: Das kleine Fernsehspiel: Der letzte Remix Heute Nacht lief im ZDF im Rahmen von „Das kleine Fernsehspiel“ eine 90 Minuten lange Dokumentation über Remix-Kultur: Der letzte Remix. Ich hab vergangene Nacht nur die erste halbe Stunde geschafft, fand es aber sehr interessant gemacht und mit hohem Bildungscharakter dazu. Bis zur Depublizierung findet sich die Sendung in der ZDF-Mediathek.
Großartig ist eine alte Filmaufnahme, in der Cornelia Sollfrank einen offensichtlich berauschten Andy Warhol mit dem Urheberrecht und seiner eigenen Remix-Praxis konfrontiert und ihn fragt, ob sie seine Werke auch remixen darf. Seine Antwort: „I don’t know“.
Schafft es ein Däne mit ghanaischen Wurzeln seine Erfindung einer wassersparenden Handdusche in Afrika auf den Markt zu bringen? Welche Möglichkeiten bieten Kunstformen wie Remixe und wo liegen ihre rechtlichen Grenzen? Was konnte das populäre türkische Kino der 60er und 70er Jahre, als die Türkei zu den größten Filmproduzenten der Welt zählte? „100% Leben“ ist wieder da. In Dokumentarfilmen begleitet Das kleine Fernsehspiel in der Reihe Menschen, die Risiken nicht scheuen und neue Wege einschlagen.
Für die Dokumentation bin ich Anfang 2014 als Experte interviewt worden.
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: Leistungsschutzrecht: Keiner weiß, wie es gehen soll
Protest gegen die Einführung des Leistungsschutzrechts im März 2013. Bild: <a href="https://www.flickr.com/photos/digitalegesellschaft/">Digitale Gesellschaft</a>, Lizenz: Creative Commons <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/">BY-SA 2.0</a> : Leistungsschutzrecht: Keiner weiß, wie es gehen soll Das Leistungsschutzrecht ist seit drei Jahren in Kraft, aber grundlegende Unklarheiten sind immer noch nicht vom Gesetzgeber oder Gerichten beseitigt. Das zeigt ein aktueller Fall: Die Süddeutsche Zeitung hatte dem Startup Ubermetrics das Verwenden von Artikelauszügen, sogenannten Snippets, per einstweiliger Verfügung verboten. Das Unternehmen klagte dagegen und verlor nun vor dem Oberlandesgericht München, wie Patrick Beuth für Zeit Online recherchiert hat.
Grundlage der Entscheidung ist das Leistungsschutzrecht, welches Presseverlagen die Möglichkeit einräumt, Lizenzgebühren für auf Suchmaschinen und Newsaggregatoren erscheinende Artikelauszüge zu verlangen. Ubermetrics erstellt für seinen Medienbeobachtungsdienst Delta Auszüge aus Artikeln verschiedener Medien mit bis zu 250 Zeichen und verlinkt auf die Quelle. Der Süddeutschen Zeitung waren die Auszüge zu lang, sie ging per einstweiliger Verfügung gegen Ubermetrics vor.
Dabei sind Artikelauszüge durch das Leistungsschutzrecht erlaubt. Problematisch ist: Das Gesetz lässt unklar, wie lang die Auszüge sein dürfen. Es spricht von „kleinsten Textausschnitten“, die ohne Lizenz genutzt werden dürfen. In unserer Berichterstattung haben wir mehrfach vor diesen Rechtsunsicherheiten gewarnt. Letztendlich müssten die Gerichte diese ausbügeln, was aber auch nicht geschieht, wie Patrick Beuth erläutert:
Der Gesetzgeber wollte diese Fragen zum Leistungsschutzrecht nie beantworten und hat das Problem den Gerichten überlassen. Aber auch nach drei Jahren gibt es noch keine Antworten darauf. Die Gerichte hatten bisher keinen Grund, eine Obergrenze für die Länge von Snippets zu definieren. Im Rahmen von Zivilverfahren müssen sie nur entscheiden, ob die konkreten Klageanträge auf Unterlassung zulässig und begründet sind.
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: Mutmaßlicher Betreiber der weltgrößten Torrent-Seite KickassTorrents festgenommen
Torrent gibt es nicht nur im Internet. Foto: <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/">CC-BY-SA 2.0</a> <a htref="https://www.flickr.com/photos/eirikso/3572202813/sizes/l">eirikso</a> : Mutmaßlicher Betreiber der weltgrößten Torrent-Seite KickassTorrents festgenommen KickassTorrents, die größte Torrent-Seite der Welt, ist nach der Festnahme des mutmaßlichen Betreibers zumindest vorerst vom Netz. Das 2009 gegründete KickassTorrents gehörte mit seinem um die 50 Millionen Unique Visitors im Monat zu den Top 100 der meist besuchten Webseiten.
Die polnische Polizei verhaftete den 30-jährigen Ukrainer Artem V. auf Ersuchen der USA. Ihm werden unter anderem Urheberrechtsverletzungen und Geldwäsche (conspiracy to commit criminal copyright infringement, conspiracy to commit money laundering) vorgeworfen, heißt es in der Pressemitteilung des US-Justizministeriums. Die US-Behörden behaupten, dass der Verhaftete „mehr als eine Milliarde Dollar von der Unterhaltungsindustrie gestohlen“ habe. Im Rahmen der Festnahme wurden alle Domains und Konten von Kickass, aber nicht die Server beschlagnahmt.
Um dem Betreiber auf die Schliche zu kommen, hatten sich die Ermittlungsbehörden zuerst als Werbetreibende ausgegeben, berichtet Torrentfreak. Hierdurch kamen sie an die Bankverbindung. Bei Facebook holten sich die Ermittler die IP-Adressen der Nutzer der Facebook-Seite von KickassTorrent, heißt es in einer Rekonstruktion der Ermittlungen. Apple übergab den Ermittlern später Personendaten und E‑Mail-Konversationen, nachdem diese Querverbindungen zwischen der IP-Adresse einer iTunes-Transaktion mit dem Facebook-Account von Kickass präsentierten:
Records provided by Apple showed that tirm@me.com conducted an iTunes transaction using IP Address 109.86.226.203 on or about July 31, 2015. The same IP Address was used on the same day to login into the KAT Facebook.
Laut Einschätzung von Torrentfreak ist es unwahrscheinlich, dass KickassTorrents wieder online geht. Die US-Ermittlungsbehörden hätten einfach zu viele Informationen. Bislang ist auch noch kein Mirror der Seite aufgetaucht. Insgesamt hat sich bei der Nutzung von Torrents jedoch etabliert, dass die Nutzer nicht unbedingt bei Index-Seiten wie Kickass direkt suchen, sondern Metasuchmaschinen wie Torrentz.eu nutzen.
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: SocArXiv: Offenes Archiv für sozialwissenschaftliche Aufsätze gestartet
Die Lage des wissenschaftlichen Publikationswesens ist disziplinär durchaus unterschiedlich. Naturwissenschaften sind bei Open Access schon etwas weiter. Foto: <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nd/2.0/">CC-BY-ND 2.0</a> <a href="https://www.flickr.com/photos/44534236@N00/6425808881/sizes/l">faungg's photos</a> : SocArXiv: Offenes Archiv für sozialwissenschaftliche Aufsätze gestartet Der Dokumentenserver SocArXiv soll für sozialwissenschaftliche Artikel werden, was ArXiv.org bereits in Fächern wie Physik, Mathematik oder Informatik ist: eine zentrale Anlaufstelle mit freiem Zugang zu wissenschaftlichem Wissen. Die Neugründung ist dabei auch der Versuch, digitale Wissenschaftsinfrastruktur jenseits großer Verlage wie Elsevier zu betreiben.
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: Urheberrechtsexperte Till Kreutzer erklärt: Was ist beim Sampling jetzt erlaubt?
: Urheberrechtsexperte Till Kreutzer erklärt: Was ist beim Sampling jetzt erlaubt? Für iRights.info erklärt Anwalt und Urheberrechtsexperte Till Kreutzer in einem kurzen Video die neue Rechtslage in Deutschland in Sachen Sampling nach dem diesbezüglichen Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Auch für Kreutzer ist das Urteil ein „Meilenstein“.
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: Sperrung von Euro-Meme durch die UEFA: Im Zweifel gegen die Kunstfreiheit
Alle Elfmeter in einem Bild. In deinem Land nicht verfügbar? : Sperrung von Euro-Meme durch die UEFA: Im Zweifel gegen die Kunstfreiheit Die Sperrung des 14 Sekunden langen Videos aller deutschen Elfmeter im EM-Viertelfinale durch die UEFA belegt einmal mehr den Bedarf nach einem Recht auf Remix für digitale Meme-Kultur. Außerdem dokumentiert es, wie Plattformbetreiber immer noch im Zweifel lieber sperren. Und dass auch Justizminister Maas damit keine Freude haben dürfte.
