Urheberrecht

  • : EU-Urheberrecht zum Mitmachen: Veranstaltung mit Julia Reda am 2. März in Berlin
    EU-Urheberrecht zum Mitmachen: Veranstaltung mit Julia Reda am 2. März in Berlin


    Wikimedia Deutschland und Mozilla laden am 2. März zum Auftakt einer Veranstaltungsreihe zur laufenden EU-Urheberrechtsreform. Unter dem Motto „EU-Urheberrechtsreform erklärt – Das geht doch besser!“ werden vier Großbaustellen innerhalb des Reformpakets durch Expertinnen und Experten kurz erläutert. Anschließend wird in Gruppen jeweils durch die Teilnehmenden erarbeitet, was an den Reformvorschlägen verbessert werden kann und wie jede/r Einzelne dabei mithelfen kann. Die Insider-Perspektive aus Brüssel wird durch Julia Reda beigesteuert, die als Europa-Abgeordnete bereits Berichterstatterin des Europaparlaments zum EU-Urheberrechtsrahmen war.

    Aus dem Ankündigungstext:

    „Was die EU-Kommission bisher unter Federführung von Günther Oettinger als Reformvorschlag vorgelegt hat, birgt einige Probleme. Statt den Wettbewerb zu fördern und Monopolisierung zu verhindern, nehmen schwammige Regelungen auch ’normale’ Internetnutzer ins Visier, benachteiligen Freiwilligenprojekte und führen sogar neue Verpflichtungen zur Überwachung von Nutzerbeiträgen ein. (…) Wikimedia Deutschland und Mozilla wollen gemeinsam mit Expertinnen und Experten dabei helfen, dieses Wirrwarr nicht nur greifbar zu machen, sondern sinnvoll an das 21. Jahrhundert anzupassen – und alle können helfen.“

    Um Anmeldung wird gebeten. Außerdem sei darauf hingewiesen, dass die Veranstaltungsreihe im Rahmen der re:publica 2017 fortgesetzt wird und der Verfasser dieser Zeilen seitens Wikimedia Deutschland Mitorganisator der Veranstaltungen ist.

    28. Februar 2017
  • : Die unendliche WLAN-Geschichte geht weiter: Netzsperren statt Abmahnindustrie
    Foto: <a href="https://www.flickr.com/photos/vinut/8484619775/">Vinu Thomas</a> unter <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/2.0/">CC BY-NC-ND 2.0</a> via <a href="https://www.flickr.com/" target="_blank">Flickr</a>
    Die unendliche WLAN-Geschichte geht weiter: Netzsperren statt Abmahnindustrie

    Neuer Anlauf für eine Reform der WLAN-Störerhaftung: Wir veröffentlichen einen Gesetzentwurf des Wirtschaftsministeriums, der eigentlich ein für alle Mal gute Bedingungen für die Anbieter freier Internetzugänge schaffen soll. Doch auch wenn das Abmahnrisiko sinken würde, entstünden durch Netzsperren neue Rechtsunsicherheiten.

    28. Februar 2017 11
  • : Perfide Petition zu „Publikationsfreiheit“: Verlagslobby verleumdet Entwurf zum Wissenschaftsurheberrecht
    Foto: CC0 1.0 <a href="https://unsplash.com/search/books?photo=OQSCtabGkSY">Jessica Ruscello</a>
    Perfide Petition zu „Publikationsfreiheit“: Verlagslobby verleumdet Entwurf zum Wissenschaftsurheberrecht

    Mit der Petition „Publikationsfreiheit“ versuchen Verlage mit Alarmismus und Halbwahrheiten ihre Autoren vor den eigenen Lobby-Karren zu spannen. Auf diese Weise sollen selbst noch so zaghafte Modernisierungsversuche im Bereich des Urheberrechts hintertrieben werden.

    22. Februar 2017 26
  • : Europäische Weltraumorganisation stellt Bilder und Videos unter Creative Commons
    Europäische Weltraumorganisation stellt Bilder und Videos unter Creative Commons

    Gute Nachrichten für Weltraumfreunde: Die Europäische Weltraumorganisation (ESA) hat angekündigt, eigenes Bild- und Videomaterial unter eine freie Creative Commons-Lizenz zu stellen. Sie folgen mit ihrer Entscheidung anderen zwischenstaatlichen Organisationen wie der Weltgesundheitsorganisation und der Weltorganisation für geistiges Eigentum.

    Schrittweise sollen Medien unter der Commons Attribution-ShareAlike 3.0 IGO-Lizenz veröffentlich werden, welche speziell für diese Art von Organisation gedacht ist. Jegliche Dateien, die selbst von der ESA erstellt worden sind, sollen sofort frei verwendet werden können. Die Freigabe von Bildern der Partnerorganisationen soll später erfolgen.

    Weiterführende Informationen können auf der Open-Access-Plattform der ESA gefunden werden.

    20. Februar 2017 4
  • : Zensurheberrecht: Bundesgerichtshof entscheidet im Juni über „Afghanistan-Papiere“
    Ursula von der Cybern. (<a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/">CC BY-SA 2.0</a> by Global Panorama/<a href="https://www.flickr.com/photos/121483302@N02/14629926025/">flickr</a>)
    Zensurheberrecht: Bundesgerichtshof entscheidet im Juni über „Afghanistan-Papiere“

    Darf die Bundesregierung die Veröffentlichung von Berichten der Bundeswehr an den Bundestag aus urheberrechtlichen Gründen verbieten? Darüber entscheidet der Bundesgerichtshof voraussichtlich am 1. Juni. Wie die gestrige Verhandlung vor dem Gericht laut taz zeigte, wird sich die Bundesregierung vermutlich im Streit gegen die Funke-Mediengruppe durchsetzen, die die im Streit stehenden „Afghanistan-Papiere“ 2012 veröffentlicht hatte.

    Die Dokumente zeigten, dass die Lage der Bundeswehr in Afghanistan prekärer war als von der Bundesregierung zuvor berichtet. Das ist auch angesichts von 16 aktuellen Auslandseinsätzen der Bundeswehr von Belang.

    Im Rechtsstreit geht es vor allem um die Frage, ob die sogenannten „Unterrichtungen des Parlaments“ der Bundeswehr die nötige Schöpfungshöhe erreichen, um urheberrechtlich geschützt zu sein. Nach Auffassung der Vorinstanzen ist dies der Fall. Demnach kann die Bundesregierung eine ihr ungenehme Veröffentlichung unter Berufung auf das Urheberrecht verbieten, das viele amtlichen Werke bisher noch nicht vom urheberrechtlichen Schutz ausschließt.

    10. Februar 2017 8
  • : Urheberrecht: The Pirate Bay vor dem EuGH
    Wird bald der Zugriff auf die Tauschbörse The Pirate Bay erschwert? Foto: CC BY-SA 2.0 flickr/torley.
    Urheberrecht: The Pirate Bay vor dem EuGH

    Wie Spiegel-Online berichtet, will die Lobbyorganisation BREIN erreichen, dass zwei Internetanbieter ihren Kunden den Zugang zur schwedische Online-Tauschbörse The Pirate Bay blockieren. Diese bietet digitale Inhalte an, welche von Benutzern in Form von Torrentdateien und Magnetlinks gefunden, heruntergeladen und hinzugefügt werden können. BREIN vertritt die Urheberrechteindustrie und sitzt in den Niederlanden. Das Verfahren war vor dem Obersten Gericht der Niederlande geführt worden und wurde für eine weitere Beurteilung an den Europäischen Gerichtshof weitergeleitet. Die Schlussanträge wurden heute gestellt. Der Generalanwalt Maciej Szpunar sprach folgende Empfehlung an das Gericht für eine Entscheidung aus:

    Le fait pour l’opérateur d’un site Internet de permettre, en les indexant et en fournissant un moteur de recherche, de retrouver des fichiers contenant des œuvres protégées par le droit d’auteur qui sont proposés aux fins de partage dans un réseau peer-to-peer, constitue une communication au public au sens de l’article 3, paragraphe 1, de la directive 2001/29/CE du Parlement européen et du Conseil, du 22 mai 2001, sur l’harmonisation de certains aspects du droit d’auteur et des droits voisins dans la société de l’information, si cet opérateur avait connaissance du fait qu’une œuvre était mise à disposition sur le réseau sans le consentement des titulaires des droits d’auteur et n’a pas réagi afin de rendre l’accès à cette œuvre impossible.

    Der Sachverhalt für die Betreiber einer Internetseite, Inhalte in einem Verzeichnis anzuzeigen und eine Suchmöglichkeit anzubieten, um urheberrechtlich geschützte Inhalte zu finden, die über peer-to-peer-Netzwerke zum Weiterverteilen angeboten werden, stellt eine öffentliche Kommunikation im Sinne des Artikel 3(1) der Richtlinie 2001/29/CE des Europäischen Parlaments und Rates vom 22. Mai 2001 zur Urheberrechtsharmonisierung in der Informationsgesellschaft dar, wenn der Betreiber Kenntnis erlangt, dass ein Werk auf dem Netzwerk ohne die Einwilligung des Urhebers zu finden ist und die Verantwortlichen den Zugang zu diesen Werken nicht unterbinden.“

    Dem Generalanwalt Szpunar vorliegenden Informationen nach verstießen neunzig Prozent der Inhalte auf The Pirate Bay gegen das Urheberrecht. Trotz wiederholter Aufrufe zur Unterbindung dieser, hatten die Betreiber nicht darauf reagiert. Der Generalanwalt sprach sich für die Sperrung der Tauschbörse aus.

    Es gelte, Urheberrechtsverletzungen soweit zu erschweren, dass Internetbenutzer davon abgeschreckt werden, diese zu begehen. Des weiteren betonte er die Möglichkeiten durch ein solches Urteil, gegen weitere Tauschbörsen vorzugehen.

    Die Antragsgegner sprachen ihre Bedenken über das Blockieren von The Pirate Bay aus, da urheberrechtlich geschützte Inhalte genauso auf anderen Seiten auffindbar und Sperren durch jeden informierten Benutzer umgehbar seien.

    Ein Urteil vom Europäischen Gerichtshof wird für die nächsten Monate erwartet.

    8. Februar 2017 18
  • : AstroTV kassiert Schlappe vor Gericht gegen Aktionskünstler vom Peng Kollektiv
    AstroTV kassiert Schlappe vor Gericht gegen Aktionskünstler vom Peng Kollektiv

    Der Esoteriksender AstroTV verklagte Aktionskünstler des Peng Collectives auf Schadensersatz wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen in einem kritischen Video. Das Gericht wies die Klage ab und bescheinigte: Das Video ist eine zulässige medienpolitische Meinungsäußerung.

    27. Januar 2017 4
  • : Urteil gegen Mitbetreiber von Kino.to und kinox.to rechtskräftig
    Verfremdeter Screenshot der aktuellen Kinox.to-Webseite
    Urteil gegen Mitbetreiber von Kino.to und kinox.to rechtskräftig

    Der Bundesgerichtshof hat eine Revision im Verfahren gegen einen Betreiber der damals beliebten Videostreamingplattformen kino.to und kinox.to nicht zugelassen. Das Urteil ist damit rechtskräftig. In der Pressemitteilung des Gerichts heißt es:

    Das Landgericht Leipzig hat einen 29-Jährigen Angeklagten unter anderem wegen gewerbsmäßiger unerlaubter Verwertung von urheberrechtlich geschützten Werken (Fall „kinox.to“) und wegen Beihilfe hierzu (Fall „kino.to“) sowie wegen (Beihilfe zur) Computersabotage zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und vier Monaten verurteilt sowie Verfalls- und Einziehungsentscheidungen getroffen.

    Der Verurteilte hatte zwischen 2009 und 2011 mit anderen die Streamingportale betrieben.

    19. Januar 2017 14
  • : Lobby-Material zu Urheberrecht für österreichische Schulen: Update für „Ideen sind etwas wert“
    Logo "Ideen sind etwas wert" (Screenshot)
    Lobby-Material zu Urheberrecht für österreichische Schulen: Update für „Ideen sind etwas wert“

    Bereits vor zehn Jahren berichtete Markus erstmals über das Portal „Ideen sind etwas wert“, auf dem der Verband der österreichischen Musikwirtschaft gemeinsam mit dem Fachverband der Film- und Musikindustrie sowie „mit freundlicher Zustimmung des BMBF“ Unterrichtsmaterial zum Thema Urheberrecht und „geistiges Eigentum“ bereitstellt. Die Unterstützung des Bildungsministeriums für die Lobby-Materialien war damals auch in einer parlamentarischen Anfrage erörtert worden.

    An der einseitigen und Kritik an übermäßigem urheberrechtlichem Schutz komplett aussparenden Darstellung der Thematik – ein klarer Verstoß gegen das Kontroversitätsgebot für Lernmaterialien – hat sich seither wenig geändert. Die Aufbereitung und auch die Inhalte wurden jedoch immer wieder aktualisiert. Im Foliensatz (PDF) zu „Geistiges Eigentum und Urheberrecht“ findet sich in der aktuellsten Fassung unter anderem folgender Hinweis (Hervorhebungen im Original):

    Eine EU-weit durchgeführte Studie kommt zum Schluss, dass in den fünf größten EU-Ländern der durch Piraterie verursachte Verlust an Wertschöpfung mehr als 27 Milliarden Euro beträgt und dass mindestens 200.000 Jobs verloren gegangen sind (gesamte Kreativwirtschaft zwischen 2008 und 2011).

    Wie ebenfalls an dieser Stelle dargelegt, sind die Zahlen dieser von der Anti-Piraterie-Organisation BASCAP der Internationalen Handelskammer beauftragten Studie komplett hanebüchen:

    Die drei Bereiche mit den mit Abstand größten Wertschöpfungsverlusten zwischen 2008 und 2011 sind (1) architekturbezogene Aktivitäten, (2) (Bau-)Technik und diesbezügliche Beratungsleistungen sowie (3) leitungsbezogene Telekommunikation. Keiner dieser Bereiche ist auch nur am Rande von Piraterie betroffen. Ursache für den Rückgang sind vielmehr die geplatzte Immobilienblase in Spanien sowie Strukturwandel in der Telekommunkationsindustrie. Die einzigen zwei Bereiche mit substantiellen Zuwächsen trotz Wirtschaftskrise sind hingegen (1) Fernsehen und Rundfunk sowie (2) Film, Video und Fernsehproduktion – also jene Bereiche, wo sich noch am ehesten Verluste wegen Piraterie vermuten ließen.

    Lobbying mit Auftragsstudien zu betreiben ist das eine, dieselben Fantasiezahlen dann aber auch noch als Fakten in Unterrichtsmaterialien einzuschleusen ist selbst für die Urheberrechtslobby eine neuer Tiefpunkt.

    19. Januar 2017
  • : Referentenentwurf zum Wissenschaftsurheberrecht: Keine Generalklausel, kein großer Wurf
    Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen (<a href="https://commons.wikimedia.org/wiki/File:SUB_Goettingen_Forschungsbibliothek6.JPG">Bild</a>: Frank Schulenburg, <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.5/deed.en">CC BY-SA 2.5</a>)
    Referentenentwurf zum Wissenschaftsurheberrecht: Keine Generalklausel, kein großer Wurf

    Seit kurzem liegt ein Referentenentwurf des Justizministeriums für eine Neuordnung des Urheberrechts im Bereich Bildung und Wissenschaft in Deutschland vor. Vieles darin dürfte den Alltag von Lehrenden und Forschenden einfacher machen, auf eine nachhaltige Lösung in Form einer flexiblen Generalklausel wurde jedoch verzichtet.

    12. Januar 2017 6
  • : #33c3: Was der Anti-Terror-Kampf von der Urheberrechtsdurchsetzung lernen kann
    #33c3: Was der Anti-Terror-Kampf von der Urheberrechtsdurchsetzung lernen kann

    Über den Zusammenhang von Zensursula, ACTA, Fake-News und Anti-Terror-Kampf hat Markus Beckedahl auf dem 33c3 in Hamburg gesprochen. Das Video von dem Talk gibt einen aktuellen Überblick, wie umfangreiche Zensurinfrastrukturen durch „freiwillige Kooperationen“ errichtet werden.

    5. Januar 2017 1
  • : Interview: Kampf der Abmahnindustrie
    Foto: <a href="http://veith-yaeger.de/">Stella Schiffczyk</a> unter <a href="https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/">CC0</a>
    Interview: Kampf der Abmahnindustrie

    Nach wie vor verdienen Anwälte mit automatisierten Urheberrechtsabmahnungen gutes Geld. Dabei bedienen sie sich unsauberer Methoden, sagen die Initiatoren des „Abmahnbeantworters“. Auf dem 33C3 schlagen sie vor, den Spieß umzudrehen und die Kanzleien hinter den Massenabmahnungen selbst zur Kasse zu bitten.

    30. Dezember 2016 14
  • : Interview: Wird die WLAN-Störerhaftung doch noch abgeschafft?
    Interview: Wird die WLAN-Störerhaftung doch noch abgeschafft?

    Neuer Impuls für echte Rechtssicherheit beim Betrieb offener WLANs: Die Landesregierung Schleswig-Holsteins wird im Bundesrat eine Gesetzesinitiative für die Abschaffung der WLAN-Störerhaftung starten. Wir haben mit Patrick Breyer gesprochen, dessen Piratenfraktion die Sache angestoßen hat.

    16. Dezember 2016 7
  • : Unirahmenvertrag: Offenbar Übergangslösung gefunden
    Texte auf dem Laptop lesen? Das könnte doch noch nach dem 1. Januar 2017 möglich sein. Bild: <a href="https://unsplash.com/@jleufke">Juliette Leufke</a> unter <a href="https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/deed.de">CC0-Lizenz</a>
    Unirahmenvertrag: Offenbar Übergangslösung gefunden

    Aufatmen bei Studierenden und Universitäten: Auch im nächsten Jahr dürfen Dozierende digitalisierte Texte auf die Online-Plattformen der Universitäten hochladen und so ihren Studierenden zur Verfügung stellen, schreibt das Wissenschaftsministerium NRW.

    15. Dezember 2016 10
  • : „Kreative müssen Einzelkämpfermentalität ablegen“: Interview mit Bruno Kramm zu GEMA-Urteil
    Bruno Kramm (Foto: Marquis, CC BY NC 2.0)
    „Kreative müssen Einzelkämpfermentalität ablegen“: Interview mit Bruno Kramm zu GEMA-Urteil

    Ein Urteil des Kammergerichts Berlin hat eine automatische Ausschüttung von Vergütungen der GEMA an Musikverlage für unzulässig erklärt. Im Interview erklärt Bruno Kramm, einer der Kläger, seine Beweg- und die Hintergründe des Verfahrens.

    14. Dezember 2016 3
  • : Unirahmenvertrag: Gemeinsame Arbeitsgruppe verspricht Lösung bis Jahresende [Update]
    Dürfen Studierende weiterhin den digitalen Semesterapparat nutzen - oder geht es zurück zum Kopierer? (Symbolbild) Foto: <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc/2.0/">CC-BY-NC 2.0 </a> <a href="https://www.flickr.com/photos/univienna/13909507254/sizes/h/">univienna</a>
    Unirahmenvertrag: Gemeinsame Arbeitsgruppe verspricht Lösung bis Jahresende [Update]

    Der Anfang der Woche an dieser Stelle angekündigte „digitale Ausnahmezustand“ an deutschen Hochschulen ab 1.1.2017 könnte zumindest hinsichtlich der Lehre ausbleiben. Die fast durchgängige Ablehnung des umstrittenen Rahmenvertrags zwischen Kultusministerkonferenz und VG Wort durch Universitäten und Hochschulen, der eine Einzelerfassung von digital bereitgestellten Lernunterlagen vorschreiben wollte, hat die handelnden Personen zurück an den Verhandlungstisch gebracht.

    Wie abgestimmte Presseerklärungen von Kultusministerkonferenz (KMK), Hochschulrektorenkonferenz (HRK) und VG Wort (PDF) heute verkündet haben, wurde eine gemeinsame und mit führenden Vertretern der drei Organisationen besetzte Arbeitsgruppe damit beauftragt, eine einvernehmliche Lösung für die Handhabung des Urheberrechts im Kontext der Lehre an Hochschulen zu entwickeln:

    Die Arbeitsgruppe wird rechtzeitig vor dem Jahresende 2016 einvernehmlich einen Lösungsvorschlag vorlegen. Die Partner wollen eine bruchlose weitere Nutzung der digitalen Semesterapparate an den deutschen Hochschulen über die Jahreswende hinaus gewährleisten.

    Weiters soll bis zum 30. September 2017 eine praktikable Lösung an den deutschen Hochschulen „unter Berücksichtigung der BGH-Entscheidung vom 20. März 2013“ gefunden werden. Diese Formulierung deutet darauf hin, dass die Einzelerfassung von hochgeladenen Texten damit nicht völlig vom Tisch ist. Die Kampfbereitschaft der Hochschulen und die glaubhafte Ankündigung, im Zweifel lieber vorerst auf digitale Bereitstellung von Lernunterlagen zu verzichten, hat aber die Verhandlungsposition der Universitäten klar gestärkt.

    [Update, 15.12.2016, 17:45 Uhr] Vereinzelt berichten Universitäts- und Bibliothekswebseiten bereits über eine Einigung der Arbeitsgruppe, die eine Fortführung der pauschalen Vergütung bis September 2017, also den Beginn des Wintersemesters vorsehen dürfte. Auf Rückfrage konnte die Pressestelle der Hochschulrektorenkonferenz diese Einigung auf Ebene der Arbeitsgruppe zwar bestätigen, verwies allerdings darauf, dass von Seiten der VG Wort noch eine offizielle Bestätigung durch die dortigen Gremien ausständig sei. Es deutet demnach aber alles darauf hin, dass bis September 2017 erstmal weiterverhandelt wird. [/Update]

    9. Dezember 2016 6
  • : Befürchtungen bestätigt: Erste Entscheidung in Deutschland nach EuGH-Urteil verschärft Linkhaftung [Update]
    Bild eines selbsterstellten Ufos, gefunden in <a href="https://commons.wikimedia.org/wiki/File:UFO-Meersburg.jpg">Wikimedia Commons</a> (Stefan-Xp, <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.en">CC-BY-SA 3.0</a>, Ausschnitt)
    Befürchtungen bestätigt: Erste Entscheidung in Deutschland nach EuGH-Urteil verschärft Linkhaftung [Update]

    Im September hatte der EuGH entschieden, dass bereits das bloße Verlinken auf online zugängliche Inhalte eine Urheberrechtsverletzung darstellen kann. Ein Beschluss des LG Hamburg stützt sich auf dieses Urteil und lässt erstmals erahnen, welch ein Flurschaden mit dem EuGH-Urteil verbunden sein könnte.

    8. Dezember 2016 110
  • : Protest gegen Ablehnung einer IFG-Anfrage: Das Jobcenter Nürnberg-Stadt hat jetzt eine Verlagsseite
    Protest gegen Ablehnung einer IFG-Anfrage: Das Jobcenter Nürnberg-Stadt hat jetzt eine Verlagsseite

    screen-buch

    Fragdenstaat.de hat dem Jobcenter Nürnberg-Stadt unverhofft eine eigene Verlagsseite geschenkt, auf der die neuesten Publikationen der Behörde angepriesen werden. Sogar der Bundesinnenminister ist als Rezensent mit an Bord. Hintergrund der Aktion ist eine abgelehnte Informationsfreiheitsanfrage:

    Das Jobcenter Nürnberg-Stadt will seine internen Weisungen und Arbeitshilfen nicht auf Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz herausgeben, weil das Urheberrecht dem entgegenstünde.

    Genauer: Die Weisungen seien „durch Lernen, Forschen, Nachdenken, Lesen oder auch Diskutieren erstellt“ und somit ein urheberrechtlich geschütztes wissenschaftliches Werk, das man nicht herausgeben könne.

    Ob das Jobcenter ihre „Internen Weisungen und Arbeitshilfen“ doch noch per Informationsfreiheitsanfrage rausgeben muss, wird sich spätestens vor Gericht klären. Die Chancen dafür stehen gut.

    8. Dezember 2016 6
  • : Deutsche Universitäten 2017 im digitalen Ausnahmezustand: Kämpfen oder Kapitulieren?
    Foto: <a href="https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Hysancopy.jpg">Foto</a>: Plus903, <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.en">CC-BY-SA 3.0, bearbeitet</a>
    Deutsche Universitäten 2017 im digitalen Ausnahmezustand: Kämpfen oder Kapitulieren?

    Kein Zugriff auf wissenschaftliche Artikel des größten Wissenschaftsverlags Elsevier in der Forschung, keine Texte für Studierende auf Online-Lehrplattformen in der Lehre. Derzeit sieht es so aus, als wäre das ab 1.1.2017 Realität an deutschen Hochschulen. Paradoxerweise ist das eine gute Nachricht.

    6. Dezember 2016 70
  • : Urheberrecht verhindert freies Wissen: 120 Jahre Schutzfrist für Fotos einer Kirche
    Kamera im öffentlichen Raum. Foto: <a href="https://unsplash.com/@alexandru_stavrica">Alexandru Alexandru Stavricâ</a> unter <a href="https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/">CC0 1.0</a>
    Urheberrecht verhindert freies Wissen: 120 Jahre Schutzfrist für Fotos einer Kirche

    Die bestehenden Regelungen des Urheberrechtes verhindern die Nutzung von Fotos öffentlicher Gebäude in Projekten wie der Wikimedia Commons für teilweise absurd lange Zeiträume. Ansgar Koreng, Anwalt und selbst ambitionierter Hobbyfotograf, zeigt bei irights.info anschaulich die Wirrungen des deutschen Urheberrechts:

    Das Urheberrecht entzieht das architektonische Werk, das selbst mittlerweile über 80 Jahre alt ist, der Öffentlichkeit für noch weitere 40 Jahre. Die Kirche wird 120 Jahre stehen (sofern sie 2054 überhaupt noch steht), bevor man Fotos des Innenraums veröffentlichen darf. Das ist grotesk.

    Koreng führt in seinem Text auch Lösungsansätze an, wie das Urheberrecht sinnvoller gestaltet werden könnte. Für Nicht-Juristen sei die Rechtslage kaum zu vermitteln, auch darum könne das Urheberrecht eine Aktualisierung gut vertragen.

    29. November 2016 15