Urheberrecht
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: EU-Kommission: Immer mehr Plattformen sollen Uploads filtern
Die EU-Kommission will immer mehr Anbieter dazu verpflichten, Nutzerinhalte auszusieben. : EU-Kommission: Immer mehr Plattformen sollen Uploads filtern Derzeit ringt das EU-Parlament um seine Position zu Upload-Filtern, mit denen Urheberrechtsverletzungen unterbunden werden sollen. Derweil setzen große und zunehmend mehr kleine Plattformen auf eine zentralisierte Datenbank, die eigentlich nur Terrorpropaganda aus dem Internet verbannen helfen soll – deren Zweck aber laufend ausgeweitet wird.
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: Upload-Filter: Eine Gefahr für die Netzkultur
Das Netz ist voller Memes, meist aus geschütztem Material. Hier eine schöne Auswahl, gefiltert von Googles Safe-Search-Funktion. : Upload-Filter: Eine Gefahr für die Netzkultur Ein EU-Vorschlag zur Urheberrechtsreform schreibt Plattformen das Vorab-Filtern aller Inhalte vor. Kritiker befürchten den Missbrauch als Zensurinfrastruktur. Auch im Koalitionsvertrag kritisieren Union und SPD die Filter als „unverhältnismäßig“, doch ein führender EU-Politiker der CDU hält erst recht daran fest. Das Vorhaben könnte Wikipedia bremsen und viele Meme aus dem Netz fegen.
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: Verwaltungsgericht: Urheberrecht kein Ausschlussgrund für Auskünfte
Das Land Sachsen-Anhalt muss ein Gutachten zur Justizvollzugsanstalt Burg herausgeben. : Verwaltungsgericht: Urheberrecht kein Ausschlussgrund für Auskünfte Das Justizministerium Sachsen-Anhalt muss Einsicht in ein Gutachten von Ernst & Young zur Privatisierung eines Gefängnisses gewähren. Wie das Verwaltungsgericht Magdeburg entschied, kann die Auskunft nicht wegen der Urheberrechte Dritter verweigert werden.
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: Urheberrecht im Koalitionsvertrag: Zwischen „modernen Nutzungsformen“ und einem EU-Leistungsschutzrecht
Diese Montage ist Teil eines Mems, dass den Strandskandal des republikanischen Politikers Chris Christie auf den Arm nimmt. Beide Bilder sind urheberrechtlich geschützt. Eine harte Rechtsdurchsetzung würde digitale Remixkultur erschweren. : Urheberrecht im Koalitionsvertrag: Zwischen „modernen Nutzungsformen“ und einem EU-Leistungsschutzrecht Ein zeitgemäßes Urheberrecht ist Voraussetzung für die Realisierung digitaler Potentiale für Zugang zu Wissen genauso wie für eine lebendige und freie Netzkultur. Im Vergleich mit dem Koalitionsvertrag von 2013 sind die Pläne der GroKo 2018 ein Fortschritt, mit dem Bekenntnis zum EU-Leistungsschutzrecht als großem Wermutstropfen.
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: Berliner CDU-Fraktion nutzte Fahndungsfoto illegal für Überwachungswerbung
Als "Werbeanzeige" für das Volksbegehren nutzte die CDU-Fraktion ein Fahndungsfoto. (Verpixelung: netzpolitik.org) : Berliner CDU-Fraktion nutzte Fahndungsfoto illegal für Überwachungswerbung Wer am lautesten nach Sicherheit und Überwachung ruft, nimmt es manchmal mit den Gesetzen selbst nicht so genau. So die Berliner CDU-Fraktion: Sie hat Gesetze übertreten, um für mehr Videoüberwachung zu werben.
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: Playboy verklagt Boing Boing – wegen Links
Bunny-Ohren: das Markenzeichen des Playboy. : Playboy verklagt Boing Boing – wegen Links Das Erotikmedien-Unternehmen Playboy verklagt das bekannte US-Blog Boing Boing, weil dieses in einem Artikel ein Youtube-Video eingebettet und einen Link auf den Bildhoster Imgur gesetzt hat. Die verlinkten Inhalte enthielten Bilder aller 746 Playmates, die der Playboy bis dahin veröffentlicht hatte.
Die Klage von Playboy basiert auf einer imaginären (und gefährlichen) Version des US-amerikanischen Urheberrechtsgesetzes, es gibt noch keinen Präzedenzfall. Der Playboy – einst legendärer Vorreiter für die Presse- und Meinungsfreiheit – führt jetzt eine abwegige Copyright-Theorie ein: Nach dieser ist es illegal, auf Dinge zu verlinken, die andere Leute im Internet gepostet haben. Und das unter der Androhung von Millionen Dollar Schadenersatz – eine Summe, die uns (und jedem anderen kleinen Verlag in Amerika) das Genick brechen würde.
Auch die Electronic Frontier Foundation (EFF) hat für das Blog Stellung bezogen. Boing Boing habe keine Bilder des Playboys hochgeladen, veröffentlicht, gehostet oder gespeichert. Das Blog habe weder die Kontrolle über die Bilder noch habe es zur Verletzung der Urheberrechte beigetragen. EFF-Anwalt Daniel Nazer sagt:
Wir fordern das Gericht auf, diese äußerst fehlerhafte Klage abzuweisen. Journalisten, Wissenschaftler, Forscher und gewöhnliche Menschen im Internet haben das Recht, auf Material, auch urheberrechtlich geschütztes Material, zu verweisen, ohne davor Angst haben zu müssen, verklagt zu werden.
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: Star-Wars-Remix: Disney-Imperium interveniert am „Planeten Niederösterreich“
Screenshot aus dem Werbevideo der niederösterreichischen Grünen. : Star-Wars-Remix: Disney-Imperium interveniert am „Planeten Niederösterreich“ Nachdem die niederösterreichischen Grünen sich für ein Wahlvideo bei Star Wars bedienten, schlägt Disney jetzt mit dem Copyright-Schwert zurück. Aber ist ein starker Urheberrechtsschutz angemessen bei Werken, die längst kulturelles Allgemeingut sind?
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: Geoblocking: EU-Parlament beugt sich der Filmindustrie
Beim Geoblocking schafft die EU den Sprung in die Gegenwart nicht. : Geoblocking: EU-Parlament beugt sich der Filmindustrie Die meisten Inhalte in europäischen Mediatheken sind ausschließlich in dem Land verfügbar, in dem sie produziert wurden. Heute hätte das EU-Parlament die Chance gehabt, diese Hürde ein Stück weit zu entfernen. Am Ende siegte aber die Filmindustrie.
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: Urheberrechts-Richtlinie: Wenig LIBE für Uploadfilter im EU-Parlament
: Urheberrechts-Richtlinie: Wenig LIBE für Uploadfilter im EU-Parlament Gestern hat der Innenausschuss des EU-Parlaments Uploadfiltern eine Absage erteilt. Damit sendet er ein wichtiges Signal in den Verhandlungen rund um die EU-Urheberrechts-Richtlinie. Beim Leistungsschutzrecht besteht nach wie vor Unklarheit.
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: Instagram-Mops: Neue Urteile zur Linkhaftung
Auch ein süßer Mops - aber nicht der, um dessen Abbild es in zwei neuen Verfahren zur Linkhaftung ging. : Instagram-Mops: Neue Urteile zur Linkhaftung Bei iRights.info berichtet David Pachali über zwei neue Urteile zum Thema Linkhaftung. Ausgangspunkt waren demnach Fotos eines Instagram-Mopses, die unerlaubterweise auf Handyhüllen gedruckt und von einem Händler bei Amazon vertrieben wurden. Zwei unterschiedliche Webseiten hatten auf dessen urheberrechtsverletzende Produktbilder verlinkt, beziehungsweise diese auf ihren Websites eingebunden. Bei den Seiten handelt es sich um eine automatisierte Produktsuchmaschine und einen Affiliate-Blog, also um „professionelle Linksetzer“, die eindeutig kommerzielle Nutzer darstellen. Die Rechteinhaberin ging vor dem Landgericht Hamburg gegen die Verlinkung der unerlaubt verwendeten Mopsbilder vor – und verlor:
In beiden Fällen sei es den Website-Betreibern nicht zumutbar, sämtliche Links auf mögliche Urheberrechtsverletzungen zu prüfen. Bei einer Produktsuchmaschine, in deren Datenbank sich 50 Millionen Angebote befänden, liege es auf der Hand, dass nicht alles vorab überprüft werden könne. Auch im Fall des Blogs, das rund 15.000 Links zu Amazon-Produktseiten versammelt hat, kam das Landgericht zum gleichen Ergebnis (Aktenzeichen 310 O 117/17 und 308 O 151/17).
In beiden Fällen war unstrittig, dass die Seitenbetreiber nicht wussten, dass die Inhalte auf Amazon rechtswidrig waren, als sie die Links setzten. Das Landgericht Hamburg entschied darüber hinaus, dass sie von den Rechtsverletzungen weder wissen konnten noch gewusst haben müssten. Sie hätten daher auch nicht in „fahrlässiger Unkenntnis“ gehandelt. Die Links verletzten somit keine Urheberrechte.
Nachdem das Landgericht Hamburg im Dezember erstmalig einen Website-Betreiber verurteilt hatte, weil er auf ein falsch CC-lizenziertes Bild verlinkte, ruderte das Gericht nach Ansicht Pachalis nun ein wenig zurück. Die Situation um die vom Europäischen Gerichtshof 2016 eingeschränkte Linkfreiheit wird dadurch jedoch erneut komplexer.
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: Interview mit Ellen Euler: Freier Zugang zum digitalen Gedächtnis!?
Ellen Euler im Interview bei der „Das ist Netzpolitik!“-Konferenz : Interview mit Ellen Euler: Freier Zugang zum digitalen Gedächtnis!? Ellen Euler spricht mit uns im Interview über das digitale Gedächtnis und die Herausforderungen bei der Digitalisierung von kulturellem Wissen.
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: Creative-Commons-Abmahnungen: Gegenwind für die Cider Connection
Immer mehr Betroffene zeigen der Cider-Connection die Zähne. (Symbolbild) : Creative-Commons-Abmahnungen: Gegenwind für die Cider Connection Die Kanzlei Schroeder aus Kiel mahnt offensichtlich weiterhin wegen fehlerhafter oder unvollständiger Creative-Commons-Bildreferenzierungen ab. Doch immer mehr Betroffene wehren sich gegen die Forderungen der Kanzlei. Anwalt Jan Schallaböck erklärt im Interview rechtliche Möglichkeiten und Vorgehensweisen.
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: CopyCamp: EU-Urheberrechtsreform gefährdet Open-Source-Communities
Vortrag auf dem CopyCamp 2017 in Warschau : CopyCamp: EU-Urheberrechtsreform gefährdet Open-Source-Communities Die EU-Urheberrechtsreform stößt beim CopyCamp in Warschau auf Kritik. AktivistInnen warnten auf der Urheberrechtskonferenz vor negativen Folgen für die Open-Source-Community.
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: Heiko Maas will Leistungsschutzrecht nicht mehr evaluieren
Noch-Bundesjustizminister Heiko Maas beim politischen Frühschoppen. : Heiko Maas will Leistungsschutzrecht nicht mehr evaluieren Die amtierende schwarz-rote Bundesregierung wird entgegen ihrem eigenen Koalitionsvertrag das Leistungsschutzrecht für Presseverleger nicht mehr evaluieren. Das umstrittene Gesetz hatte die schwarz-gelbe Vorgängerregierung nach einer erbitterten gesellschaftlichen Debatte gegen die Stimmen der SPD beschlossen.
Golem hat beim Bundesjustizministerium nachgefragt und berichtet:
Anders als im Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD vereinbart wird es in dieser Legislaturperiode keine Evaluierung des Leistungsschutzrechts für Presseverleger mehr geben. Das bestätigte ein Sprecher von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) auf Anfrage von Golem.de. Für eine Auswertung sei das derzeit anhängige Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zum Leistungsschutzrecht von Bedeutung. Es sei daher davon auszugehen, dass in dieser Legislaturperiode kein Evaluierungsbericht mehr vorgelegt werde, sagte der Sprecher.
Der SPD-Kanzlerkandidat Martin Schulz hatte sich im Wahlkampf für die Unterstützung von Verlagen gegen die Plattformen ausgesprochen. Das Leistungsschutzrecht wird unter anderem kritisiert, weil es von Aggregatoren und Suchmaschinen für das Anzeigen von Überschriften und Teasertexten Gebühren verlangt. Aggregatoren und Suchmaschinen schaffen für die Verlage aber erst den nötigen Traffic, der dort auch Werbeeinahmen generiert.
Lange Zeit hatte die Bundesregierung eine Prüfung in Aussicht gestellt, sich aber vorbehalten, den „dafür geeigneten Zeitpunkt zu bestimmen“. Vor knapp einem Jahr kündigte sie schließlich an, dass die Untersuchung im Gange ist. Eine Ergebnis der Evaluierung wäre schon allein deswegen spannend gewesen, da die derzeit laufende europäische Urheberrechtsreform ebenfalls ein Leistungsschutzrecht enthält.
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: Illegale Inhalte im Netz: EU-Kommission setzt auf die vermeintliche Wunderwaffe „Upload-Filter“
Automatische Systeme sollen als Wundermittel illegale Inhalte erkennen, entfernen und dauerhaft von Online-Plattformen verbannen. Dabei zerstößt die EU-Kommission die Meinungsfreiheit und das offene Internet. : Illegale Inhalte im Netz: EU-Kommission setzt auf die vermeintliche Wunderwaffe „Upload-Filter“ Die EU-Kommission hat heute Leitlinien für Plattformbetreiber vorgestellt, die eine zügige Entfernung von mutmaßlich illegalen Inhalten im Netz vorsehen. Als Allheilmittel gegen Terrorismus, Hassrede oder Urheberrechtsverletzungen im Internet soll eine automatische Erkennung, Entfernung und Filterung solcher Inhalte dienen. Das kann gefährliche Folgen haben.
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: Kommentar: BGH-Urteil vertieft Graben zwischen Urheberrecht und „Googlerecht“
: Kommentar: BGH-Urteil vertieft Graben zwischen Urheberrecht und „Googlerecht“ Kein gewerblicher Anbieter darf auf rechtswidrige Inhalte verlinken, außer Suchmaschinenbetreiber. Mit seinem Urteil zur Google-Bildersuche machte der Bundesgerichtshof einmal mehr deutlich, dass das Urheberrecht im Internet quasi für alle außer für Google gilt.
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: EU-Kommission versteckte unbequeme Piraterie-Studie zwei Jahre vor der Öffentlichkeit
Studie unter Verschluss : EU-Kommission versteckte unbequeme Piraterie-Studie zwei Jahre vor der Öffentlichkeit Eine von der EU-Kommission im Jahr 2013 ausgeschriebene Piraterie-Studie brachte offenbar nicht das gewünschte Ergebnis und wurde deshalb nie veröffentlicht. Erst nach einer Informationsfreiheitsanfrage der EU-Abgeordneten Julia Reda ist die Studie jetzt zugänglich.
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: Urheberrechtsreform: Estnische EU-Ratspräsidentschaft wirbt für Upload-Filter
Ist bei der EU-Kommission für die neue Urheberrechtsrichtlinie zuständig: Der ehemalige estnische Premierminister Andrus Ansip. : Urheberrechtsreform: Estnische EU-Ratspräsidentschaft wirbt für Upload-Filter Estland hat in der zweiten Hälfte des Jahres die EU-Ratspräsidentschaft inne und ist damit auch für die Verhandlungen über eine neue EU-Urheberrechtsrichtlinie verantwortlich. Obwohl das Land als digitaler Vorreiter gilt, wirbt es einem Leak zufolge für eine sehr restriktive Richtlinie.
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: Interview: EU-Haushalts-Kommissar Günther Oettinger bleibt bester Freund der Verlegerlobby
Sind sich sehr nah: EU-Kommissar Oettinger und Springer-Chef Döpfner. : Interview: EU-Haushalts-Kommissar Günther Oettinger bleibt bester Freund der Verlegerlobby EU-Kommissar Günther Oettinger (CDU) hat der Stuttgarter Zeitung aus seiner Heimat ein ausführliches Interview gegeben, mit mehr Netz- als Haushaltspolitik: „Recht am geistigen Eigentum stärken“.
Bei seiner Versetzung vom Digital-Ressort zum Haushalts-Ressort hat er wohl darum gebeten, bei den Themen „autonomes Fahren, die Digitalisierung der Industrie sowie Copyright und Verlegerrecht“ weiterhin mitsprechen zu dürfen. Das tut er im Interview auch ausführlich.
Seit meinem Ressortwechsel zum Bereich Haushalt und Personal betreue ich das Thema nicht mehr persönlich, sondern berate meine Nachfolgerin, die Kollegin Mariya Gabriel. Ich sehe aber mit Zufriedenheit, dass die Ausschüsse im Parlament und auch zahlreiche Mitgliedstaaten unsere Stoßrichtung unterstützen.
Bei der Einführung des umstrittenen Leistungsschutzrechts für Presseverleger in der Urheberrechts-Richtlinie sieht er große Unterstützung durch wichtige EU-Staaten:
Bei der ersten Sitzung im Rat haben sich mit Italien, Frankreich und Deutschland drei große Mitgliedstaaten hinter unseren Vorschlag gestellt. Einige kritische Fragen gibt es aus wenigen anderen Mitgliedstaaten. Es wird sicher im Verfahren noch zu der einen oder anderen inhaltlichen Änderung kommen. Aber eine komplette Verwässerung oder Aushöhlung ist wohl nicht zu befürchten.
Oettinger positioniert sich klar gegen eine Öffnung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks – auch hier vollkommen auf Linie der Verlegerlobby – indem er einen direkten Programmbezug einfordert:
Es ist auch unbestritten, dass sie gezielt Zusatzinformationen zur Vertiefung ihrer Sendungen ins Netz stellen. Ich bin allerdings der Meinung, dass diese Informationen einen direkten Bezug zum Programm haben müssen. Sie müssen konkret rückverfolgbar sein zur jeweiligen Sendung. Die Praxis sieht indes anders aus. Die Sender sorgen für ein kostenloses und umfassendes journalistisches Angebot im Netz, das für die privat finanzierten Verlagshäuser eine scharfe Konkurrenz darstellt. Die Öffentlich-Rechtlichen finanzieren dies auch aus Rundfunkbeiträgen. Dies ist unfair gegenüber den vollständig privat finanzierten Zeitungshäusern und stellt für sie eine Gefahr dar.
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: Der netzpolitische Wahlprogramm-Vergleich, Teil 8: Urheberrecht
Beim Urheberrecht wollen es die meisten allen Recht machen. : Der netzpolitische Wahlprogramm-Vergleich, Teil 8: Urheberrecht Im achten Teil unseres Wahlprogrammvergleichs geht es um das Urheberrecht. Traditionell steht bei dem Thema immer viel zwischen den Zeilen. Die meisten Parteien wollen es allen Seiten Recht machen und sich nicht zu eindeutig positionieren.