Koalitionsvertrag versus Wahlkampf: Was von den Versprechen übrig bleibt

Die SPD wollte ein Transparenzgesetz, im Koalitionsvertrag ist davon ein „zweites Open-Data-Gesetz“ übriggeblieben. Die CDU wollte ein „Bürgerkonto“ und soll es bekommen. Welche Forderungen und Versprechen aus dem Wahlkampf haben es in den Koalitionsvertrag geschafft?

Wahlversprechen: Wer muss sie öfter brechen? CC-BY-SA 2.0 Simon James

Wer eine Koalition eingeht, muss Kompromisse aushandeln. Das bedeutet auch, Forderungen und Versprechen aus dem Wahlkampf wieder zurückzunehmen. Wie sieht das bei den Koalitionspartnern in spe, Union und SPD, aus? Wer konnte die meisten der ursprünglichen Forderungen durchsetzen und an welchen Stellen müssen die Parteien ihre Wahlversprechen brechen?

Breitbandausbau und Infrastruktur

Das versprach die Union: Glasfaser bis 2025, 5G zur „Schlüsseltechnologie der digitalen Transformation“ und „Deutschland zum ‚Leitmarkt für den neuen 5G-Mobilfunk'“ machen.

Das versprach die SPD: Ähnliches. „Mehr als 90 Prozent aller Gebäude“ sollen bis 2025 an Gigabitnetze angeschlossen sein, Internetqualität soll sich nicht durch Spezialdienste verschlechtern, offene und kostenfreie WLAN-Hotspots an allen öffentlichen Einrichtungen.

Das steht im Koalitionsvertrag: Die weitgehende Einigkeit, dass Breitbandausbau wichtig ist, spiegelt sich in den Vereinbarungen der Koalitionäre wider: „10 bis 12 Milliarden Euro für flächendeckende Glasfaser-Netze, möglichst direkt bis zum Haus. Beseitigung bestehender Funklöcher. Vorreiterrolle beim Aufbau des Echtzeit-Mobilfunkstandards 5G. Freies WLAN an allen öffentlichen Einrichtungen, Zügen und Bahnhöfen der Deutschen Bahn.“ Ob das klappt? Großmundig verkündete Breitband-Ziele gab es schon in der letzten Legislatur, doch der dringend benötigte Glasfaser-Ausbau ließ zu wünschen übrig – stattdessen versuchten Anbieter, weiterhin auf Kupfer zu setzen.

Schlupflöcher bei der Netzneutralität werden bleiben, dafür gibt es Pläne, das Recht auf einen „zeitgemäßen Internetzugang“ bis Mitte der Legislaturperiode gesetzlich zu verankern.

Transparenz

Das versprach die Union: Nicht viel, sie ruhte sich auf Open-Data-Gesetz der letzten Legislatur aus.

Das versprach die SPD: Ein Transparenzgesetz, kostenfreie Verwaltungsdaten, ein Lobbyregister, eine „exekutive Fußspur“, einen höheren Anteil Freier Software in Verwaltung und Bildungseinrichtungen sowie einen besseren Schutz von Whistleblowern.

Das steht im Koalitionsvertrag: Die Koalitionäre wollen die Bundesregierung zum „internationalen Vorreiter“ bei Open Data machen – viel konkreter wird es nicht, wenngleich es erstmal gut klingt. Mit einem weiteren Open-Data-Gesetz wollen sie „die Bereitstellung von Open Data ausweiten“. Wie? Verraten sie nicht. Ein Transparenzgesetz ist auf jeden Fall nicht geplant, auch wenn „Open by default“ Bestandteil des „täglichen Verwaltungshandelns“ sein soll.

Das Lobbyregister ist aus dem Koalitionsvertrag verschwunden, dabei fand es sich noch in einem früheren Entwurf. Eine „exekutive Fußspur“, die für jeden transparent macht, wie Stellungnahmen von Verbänden und Unternehmen Gesetzentwürfe beeinflussen, hat es auch nicht geschafft. Dafür planen die Groko-Verhandler eine „Beteiligungsplattform für alle veröffentlichten Gesetzentwürfe der Bundesregierung“. Wie die Veröffentlichung geregelt ist, steht nicht dabei. Von einem Whistleblower-Schutzgesetz fehlt jede Spur.

Elektronische Verwaltung

Das versprach die Union: Ein Bürgerkonto, damit „jeder Bürger weiß, welche seiner Daten beim Staat verfügbar sind und wer auf diese Daten zugreift“ und davon ausgehend ein „elektronisches bzw. digitales Bürgerportal“, bei dem sich alle mit einer „rechtssicheren und praktikablen elektronischen Signatur“ identifizieren können.

Das versprach die SPD: Ein „Deutschlandportal“ mit einer „einfachen und sicheren Zugangsberechtigung“ und verschlüsselte Kommunikation mit und für Verwaltungen.

Das steht im Koalitionsvertrag: Mit einem „digitalen Portal“ sollen Bürger und Unternehmen einen „einfachen, sicheren und auch mobilen Zugang zu allen Verwaltungsdienstleistungen“ bekommen. Das Wording der CDU, „Bürgerkonto“, hat sich durchgesetzt. Es soll Einblick bieten, welche Daten vorliegen und wer darauf zugegriffen hat.

Wie erwartet ist zur Identifizierung und Authentifizierung der elektronische Personalausweis vorgesehen, der „deutlich benutzerfreundlicher“ werden soll. Die Zustimmung soll über „eine Opt-In-Lösung“ erfolgen, nach der Behörden über verschiedene Register auf Daten zugreifen können. Ziel ist, dass Bürger und Unternehmen Daten nur einmal angeben müssen und online die „100 wichtigsten Verwaltungsleistungen“ nutzen können.

Die Koalitionspartner in spe wollen zudem eine „E-Government-Agentur“ schaffen, deren Aufgabe es sein wird, „gemeinsam schneller als bisher für alle föderalen Ebenen Standards sowie Pilotlösungen“ zu entwickeln. Verschlüsselte Kommunikation mit den Verwaltungen hat es in die Vereinbarung geschafft.

Bildung und Wissenschaft

Das versprach die Union: Einen Digitalpakt, um Schulen mit Geld für IT-Ausstattung zu unterstützen, wenn im Gegenzug die Länder „Weiterbildung von ausreichend Lehrerinnen und Lehrern“ vornehmen.

Das versprach die SPD: Schulen technisch modernisieren, freien Zugang zu Bildungsmaterialien durch „Open Educational Ressources“ (OER), eine Ende des Kooperationsverbots, die Fortsetzung der 2014 begonnenen „Qualitätsoffensive Lehrerbildung“ von Bund und Ländern und Förderung von „offenen Kanälen für wissenschaftliche Kommunikation und Publikation“ (Open Access).

Das steht im Koalitionsvertrag: Das Kooperationsverbot für die Unterstützung kommunaler Bildungsinfrastruktur wollen die Parteien vollständig aufheben, damit der Bund die Länder im Rahmen des Digitalpaktes mit IT-Infrastruktur unterstützen kann. 3,5 Millionen Euro sollen dafür in dieser Legislaturperiode fließen.

Die „Qualitätsoffensive Lehrerbildung“ soll fortgesetzt werden, dazu kommen „regionale Kompetenzzentren für Digitalisierung“, die mit bestehenden Akteuren und Initiativen vor Ort vernetzt werden sollen, um „technisches und pädagogisches Know-how zu vermitteln sowie Best Practice vorzustellen.“

Hoffnung auf mehr freie Lernmaterialen macht eine geplante „Open-Educational-Resources-Strategie“, um offene Materialien und ihre Erstellung zu fördern. Auch Hochschulen und Forschung sollen verstärkt auf Open Access setzen, Empfänger von Fördermitteln des Bundes müssten dann ihre Publikationen mittels offener Lizenzen frei verfügbar zu machen.

Innere Sicherheit und Überwachung

Das versprach die Union: Die Union bekannte sich zum BND, die CDU versprach, „alles“ zu tun, um die Situation für Geheimdienste, Polizei und sonstige Sicherheitsbehörden zu verbessern: „Personell, materiell und rechtlich, wenn es um die Verabschiedung notwendiger Gesetze geht.“

Dazu wollte sie mehr sogenannte „intelligente“ Videoüberwachung, deutschlandweite Schleierfahndung und ein „Datengesetz“, das die Interessen von Sicherheitsbehörden und Betroffenen sicherstellt. Während sich die CDU zur Vorratsdatenspeicherung ausschwieg, forderte die CSU, diese auszuweiten – auf E-Mail-Anbieter und Betreiber Sozialer Medien.

Das versprach die SPD: Beim Thema Geheimdienste lobte sie sich damit, den BND reformiert zu haben. Gesetze „zur Bekämpfung von Terror und Gewalt“ wollte sie verschärfen, wo es „notwendig“ ist, dazu eine verbesserte Zusammenarbeit von Polizei und Verfassungsschutz, stärkere Kontrollen an den Schengen-Außengrenzen, effektivere Kooperation der europäischen Sicherheitsbehörden und ein Anti-Terrorzentrum auf europäischer Ebene. Die Sozialdemokraten befürworteten außerdem „Videotechnik“, wo sie hilft „Gefahren vorzubeugen und Beweise zu sichern“.

Das steht im Koalitionsvertrag: Vor allem viele offene Formulierungen, die flexibles Zugehen auf Polizei, Geheimdienste und Co. ermöglichen – zum Beispiel „alle notwendigen Ermittlungsinstrumente“ für Wohnungseinbruchdiebstahl. Ob sich dahinter dann Staatstrojaner verbergen? Möglich wäre das. Dazu mehr Datenaustausch. Zwischen Bund und Ländern, zwischen Polizeien und Geheimdiensten, mit europäischen Ermittlungsbehörden, mit allen eigentlich. Eine Ausweitung der Vorratsdatenspeicherung ist implizit formuliert, ebenso Befugniserweiterungen bei den deutschen Geheimdiensten.

Es sollen 7.500 neue Stellen für nicht näher definierte Sicherheitsbehörden kommen, in Zukunft sollen DNA-Analysen in Strafverfahren eingesetzt werden dürfen. Ihre „intelligente“ Videoüberwachung soll die Union bekommen, wenn der Test am Südkreuz erfolgreich ist. Da das Innenministerium für den Test im Vorfeld keine Erfolgskriterien festgelegt hat, steht dieser Ausweitung de facto nichts im Weg.

Hinsichtlich der SPD enttäuscht, dass Formulierungen, die den weiteren Staatstrojanereinsatz hätten verhindern können, aus einem vorherigen Verhandlungsstand herausgestrichen wurden.

IT-Sicherheit, Daten- und Verbraucherschutz

Das versprach die Union: Die CDU versprach ganz allgemein, die „Rechte der Verbraucher in der digitalen Welt stärken“, konkret durch sogenannte Smart Contracts, „digitale Verträge, die automatische Entschädigungszahlungen bei Zug- oder Flugverspätungen auslösen.“ Außerdem wollte sie für „kluge, umfassende und fortschrittliche IT-Sicherheit“ sorgen. Ein Datengesetz sollte den „Zugang zu Daten für wirtschaftliche Zwecke“ regeln.

Das versprach die SPD: Die Sozialdemokraten versprachen eine Anpassung der Produkthaftung in Hinblick auf IT-Sicherheit, ein Gütesiegel sollte Überblick verschaffen, das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) gestärkt werden. Hersteller und Anbieter müssten zudem Sicherheitslücken schnell bekanntgeben und schließen. Europaweite Regeln sollten Reparatur- und Updatefähigkeit verbessern.

Das Bundeskartellamt wollte die SPD mit Kompetenzen für den wirtschaftlichen Verbraucherschutz ausstatten, um Plattformmonopole zu verhindern. Die Ermöglichung von Musterfeststellungsklagen sollte „qualifizierten Verbänden“ ermöglichen, im Namen einer großen Anzahl von Verbrauchern Klagen zu erheben. Ein Algorithmen-TÜV sollte prüfen, „dass niemand durch softwaregestützte Entscheidungen diskriminiert wird oder zu Schaden kommt“ und Scoring sollte strengeren Regeln unterliegen.

Das steht im Koalitionsvertrag: Die Union hatte nur allgemeine und wenig Forderungen, von der SPD hat es einiges in den Koalitionsvertrag geschafft. Geplant sind Musterfeststellungsklagen und eine höhere Transparenz bei digitalen Produkten und Dienstleistungen.

Mit einem neuen Produktsicherheitsrecht wollen die geplanten Regierungspartner die IT-Sicherheit in verbrauchernahen Produkten erhöhen. Ein europaweit gültiges IT-Sicherheits-Gütesiegel soll erkennbar machen, dass Hersteller Mindeststandards einhalten und eine Gewährleistung für Sicherheitsupdates bieten. Anbieter sollen in der Pflicht sein, Sicherheitslücken bekanntzumachen und schnellstmöglich zu beheben.

Von einem „Algorithmen-TÜV“ ist noch nicht die Rede, aber Algorithmus- und KI-basierte Entscheidungen sollen überprüfbar und dynamische Preisbildung „nach klaren Regeln transparent dargestellt werden“. Den gesellschaftlichen Konflikt um die Nutzung von Daten und algorithmischen Entscheidungsverfahren soll zudem eine „Datenethik-Kommission“ klären – innerhalb eines Jahres.

Was Union und SPD von der geplanten E-Privacy-Verordnung halten, verraten sie nicht konkret. Sie wollen sich dafür einsetzen, dass sie „angemessen und ausgewogen“ die „berechtigten Interessen von Verbraucherinnen und Verbrauchern und Wirtschaft“ berücksichtigt. Das kann vieles heißen.

Digitale Arbeit und Wirtschaft

Das versprach die Union: Zugang für Start-ups zu Wagniskapital durch steuerliche Förderung erleichtern, neue Jobs durch Digitalisierung und neue Technologien.

Das versprach die SPD: ein Beschäftigtendatenschutzgesetz, einen rechtlichen Rahmen für mobile Arbeit, eine Klarstellung des Rechts auf Nicht-Erreichbarkeit, „um Belastungen, die sich mit orts- und zeitflexibler Arbeit verbinden, zu begrenzen“, bessere Rahmenbedingungen für Startups, etwa weniger Bürokratie bei der Gründung.

Das steht im Koalitionsvertrag: Statt Facebook, Amazon und Co. wollen die Verhandler „starke deutsche und europäische Akteure der Plattformökonomie“ etablieren. Damit deutsche und europäische Digitalkonzerne entstehen können, soll eine Kommission „Wettbewerbsrecht 4.0“ eine Reform erarbeiten, um die „rechtlichen Grundlagen im Digitalbereich“ zu vereinheitlichen. In einem einheitlichen EU-Binnenmarkt sollen europäische Digital-Geschäftsmodelle leichter umsetzbar sein, Start-Ups sollen höhere Förderungen erhalten, für privates Wagniskapital sollen nicht näher definierte „steuerliche Anreize“ geschaffen und Gründungen vereinfacht werden.

Um die Vorherrschaft der US-Konzerne einzudämmen, strebt die Bundesregierung in spe auch mehr Gerechtigkeit bei der Besteuerung an, damit die Konzerne sich nicht einfach in Steueroasen flüchten und so Geld sparen können.

Beim Thema Arbeitsschutz in der digitalen Welt gibt es Leerstellen, er soll lediglich „überprüft“ werden. Die Sozialdemokraten konnten hier ihre Forderung nach verbindlichen Regeln nicht durchsetzen.

Urheberrecht

Das versprach die Union: Das Wörtchen Urheberrecht erwähnte die CDU im Wahlprogramm erst gar nicht, dennoch wollte sie die „Lebens- und Arbeitsbedingungen für künstlerisches Schaffen“ verbessern.

Das versprach die SPD: „Das Prinzip der pauschalen Vergütung“ auf diejenigen ausweiten, „die mit der Vermarktung von kreativen Leistungen im Internet Geld verdienen – beispielsweise Online-Plattformen“. Ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger war so zwar nicht explizit erwähnt, ließ sich aber herauslesen. Gleichzeitig wollte die SPD „die berechtigten Interessen der Nutzerinnen und Nutzer verstärkt berücksichtigen“, konkretisierte jedoch nicht, ob sie damit ein echtes Recht auf Remix meinte.

Das steht im Koalitionsvertrag: Die Verhandlungspartner bekennen sich zum EU-Leistungsschutzrecht für Presseverleger, obwohl das in Deutschland eingeführte Leistungsschutzrecht als gescheitert gilt. Die schwammigen Formulierungen in den Wahlprogrammen setzen sich fort, wenn es um den Plan geht, „moderne Nutzungsformen“ in „das System der Vergütung für gesetzlich erlaubte Nutzungen“ einzubeziehen. Das könnte ebenso auf ein Recht auf Remix herauslaufen wie die vorige SPD-Forderung. Oder es könnte weit dahinter zurückbleiben.

Immerhin: Union und SPD lehnen Upload-Filter für Internet-Inhalte ab, die derzeit auf EU-Ebene diskutiert werden. Dafür müssten die Parteien jedoch noch einmal mit dem EU-Parlamentarier und CDU-Mitglied Axel Voss reden, der für die EU-Copyright-Reform zuständig ist – und ebenjene Filter befürwortet.

Vieles wird sich erst in der Umsetzung klären

Bei vielen Themen, etwa beim Breitbandausbau, gab es wenig Konfliktpotential, sodass die Einigungen im Koalitionsvertrag mit den Versprechen von Union und SPD kompatibel sind. Auch beim Thema Bildung waren sich die Parteien relativ einig. Damit das Kooperationsverbot – wie von der SPD gefordert – gekippt wurde, musste diese nur akzeptieren, dass der von Bildungsministerin Wanka vorbereite Digitalpakt ohne größere eigene Akzente umgesetzt wird. Wie erfolgreich jedoch die in anderen Bereichen sehr schwammig formulierten Ziele werden, wird die konkrete Umsetzung zeigen müssen. Denn schon in der letzten Legislatur gab es vor allem beim Breitbandausbau große Versprechen, die an der Realität scheiterten.

Bei der inneren Sicherheit wählte die SPD in ihrem Wahlprogramm Formulierungen, die einen großen Deutungsspielraum ermöglichten. Die Union hat das ausgenutzt und nun entsprechend großzügig interpretierbare Kompetenz- und Mittelerweiterungen für Geheimdienste und Polizeien erreicht. Dafür verschwanden von der SPD vorgeschlagene Sätze, die auf ein Staatstrojanerverbot hinausgelaufen wären, wieder aus der Koalitionsvereinbarung. Die Entwicklung der letzten Legislatur, in der die Sozialdemokraten auf Druck der Union wiederholt bei Grundrechtseinschränkungen eingeknickt sind, setzt sich also fort.

Das wiegt umso stärker, da die SPD den Unionsparteien alle Ministerien überlassen hat, die als federführende Digitalressorts gelten. Lediglich beim Verbraucherschutz konnte die SPD sich auf größerer Linie durchsetzen. Die Vereinbarungen bleiben dabei jedoch oft so vage, dass es erheblich auf eine starke Umsetzung ankommen wird.

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9 Ergänzungen

  1. Und was ist mit den Straftaten gegen das Leben? Bleibt das beim jetzigen Stand? Und was bedeutet das konkret? Und wer geht strafffrei aus?

    § 217 StGB Geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung

    (1) Wer in der Absicht, die Selbsttötung eines anderen zu fördern, diesem hierzu geschäftsmäßig die Gelegenheit gewährt, verschafft oder vermittelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    (2) Als Teilnehmer bleibt straffrei, wer selbst nicht geschäftsmäßig handelt und entweder Angehöriger des in Absatz 1 genannten anderen ist oder diesem NAHEsteht.

    Einen Notfallmediziner und Anästhesisten als Kanzleramtschef mit ins Boot zu holen, macht da schon wirklich Sinn.

  2. Aha, ok.

    Zusammengefasst, alles bleibt schlecht und verschlechtert sich mehr, wenn die mitgliederbefragung der Spd der Regierungsbildung zustimmt (und das wird sie wohl auch, dafür wird schon gesorgt werden).

  3. Danke für die Aufschlüsselung, wenn das nur die SPD Basis auch Lesen und begreifen könnte!
    Doch zum Glück für die SPD Führungsspitze, wird sie es nicht mal in Erwägung ziehen, die SPD Basis ist doch Gläubiger als die Basis der Union!

    „Die Entwicklung der letzten Legislatur, in der die Sozialdemokraten auf Druck der Union wiederholt bei Grundrechtseinschränkungen eingeknickt sind, setzt sich also fort.“

    Also?
    Also doch „Weiter so! Die Wunderbare Politik wird fortbestehen!“!?
    Ich frage mich da doch allen ernstes, wie die SPD Basis so derart geblendet werden wird, dass das politische Treiben „so und nicht anders“ weiter gehen darf, da diese diesem Treiben zustimmen wird!

    Die Existenzangst der SPD, wird ihr Untergang sein!
    Mut zu neuem?
    Aus wenn es schwierig ist, den Rumpf des sinkenden Schiffes mittels harter politischer Arbeit zu flicken?
    Nein, der Kahn hält diese Legislaturperiode noch durch, die Brücke ist dann noch über Wasser, sollen die Nachfolger das Reparieren übernehmen, die aktuellen Bonzen werden durch die Posten in der Wirtschaft und vom Steuerzahler, also vom SPD Wähler gerettet!

    Ich habe fertig!

  4. Merkwürdige Automatismen, die da zu beobachten sind. Entscheidungen werden erst getroffen, und dann wird pro forma abgestimmt. Und wir sind zufrieden. Weil es alles seine Ordnung gehabt hat. Schließlich leben wir ja in einer Demokratie! wird dann gesagt. Auf Nachfragen kommen die absurdesten Vorstellungen darüber zum Vorschein, was „Demokratie“ bedeutet. Na, das wir eine Kanzlerin haben! – Falsch, das käme einer Monarchie gleich. Na, das wir wählen dürfen! – Nun ja… ein Kreuzchen machen zu dürfen alle vier Jahre, macht noch keinen Frühling. Na, aber unserer Grundgesetz ist unantastbar! – Freuen wir uns einfach auf den Sommer, der kommt bestimmt – außer ein Vulkan bricht aus ;-)

  5. Wieder einmal bestätigt: „Es kommt selten etwas Besseres nach.“
    Erwartungevolle Enttäuschung macht sich breit. SPD arbeitet an U15. Notwendig wäre unter 5% bis die Genossen endlich mal aufwachen.

  6. Ihr macht euch echt noch die Mühe und klopft die Wahlkampfversprechen ab? Keine der zwei Volksparteien ist dbzgl. noch vertrauenswürdig. Die haben völlig abgewirtschaftet.

    Im Fall der CDU-Wähler liegt das Festhalten an der Muttipartei einzig und allein am „Glaubensgrundsatz“, d.h. Glauben kommt vor Wissen. Und bei der SPD herrscht offene Untergangsstimmung, womit man zumindest die End-40er und Mitt-50er, die bislang noch kein Hartz IV beziehen, dazu bewegen kann der maroden Tante ihre Stimme zu geben.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.