Mit dem Internet wurde das Urheberrecht von einem Nischenthema zu einem relevanten Aspekt im digitalen Alltag von uns allen. Die Serie Copyright Update widmet sich der Debatte über dessen ausgewogene und zeitgemäße Gestaltung.
Was sich im netzpolitik.org-Interview mit Axel Voss (CDU), dem EU-Berichterstatter zum Thema Urheberrechtsreform, bereits angedeutet hatte, ist jetzt traurige Gewissheit: Der deutsche EU-Parlamentarier hat den (Warn-)Schuss im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD nicht gehört und empfiehlt dem EU-Parlament, sich für Upload-Filter auszusprechen. Zu diesen heißt es im Koalitionsvertrag:
Eine Verpflichtung von Plattformen zum Einsatz von Upload-Filtern, um von Nutzern hochgeladene Inhalte nach urheberrechtsverletzenden Inhalten zu „filtern“, lehnen wir als unverhältnismäßig ab.
Voss hingegen hält jetzt in seinem Vorschlag, den die Piratenabgeordnete Julia Reda auf ihrem Blog veröffentlicht hat (PDF), quasi unvermindert an der Filterpflicht fest. Mehr noch, was als „Kompromiss“ verkauft wird, dürfte die Stellung dominanter Plattformen wie Facebook und YouTube sogar noch stärken, während gemeinnützige Plattformen wie Wikipedia zu Uploadfiltern gezwungen wären.
Konkret schlägt Voss vor, dass Plattformen mit Upload-Möglichkeiten für User dann keine Vorab-Filtertechnologien installieren müssen, wenn sie über Lizenzvereinbarungen mit den Rechteinhabern verfügen. Große Plattformen wie YouTube oder seit kurzem auch Facebook verfügen über derart weitreichende Lizenzvereinbarungen. Sie könnten mit dem Voss-Vorschlag weitgehend auf Upload-Filter verzichten.
Schikanöse Konsequenzen?
Plattformen wie Wikipedia oder auch Open-Source-Hostinganbieter wie Github wiederum verfügen aus guten Gründen über keine solchen Lizenzvereinbarungen: Sie dienen der kollaborativen Erstellungen und Rekombination meist offen lizenzierter Inhalte. Sie entweder zu Lizenzzahlungen oder zur Installierung von Upload-Filtern zwingen zu wollen, wie es der Voss-Vorschlag vorsieht, grenzt an Schikane. Aber natürlich stünden auch andere Plattformen mit Uploadmöglichkeit – zu denken wäre hier an Plattformen für gemeinfreie Bilder wie Pixelio – vor einer ähnlich absurden Wahl zwischen Pest und Cholera.
Konkret sollen diese Regeln auf Plattformen Anwendung finden, bei denen Nutzer „signifikante Mengen“ („significant amounts“) von Inhalten hochladen. Das Perfide am Voss-Vorschlag ist die vermeintliche Möglichkeit, Gefahren für Meinungsfreiheit durch Lizenzierungsdeals zu vermeiden. Tatsächlich ist es aber so, dass Lizenzierungsdeals nur den allergrößten Plattformen als realistische Möglichkeit offenstehen. Schon lange ist es so, dass Vorschläge zur Verschärfung des Urheberrechts als Antwort auf die Dominanz von Google & Co letztlich genau diese Plattformen noch stärker machen. Selten war das aber so klar erkennbar, wie beim vorliegenden Vorschlag von Axel Voss.
Nächste Schritte
Ob es tatsächlich dazu kommt, dass das EU-Parlament mehrheitlich dem Voss-Vorschlag folgt, entscheidet sich wahrscheinlich bereits in der anstehenden Abstimmung im Rechtsausschuss – zumindest, wenn Voss sich nicht gezwungen sieht, ihn vorab wieder einzukassieren. Bekommt Voss aber im Rechtsausschuss und danach im Plenum eine Mehrheit, dürfte es auf das Abstimmungsverhalten im Rat ankommen. Nach derzeitigem Stand wäre der zuständige Vertreter Deutschlands dort Heiko Maas.
