Star-Wars-Remix: Disney-Imperium interveniert am „Planeten Niederösterreich“

Nachdem die niederösterreichischen Grünen sich für ein Wahlvideo bei Star Wars bedienten, schlägt Disney jetzt mit dem Copyright-Schwert zurück. Aber ist ein starker Urheberrechtsschutz angemessen bei Werken, die längst kulturelles Allgemeingut sind?

Screenshot aus dem Werbevideo der niederösterreichischen Grünen.

Am 28. Januar wird im größten österreichischen Bundesland Niederösterreich das Landesparlament neu gewählt. Die dortigen Grünen inszenieren sich zu diesem Zweck als „Rebellen“ gegen „eine schwarze Macht“, gemeint ist die konservative ÖVP, die dort regiert seit langem mit absoluter Mehrheit regiert. Die Grünen haben sich nun für ein Wahlkampfvideo Anleihen bei Jedi-Rittern und anderen Star-Wars-Charakteren genommen.

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Star-Wars-Referenzen in (Provinz-)Wahlkämpfen sind keineswegs außergewöhnlich. Im Gegenteil, der klare Gegensatz von Gut und Böse, die Heldengeschichten, all das liefert Stoff und Inspiration für (halb)lustige Wahlplakate, Werbefilme und Internetmeme. Und das gilt nicht nur für Wahlen im engeren Sinn, sondern für politische Kampagnen ganz allgemein.

Immer wieder Probleme mit de Urheberrecht

Wahlplakat der Satirepartei „Die Partei“

Doch was Greenpeace vor einigen Jahren mit seiner Persiflage eines Star-Wars-Werbespots von VW erleben durfte, ist jetzt offenbar auch den niederösterreichischen Grünen passsiert: Das Disney-Imperium schlug mit dem Copyright-Schwert zurück (scnr). So berichtete kürzlich die Zeitung Kurier, dass Disney die Causa untersucht und zitiert einen Konzern-Sprecher wie folgt:

Disney schützt als Unternehmen sein geistiges Eigentum und geht Meldungen zu möglichen Urheberrechtsverletzungen auch prinzipiell nach.

Und in der Tat ist es fraglich, inwieweit die Verfremdung und Verwendung von Star-Wars-Motiven für Wahlkampfzwecke oder andere Formen von Remixkreativität vom Urheberrecht gedeckt ist. Seit über 20 Jahren läuft zu Themen wie diesem bereits ein Rechtsstreit, gerade liegt die Frage beim EuGH.

Ganz allgemein gilt jedoch, dass bei derart kulturell wirkmächtigen Phänomenen wie Star Wars weitreichender Urheberrechtsschutz letztlich eine substantielle Einschränkung von Meinungs- und Ausdrucksfreiheit bedeutet. Helfen würde hier natürlich ein generelles Recht auf Remix.

Anleihen beim Markenrecht nehmen?

Vielleicht würde aber auch helfen, wenn sich Gesetzgeber und Rechtsprechung bei kulturell besonders wirkmächtigen Franchises wie Star Wars, Star Trek oder Harry Potter am Markenrecht orientieren. Wie bereits einmal anlässlich urheberrechtlicher Probleme mit Memes ausgeführt, können Unternehmen ihrer Marke verlustig gehen – und zwar dann, wenn eine Marke in den allgemeinen Sprachgebrauch übergeht und damit ihre Unterscheidungskraft gem. § 8 Markengesetz verliert. Sony ist das z.B. in Österreich mit der Marke „Walkman“ passiert.

Analog dazu wäre es doch denkbar, auch das urheberrechtliche Schutzniveau stärker einzuschränken, je umfassender ein fiktionales Werk kulturelles Allgemeingut geworden ist. Zumindest nicht-kommerzielle, transformative Nutzung – z.B. als Meme oder eben in politischen Kontexten – wäre dann nicht mehr urheberrechtlich untersagbar.

6 Ergänzungen

  1. „Nicht-kommerziell“ ist vielleicht der Knackpunkt.
    Ich weiß jetzt nicht, ob niederösterreichische Abgeordnete in einem Vollzeit-Parlament sitzen würden und wie hoch deren Diäten sind.
    Je nachdem ginge es bei den Kandidaten durchaus um eine finanzielle Verbesserung und/oder eine gewinnbringende Vermehrung „der Macht“.

    1. ich kenn nun nicht die rechtslage, aber in D bekommen Abgeordnete eine Aufwandtsentschädigung, also kein Gehalt oder so.

  2. Ob es kommerziell ist, oder nicht, ist egal.

    Die Kampagne für die Schulreform in Hamburg hat ein Logo genutzt dass an das Superman-Logo angelehnt wwar.
    Die Gegner unter denen z.B. Sky Dumont war/ist, haben dass dann DC/Warner gemeldet.

  3. Herrje, wie soll man Parteien wählen, die so eindrucksvoll beweisen, dass Sie keine Ahnung von Recht und Wertschöpfung und erst recht keine Ahnung von Niveau, haben. Und diese Laien bewerben sich, um sich nach einer Wahl um wirklich komplizierte Sachverhalte kümmern zu wollen ? Haarsträubend. Egal ob Disney, Warner oder Klaus vom Hobby Design Club von der Ecke. Keiner hat Bock das sein Werk ungefragt von Nazis, den Klu – Klux KLan oder anderen Vollspacken ungefragt benutzt werden darf. Sollen die sich doch zusammen mit den Grünen eine eigene Welt erschaffen und diese dann benutzen wie auch immer die lustig sind. Jetzt kommt der Haken. Die sind einfach zu blöd, zu platt, zu unkreativ.

  4. »Aber ist ein starker Urheberrechtsschutz angemessen bei Werken, die längst kulturelles Allgemeingut sind?«

    Ich denke schon, denn was wäre denn die Alternative? Besonders erfolgreiche/beliebte/bekannte Werke verlieren gerade aufgrund ihrer Beliebtheit automatisch den Urheberrechtsschutz? Das liefe doch der Intention des Urheberrechts, die Urheber dazu zu animieren, beim Urheben ihr Bestes zu geben, direkt zuwider.

  5. Urheber, d.h. Menschen, sind mit oder ohne Urheberrecht fleißig. Der Erfolg von Walt Disney beruht übrigens auf der Adaption gemeinfreier Werke. Im Gegenzug beißt der Höllenhund Disney allen die Finger ab, die auch nur daran denken, Disney-Kram zu verwenden, kommerziell oder nicht. Ein starkes Copyright halte ich für hanebüchen. Die ursprüngliche Intention des Copyrights wurde schon lange pervertiert und liefert nicht (den allermeisten) Urhebern, sondern Rechteverwertern Gewinne. Außerdem sollte stets kritisch betrachtet werden, wenn von „geistigem Eigentum“ gesprochen wird. Der Begriff würfelt drei verschiedene Konzepte zusammen: Copyright, Patente und Markenrecht. Diese haben nur marginal etwas miteinander zu tun. Außerdem kommt beim Begriff Eigentum leicht der Gedanke auf, geistiges Krams könnte besessen werden. Kopieren ist ja auch nicht gleich Stehlen, was?

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.