Urheberrechts-Richtlinie: Wenig LIBE für Uploadfilter im EU-Parlament

Gestern hat der Innenausschuss des EU-Parlaments Uploadfiltern eine Absage erteilt. Damit sendet er ein wichtiges Signal in den Verhandlungen rund um die EU-Urheberrechts-Richtlinie. Beim Leistungsschutzrecht besteht nach wie vor Unklarheit.

Ein weiterer Ausschuss des EU-Parlaments hat sich gestern klar gegen Uploadfilter ausgesprochen. Mit breiter Mehrheit verabschiedete der Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) seine Stellungnahme zur EU-Urheberrechtsrichtlinie, deren ursprüngliche Fassung verpflichtende Uploadfilter vorsieht. Zudem bekräftigte der Ausschuss, dass Internetunternehmen nicht dazu verpflichtet werden sollen, die auf ihren Plattformen eingestellten Inhalte generell zu überwachen. Über die endgültige Position des EU-Parlaments stimmt der federführende Rechtsausschuss (JURI) Ende Januar 2018 ab.

Dass der Uploadfilter vorerst auf Eis gelegt wurde, ist in der Tat eine wünschenswerte Entwicklung. Das Instrument soll Urheberrechtsverstöße verhindern, indem Plattformen gezwungen wären, sämtliche Uploads auf Copyright-geschütztes Material zu prüfen, bevor sie sie freigeben. Die Electronic Frontier Foundation (EFF) machte kürzlich deutlich, warum es sich um einen unverhältnismäßigen Ansatz handelt (eigene Übersetzung):

Eine solche vorauseilende Beschränkung der Meinungsäußerung oder des Verhaltens wird in keinem anderen Bereich auf das Leben der Bürger angewandt. Autos haben keinen Mechanismus, der es unmöglich macht, schneller als erlaubt zu fahren. Auch Telefone haben keine Abhöreinrichtung, die es unmöglich machen, den eigenen Nachbar zu beschimpfen. Warum wird das Urheberrecht so anders behandelt, dass nicht nur tatsächliche Verstöße geahndet werden (wofür es in Europa bereits ein Verfahren gibt), sondern prognostizierte zukünftige Verstöße bereits verhindert werden müssen?

Uploadfilter schränken Meinungsfreiheit ein

Vor allem aber schränken Uploadfilter das Recht auf freie Meinungsäußerung ein und bedeuten eine Privatisierung von Gerichtsbarkeit. Webseitenbetreiber würden verpflichtet, über die Zulässigkeit von Inhalten zu entscheiden. Dabei ist dies weitaus komplizierter, als nur offensichtlich illegal hochgeladene Kinofilme zu entfernen, wenn es beispielsweise um die Verwendung von geschütztem Material in Zitaten oder Parodien geht. Automatische Filter wären zu einer solchen Abwägung nicht in der Lage, was so auch für die Wikipedia ein Problem werden könnte. Zudem haben sich diese Filtermechanismen als notorisch unzuverlässig erwiesen.

Julia Reda, die für die Piratenpartei im Europa-Parlament sitzt, machte jedoch gegenüber netzpolitik.org deutlich, dass noch harte Verhandlungen bevorstehen:

Die Abstimmung des federführenden JURI-Ausschusses ist für den 24. oder 25. Januar angesetzt, noch gibt es keine Kompromissvorschläge zu den kontroversesten Themen. Parallel diskutiert der Rat über Kompromissvorschläge. Dort zeichnet sich eine Unterstützung von Uploadfiltern ab, während über das Leistungsschutzrecht große Uneinigkeit besteht.

Keine Stellungnahme zum Leistungsschutzrecht

Denn zum Leistungsschutzrecht hat sich der Innenausschuss gestern nicht geäußert. Kernstück des Streits ist die offene Frage, wie mit sogenannten Text-Snippets umgegangen werden soll, also mit kleinen Textausschnitten aus journalistischen Quellen aller Art. Solche Auszüge zeigen etwa Google News für alle aggregierten Beiträge oder Facebook, wenn Nutzer Zeitungsartikel teilen. Jede Plattform, die diese Snippets in Zukunft nutzen will, soll eine Lizenz des Verlegers benötigen, um die finanziellen Interessen der Presseverlage zu wahren. Selbst ein simples Teilen von Artikeln auf Facebook wäre dann nicht mehr ohne weiteres möglich. Erst vor kurzem empfahl eine Studie des EU-Parlaments, die Idee eines EU-Leistungsschutzrechts für Presseverleger nicht weiterzuverfolgen. Doch der Innenausschuss verzichtete in seiner gestrigen Abstimmung, diesen strittigen Punkt überhaupt aufzugreifen. Julia Reda erklärte gegenüber netzpolitik.org:

Zum Leistungsschutzrecht hat der LIBE-Ausschuss nicht Stellung genommen, weil er sich auf den seiner Ansicht nach grundrechtlich problematischsten Artikel, den Uploadfilter, beschränken wollte, um dort seiner Aussage mehr Gewicht zu verleihen. Ich denke zwar, dass auch das Leistungsschutzrecht von einer grundrechtlichen Analyse profitieren würde, bin aber insgesamt mit dem Vorgehen des LIBE-Ausschusses und seiner starken Stellungnahme gegen Filter zufrieden.

Obwohl also eine Einigung in diesem Punkt aussteht, sprach sich der LIBE-Ausschuss immerhin gegen Uploadfilter aus. Auch Diego Naranjo von der NGO European Digital Rights (EDRi) begrüßte den „ausgeglichenen Ansatz von Berichterstatter Michal Boni (EPP) und des restlichen Ausschusses“. Gleichzeitig betont er, dass das letzte Wort noch nicht gesprochen ist: „JURI ist für die endgültige Position des EU-Parlaments verantwortlich.“

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