Anfang des Jahres hatte das Justizministerium einen lange versprochenen und dringend notwendigen Entwurf zur Modernisierung des Urheberrechts im Bereich Wissenschaft und Unterricht vorgelegt (PDF) – zwar kein großer Wurf mit Generalklausel, aber in der Tendenz ein Schritt in die richtige Richtung. Aber selbst noch so zaghafte und vorsichtige Versuche, das Urheberrecht zumindest an Schulen und Universitäten etwas alltagstauglicher zu machen, müssen mit vehementem Widerstand der Verlagslobby rechnen.
Wie schon in der Debatte zum Urhebervertragsrecht oder zur Einführung der Festplattenabgabe in Österreich bedienen sich die Verlage dabei der Taktik, (ihre) AutorInnen mit Alarmismus und Halbwahrheiten für eine Unterstützung der Verlagsanliegen einzuspannen. Auch anlässlich der geplanten Reform des Wissenschaftsurheberrechts kursieren deshalb seit einiger Zeit Mails, die zur Zeichnung der vom Ulmer-Verlag initiierten Petition „Publikationsfreiheit“ aufrufen. So wird per Mail von einer „echten Krise für Autoren und Verlage“ und dem Verlust der Geschäftsgrundlage gewarnt:
Nun kommt es durch die geplante Veränderung des Urheberrechts zur echten Krise für Autoren und Verlage: beigefügt finden Sie einen Referentenentwurf des Justizministeriums, der wissenschaftliche Autorinnen und Autoren – insbesondere von Lehr- und Studienbüchern – ebenso wie Verlage faktisch ihrer Rechte entkleidet.
Wir verlieren trotz hocherfolgreicher Jahre unsere Geschäftsgrundlage.
Sie verlieren wesentliche Teile Ihrer urheberrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten. In vielen Fällen wird künftig der Dienstherr über Publikationsart und ‑ort entscheiden.
Nichts davon entspricht den Tatsachen. Nirgendwo im Referentenentwurf werden Entscheidungen über Publikationsart und ‑ort überhaupt angesprochen. In der Petition wird in der hinter einem Link versteckten Erläuterung deshalb auch nicht darauf, sondern auf ein Open-Access-Strategiepapier des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) verwiesen, um diesen Punkt zu begründen. Abgesehen davon, dass auch bei Open-Access-Verpflichtungen nicht „der Dienstherr“ über Publikationsart und ‑ort entscheidet, werden hier also gezielt zwei Dinge vermischt, um Ängste unter WissenschaftlerInnen zu säen und Stimmung gegen den Referentenentwurf zu machen. (Warum ich mir als öffentlich finanzierter Wissenschaftler sogar wünsche, zu Open Access „gezwungen“ zu werden, habe ich im Rahmen von „Drei Thesen zum Wissenschaftsurheberrecht“ ausgeführt.)
Halbwahrheit folgt auf Halbwahrheit
Auf ähnliche Weise paart sich auch in den übrigen Punkten der Petition alarmistische Rhetorik mit Halbwahrheiten. So wird angeprangert, dass „die Leistung von Autoren und Verlagen entwertet“, weil „in großen Teilen vom Urheberrechtsschutz ausgenommen“ werde, weil laut Entwurf bis 25 Prozent eines Werkes für Unterricht, Lehre und Forschung genutzt werden dürfen. Tatsächlich ist für diese Nutzung eine pauschale Vergütung durch Verwertungsgesellschaften vorgesehen, deren Höhe Gegenstand von Verhandlungen ist. Umso erstaunlicher, dass die Petitionsautoren bereits jetzt wissen, dass es keine „angemessene Vergütung“ dafür geben wird.
Dass Schulbücher von der 25-Prozent-Regel sowie der pauschalen Vergütung ausgenommen sind, wird in der Petition verschwiegen. Stattdessen wird in alarmistischer Tonart der Zusammenbruch des Marktes für Bildungsmedien beschworen, wenn diese „uneingeschränkt analog oder digital vervielfältigt werden können“. Von „uneingeschränkt“ kann jedoch nicht die Rede sein, ist die Nutzung auch jenseits von Schulbüchern auf 25 Prozent beschränkt und eine pauschale Vergütung vorgesehen.
Pure Propaganda und peinliche Polemik
Weil all das aber anscheinend noch nicht gefährlich genug klang, wird das Bedrohungsszenario in der Petition abgerundet mit einem Verweis auf Forderungen von Bibliotheksverbänden, auch E‑Books uneingeschränkt und kostenlos verleihen zu dürfen. Etwas, das weder im Referentenentwurf noch im Open-Access-Papier des BMBF Erwähnung findet.
Weitere irreführende Punkte in der Petition – ohne Anspruch auf Vollständigkeit:
- „[Der Referentenentwurf] degradiert Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zu Urhebern zweiter Klasse“ (falsch, gerade WissenschaftlerInnen würden von größerer Rechtssicherheit in der Lehre profitieren, ganz abgesehen von der völlig anderen Situation wissenschaftlicher Autorinnen und Autoren)
- Es wird die Gefahr „eines staatlichen Publikationswesen[s]“ beschworen, „das das vielfältige und hochwertige Angebot einer breiten, unabhängigen Verlagslandschaft verdrängt“ (völlig unfundierte Angstmache)
- „Die Innovationskraft und damit die wirtschaftliche Entwicklung in unserem Land werden gebremst.“ (das Gegenteil ist der Fall, ein modernisiertes Urheberrecht würde die Innovationskraft stärken, vgl. z.B. den diesbezüglich einschlägigen Hargreaves-Report)
Tiefpunkt der Petition sind schließlich peinlich-polemische Passagen wie die Frage, ob „die Kindergärtnerin oder der Kindergärtner kostenlos babysitten [muss], weil sie aus Steuergeldern bezahlt werden?“.
Fazit
Es bedarf schon einiger Chuzpe, eine Petition mit der Forderung einzuleiten, „die Grenzen zwischen Fakten und Wissen auf der einen Seite und Behauptungen und Halbwissen auf der anderen Seite klar zu ziehen und zu verteidigen“, nur um dann eine Serie an falschen Behauptungen, gezielten Auslassungen und Halbwahrheiten nachzuschieben.
Besorgte Anfragen von KollegInnen aus dem Bereich der Wissenschaft zeigen jedoch, dass die Propaganda der Verlage ihre Wirkung nicht verfehlt. Wieder einmal sollen unter Verweis auf vermeintliche Einschränkung von Publikationsfreiheit Verlagsinteressen befördert werden. Ob die Taktik der Verlage aufgeht, wird sich an den Änderungen am Referententwurf im wahrsten Sinne des Wortes ablesen lassen.
Korrekturnotiz, 23.2.2017: in einer früheren Fassung des Beitrags wurde behauptet, dass nicht nur Schul- sondern auch Lehrbücher von der 25-Prozent-Regel ausgenommen sind.
