Polizist im Vordergrund, im Hintergrund angedeutete Datennetzwerke
Datenschutz

Polizeiliche DatenanalyseInnenausschuss diskutiert Palantir-Alternativen

Eigentlich wollte die Union im Innenausschuss des Bundestags darauf hinwirken, dass die Palantir-Polizei-Software dem bayerischen Vorbild folgend auch im Bund eingesetzt wird. Doch außer den Polizeivertretern sprach sich niemand dafür aus. Es gibt auch keine Rechtsgrundlage. Stattdessen wurde darüber diskutiert, welche Alternativen zur Verfügung stünden.

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Technologie

Automatisierte PolizeidatenanalyseBayern testet rechtswidrig Palantir-Software

Der Polizei in Bayern fehlt eine Rechtsgrundlage für den aktuellen Testeinsatz von Palantir-Software. Der bayerische Datenschutzbeauftragte fordert, den Test der Analyse-Software einzustellen. Auch die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags begründen nun, warum sie die Erprobung mit Daten echter Menschen für rechtswidrig halten.

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Überwachung

Palantir-SoftwareBayerische Polizei testet Datamining mit echten Personendaten

Im bayerischen Landeskriminalamt läuft seit Monaten ein Testbetrieb der umstrittenen Analysesoftware von Palantir mit echten Personendaten. Der Landesbeauftragte für Datenschutz hat erst über Recherchen des Bayerischen Rundfunks davon erfahren – und will den Vorgang prüfen.

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Lederhandschuh hält ein Glasauge
Überwachung

Palantir in BayernNicht eingesetzte Polizei-Software kostet Millionen

Ein technisches Gutachten soll den sicheren Betrieb der umstrittenen Polizei-Software Palantir belegen. Doch rechtlich fehlt noch immer die Grundlage für einen Einsatz. Für die nicht genutzte Software fließen derweil Lizenzgebühren in Millionenhöhe – nicht nur in Bayern.

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Überwachung

Automatisierte DatenanalyseDer Wilde Westen beim Data-Mining der Polizei ist vorbei

Das heutige Karlsruher Urteil ist ein Sieg für das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Künftige Gesetze zur polizeilichen Datenanalyse müssen neue Vorgaben erfüllen, um zu starke Eingriffe der Polizei in die Privatsphäre Betroffener zu vermeiden. Ein Kommentar.

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Überwachung

Urteil des BundesverfassungsgerichtsAutomatisierte Datenanalyse für die vorbeugende Bekämpfung von Straftaten ist verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht erklärt die automatisierte Datenauswertung durch die Polizei in Hamburg und Hessen für verfassungswidrig. Die Karlsruher Richter setzen damit der digitalen Rasterfahndung und dem sogenannten Predictive Policing Grenzen.

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Im Hintergrund ist der erste Senat des BVerfG zu sehen. Im Vordergrund ein Ausschnitt von Paragraf 25a.
Überwachung

Verfassungsbeschwerden in KarlsruhePolizeiliche Big-Data-Analyse vor dem Aus?

Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerden der Gesellschaft für Freiheitsrechte zur automatisierten Datenanalyse verhandelt. Hohe Streubreite und Zweckentfremdung der Daten legen eine Verfassungswidrigkeit nahe. Ein grundsätzliches Urteil zum Umgang mit KI bei der polizeilichen Datenauswertung ist dennoch nicht erwartbar.

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Menschen mit Regenschirmen auf einer Kreuzung
Überwachung

Polizeigesetz NRWBürgerrechtsorganisation erhebt Verfassungsbeschwerde gegen Palantir-Paragraf

Ein Paragraf im Polizeigesetz NRW erlaubt die Verknüpfung und Auswertung zahlreicher Datenbestände zur Durchleuchtung von Personen. Dagegen zieht die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) jetzt vor das Bundesverfassungsgericht.

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Eine Glaskugel, durch die man ein Hochaus sieht
Überwachung

Nordrhein-WestfalenPalantir-Software kostet fast drei Mal soviel wie geplant

Das Landeskriminalamt NRW setzt seit 2019 die Datenanalyse-Software Gotham ein. Die Kosten des Projektes sind auf fast 40 Millionen Euro angewachsen. Bürgerrechtler:innen kritisieren zudem Grundrechtsverstöße und kündigen an, Verfassungsbeschwerde einzulegen.

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