Kurzmeldungen

  • : Anordnung des Hamburger Datenschutzbeauftragten: WhatsApp darf keine Daten an Facebook weitergeben
    35 Millionen Menschen nutzen WhatsApp alleine in Deutschland. Foto: <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/2.0/">CC-BY-NC-ND 2.0</a> <a href0"https://www.flickr.com/photos/captain_die/7697183522/sizes/l">Alexander Rentsch</a>
    Anordnung des Hamburger Datenschutzbeauftragten: WhatsApp darf keine Daten an Facebook weitergeben

    Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat eine Verwaltungsanordnung erlassen, die es Facebook ab sofort untersagt, Daten von deutschen WhatsApp-Nutzern zu erheben und zu speichern. Facebook wird ferner aufgegeben, bereits durch WhatsApp an das Unternehmen übermittelte Daten zu löschen. Dies teilt der Hamburger Datenschutzbeauftragte in einer Presseerklärung mit.

    Facebook und WhatsApp hätten nach dem Erwerb vor zwei Jahren mitgeteilt, dass die Daten der Nutzer nicht ausgetauscht würden. Die vor kurzem angekündigte Änderung der Geschäftsbedingungen sei eine Irreführung der Nutzer und ein Verstoß gegen das deutsche Datenschutzrecht.

    35 Millionen Nutzer alleine in Deutschland betroffen

    Johannes Caspar, der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, sagt:

    Die Anordnung schützt die Daten der ca. 35 Millionen WhatsApp-Nutzer in Deutschland. Es muss ihre jeweilige Entscheidung sein, ob sie eine Verbindung ihres Kontos mit Facebook wünschen. Dazu muss Facebook sie vorab um Erlaubnis fragen. Dies ist nicht geschehen.

    Facebook hat sich mittlerweile (Update: 14:20 Uhr) zu der Anordnung geäußert. Gegenüber netzpolitik.org sagt eine Sprecherin:

    Facebook complies with EU data protection law. We will work with the Hamburg DPA in an effort to address their questions and resolve any concerns.

    Facebook halte sich an den EU-Datenschutz. Man werde sich an den hamburgischen Datenschutzbeauftragten wenden und die Fragen klären. Facebook kann gegen die Anordnung Widerspruch einlegen und vor Gericht ziehen.

    Die Maßnahme des hamburgischen Datenschutzbeauftragten ist nicht der einzige Vorgang gegen Facebook in dieser Sache. Verbraucherschützer hatten das Unternehmen letzte Woche abgemahnt und werden juristisch gegen Facebook vorgehen.

    Wer einfach selbst handeln will, dem sei unser Artikel „Fünf Gründe für den Messenger-Wechsel“ ans Herz gelegt. Dort gibt es nicht nur gute Argumente, sondern auch eine fruchtbare Leserdiskussion über Alternativen zu WhatsApp.

    Update 17:30 Uhr:
    Facebook schickt jetzt eine weitere Stellungnahme. In dieser heißt es:

    Facebook complies with EU data protection law. We will appeal this order and we will work with the Hamburg DPA in an effort to address their questions and resolve any concerns.

    Heißt: Facebook wird die Entscheidung anfechten.

    27. September 2016 10
  • : Bürgerrechtsorganisationen und Opposition protestieren gegen BND-Gesetz
    Draußen vor dem Reichstag demonstrieren Gegner des BND-Gesetzes.
    Bürgerrechtsorganisationen und Opposition protestieren gegen BND-Gesetz

    demo-bnd-gesetz

    Zwischen 40 und 80 Menschen haben heute vor dem Reichstag gegen das geplante BND-Gesetz demonstriert. Ein breites Bündnis von Bürgerrechtsorganisationen von Digitaler Gesellschaft bis Reporter ohne Grenzen hatte zur Demonstration aufgerufen. Die Demonstration fand kurz vor einer Anhörung zu dem geplanten Gesetz im Innenausschuss des Deutschen Bundestages statt. In Redebeiträgen skizzierten die Organisatoren Probleme wie die Ausweitung der Überwachung, die Bedrohung der Pressefreiheit und fehlende Kontrolle des Geheimdienstes.

    Dem Protest schlossen sich auch die Oppositionsparteien Linke und Grüne mit eigenen Redebeiträgen an. Katharina Nocun, die Initiatorin einer Petition und der Protestaktion vor dem Reichstag, überreichte den Abgeordneten Martina Renner und Konstantin von Notz symbolisch die ersten 4300 Unterschriften einer Petition.

    Weitere Demoberichte gibt es bei Digitale Gesellschaft und Kattascha.de. Und auch die Tagesschau hatte die Demo gebracht:

    In diesem Fenster soll ein YouTube-Video wiedergegeben werden. Hierbei fließen personenbezogene Daten von Dir an YouTube. Wir verhindern mit dem WordPress-Plugin „Embed Privacy“ einen Datenabfluss an YouTube solange, bis ein aktiver Klick auf diesen Hinweis erfolgt. Technisch gesehen wird das Video von YouTube erst nach dem Klick eingebunden. YouTube betrachtet Deinen Klick als Einwilligung, dass das Unternehmen auf dem von Dir verwendeten Endgerät Cookies setzt und andere Tracking-Technologien anwendet, die auch einer Analyse des Nutzungsverhaltens zu Marktforschungs- und Marketing-Zwecken dienen.

    Zur Datenschutzerklärung von YouTube/Google

    Zur Datenschutzerklärung von netzpolitik.org

    26. September 2016 13
  • : Infografik: Die Privatsphäreeinstellungen von Facebook richtig nutzen
    <a href="https://www.flickr.com/photos/sarahmarshall/8409458002/"> Sarah Marshall </a> <a href="https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/">[CC BY 2.0]</a>
    Infografik: Die Privatsphäreeinstellungen von Facebook richtig nutzen

    Die Softwarefirma „Vound-Software“ hat in ihrem Blog eine Infografik erstellt (siehe unten), die zeigt, welche Daten Facebook sammelt und wie man die Privatsphäreeinstellungen des sozialen Netzwerkes am Besten nutzt. Wieviele Informationen Facebook für Werbekunden sammelt, kann man in unserem Artikel nachlesen.

    Ein kleiner Überblick, wie Facebook welche Daten sammelt:

    • Anmeldeinformationen,
    • Dinge, die man erstellt oder teilt,
    • Orte, an denen Fotos aufgenommen wurden
    • das Datum, an dem ein Dokument erstellt wurde
    • Nachrichten und Kommunikation
    • Inhalte, die man sich ansieht
    • wie man mit Inhalten interagiert
    • die Frequenz und die Dauer der Aktivitäten
    • Nutzer und Gruppen, mit denen man verbunden ist
    • Personen, mit denen man am meisten kommuniziert
    • Gruppen, in denen man gerne Beiträge teilt
    • Kontaktinformationen, die man liefert, wenn man diese Informationen von einem Gerät hochlädt, importiert oder synchronisiert

    Wie andere Nutzer Informationen über einen verbreiten:

    • wenn sie ein Foto von dir teilen
    • wenn man eine Nachricht eines anderen Nutzers erhält
    • wenn Andere deine Kontaktinformationen hochladen, importieren oder synchronisieren

    Informationen die durch eine Zahlung über Facebook preisgegeben werden:

    • Zahlungsinformationen
    • Rechnungs‑, Versand- und Kontaktinformationen
    • Konto- und Authentifizierungsinformationen

    Geräteinformationen, die Facebook erhält:

    • Informationen von oder über die Computer, Handys oder andere Geräte, auf denen die Facebook-App installiert ist oder von denen aus die Webseite aufgerufen wird
    • Standortdaten des Geräts inklusive spezifischen geographischen Orten via GPS, Bluetooth oder WLAN-Verbindungen
    • das Betriebssystem, die Hardwareversion, Datei- und Softwarenamen und Typen
    • Batterie-und Signalstärke
    • Geräteidentifikatoren
    • den Namen des Internet- oder Mobilfunkanbieters
    • Sprache und Zeitzone
    • Handynummer und IP-Adresse

    Informationen von Drittanbieterwebseiten und Apps, die Facebook benutzen:

    • Informationen über Apps und Webseiten, die man besucht
    • Benutzung von Facebook-Services auf den Webseiten und Apps
    • Informationen, die der Betreiber der Webseite oder der Entwickler Facebook liefert

    Informationen von Partnern und Facebookunternehmen:

    • Informationen über den Nutzer
    • Aktivitäten außerhalb und auf Facebook
    • die Erfahrungen und Interaktionen des Nutzers mit dem Unternehmen

    Apps von Drittanbietern:

    • erhalten Nutzerinformationen
    • mit einer Erlaubnis erhalten sie Informationen, die Freunde mit dem Nutzer geteilt haben
    • ein Facebook-Freund könnte eine App benutzen, die ohne dessen Wissen Zugang zu den Informationen des Nutzers erhält

    Was man tun kann, um seine Privatsphäre zu schützen:

    • festlegen, wer das eigene Profil sehen darf
    • überprüfen, wie das Profil für eine bestimmte Nutzergruppe angezeigt wird
    • den Facebook-Privatsphärecheck durchführen
    • festlegen, was Apps von Drittanbietern für Daten nutzen dürfen

    The Most Important Ways to Protect Your Privacy on Facebook

    The Most Important Ways to Protect Your Privacy on Facebook

    26. September 2016 11
  • : Facebook-Videos: Manipulierte Kennzahlen
    Facebook-Videos: Manipulierte Kennzahlen

    Facebook muss sich einigen Fragen über Manipulationen bei Werbekennzahlen stellen: Facebook-Video-Verweilangaben sollen übertrieben worden sein. Jetzt stellt sich heraus, dass sich der Datenkonzern bei den Facebook-Videokennzahlen nicht nur ein bisschen verschätzt hat, sondern ganz kräftig daneben lag.

    23. September 2016 3
  • : Riesiges Datenleck: Mehr als 500 Millionen Nutzerdaten von Yahoo betroffen
    Ausgelacht und Daten weg
    Riesiges Datenleck: Mehr als 500 Millionen Nutzerdaten von Yahoo betroffen

    Yahoo hat heute offiziell bestätigt, was bereits im Vorfeld gerüchtet wurde: Daten von mehr als 500 Millionen Nutzerkonten wurden ohne Berechtigung kopiert, dazu gehören Namen, E‑Mail-Adressen, Telefonnummern, Geburtstage und verschlüsselte Passwörter. Kreditkarten- und Bankdaten sollen nicht betroffen sein.

    Der Hack soll 2014 stattgefunden haben. Wie immer gilt: sicherheitshalber Passwörter ändern, wenn man die Kombination E‑Mail-Adresse und Passwort woanders auch noch nutzt (aas man nicht sollte).

    Manche sehen das Datenleck auch als Feature: Vielleicht finden sich in den offenbar zumindest in Teilen im Netz befindlichen Datensätzen die alten vergessenen Flickr-Zugangsdaten wieder?

    Mehr als 500 Millionen Nutzerdaten dürften Rekordwerte sein und einen neuen Standard setzen. Oder hab ich was übersehen?

    Update: Yahoo sagt, dass ein staatlicher Akteur hinter dem Hack stehen sollte. Das wird gerne erklärt, wenn man einen übermächtigen Gegner braucht, um von dem eigenen Versagen abzulenken. Andererseits hat Yahoo mit sowas Erfahrung: 2013 kam durch Snowden-Enthüllungen raus, dass die NSA Yahoo gehackt hatte.

    22. September 2016 3
  • : Kundgebung gegen BND-Gesetz am 26. September in Berlin
    Foto: <a href="https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/">CC-BY 2.0</a> <a href"https://www.flickr.com/photos/93087649@N06/9804458476/sizes/l">k_tjaaa</a>
    Kundgebung gegen BND-Gesetz am 26. September in Berlin

    Am kommenden Montag wollen Grund- und Bürgerrechtsorganisationen vor dem Reichstag gegen das geplante BND-Gesetz demonstrieren. Im Aufruf heißt es:

    Unsere Grundrechte stehen auf dem Spiel! Mit dem neuen BND-Gesetz will die Bundesregierung den Ausbau des deutschen Geheimdienstes BND zu einer deutschen NSA vorantreiben. Die parlamentarische Kontrolle des Geheimdienstes soll massiv erschwert werden. Es ist ein Skandal: Statt auf Snowdens Warnung zu hören will die Bundesregierung lieber von der NSA lernen. Mit einem Eil-Appell und einer Aktion in Berlin wollen wir das gemeinsam mit zahlreichen Bürgerrechtsorganisationen verhindern. Bereits am Montag treffen sich die Mitglieder des Innenausschusses in Berlin.

    Die Demonstration findet am Montag, den 26. September, um 12:30 Uhr vor dem Reichstag, am Platz der Republik 1 statt.

    Außerdem gibt es gleich mehrere Petitionen gegen das BND-Gesetz. Die neueste Petition wird von Digitaler Gesellschaft, Humanistischer Union, dem Whistleblower-Netzwerk, FIfF – Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung, Reporter ohne Grenzen und der Internationalen Liga für Menschenrechte (ILMR) unterstützt.

    22. September 2016 9
  • : heise online Polittalk: „Der mündige Bürger in der digitalen Welt“
    heise online Polittalk: „Der mündige Bürger in der digitalen Welt“

    Am 18.10. lädt heise online in Berlin zum Polittalk über „Der mündige Bürger in der digitalen Welt“.

    Big Data, Internet of Things, autonome Autos – wir scheinen die Kontrolle über die Erfassung und Nutzung unserer Daten immer mehr zu verlieren. Die Digitalisierung bestimmt weite Bereiche unseres Lebens. Wie kann der mündige Bürger die Entscheidungshoheit behalten? Welches Wissen sollte er dafür erwerben? Muss die Politik besser schützen?

    Im Anschluss gibt es BBQ und mit der Veranstaltung sollen 20 Jahre heise online nochmal in Berlin gefeiert werden.

    22. September 2016 3
  • : Einfach nicht nutzen: Kommunikation mit Google-Messenger Allo ist unsicher
    Wem Privatsphäre und Datenschutz am Herzen liegt, sollte Allo nicht nutzen. Foto: <a herf="https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/2.0/">CC-BY-NC-ND 2.0</a> <a href="https://www.flickr.com/photos/enthythez/2554613062/sizes/l">EnthY theZ</a>
    Einfach nicht nutzen: Kommunikation mit Google-Messenger Allo ist unsicher

    Google hat seinen neuen Messenger Allo vorgestellt. Der Messenger macht eigentlich auch nur das, was andere Messenger machen. Außer, dass dort der neue „Google Assistant“ integriert ist und man im Chat direkt Google-Suchen abfahren kann, wie bei heise.de ausführlich beschrieben ist. Dafür speichert der Messenger standardmäßig – und das ist im Jahr 2016 nun wirklich unverantwortlich – alle Nachrichten und alle Chats ohne Ende-zu-Ende-Verschlüsselung auf den Servern von Google ab. Google kennt also die Kommunikationsinhalte und kann damit die Messengernutzung der User analysieren, wie Motherboard ausführt.

    Allo, geht’s noch?

    In früheren Ankündigungen hatte Google die Privatsphäre des Messengers noch als Feature angepriesen. Nun heißt es, dass die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung den intelligenten Funktionen entgegenstehe. Privatsphäre spielt also bei Allo keine Rolle. Die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung im „Inkognito-Modus“ muss man als Nutzer immer wieder selbst einschalten. Das ist fehleranfällig, und im „Inkognito-Modus“ funktioniert dann auch der „Google Assistant“ nicht, der den Messenger von anderen unterscheidet. Das alles ist unpraktisch und verleitet zu unsicherer Kommunikation, bei der Google alle Inhalte der Chats kennt.

    Die Idealkombination für sichere Kommunikation ist eine gute Ende-zu-Ende-Verschlüsselung und ein offener Quellcode. Beide Anforderungen erfüllt Allo nicht. Es gibt zahlreiche Alternativen, die in Sachen Sicherheit und Privatsphäre besser sind. Man kann also nur dazu aufrufen, die App nicht zu nutzen.

    21. September 2016 31
  • : „Die NSA würde sich über ein solches Gesetz freuen“ – Fachgespräch über BND-Reform zum Nachhören
    Eingangstor an der alten BND-Zentrale in Pullach. Foto: <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/deed.en">CC-BY-SA 4.0</a> <a href="https://commons.wikimedia.org/wiki/File:BND-Pullach-bjs150628-05.jpg">Bjs / Wikimedia Commons</a>
    „Die NSA würde sich über ein solches Gesetz freuen“ – Fachgespräch über BND-Reform zum Nachhören

    Kommenden Montag findet im Innenausschuss des Bundestages eine öffentliche Anhörung (PDF) zur Reform des BND-Gesetzes statt, mit dem die Große Koalition die verfassungswidrige und bisher illegale Überwachungspraxis des Bundesnachrichtendienstes legalisieren und ausweiten will. Die Linksfraktion hat hierzu bereits ein öffentliches Fachgespräch unter dem Titel „Quo vadis BND – Die Reform des BND-Gesetzes und die Grundrechte“ veranstaltet, das man online auf dem Youtube-Kanal der Linksfraktion und beim Podcast Technische Aufklärung nachhören kann.

    Zu hören sind dort unter anderem die Einschätzungen von:

    • Eric Töpfer, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Deutschen Institut für Menschenrechte.
    • Sven Lüders, Humanistische Union.
    • Dr. Ulf Buermeyer, Richter am Landgericht Berlin.
    • Lena Rohrbach, Fachreferentin für Menschenrechte im digitalen Zeitalter bei Amnesty International.
    • Klaus Landefeld, Vorstand eco e.V. und Aufsichtsrat DE-CIX International AG.

    In Abetracht der breiten internationalen Kritik wenig überraschend aber im Detail hochrelevant nehmen die Expert*innen die Gesetzentwürfe der Bundesregierung aus grund- und menschenrechtlicher Sicht auseinander. Fazit: „Die NSA würde sich freuen, wenn sie so eine Gesetzesgrundlage hätte“ (Klaus Landefeld).

    21. September 2016 3
  • : „Ein ganzes Grundrecht, nämlich das der vertraulichen Telekommunikation, wird für den BND de facto abgeschafft.“
    Fassade der neuen BND-Zentrale in Berlin. Foto: <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.0/">CC-BY-NC-SA 2.0</a> <a href="https://www.flickr.com/photos/96dpi/14052441833/sizes/o/">Andreas Levers</a>
    „Ein ganzes Grundrecht, nämlich das der vertraulichen Telekommunikation, wird für den BND de facto abgeschafft.“

    Ulf Buermeyer kommentiert im politischen Feuilleton von Deutschlandradio Kultur die geplante BND-Reform: Maßlosigkeit per Gesetz.

    Die Regierung plant damit eine Ermächtigung per Gesetz, wie wir sie in der Bundesrepublik bisher nicht kannten. Es wird nicht nur die rechtswidrige Praxis des BND und seiner Kooperation mit der NSA legalisiert. Mehr noch: Ein ganzes Grundrecht, nämlich das der vertraulichen Telekommunikation, wird für den BND de facto abgeschafft. Das Konzept markiert die Abkehr vom Prinzip gezielter Grundrechts-Eingriffe gegenüber einzelnen konkret Verdächtigen, hin zu einer prophylaktischen Überwachung potentiell aller Menschen. Das dürfte mit dem Grundgesetz kaum vereinbar sein. Aber vor der juristischen Bewertung sollte die politische Diskussion stehen, ob wir eine Behörde mit solchen Befugnisse wirklich wollen. Dies gilt umso mehr, als den hohen rechtsstaatlichen Kosten ein völlig unklarer Nutzen gegenübersteht.

    Hier ist die MP3.

    21. September 2016 14
  • : Neue Firmware: HP enteignet seine Drucker-Kunden
    Bei Druckern wird das große Geschäft mit teuren Patronen gemacht. Den Herstellern sind kostengünstige Patronen von anderen Herstellern deswegen ein Dorn im Auge. Foto: <a href="https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/">CC-BY 2.0</a> <a nref="https://www.flickr.com/photos/armydre2008/16664631562/sizes/h/">frankieleon</a>
    Neue Firmware: HP enteignet seine Drucker-Kunden

    Wer einen Drucker von HP hat und diesen mit selbstgewählten Druckerpatronen bestücken will, kann dies seit dem 13. September nicht mehr tun. Es funktionieren nur noch die teuren Originalpatronen von HP selbst. Um das zu erreichen, hat das Unternehmen seit März dieses Jahres den Druckern eine neue Firmware aufgespielt, die erst jetzt mit Verspätung mittels Digital Rights Management (DRM) ihre enteignende Wirkung entfaltet. Teilweise sei die Funktion schon auf den Druckern vorinstalliert gewesen, bei anderen Druckern wurde das entmündigende Feature erst jetzt hinzugefügt. Als User die Veränderung an ihren Druckern bemerkten, stritt HP jedoch zunächst ab.

    Zeit online berichtet jetzt zum Fall:

    Als nun Golem.de und die britische BBC nachhakten, war von „unbeabsichtigten Folgen“ keine Rede mehr. Stattdessen erklärte HP, seit Ende 2015 seien die HP-Druckermodelle Office Jet, Office Jet Pro und Office Jet Pro X so umgestellt worden, dass sie nur noch mit Patronen kommunizieren, die einen „Original-HP-Sicherheitschip“ haben. Das können neue oder wiederaufgefüllte Patronen sein – wichtig ist nur der Chip.

    Im Statement des Unternehmens hieß es: „Andere Tintenpatronen funktionieren möglicherweise nicht. In vielen Fällen war diese Funktion bereits auf dem Drucker installiert, in manchen Fällen wurde sie im Rahmen eines Firmware-Updates installiert.“ HP wolle so sein „innovatives Produktangebot sowie geistiges Eigentum schützen“. Oder vielleicht auch nur sein einträgliches Geschäft mit Tintenpatronen.

    Cory Doctorow von BoingBoing kritisiert:

    Wenn jedes Software-gesteuerte Ding gegen deinen Wunsch und deine Interessen ferngesteuert werden kann, dann haben wir das Privateigentum abgeschafft und gegen ein neu-feudales System privatwirtschaftlicher Eigentümerschaft eingetauscht.

    Matthias Kirschner von der Free Software Foundation Europe (FSFE) sagt gegenüber Zeit Online:

    Mit solcher Digitaler Rechteminderung werden Menschen digital enteignet. Sie sind nicht mehr Eigentümer ihrer eigenen Geräte und Daten.

    Die FSFE fordert, dass solche Enteignungen verboten werden und stattdessen ein „Recht auf Tüfteln“ eingeführt werde.

    20. September 2016 46
  • : Auflistung: Beziehungen von Telekommunikationsunternehmen zur Bundesregierung
    Auflistung: Beziehungen von Telekommunikationsunternehmen zur Bundesregierung

    Die Bundestagsfraktion Die Linke hat in einer kleinen Anfrage die Bundesregierung über ihre Beziehungen zu Telekommunikationsunternehmen befragt. Die Bundesregierung hat eine lange Liste geschickt, wann sich Vertreter der Bundesregierung offiziell mit Vertretern von Deutsche Telekom & Co, sowie explizit dem Bitkom getroffen haben. Aber vorsichtshalber musste man dazu schreiben, dass es eine große Dunkelziffer gibt, denn viele Lobby-Gespräche am Rande von Festen, Veranstaltungen und sonstigen Anlässen werden leider nicht registriert.

    20. September 2016
  • : Negativpreis für Internationales Olympisches Komitee wegen Umgang mit Social Media
    17.09.2016, Wien, Altes Rathaus. Verleihung des Wolfgang Lorenz Gedenkpreises 2016, #WOLO. (v.l.-r.) Johannes Grenzfurthner, Michael Eisenriegler, Werner Reiter, Barbara Wimmer, Martin Leyrer, Frau Mag. Fürlinger // Foto: Karola Riegler
    Negativpreis für Internationales Olympisches Komitee wegen Umgang mit Social Media

    Der #WOLO Award 2016 für ausgezeichneten Kulturpessimismus wurde gestern zum dritten Mal im Rahmen des paraflows-Festivals in Österreich vergeben. Die fünfköpfige Jury wählte einstimmig das Internationale Olympische Komitee (IOC).

    In der Begründung der Jury heißt es:

    Seit der Gründung der Olympischen Spiele im Jahre 776 v. Chr. kümmert sich das IOC in vorbildlicher Weise um den Schutz seiner Marken- und Verwertungsrechte, mittlerweile auch – und vor allem – im Internet. Spieler, Sponsoren, Trainer und Zuschauer – alle werden angehalten, sich um die Einhaltung umfangreicher Regularien zu kümmern. Es sind Regularien, deren hauptsächlicher Sinn darin besteht, die Kontrolle zu bewahren und die Interessen der wenigen „Olympischen Partner“ zu schützen. Eine wertvolle Regelung besteht zum Beispiel darin, dass Sponsoren einzelner Teilnehmer oder deren Heimatstädte ihren erfolgreichen Athleten nicht öffentlich gratulieren dürfen.

    Weiters dürfen Firmen keine Hashtags verwenden, die auch nur im Entferntesten an Olympia erinnern könnten. So finden sich zum Beispiel Hashtags wie #Rio oder #Sommer, #Gold, #Silber und #Bronze. Diese sind nach dem Willen des IOC verboten. Zu den weiteren Tabus gehören GIF-Animationen olympischer Szenen wie Video on Demand oder einfache Retweets. Wenn das die alten Griechen gewusst hätten…

    Wir berichteten seinerzeit auch über den Social-Media-Maulkorb bei den Olympischen Spielen, die für heftige Reaktionen gesorgt hatten.

    19. September 2016 1
  • : Angela Merkel: „Pressefreiheit umfasst auch die Freiheit, Missstände aufdecken und über sie berichten zu können, ohne Nachteile oder gar Gefahren befürchten zu müssen“
    Angela Merkel: „Pressefreiheit umfasst auch die Freiheit, Missstände aufdecken und über sie berichten zu können, ohne Nachteile oder gar Gefahren befürchten zu müssen“

    Unsere Bundeskanzlerin Angela Merkel hat am vergangenen Donnerstag im Rahmen des M100 Sanssouci Colloquium einige bemerkenswerte Sätze zur Pressefreiheit gesagt, die wir so auch unterzeichnen könnten:

    Sie selbst haben es einmal so formuliert: „Die Pressefreiheit ist ein Recht, das nicht immer garantiert sein wird. Wenn wir es vernachlässigen, welkt es wie eine Blume, die man vergisst zu gießen.“ Dem kann ich nur zustimmen. Wir müssen die Pressefreiheit immer wieder aufs Neue verteidigen und uns immer wieder daran erinnern, wie schnell sie in Gefahr geraten kann – auch bei uns in Europa. […] Pressefreiheit besteht aus der Abwesenheit staatlicher Einflussnahme und Zensur. Aber das ist es nicht allein. Pressefreiheit umfasst weit mehr. Sie umfasst auch die Freiheit, Missstände aufdecken und über sie berichten zu können, ohne Nachteile oder gar Gefahren befürchten zu müssen.[…] Doch gerade für die Pressefreiheit gilt: Sie verdient diesen Namen nur, wenn sie auch gelebt werden kann. Das erfordert leider viel zu oft auch tatsächlich den Mut engagierter Journalistinnen und Journalisten, engagierter Autorinnen und Autoren.

    Das gilt natürlich nicht für Whistleblower wie Edward Snowden, wie die Bundesregierung am vergangenen Freitag in der Bundespressekonferenz klar machte:

    FRAGE SCALLY: Frau Demmer, die Bundeskanzlerin hat ich glaube, es war gestern Abend gesagt, die Pressefreiheit umfasse auch die Freiheit, Missstände aufzudecken, ohne Nachteile und Gefahren befürchten zu müssen. Hätte Edward Snowden längst eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland bekommen und eine Hacker-WG im Prenzlauer Berg beziehen können, wenn er einen Presseausweis gehabt hätte?

    SRS’IN DEMMER: Den letzten Teil Ihrer Frage habe ich jetzt nicht verstanden.

    ZUSATZFRAGE SCALLY: Meine Frage ist: Hätte Edward Snowden einen Aufenthaltstitel für Deutschland bekommen, wenn er einen Presseausweis gehabt hätte?

    SRS’IN DEMMER: Der Fall Snowden ist hier sehr lang und sehr ausführlich diskutiert worden. Ich möchte gerne grundsätzlich noch einmal wiederholen, was die Kanzlerin gestern zur Pressefreiheit gesagt hat, nämlich dass sie natürlich eine unverhandelbare und unverzichtbare Grundvoraussetzung unserer demokratischen Grundordnung und im Grundgesetz ausdrücklich geschützt ist. Eine freie Presse, eine vielfältige Medienlandschaft, eine kritische, informierte Öffentlichkeit und ein lebendiger Diskurs sind die stärksten Garanten für eine Demokratie und gegen staatliche Willkür.

    ZUSATZFRAGE SCALLY: Genau, da sind wir sehr geschützt. Wenn Edward Snowden einen Presseausweis gehabt hätte, wäre seine Chance auf einen Aufenthaltstitel in Deutschland dann besser? Denn er dürfte dann ja keine Nachteile befürchten, nicht einmal in Deutschland.

    SRS’IN DEMMER: Ich kann nur noch einmal darauf hinweisen, dass dieser Fall hier sehr lang und ausführlich immer wieder diskutiert worden ist. Ich möchte einzelne spezielle Fälle nicht einordnen, sondern hier einfach noch einmal grundsätzlich bekräftigen wie auch die Kanzlerin gestern in ihrer Rede , wie wichtig Pressefreiheit ist. Ihre Frage ist eine hypothetische Frage, insofern würde ich

    ZUSATZFRAGE SCALLY: Okay, eine nicht hypothetische Nachfrage: Anfang des Monats gab es einen geheimen Bericht des Datenschutzbeauftragten, der gesagt hat, dass die Grundrechte unbescholtener Bürger vom BND massiv verletzt wurden. Sind seit Snowdens diesbezüglichen Enthüllungen Innovationen und neue Rechte beim Parlamentarischen Kontrollgremium eingeführt worden, um Missstände beim BND künftig besser aufzudecken? Ist es jetzt besser gewappnet gegen künftige Verstöße des BND gegen die Grundrechte in Deutschland?

    SRS’IN DEMMER: Auch dazu würde ich Sie gerne auf die Protokolle der vergangenen Sitzungen hinweisen. Wir kommentieren diesen Bericht hier nicht, weil es um Gremien geht, über die wir hier nicht reden.

    Grundsätzlich weisen Sie zu Recht darauf hin, dass man gesetzgeberisch aktiv geworden ist.

    ZUSATZFRAGE SCALLY: Meine Frage bezog sich auf das Parlamentarische Kontrollgremium. Hat es im Vergleich zu vor drei Jahren bessere oder neue Werkzeuge, um mit dem BND zu reden, wenn es Sorge bezüglich der Einhaltung der Grundrechte der Bürger hat?

    SRS’IN DEMMER: Jedenfalls haben wir aufgrund dieses Falles einige Sachen verbessert. Wir haben hier jede Menge Stellung dazu genommen, ich würde Sie deshalb auf die Protokolle der vergangenen Sitzungen hinweisen. Die Frage zum Parlamentarischen Kontrollgremium müssen Sie an das Gremium selbst richten.

    FRAGE JUNG: Die Kanzlerin sagt: „[Die Pressefreiheit] umfasst auch die Freiheit, Missstände aufdecken …, ohne Nachteile oder gar Gefahren befürchten zu müssen.“ Frau Demmer, ich probiere es einmal nicht mit einer hypothetischen, sondern mit einer Lernfrage: Verbinden die Kanzlerin und die Bundesregierung das Schicksal und die Leistungen von Edward Snowden mit dem Thema Pressefreiheit?

    SRS’IN DEMMER: Ich habe dazu jetzt tatsächlich alles gesagt, was ich dazu sagen möchte.

    ZUSATZ JUNG: Nö. Hat Edward Snowden für die Bundesregierung irgendwas mit dem Thema Pressefreiheit zu tun, oder sind das zwei separate Themen?

    SRS’IN DEMMER: Herr Jung, ich habe gesagt: In diesem Raum hier ist sehr viel und sehr lange über diesen Fall diskutiert worden. Es gibt keinen neuen Sachstand, und wir haben dem von hier aus nichts hinzuzufügen.

    Grundsätzlich gilt, dass die Pressefreiheit in Deutschland ein sehr hohes Gut ist.

    ZUSATZFRAGE JUNG: Das habe ich verstanden. Meine Frage ist aber: Tangiert dieser Fall die Pressefreiheit?

    SRS’IN DEMMER: Genau. Aber was Sie nicht verstanden haben, ist, dass ich dazu jetzt nicht noch mehr sagen möchte.

    ZUSATZFRAGE JUNG: Ich möchte nur verstehen, ob Sie diese beiden Themen miteinander verbinden.

    VORS. WEFERS: Ich glaube, wir diskutieren jetzt

    ZUSATZFRAGE JUNG: Wir diskutieren ja nicht, sondern ich will einfach nur eine Frage beantwortet bekommen. Das hört sich sonst nach einem Lippenbekenntnis der Kanzlerin an.

    SRS’IN DEMMER: Ihre Analyse teile ich nicht, und damit würde ich das gerne beenden; denn es würde nur Zeit kosten, wenn wir das jetzt fortsetzen.

    19. September 2016 25
  • : „Thiel Fellowship“: Amerikanische NGO fördert Behördenanfragen zu Investor Peter Thiel
    Thumbs Up von Peter Thiel. Bild: <a href="https://www.flickr.com/photos/jdlasica/">JD Lasica. Lizenz: </a><a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc/2.0/">Creative Commons BY-NC 2.0</a>.
    „Thiel Fellowship“: Amerikanische NGO fördert Behördenanfragen zu Investor Peter Thiel

    Welche Informationen liegen US-Behörden über den umstrittenen Investor, Trump-Fan und Geheimdienst-Unterstützer Peter Thiel vor? Das will die NGO Muckrock herausfinden. Sie bietet deswegen „Thiel Fellowships“ an.

    16. September 2016 8
  • : Frontal21: Hass auf Facebook und die Ohnmacht der Politik
    Frontal21: Hass auf Facebook und die Ohnmacht der Politik

    Das ZDF-Politikmagazin Frontal21 hat gestern über „Hass auf Facebook und die Ohnmacht der Politik“ berichtet und war auch dazu bei uns im netzpolitik.org-Büro. Wir haben u.a. die Intransparenz von Facebook kritisiert. Das Unternehmen verkündet gerne positive Botschaften, aber sobald es kritische Nachfragen gibt, ist Facebook verschlossen wie eine Auster.

    14. September 2016 12
  • : Wer nicht fragt, bleibt dumm: Neuer wöchentlicher Podcast zur Informationsfreiheit
    Foto: <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc/3.0/de/">CC-BY-NC 3.0</a> Netzpolitik.org
    Wer nicht fragt, bleibt dumm: Neuer wöchentlicher Podcast zur Informationsfreiheit

    Der neue Podcast „Wer nicht fragt, bleibt dumm“ von detektor.fm und FragDenStaat beleuchtet jede Woche eine neue Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG). In bisherigen Folgen ging es unter anderem veröffentlichte Dokumente zur Autolobby, KPMG-Beraterverträge und Zivilklauseln an Unis.

    In der heutigen Folge geht es um Gutachten des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit (BMZ), die in der vergangenen Woche erstmals nach einem Antrag veröffentlicht wurden. Sie zeigen, welche Rolle Deutschland beim Völkermord in Ruanda gespielt hat:

    In Ruanda herrschten 1994 schwere Unruhen. Sie mündeten im Völkermord an den Tutsi. Die deutsche Regierung hielt sich aus den Vorfällen heraus. Gutachten belegen nun, dass Deutschland trotz umfassender Informationen bewusst weggeschaut hat. Warum?

    Der Podcast ist bei detektor.fm zu finden. Feed zum Abonnieren ist hier.

    14. September 2016 7
  • : Stingray: Anleitung für Mobilfunküberwachungsgerät veröffentlicht
    Der „StingRay II“ kann bis zu vier Funkzellentürme gleichzeitig simulieren.
    Der „StingRay II“ kann bis zu vier Funkzellentürme gleichzeitig simulieren. - Foto: U.S. Patent and Trade Office/ <a href="https://en.wikipedia.org/wiki/File:Stingray_Harris_handle_side.jpg">Wikipedia</a>
    Stingray: Anleitung für Mobilfunküberwachungsgerät veröffentlicht

    The Intercept hat diese Woche fünf geheime Dokumente zu „StingRay II“, einem Mobilfunküberwachungsgerät der Firma „Harris Corporation“, veröffentlicht. Das Gerät wird von Strafverfolgungsbehörden und Geheimdiensten vor allem in den USA zur Überwachung von Telekommunikation eingesetzt. Durch „StingRay II“ kann zum Beispiel der Standort eines Mobiltelefons ermittelt, oder ein Telefonat mitgeschnitten werden. In Deutschland sind solche Geräte als „IMSI-Catcher“ bekannt.

    Die insgesamt rund 200 Seiten langen Dokumente zu den Geräten von „Harris Corporation“ wurden lange geheim gehalten. Begründung: Die Informationen könnten Kriminellen helfen. Allerdings muss man nur sein Handy zuhause lassen, um einen „IMSI-Catcher“ zu umgehen. Die Dokumente zeigen, dass die Überwachung mithilfe eines solchen Geräts relativ einfach ist und kein technisches Vorwissen benötigt.

    „IMSI-Catcher“ in der Kritik

    Der Stingray simuliert ein Mobilfunknetzwerk und kann daher alle Handys in einem gewissen Umkreis überwachen. Da durch diese Methode alle Bürger in der Reichweite des Geräts anlasslos überwacht werden, steht es in der Kritik. Polizeien in Deutschland können zudem diese Überwachungsmethode auch ohne richterliche Anordnung anwenden. Dies ist auch in den USA oft der Fall. In Großbritannien hingegen wurde heute erstmals offiziell die Nutzung von IMSI-Catchern bekannt.

    Eine weiteres Problem von IMSI-Catchern besteht darin, dass die Betroffenen gar nicht mitbekommen, wenn sie sich in einem überwachten Gebiet befinden. Außerdem kann ein „IMSI-Catcher“ den Mobilfunkverkehr der betroffenen Handys lahmlegen und so zum Beispiel Notrufe unmöglich machen. Der Techniker Richard Tynan von Privacy International sagte dazu:

    There really isn’t any place for innocent people to hide from a device such as this.

    Für Android gibt es die Open-Source-App „SnoopSnitch“, die über mögliche „IMSI-Catcher“-Angriffe Auskunft geben kann.

    13. September 2016 12
  • : Zeig mir deine Instagram-Bilder und ich sage Dir, ob du depressiv bist
    Anhand der Farbwerte von geposteten Bildern können die Wissenschaftler feststellen, ob jemand unter Depressionen leidet.
    Zeig mir deine Instagram-Bilder und ich sage Dir, ob du depressiv bist

    Menschen mit einer Depression posten auf Instagram Bilder die blauer, grauer und dunkler sind. Und sie nutzen bestimmte Filter, die Fotos in diese Richtung verändern. Anhand einer automatischen Analyse von Instagram-Fotos auf deren Farbwerte und Gesichtsausdrücke der abgebildeten Personen lassen sich so Menschen mit Depressionen identifizieren.

    Andrew Reece von der Harvard University in Cambridge, Massachusetts und Chris Danforth von der University of Vermont in Burlington haben dies nun in einer Studie (PDF) belegt. Für die Studie nutzten sie 166 Instagram Accounts und mehr als 40.000 Fotos. Die beteiligten Personen mussten einen psychologischen Standard-Fragebogen zur Erkennung von Depressionen ausfüllen.

    Aufgrund der Daten ließ sich sogar die häufigere Nutzung von bestimmten Instagram-Filtern durch die „Gesunden“ und die „Depressiven“ feststellen:

    instagram-filter-depression

    Die Ergebnisse der Studie werfen selbstverständlich Privatsphären-Probleme auf. Während die Wissenschaftler sich eine Nutzung zur Früherkennung von Depressionen erhoffen, sind auch andere Szenarien des automatischen Screenings denkbar: Beispielsweise von Werbefirmen, aber auch von Arbeitgebern, die Bewerbern möglicherweise keine Jobs geben, wenn sie durch den „Instagram-Test“ fallen.

    13. September 2016 7
  • : Netzneutralität: Netflix kämpft gegen Transfervolumen
    Der Videoanbieter Netflix möchte nicht, dass sein Geschäftsmodell durch unnötige Transferbeschränkungen zerfranst wird. <br /> <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/">CC BY-SA 2.0</a>, via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/maxpower/151384059/">Ross Catrow</a>
    Netzneutralität: Netflix kämpft gegen Transfervolumen

    Mangelnder Wettbewerb auf Breitbandmärkten führt, wie die USA abschreckend vorführen, zu hohen Preisen für Verbraucher, niedrigen Investitionen in Infrastruktur, schlechter Servicequalität – und zu Begrenzungen beim Datentransfervolumen, die mit der heutigen Lebensrealität nicht Schritt halten können.

    Gegen letzteres versucht sich nun der Videoanbieter Netflix zu wehren und appelliert in einem Brief an die Regulierungsbehörde FCC (Federal Communications Commission), die derzeitige Praxis zu überdenken und Volumensgrenzen am besten ganz abzuschaffen. Aus Sicht von Netflix würden solche Beschränkungen Konsumenten davon abschrecken, ihren Breitbandanschluss auch tatsächlich auszureizen und ihn so zu verwenden, wie sie es gerne hätten, also beispielsweise 4K-Videos ansehen. Aus der Stellungnahme (PDF), unsere Übersetzung:

    Volumensbeschränkungen in fixen, verkabelten Netzen scheinen keinen legitimen Nutzen zu haben: Sie sind ein ineffektives Werkzeug zum Netzwerk-Management. (…) Volumensbeschränkungen und am Datenverbrauch orientierte Modelle heben die Kosten für die Nutzung der Internetverbindung, für die die Verbraucher bezahlt haben. Das macht Fernsehkonsum über das Internet teurer. Die FCC sollte anerkennen, dass solche Beschränkungen in kabelgebundenen Netzen eine unnötige Einschränkung von fortgeschrittenem Telekommunikations-Potenzial darstellen.

    Auch in Europa erlauben die Regeln zur Netzneutralität grundsätzlich Beschränkungen des Transfervolumens, auch wenn sie, zumindest derzeit, vorrangig im Mobilfunkbereich anzutreffen sind. Im Zuge der hiesigen Netzneutralitäts-Debatte wurde rasch klar, dass sich Netzbetreiber schwache Regeln mit Ausnahmen wie freizügig regulierten Spezialdiensten erhofft haben, um so Zusatzeinnahmen einstreifen zu können. Da ihnen die EU aber zum größten Teil einen Strich durch die Rechnung gemacht hat, muss man nun genau beobachten, wie sie die verbliebenen Schlupflöcher ausnutzen werden. Das gilt für uns Verbraucher genauso wie für die europäischen Regulierer, die notfalls einschreiten können.

    /via DSLReports

    13. September 2016 7