Unsere Bundeskanzlerin Angela Merkel hat am vergangenen Donnerstag im Rahmen des M100 Sanssouci Colloquium einige bemerkenswerte Sätze zur Pressefreiheit gesagt, die wir so auch unterzeichnen könnten:
Sie selbst haben es einmal so formuliert: „Die Pressefreiheit ist ein Recht, das nicht immer garantiert sein wird. Wenn wir es vernachlässigen, welkt es wie eine Blume, die man vergisst zu gießen.“ Dem kann ich nur zustimmen. Wir müssen die Pressefreiheit immer wieder aufs Neue verteidigen und uns immer wieder daran erinnern, wie schnell sie in Gefahr geraten kann – auch bei uns in Europa. […] Pressefreiheit besteht aus der Abwesenheit staatlicher Einflussnahme und Zensur. Aber das ist es nicht allein. Pressefreiheit umfasst weit mehr. Sie umfasst auch die Freiheit, Missstände aufdecken und über sie berichten zu können, ohne Nachteile oder gar Gefahren befürchten zu müssen.[…] Doch gerade für die Pressefreiheit gilt: Sie verdient diesen Namen nur, wenn sie auch gelebt werden kann. Das erfordert leider viel zu oft auch tatsächlich den Mut engagierter Journalistinnen und Journalisten, engagierter Autorinnen und Autoren.
Das gilt natürlich nicht für Whistleblower wie Edward Snowden, wie die Bundesregierung am vergangenen Freitag in der Bundespressekonferenz klar machte:
FRAGE SCALLY: Frau Demmer, die Bundeskanzlerin hat ich glaube, es war gestern Abend gesagt, die Pressefreiheit umfasse auch die Freiheit, Missstände aufzudecken, ohne Nachteile und Gefahren befürchten zu müssen. Hätte Edward Snowden längst eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland bekommen und eine Hacker-WG im Prenzlauer Berg beziehen können, wenn er einen Presseausweis gehabt hätte?
SRS’IN DEMMER: Den letzten Teil Ihrer Frage habe ich jetzt nicht verstanden.
ZUSATZFRAGE SCALLY: Meine Frage ist: Hätte Edward Snowden einen Aufenthaltstitel für Deutschland bekommen, wenn er einen Presseausweis gehabt hätte?
SRS’IN DEMMER: Der Fall Snowden ist hier sehr lang und sehr ausführlich diskutiert worden. Ich möchte gerne grundsätzlich noch einmal wiederholen, was die Kanzlerin gestern zur Pressefreiheit gesagt hat, nämlich dass sie natürlich eine unverhandelbare und unverzichtbare Grundvoraussetzung unserer demokratischen Grundordnung und im Grundgesetz ausdrücklich geschützt ist. Eine freie Presse, eine vielfältige Medienlandschaft, eine kritische, informierte Öffentlichkeit und ein lebendiger Diskurs sind die stärksten Garanten für eine Demokratie und gegen staatliche Willkür.
ZUSATZFRAGE SCALLY: Genau, da sind wir sehr geschützt. Wenn Edward Snowden einen Presseausweis gehabt hätte, wäre seine Chance auf einen Aufenthaltstitel in Deutschland dann besser? Denn er dürfte dann ja keine Nachteile befürchten, nicht einmal in Deutschland.
SRS’IN DEMMER: Ich kann nur noch einmal darauf hinweisen, dass dieser Fall hier sehr lang und ausführlich immer wieder diskutiert worden ist. Ich möchte einzelne spezielle Fälle nicht einordnen, sondern hier einfach noch einmal grundsätzlich bekräftigen wie auch die Kanzlerin gestern in ihrer Rede , wie wichtig Pressefreiheit ist. Ihre Frage ist eine hypothetische Frage, insofern würde ich
ZUSATZFRAGE SCALLY: Okay, eine nicht hypothetische Nachfrage: Anfang des Monats gab es einen geheimen Bericht des Datenschutzbeauftragten, der gesagt hat, dass die Grundrechte unbescholtener Bürger vom BND massiv verletzt wurden. Sind seit Snowdens diesbezüglichen Enthüllungen Innovationen und neue Rechte beim Parlamentarischen Kontrollgremium eingeführt worden, um Missstände beim BND künftig besser aufzudecken? Ist es jetzt besser gewappnet gegen künftige Verstöße des BND gegen die Grundrechte in Deutschland?
SRS’IN DEMMER: Auch dazu würde ich Sie gerne auf die Protokolle der vergangenen Sitzungen hinweisen. Wir kommentieren diesen Bericht hier nicht, weil es um Gremien geht, über die wir hier nicht reden.
Grundsätzlich weisen Sie zu Recht darauf hin, dass man gesetzgeberisch aktiv geworden ist.
ZUSATZFRAGE SCALLY: Meine Frage bezog sich auf das Parlamentarische Kontrollgremium. Hat es im Vergleich zu vor drei Jahren bessere oder neue Werkzeuge, um mit dem BND zu reden, wenn es Sorge bezüglich der Einhaltung der Grundrechte der Bürger hat?
SRS’IN DEMMER: Jedenfalls haben wir aufgrund dieses Falles einige Sachen verbessert. Wir haben hier jede Menge Stellung dazu genommen, ich würde Sie deshalb auf die Protokolle der vergangenen Sitzungen hinweisen. Die Frage zum Parlamentarischen Kontrollgremium müssen Sie an das Gremium selbst richten.
FRAGE JUNG: Die Kanzlerin sagt: „[Die Pressefreiheit] umfasst auch die Freiheit, Missstände aufdecken …, ohne Nachteile oder gar Gefahren befürchten zu müssen.“ Frau Demmer, ich probiere es einmal nicht mit einer hypothetischen, sondern mit einer Lernfrage: Verbinden die Kanzlerin und die Bundesregierung das Schicksal und die Leistungen von Edward Snowden mit dem Thema Pressefreiheit?
SRS’IN DEMMER: Ich habe dazu jetzt tatsächlich alles gesagt, was ich dazu sagen möchte.
ZUSATZ JUNG: Nö. Hat Edward Snowden für die Bundesregierung irgendwas mit dem Thema Pressefreiheit zu tun, oder sind das zwei separate Themen?
SRS’IN DEMMER: Herr Jung, ich habe gesagt: In diesem Raum hier ist sehr viel und sehr lange über diesen Fall diskutiert worden. Es gibt keinen neuen Sachstand, und wir haben dem von hier aus nichts hinzuzufügen.
Grundsätzlich gilt, dass die Pressefreiheit in Deutschland ein sehr hohes Gut ist.
ZUSATZFRAGE JUNG: Das habe ich verstanden. Meine Frage ist aber: Tangiert dieser Fall die Pressefreiheit?
SRS’IN DEMMER: Genau. Aber was Sie nicht verstanden haben, ist, dass ich dazu jetzt nicht noch mehr sagen möchte.
ZUSATZFRAGE JUNG: Ich möchte nur verstehen, ob Sie diese beiden Themen miteinander verbinden.
VORS. WEFERS: Ich glaube, wir diskutieren jetzt
ZUSATZFRAGE JUNG: Wir diskutieren ja nicht, sondern ich will einfach nur eine Frage beantwortet bekommen. Das hört sich sonst nach einem Lippenbekenntnis der Kanzlerin an.
SRS’IN DEMMER: Ihre Analyse teile ich nicht, und damit würde ich das gerne beenden; denn es würde nur Zeit kosten, wenn wir das jetzt fortsetzen.