Kommenden Montag findet im Innenausschuss des Bundestages eine öffentliche Anhörung (PDF) zur Reform des BND-Gesetzes statt, mit dem die Große Koalition die verfassungswidrige und bisher illegale Überwachungspraxis des Bundesnachrichtendienstes legalisieren und ausweiten will. Die Linksfraktion hat hierzu bereits ein öffentliches Fachgespräch unter dem Titel „Quo vadis BND – Die Reform des BND-Gesetzes und die Grundrechte“ veranstaltet, das man online auf dem Youtube-Kanal der Linksfraktion und beim Podcast Technische Aufklärung nachhören kann.
Zu hören sind dort unter anderem die Einschätzungen von:
- Eric Töpfer, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Deutschen Institut für Menschenrechte.
- Sven Lüders, Humanistische Union.
- Dr. Ulf Buermeyer, Richter am Landgericht Berlin.
- Lena Rohrbach, Fachreferentin für Menschenrechte im digitalen Zeitalter bei Amnesty International.
- Klaus Landefeld, Vorstand eco e.V. und Aufsichtsrat DE-CIX International AG.
In Abetracht der breiten internationalen Kritik wenig überraschend aber im Detail hochrelevant nehmen die Expert*innen die Gesetzentwürfe der Bundesregierung aus grund- und menschenrechtlicher Sicht auseinander. Fazit: „Die NSA würde sich freuen, wenn sie so eine Gesetzesgrundlage hätte“ (Klaus Landefeld).
