Im Hintergrund ist der erste Senat des BVerfG zu sehen. Im Vordergrund ein Ausschnitt von Paragraf 25a.
Überwachung

Verfassungsbeschwerden in KarlsruhePolizeiliche Big-Data-Analyse vor dem Aus?

Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerden der Gesellschaft für Freiheitsrechte zur automatisierten Datenanalyse verhandelt. Hohe Streubreite und Zweckentfremdung der Daten legen eine Verfassungswidrigkeit nahe. Ein grundsätzliches Urteil zum Umgang mit KI bei der polizeilichen Datenauswertung ist dennoch nicht erwartbar.

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Blick auf die Landungsbrücken am Hafen von Hamburg
Datenschutz

Polizeigesetz HamburgJuristinnen kritisieren „Palantir-Paragraf“ im geplanten Polizeigesetz

Der Hamburger Senat will der Polizei neue Befugnisse geben. Dabei geht es vor allem darum, Daten zu speichern und zu analysieren. Ein weiterer Paragraf soll umfassendes Predictive Policing erlauben. Wir fassen die wichtigsten Kritikpunkte von Jurist:innen zusammen.

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Polizistenfigur neben Smartphone und Spielzeug-Globus
Überwachung

„Hinweise zu bestimmten Milieus“: Bundesländer testen Polizeisoftware mit Palantir-Funktion

Für polizeiliche Ermittlungen spielen öffentlich verfügbare Daten im Internet eine wichtige Rolle. Die Informationen werden auch bei täglichen Einsätzen stärker genutzt und mit Angaben aus mehreren Polizeidatenbanken kombiniert. Abgefragt werden unter anderem die umstrittenen „Personengebundenen Hinweise“.

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Glaskugel, die Skyline von Hamburg spiegelt
Überwachung

Polizeigesetz HamburgHamburg plant ein neues Polizeigesetz mit „Palantir-Paragraf“

Schon heute darf die Polizei in Hamburg mehr als in manch anderem Bundesland. Die Bürgerschaft diskutiert nun über einen Entwurf für ein neues Polizeigesetz, der die Befugnisse erweitern würde. Unter anderem geht es um den Einsatz elektronischer Fußfesseln bei „drohender Gefahr“. Bemerkenswert ist zudem ein Paragraf, der umfangreiches Predictive Policing erlauben würde.

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Überwachung

Big Data bei der PolizeiHessen sucht mit Palantir-Software nach Gefährdern

Hessen läutet eine grundlegende Veränderung der Polizeiarbeit in Deutschland ein: Eine Software von Palantir verknüpft Datenbestände neu, wertet sie aus und soll etwa sogenannte Gefährder identifizieren. Dies ist nicht nur rechtlich fragwürdig, sondern dürfte weitreichende Folgen haben, schreibt der Kriminologe Tobias Singelnstein im Grundrechte-Report 2019.

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