Polizeigesetz HamburgHamburg plant ein neues Polizeigesetz mit „Palantir-Paragraf“

Schon heute darf die Polizei in Hamburg mehr als in manch anderem Bundesland. Die Bürgerschaft diskutiert nun über einen Entwurf für ein neues Polizeigesetz, der die Befugnisse erweitern würde. Unter anderem geht es um den Einsatz elektronischer Fußfesseln bei „drohender Gefahr“. Bemerkenswert ist zudem ein Paragraf, der umfangreiches Predictive Policing erlauben würde.

Glaskugel, die Skyline von Hamburg spiegelt
Mit einer Glaskugel die Zukunft vorhersagen? Hamburg entscheidet, welche Befugnisse die Polizei bekommt – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Moritz Kindler

Die Zukunft liegt in den Händen von Datenanalyst*innen, so könnte man den Kerngedanken hinter den geplanten Änderungen am Hamburger Polizeigesetz zusammenfassen. Der Entwurf der rot-grünen Regierung geht heute in die Bürgerschaft und könnte noch dieses Jahr beschlossen werden.

Bereits erhobene Daten sollen demnach automatisiert und ohne Anlass nach ihren Zusammenhängen befragt werden. Das Ergebnis der Datenanalyse, beispielsweise eine vermeintlich risikobehaftete Person, würde dann den Ausgangspunkt für weitere Ermittlungen liefern.

Neu eingeführt werden soll zudem die Möglichkeit, Verdächtige bei „drohender Gefahr“ mit einer elektronischen Fußfessel zu überwachen. Schon heute darf die Polizei in Hamburg mehr als ihre Kolleg*innen in Berlin, etwa eine Präventivhaft von zehn Tagen und Staatstrojaner einsetzen im Vorfeld von Straftaten.

Predictive Policing dank „Palantir-Paragraf“

Nachdem in unterschiedlichen Medien zunächst zu lesen war, der hamburgische Vorschlag sei harmlos, zeigen sich bei genauerem Hinsehen einige gravierende Neuerungen. Bemerkenswert in dem rot-grünen Gesetzesentwurf ist zum Beispiel Paragraf 49, der der Polizei die automatisierte Datenanalyse im großen Stil erlauben würde. Die Polizei dürfte dann Software einsetzen, um ihre Datenbanken proaktiv zu durchforsten und vorbeugend „Beziehungen oder Zusammenhänge zwischen Per­sonen, Personengruppierungen, Organisationen, Ins­titutionen, Objekten und Sachen“ zu ermitteln.

Der Kriminologe Simon Egbert bezeichnet den Passus gegenüber netzpolitik.org als „Datafizierungs- bzw. Palantir-Paragraf“:

Der Paragraf bezieht sich sehr stark – so ist es für mich zumindest herauszulesen – auf die unter Polizeipraktiker*innen aktuell als Nonplusultra geltende Software Gotham von Palantir. Die verspricht eine datenbankübergreifende Recherche und Zusammenhangsanalyse.

Darunter fallen unter anderem Formen der Vorhersagenden Polizeiarbeit, auch Predictive Policing genannt. Die bergen ein hohes Diskriminierungspotenzials und sind fehleranfällig.

In Hamburg gibt es bislang keine derart umfassende digitale Rasterfahndung. Der IT-Konzern Palantir, der solche Software verkauft und betreibt, ist bekannt für seine engen Kontakte zu den US-amerikanischen Geheimdiensten und geheime Deals, mit denen er sich jahrelang Zugang zu polizeilichen Datenbanken verschafft hat. Auch in Deutschland ist die umstrittene Firma keine unbekannte: In Hessen wird seit 2017 »Hessen-Data« eingesetzt, eine Software die auf Gotham von Palantir basiert.

Bisher sind vor allem Ausländer*innen und Deutsche, die dem islamistischen Spektrum zugeordnet werden, von solchen Prognoseinstrumenten betroffen. Beispielsweise verwendet die Hamburger Polizei seit Anfang 2017 ein bundesweit standardisiertes Verfahren zur Einstufung von sogenannten islamistischen „Gefährdern“ in einem Ampelsystem ihrer „Gefährlichkeit“. Für dieses Verfahren gibt es keine eigene Gesetzesgrundlage, es wird aber im Unterschied zur Palantir-Software auch nicht massenhaft auf alle Hamburger*innen angewendet.

Hamburg im bundesweiten Vergleich der Polizeigesetze

Die Hamburger Polizei ist im bundesweiten Vergleich heute schon mit weitreichenden Befugnissen ausgestattet. In der Berichterstattung zum geplanten Polizeigesetz ist das teilweise untergegangen. Die taz schreibt, dass im Hamburger Polizeigesetzentwurf auf die Präventivhaft „verzichtet“ würde. Allerdings darf die Hamburger Polizei schon heute Menschen bis zu zehn Tage in Gewahrsam nehmen, es braucht dafür kein neues Polizeigesetz.

Und von diesen Befugnissen macht sie Gebrauch: Im Jahr 2018 wurden über 7000 Mal Personen in Gewahrsam genommen. Aus der Statistik ist nicht erkennbar für wie lange und aus welchem Grund. Unklar ist also, ob es sich um eine hilflose Person handelt oder ob eine vermutete erhebliche Ordnungswidrigkeiten verhindert werden sollte. Bekannt geworden sind einzelne Fälle, etwa vom Protest gegen den G20-Gipfel, bei dem Aktivist*innen teilweise rechtswidrig von der Polizei in Gewahrsam genommen wurden.

Elektronische Fußfessel bei „drohender Gefahr“

Als technisches Instrument neu eingeführt werden soll die elektronische Fußfessel. Damit kann der Aufenthaltsort einer Person Tag und Nacht überwacht werden. Dabei arbeitet auch der Entwurf der Hamburger Regierung mit dem umstrittenen Begriff der „drohenden Gefahr“. Es soll künftig also genügen, dass eine Person als „terroristischer Gefährder“ gilt, um ihre Bewegung durch die Stadt über drei Monate hinweg zu überwachen. Dass die „drohende Gefahr“ nicht im Gesetzentwurf enthalten ist, wie manche Medien berichteten, stimmt also nicht.

Schon bisher ist es auch in Hamburg bereits gängige polizeiliche Praxis [PDF], den Aufenthaltsort von als gefährlich geltenden Personen zu kontrollieren. Bisher waren Meldeauflagen und Aufenthaltsverbote jedoch meistens an konkrete Ereignisse, etwa ein bevorstehendes Fußballspiel, geknüpft. Die Einführung der „drohenden Gefahr“ würde die Überwachung von einem bestimmten Ort oder Zeitpunkt entkoppeln und fortan lediglich die abstrakte Gefährlichkeit der Person voraussetzen.

Staatstrojaner bereits erlaubt, aber nicht gebraucht

Der NDR schreibt „Keine Onlinedurchsuchung in Hamburg“. Klingt beruhigend, doch die Feststellung ist irreführend, denn nur insgesamt vier Bundesländer haben dieses Instrument in ihren Polizeigesetzen verankert. Die kleinere Variante der Online-Durchsuchung, die Quellen-TKÜ, ist hingegen schon heute im Hamburger Polizeigesetz vorgesehen. Wenn die Hamburger Regierung nun die Onlinedurchsuchung im Polizeigesetz einführen würde, wäre das absurd, denn in den letzten drei Jahren wurde der Staatstrojaner zur Quellen-TKÜ kein einziges Mal eingesetzt (2015, 2016, 2017)

Die WELT schreibt zudem, dass die Grünen die Onlinedurchsuchung „bundesweit ablehnen“ würden. Doch in Wahrheit haben die Grünen in Hessen die Onlinedurchsuchung eingeführt, gemeinsam mit dem Koalitionspartner CDU. Tatsächlich ist die Linkspartei die einzige Partei, die noch nie für den Einsatz von Staatstrojanern gestimmt hat – egal ob Quellen-TKÜ oder Onlinedurchsuchung. In Brandenburg hat die Partei einen entsprechenden Vorschlag von Koalitionspartner SPD zuletzt erfolgreich aus dem Polizeigesetz herausverhandelt.

Innenausschuss berät nächste Woche

Braucht die Hamburger Polizei automatisierte Datenanalyse oder die elektronische Fußfessel bei „drohender Gefahr“? Mit dieser Frage wird sich der Innenausschuss am 20. August beschäftigen und in den nächsten Wochen weitere Fachmeinungen dazu einholen. Zeitgleich wird in der Bürgerschaft über die Kennzeichnungspflicht für Polizist*innen verhandelt.

Wie viel und wie früh überwacht wird, ist eine politische Entscheidung. Die Grenzen dafür hat das Bundesverfassungsgericht in der Vergangenheit aufgezeigt, sie müssen jedoch keineswegs ausgereizt werden.

Eine Ergänzung

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