Journalisten werfen der bayerischen Polizei vor, sie während der Automesse IAA in München schikaniert zu haben. Daher haben einige von ihnen nun Klage gegen den Freistaat Bayern eingereicht. Der verschaffte seinen Beamten zuletzt durch die Neufassung des Polizeiaufgabengesetzes umfassende Befugnisse.
Mit Änderungen am Polizeigesetz will die schwarz-rote Landesregierung den Weg frei machen für neue Tools zur digitalen Beobachtung. Geplant sind unter anderem die anlasslose Videoüberwachung und die elektronische Fußfessel. Nicht nur der Paragraf zur geplanten Spähsoftware ist noch reichlich holprig.
Nordrhein-westfälische Polizisten dürfen Personen, die auf Nachfrage ihren Namen nicht nennen, bis zu sieben Tage festhalten. Die Regelung gilt seit einem Jahr, bisher sind vier Aktivist:innen bei Klimaprotesten von ihr betroffen.
Das bayerische Polizeiaufgabengesetz erlangte letztes Jahr bundesweite Bekanntheit. Im Eilverfahren führte die CSU damit den zeitlich unbegrenzten Präventivgewahrsam ein. Seit das Gesetz in Kraft ist, sind mindestens 19 Personen für mehrere Wochen eingesperrt worden – ohne Anklage und oft ohne den Beistand einer Anwältin. Nun wurde bekannt, dass fast ausschließlich Ausländer:innen betroffen sind.
Schon heute darf die Polizei in Hamburg mehr als in manch anderem Bundesland. Die Bürgerschaft diskutiert nun über einen Entwurf für ein neues Polizeigesetz, der die Befugnisse erweitern würde. Unter anderem geht es um den Einsatz elektronischer Fußfesseln bei „drohender Gefahr“. Bemerkenswert ist zudem ein Paragraf, der umfangreiches Predictive Policing erlauben würde.
Ist das bayerische Polizeiaufgabengesetz verfassungskonform? Die Frage beschäftigt derzeit mehrere Gerichte. Zeitgleich lässt das Innenministerium das umstrittene Gesetz durch eine Kommission prüfen, um dessen „Optimierungspotenzial“ festzustellen. Die Mitglieder haben Zugriff auf Unterlagen der Polizei.