Ein Jahr neues Polizeigesetz in NRWKlima-Aktivistinnen präventiv eingesperrt

Nordrhein-westfälische Polizisten dürfen Personen, die auf Nachfrage ihren Namen nicht nennen, bis zu sieben Tage festhalten. Die Regelung gilt seit einem Jahr, bisher sind vier Aktivist:innen bei Klimaprotesten von ihr betroffen.

Demo
Demonstration in Solidarität mit festgenommen Klima-Aktivist:innen an der Berliner Friedrichstraße – CC0 Kristoffer Schwetje

Vor einem Jahr trat in NRW ein neues Polizeigesetz in Kraft. Seither darf die Polizei im größten Bundesland Personen für bis zu sieben Tage festhalten, um ihren Fingerabdruck zu nehmen. So eine Regelung gibt es sonst nirgendwo in Deutschland, weswegen sie mit Bezug zu den Protesten im Hambacher Forst auch „Lex Hambi“ genannt wird.

Wenn die Polizei eine Straftat befürchtet, kann sie Personen sogar bis zu einem Monat festhalten – vor Änderung des Polizeigesetzes waren es nur 48 Stunden gewesen. Seit gestern gibt es nun Zahlen der nordrhein-westfälischen Landesregierung zur Anwendung des neuen Polizeigesetzes.

Zur Identitätsfeststellung vier Tage in einer Zelle eingesperrt

Insgesamt wurden vier Personen in Gewahrsam genommen, um ihre Identität festzustellen. Es handelt sich um Aktivist:innen einer Protestaktion gegen Braunkohleabbau im Februar in Garzweiler.

Innenminister Herbert Reul (CDU) sagt, dass „die längste Ingewahrsamnahme zur Identitätsfeststellung bereits nach vier Tagen wieder beendet“ wurde. Der Rechtsanwalt Jasper Prigge hält vier Tage jedoch für deutlich zu lang. Gegenüber netzpolitik.org sagt er:

Es geht hier um eine präventive Maßnahme, die zulässig ist, obwohl noch nichts passiert ist. Die Strafprozessordnung sieht hingegen eine maximale Dauer von zwölf Stunden vor, obwohl bereits eine Straftat begangen wurde. Diese unterschiedliche Behandlung ist nicht zu rechtfertigen.

Der Rechtsanwalt der Betroffenen, Christian Mertens, kritisiert darüber hinaus, dass es für Personen, die zwar von der Polizei festgehalten werden, deren Namen aber nicht bekannt sind, schwierig sei, einen Rechtsanwalt anzurufen. Gegenüber netzpolitik.org sagt er:

Effektiver Rechtsschutz wird den in Gewahrsam genommenen Personen verwehrt, indem die Landgerichte sich weigern, Maßnahmen gegen anonyme Personen zu überprüfen. Anwälte, die Beschwerden für anonyme Personen einreichen, sollen dann die Gerichtskosten zahlen.

Eine Person wurde 13 Tage präventiv festgehalten

Zeitlich noch deutlich darüber hinaus geht der Gewahrsam zur Verhinderung von Straftaten. Bei einer „drohenden Gefahr“ darf die nordrhein-westfälische Polizei Personen bis zu 28 Tage einsperren.

Rechtsanwalt Jasper Prigge lehnt den wochenlangen Präventivgewahrsam im neuen Polizeigesetz ab. Er sagt:

Die Anhebung des Gewahrsams zu präventiven Zwecken war falsch. Es ist nicht hinnehmbar, dass Menschen präventiv für mehrere Wochen eingesperrt werden, noch dazu, ohne dass ihnen ein Anwalt beigeordnet wird.

Personen, die über eine Woche festgehalten werden, müssen in speziellen Zellen mit etwas mehr Platz untergebracht werden. Insgesamt waren es zehn Personen, die in diesem Jahr von der Polizei zwischen zwei und 13 Tagen festgehalten wurden, um mögliche zukünftige Straftaten zu verhindern. In drei der zehn Fälle nahm die Polizei an, die Person könnte in Zukunft eine terroristische Straftat begehen.

In 15 weiteren Fällen wurden Personen von der Polizei verdächtigt, gegenüber ihren Partner:innen oder anderen Familienmitgliedern gewalttätig zu werden, und deshalb zwischen zwei und zehn Tage in den Gewahrsam genommen. Was mit Personen nach ihrer Entlassung aus dem Gewahrsam passiert, wenn die Polizei sie weiter für gefährlich hält, dazu sagt Innenminister Herbert Reul bisher nichts.

Trojaner-Software eingekauft, aber nicht angewendet

In der Pressemitteilung des Innenministeriums steht auch nicht, wie oft die Polizei in NRW Trojaner-Software einsetzte, um beispielsweise Chat-Verläufe oder E-Mails auszulesen. Erst auf Nachfrage im Innenausschuss sagte Innenminister Herbert Reul gestern, es sei entsprechende Trojaner-Software von einem Unternehmen eingekauft, jedoch nicht eingesetzt worden.

Verena Schäffer, Abgeordnete für die Grünen-Fraktion im Landtag, kritisiert das „laute Schweigen des Innenministers zur Nicht-Anwendung der Quellen-TKÜ“. Der Einkauf und der Einsatz von Trojaner-Software war einer der großen Streitpunkte in der Aushandlung des neuen Polizeigesetzes.

Nun wird die Fixierung im Gewahrsam diskutiert

Auch in anderen Bundesländern wurde in den letzten zwei Jahren der Präventivgewahrsam ausgeweitet. In Bayern waren im ersten Jahr vor allem Personen mit laufenden Asylantragsverfahren betroffen. Das scheint in NRW nicht der Fall zu sein. Allerdings bleibt die Mehrzahl der Personen, die in Gewahrsam genommen wurden, unbekannt.

Die Innenpolitiker der CDU und FDP haben bereits weitere Änderungsanträge zum Polizeigesetz eingebracht, die voraussichtlich noch dieses Jahr beschlossen werden. Unter anderem soll die Fixierung (Fesselung) von in Gewahrsam genommenen Personen neu geregelt werden.

8 Ergänzungen

  1. Denkt dran, dass diese Maßnahmen eingeführt wurden um rechtsextremen Terror zu bekämpfen.
    Gewaltenteilung oder In-dubio-pro-reo hätten nur zur Folge, dass Nazis weiter sorglos auf freiem Fuß rumlaufen können. Rechte Terroranschläge wie den in Halle lassen sich nur bekämpfen, wenn die Polizei ohne Verdacht willkürlich Personen festhalten, einsperren, fesseln und der hochnotpeinlichen Befragung unterziehen kann. Verfahren und Dokumentation halten da nur auf, hier muss gehandelt werden.
    Es darf doch nicht zu viel verlangt sein etwas Freiheit der Sicherheit wegen zu opfern.

    /irony off

  2. Hi, hier ist der Wurm drin in dem Satz:

    „Das scheint in NRW nicht der Fall zu sein, wobei der Großteil der Personen, die in Gewahrsam genommen wurden und ihre Geschichten nicht öffentlich bekannt sind.“

    Diesen Comment gerne löschen/ignorieren. Danke!

  3. Auf die Gefahr hin mich hier unbeliebt zu machen: Meines Wissens waren bei Ende Gelände auch Teilnehmer dabei, die unter anderem durch Sachbeschädigung aufgefallen sind. In diesem Fall finde ich es, um den Rest der Bevölkerung vor diesen Individuen zu schützen, durchaus angebracht. Immerhin verursachen die, unabhängig der eigentlichen Intention, beachtliche Schäden.

  4. Es handelte sich bei der Aktion im Februar, bei welcher die Menschen eingesperrt wurden, meines Wissens nach nicht um eine „Ende Gelände“ Aktion (davon ist im verlinkten Artikel auch nicht die Rede), sondern um eine Kleingruppenaktion von ausgeCO2hlt.

    Übrigens waren auch einige von den verlängerten Unterbindungsgewahrsamsfällen aus dem Klimakämpfe-Kontext (schon spannend für was hier Gesetze geändert werden), da so 2-3 Tage.

    Zu Gesetzesübertritten und Sachschäden nur ein kleiner Kommentar: Die viel größeren Schäden werden doch wohl durch Konzerne wie RWE verursacht, die nachweislich zum Klimawandel beitragen und damit enorme Folgekosten verursachen. Warum werden die angeklagt, die das versuchen zu verhindern, nicht die, die alle gesetzlichen Grenzwerte dauerhaft überschreiten oder die völkerrechtlich verbindlich vereinbarten Klimaziele nicht einhalten (wie die Bundesregierung)? Der Rest der Bevölkerung müsste vor den Kohlekraftwerken und den von ihnen verursachten Schadstoffen geschützt werden.

    1. Hi, danke für den Hinweis, ich habe „Ende Gelände“ gestrichen.

      Laut der offiziellen Zahlen gab es in NRW keine weiteren Fälle von Gewahrsam zur Identitätsfeststellung über 48 Stunden. Falls Du Kontakte hast zu Menschen, die im Kontext von Klimaprotesten länger als zwei Tage in Unterbindungsgewahrsam waren, leite das gerne weiter.

  5. Innenminister Herbert Reul (CDU) sagt, dass „die längste Ingewahrsamnahme zur Identitätsfeststellung bereits nach vier Tagen wieder beendet“ wurde.

    „bereits??“
    Also 4 Tage für kein Verbrechen? Das geht ja mal gar nicht.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.