Nordrhein-westfälische Polizisten dürfen Personen, die auf Nachfrage ihren Namen nicht nennen, bis zu sieben Tage festhalten. Die Regelung gilt seit einem Jahr, bisher sind vier Aktivist:innen bei Klimaprotesten von ihr betroffen.
In der Vergangenheit hatten Polizeien immer wieder Fotos von Demonstrierenden auf Twitter und Facebook gepostet. Damit dürfte nun Schluss sein. Das Oberverwaltungsgericht Münster sieht in den Fotos der Polizei Essen einen Eingriff ins Versammlungsgrundrecht – und erklärte die Praxis für rechtswidrig. Das Urteil könnte bundesweite Bedeutung haben.
Wenn ein offizieller Tweet der Polizei erst auf einem pseudonymen Account namens Mister X veröffentlicht wird, dann hat wohl jemand einen Fehler gemacht. Genau das passierte der Polizei Aachen, die damit einen mutmaßlichen Monitoringaccount zur Beobachtung von Protesten offenlegte.
Neue Fahrzeuge übermitteln regelmäßig eine Vielzahl von Daten an die Hersteller. Dass dies ein massives Datenschutzproblem ist, hat auch die Polizei in Nordrhein-Westfalen erkannt.