Ein Fehler hat offengelegt, dass die Polizei Aachen offenbar einen pseudonymen Account für Kommunikation und Monitoring bei den Klimaprotesten von Ende Gelände nutzt. Über den Account @mrandmrs_ix versandte die Polizei einen Tweet, der nur eine Minute später über den offiziellen Account @Polizei_NRW_AC versendet wurde. Aufgefallen war dies Sebastian Hansen, der den Fall dem CDU-kritischen Twitterkanal Union-Watch weiterleitete, der dann Screenshots der Tweets veröffentlichte. Schon vor dieser Veröffentlichung löschte der Account @mrandmrs_ix den Polizei-Tweet, der dort noch vor dem offiziellen Polizeikanal veröffentlicht worden war.
Schaut man sich den Account @mrandmrs_ix an, fällt auf, dass es sich um einen pseudonymen Account zur Beobachtung von Protestaktionen handeln könnte. Der Account folgt Accounts, die bei der Aktion Ende Gelände aktiv sind, sowie lokalen Medien und anderen Polizeien. Die Gefällt-Mir-Interaktionen geben Hinweise darauf, dass der seit 2016 existierende Account immer nur temporär betrieben sein worden könnte.
Die Polizei Aachen hat trotz mehrstündiger Frist nicht auf eine schriftliche Anfrage von netzpolitik.org reagiert. Telefonisch waren die einzelnen Pressesprecher:innen nicht erreichbar, auf der Hauptnummer der Pressestelle ertönt dauerhaft das Besetztzeichen. Folgende Fragen haben wir an die Polizei Aachen:
1) Betreibt die Polizei Aachen den Account @mrandmrs_ix?
2) Hat die Polizei Aachen aus Versehen den Tweet über den Account @mrandmrs_ix verbreitet?
3) Welchen Zweck hat der Account @mrandmrs_ix und für was wurde er eingerichtet?
4) Handelt es sich bei @mrandmrs_ix um einen Account zur Beobachtung/Monitoring sozialer Bewegungen bei Protesten?
5) Betreibt die Polizei Aachen weitere pseudonyme Accounts? Wenn ja, wie viele?
Twittern mit Sockenpuppen oder pseudonymen Accounts ist der Polizei in ihrer offiziellen Kommunikation nicht erlaubt. Und auch der Betrieb eines pseudonymen Monitoringaccounts in der Pressestelle dürfte sich in der rechtlichen Grauzone bewegen.
Aus grundrechtlicher Perspektive ist der Inhalt des offiziellen polizeilichen Tweets heikel. Im Rahmen des Protestes, der sich gegen den Braunkohletagebau Garzweiler richtet, hat die Polizei über Stunden den Bahnhof Viersen vom Zugverkehr abgekoppelt. In Viersen war eine Versammlung offiziell angemeldet. Die Maßnahme der Polizei stellt laut der Bürgerrechtsorganisation „Grundrechtekomitee“ eine Behinderung der Mobilität und des Grundrechtes auf Versammlungsfreiheit tausender Menschen dar. Es gebe keine verhältnismäßige Rechtfertigung für das Vorgehen der Polizei.
Update:
Die Polizei Aachen hat nach Veröffentlichung unseres Artikels reagiert und erklärt in zwei Tweets: „1/2 Der Tweet der Polizei Aachen wurde zunächst irrtümlicherweise mit dem persönlichen Account eines Mitarbeiters veröffentlicht. Als der Fehler bemerkt wurde, haben wir den Tweet unmittelbar unter dem offiziellen Polizei-Account veröffentlicht.“ sowie: „2/2 Wir entschuldigen uns für dieses Versehen und möchten klarstellen, dass es sich bei dem zunächst irrtümlich genutzten Kanal um keinen Behördenaccount handelt!“
An dieser Darstellung kann man allerdings ernsthafte Zweifel haben: Der angeblich persönliche Account eines Mitarbeiters folgt fast allen relevanten Akteuren der Klimaproteste in der Region, enthält kein auf persönliche Verbindungen hinweisendes Following (Screenshot), dafür aber eine (leere) Liste mit dem Titel „Auswertung“, was wiederum für einen persönlichen Account ungewöhnlich wäre.
Das Zustandekommen des Tweets lässt außerdem darauf schließen, dass die beiden Accounts an einem Rechner/Endgerät geführt werden und es so zu der Verwechslung der Accounts kam. Bei einer Polizeidienststelle sollte man zudem davon ausgehen, dass die Vermischung von dienstlicher und privater Nutzung der Computer nicht erlaubt ist. Über FragDenStaat.de hat jemand eine Informationsfreiheitsanfrage zu genau diesen Themen beim Polizeipräsidium Aachen gestellt.
Der IT- und Medienrechtler Jasper Prigge sagt, dass es eine gesetzliche Grundlage brauche, wenn durch die Nutzung eines Tarnaccounts in Grundrechte eingegriffen würde: „Mischt sich die Polizei verdeckt in die öffentliche Diskussion ein, dürfte die Meinungsfreiheit dem entgegenstehen.“ Accounts zur Lageeinschätzung seien nur problematisch, wenn beispielsweise das Vertrauen der Nutzer in die Identität des Accounts ausgenutzt wird, um Daten zu erheben. Dann könne ein Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung vorliegen. „Wenn der Account nur angelegt wird, um auf Twitter zuzugreifen, ist das rechtlich eher weniger problematisch. Die Speicherung von Accounts über die Listenfunktion zur Erkenntnisgewinnung ist hingegen bedenklich, weil damit eine Liste von „Beobachtungsobjekten“ bei einem Dritten gespeichert wird“, so Prigge weiter.
Update 2:
Vermutlich ist es nicht das erste Mal, dass der Polizei Aachen der Fehler mit dem Posten über den pseudonymen Account Mister X passiert ist. Ein Leser hat uns Screenshots zugeschickt, die auf den 21. März 2018 datieren. Damals ist dem Leser aufgefallen, dass Mister X vor der Polizei Tweets absetzte, die später die Polizei twitterte. Die Tweets des offiziellen Polizei-Accounts existieren noch (1, 2), von den Tweets von Mister X gibt es nur Screenshots, deren Echtheit wir nicht überprüfen können. Sollten die Screenshots echt sein, spräche das für die Theorie eines Monitoring-Accounts und gegen die Aussage der Polizei, es handle sich um einen persönlichen Account eines Mitarbeiters.



