Wen die Polizei Hamburg auf Twitter blockiert, entscheidet das Social Media Team

Darf die Polizei einfach Nutzer auf Twitter blockieren? Während die rechtliche Situation noch vor keinem deutschen Gericht geklärt wurde, geht die Polizei Hamburg davon aus, dass ihre eigene Netiquette zur Anwendung kommen kann.

Ein Twitter-Nutzer warf der Hamburger Polizei vor, dass sie sich wie in einem Polizeistaat verhalte – und wurde von der Behörde blockiert. CC-BY-NC 2.0 Dustin Hackert

Rund um den G20-Gipfel hatte die Hamburger Polizei auf Twitter mehrfach User geblockt. Zu dieser Praxis gibt es nun eine Antwort der Behörde auf eine Informationsfreiheitsanfrage. Nach Ansicht der Hamburger Polizei können Nutzer geblockt werden, wenn sie gegen die selbsterstellte Netiquette der Hamburger Polizei verstoßen haben.

Zweck des Blockierens sei „weitere Tweets an den Twitter-Account der Polizei Hamburg zu unterbinden, um auf diesem Weg die Qualität der Diskussionen in den sozialen Netzwerken auf hohem Niveau zu halten.“ Für das Blockieren bedürfe es nach Einschätzung des Justiziaritats der Polizei keiner gesonderten Rechtsgrundlage, heißt es weiter in der Antwort.

Rechtliche Situation unklar

Die rechtliche Situation des Blockens durch staatliche Stellen ist in Deutschland weiterhin unklar. netzpolitik.org sind bislang keine Urteile bekannt, die sich mit dem Thema beschäftigen. In den USA wird derzeit Präsident Trump verklagt, weil er Nutzer auf Twitter blockiert.

Polizei Hamburg begründet Blockade gegenüber Nutzer.

Die Polizei Hamburg argumentiert, dass durch das Blocken niemand von Informationen abgeschnitten würde. Nutzer könnten sich einen Zweitaccount besorgen oder die Tweets ohne Einloggen verfolgen. Außerdem seien Informationen der Hamburger Polizei nicht nur auf Twitter verfügbar.

Interessanterweise hob die Hamburger Polizei das Blocken bei einem Nutzer auch wieder auf und verwies darauf, dass der Nutzer damals das Handeln der Polizei mit einem Polizeistaat verglichen hatte. Das warf die Frage auf, ob das Social Media Team Blockierungen in einer Datenbank protokolliert:

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Update:

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) ist an dem Fall dran und sucht noch Menschen, die von einer Behörde auf Twitter geblockt wurden. Die NGO ruft dazu auf, sich unter  info (a) freiheitsrechte org zu melden – idealerweise mit Screenshot, der belegt, dass man geblockt ist. Besonders spannend wären für den Fall betroffene Journalistinnen und Journalisten, das ist aber keine zwingende Bedingung.

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12 Ergänzungen

  1. Zur Unterscheidung:
    In Polizeistaaten werden kritische Äußerungen von der Polizei unterbunden.
    In einer demokratische Rechtsordnung hingegen müssen sich auch und gerade die Staatsorgane einer öffentlichen Kritik stellen.

  2. Danke für den Beitrag! Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) ist an dem Fall dran und sucht noch Menschen, die von einer Behörde auf Twitter geblockt wurden. Bitte schreibt an info (a) freiheitsrechte org, wenn euch das passiert ist, idealerweise mit Screenshot, dass ihr geblockt seid. Besonders spannend wären Journalist*innen, aber das ist nicht unbedingt nötig.

  3. Wäre das, was die Polizei Hamburg behauptet, der wahre Grund für das Blocken, könnte man dies auch durch die Mute-Funktion zu erreichen.

  4. Finde das unmöglich, dass da wieder so ein Riesending draus gemacht wird. Bei solch einer Vielzahl an Posts die täglich auf SocialMedia Abteilungen allerorten einprasseln, kann durchaus einmal mehr geblockt werden als unbedingt notwendig. Anders wäre es, wenn hier die freie Meinungsäußerung im großen Stil unterdrückt worden wäre. Die Meinung kann jemand geblocktes ja trotzem äußern – halt nur nicht zu dem Zeitpunkt auf diesem Kanal. Und natürlich müssen sich jetzt wieder Gerichte damit beschäftigen – unglaublich.

    1. Finde ich nicht. Es geht hier um die Frage, wie der Staat mit den Bürgern kommuniziert. In einer Demokratie erwarte ich etwas anderes als die von der Polizei Hamburg praktizierte Gutsherrenart.

    2. Soll mit dem letzten Satz etwa der Rechtsstaat und/oder die freiheitlich demokratische Grundordnung infrage gestellt werden?

  5. Als eine die selbst ihre Brötchen mit Social Media vedient, halte ich das vorgehen der Hamburger Polizei für völlig legitim.

    Es gibt kein Recht darauf eine Behörde in Social Media zuspammen zu dürfen. Und zu behaupten, Twitter wäre die einzige Nabelschnur um auch nur irgendwie mit der Polizei in Kontakt bleiben zu können, ist mehr als abenteuerlich … 110 ist bekannt?

    Und wo die rechtliche Situation unklar sein soll, ist mir ebenfalls unklar. Nach welchem Gesetz soll die Polizei bitte verpflichtet sein, sich jeder Pöbelei wehrlos stellen zu müssen? Wie netzpolitik.org sicherlich weiss, gibt es kein Internetgesetzhandbuch – jegliche bestehende Rechtsgrundsätze werden aus den verschiedenen Gesetzehandbüchern auf das Netz adaptiert (was zugegebnermaßen nicht immer der Königsweg ist).

    Auf der Straße gibt es übrigens für Pöbler/Störer früher oder später den Platzverweis, hier ist es eben das Blockieren.

    PS: Blockieren sollte immer das letzte zur Verfügung stehende Mittel sein.

    1. Tschuldige, aber wenn du mit Social Media dein Geld verdienst, solltest du doch auch wissen, dass es einen Unterschied zwischen Muting und Blocking gibt der hier eben gravierend ist:

      Muting – ich sehe die Kommentare der Person nicht mehr, muss mich also nicht mehr zuspammen lassen
      Blocking – Muting + die Person kann meine Tweets nicht mehr sehen und mich nicht abonnieren

      Das Problem ist hier in erster Linie mal der zweite Aspekt des Blockings, dass die Leute von den „Informationen“ die eine Behörde veröffentlicht wird ausgeschlossen wird (bzw. ihr der Zugang erschwert wird durch ausloggen, nicht abonnieren können etc.)

      Aber auch der erste Aspekt ist problematisch, wenn man das mal auf die analoge Welt überträgt. Dort haben Polizeidienststellen ja auch das Problem mit sogenannten „Querulanten“ die ständig kommen und Anzeigen erstellen, da werden sie ja auch einen Umgang mit haben. Aber ich sehe ein, dass das online etwas komplizierter ist. Aber wenn man sich auf dieses Feld begibt muss man vielleicht auch damit leben.

  6. Wenn eine staatliche Stelle wie die Polizei Information, auch Tweets, öffentlich verbreitet, darf sie niemanden davon ausschließen. Das wäre Willkür und nicht Demokratie. So wie eine staatliche auch Eingaben von bestimmten Personen nicht verhindern darf. Was sie damit machen, ist eine andere Sache.

    Wir näheren uns leider immer mehr dem an, was man allgemein unter Polizeistaat versteht und entfernen uns immer mehr von einer funktionierenden Demokratie.

    Auch wenn ich Twitter nicht als Nachrichtenkanal, sondern eher als Kommentargosse verstehe, so geht es hier ums Prinzip. Ich unterstütze alle, die sich gegen staatliche Willkür wehren.

  7. Twitter ist eine Firma. Warum sollte ich von einer Firma faire, offene und demokratische Standards bzgl. Meinungsäusserung erwarten?

    Insofern darf die wohlbekannte HeXXe (Hamburger Exdemokratische Exekutive) (direkt dem LG unterstellt) gern auch noch dort herumpfuschen. Je mehr desto besser. Twitter-Alternativen gibt es genug.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.