Das RBB-Magazin Kontraste hat sich Falschmeldungen der Polizei angesehen. Diese werden vor allem über Twitter verbreitet. Der Artikel führt mehrere Beispiele an, darunter der angeblich unter Strom gesetzte Türknauf eines besetzten Hauses in Berlin sowie die angeblich gefundene Benzinflasche beim G8-Gipfel in Elmau. In beiden Fällen musste die Polizei später zurückrudern.
Dabei macht der Bericht des RBB auf mehrere Grundprobleme der polizeilichen Kommunikation aufmerksam:
Professor Albert Ingold, Kommunikationsrechtler an der Universität Mainz, hält diese Twitter-Praxis der Polizei für schlicht rechtswidrig. „Staatliche Organe können nicht auf gut Glück Sachverhalte kommunizieren. Behörden unterliegen in der Kommunikation besonderen Wahrheitspflichten. Das heißt: Unwahre oder missverständliche Äußerungen darf eine staatliche Stelle nicht veröffentlichen“, meint Ingold.
Ein weiteres Feld ist, dass die Polizei mit Twitter oftmals selbst zum politischen Akteur wird. Dazu heißt es im RBB-Artikel:
„Die Aufgabe der Polizei ist es, erstens Demonstrationsrecht zu sichern, durchzusetzen, und zweitens Gesetzesverstöße zu verfolgen“, sagt der Sozialwissenschaftler Peter Ullrich. „Sie soll aber nicht öffentlich Politik machen und bestimmten Akteuren Legitimität zu- oder absprechen. Das ist nicht ihre Aufgabe und auch nicht ihre Kompetenz.“
Da die Polizeien in Deutschland mittlerweile mit mehr als 200 Accounts unterwegs sind, sollten sich Standards in der Kommunikation durchsetzen, die nicht in der Grauzone operieren, sondern sich an der gesetzlich festgeschriebenen Funktion der Polizei orientieren.
